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Situation · Schweizer Arbeitgeber · US-Wohnsitz

Schweizer Arbeitgeber bei US-Wohnsitz

Zieht ein Arbeitnehmer in die USA und arbeitet dort weiterhin für seinen Schweizer Arbeitgeber, ändern sich die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln grundlegend. Der Schweizer Arbeitsvertrag bleibt bestehen, der tatsächliche Arbeitsort verlagert sich aber in die USA.

Zu prüfen sind US Federal Tax, State Tax, US Payroll, Schweizer Quellensteuer, Sozialversicherung, Entsendung, Bonus und Equity Compensation sowie mögliche steuerliche Folgen für den Schweizer Arbeitgeber.

Kurz gesagt: Ein Schweizer Arbeitgeber führt nicht automatisch dazu, dass der Arbeitslohn weiterhin vollständig in der Schweiz besteuert oder sozialversichert wird. Für Arbeitslohn ist der tatsächliche Arbeitsort zentral. Bei dauerhafter Arbeit in den USA greifen regelmässig US-Steuer- und Payrollregeln. Bei einer echten vorübergehenden Entsendung kann dagegen die Schweizer Sozialversicherung für einen begrenzten Zeitraum fortbestehen.

Ausgangssituation

Arbeitgeber, Wohnsitz und Arbeitsort liegen nicht mehr im gleichen Staat

Ein Arbeitnehmer kann weiterhin bei einer Schweizer AG oder GmbH angestellt sein, seinen Lohn aus der Schweiz erhalten und trotzdem aufgrund seines Wohn- und Arbeitsorts überwiegend dem US-Steuersystem unterliegen.

Für die steuerliche Quellenzuordnung von Arbeitslohn ist grundsätzlich der Ort relevant, an dem die persönlichen Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden. Die IRS-Regeln stellen ausdrücklich nicht darauf ab, wo der Arbeitsvertrag abgeschlossen oder der Lohn ausgezahlt wird.

Bei Arbeit teilweise in der Schweiz und teilweise in den USA wird der Arbeitslohn regelmässig anhand der tatsächlichen Arbeitstage aufgeteilt.

Zuerst unterscheiden

Drei typische Konstellationen

Dauerhafter Umzug in die USA

Der Arbeitnehmer verlegt seinen Wohnsitz in die USA und arbeitet dort auf Dauer weiter für den Schweizer Arbeitgeber. US Tax, State Tax und US Payroll stehen dann im Vordergrund.

Vorübergehende Entsendung

Der Arbeitnehmer wird für einen von Anfang an befristeten Zeitraum in die USA geschickt und soll anschliessend in die Schweiz zurückkehren. Dann können besondere DBA- und Sozialversicherungsregeln greifen.

Arbeit in beiden Staaten

Der Arbeitnehmer arbeitet regelmässig sowohl in den USA als auch in der Schweiz. Einkommensteuer, Payroll und Sozialversicherung müssen dann nach den jeweiligen Regeln koordiniert werden.

US Federal Tax

Bei US-Steueransässigkeit wird der Schweizer Arbeitslohn Teil der US-Steuererklärung

US Citizens und US Resident Aliens unterliegen grundsätzlich der US-Besteuerung ihres weltweiten Einkommens.

Das gilt auch für Arbeitslohn eines Schweizer Arbeitgebers. Der Umstand, dass die Vergütung aus der Schweiz kommt, macht sie nicht zu steuerfreiem ausländischem Einkommen.

Green Card oder Substantial Presence

Bei Personen ohne US Citizenship ist zunächst zu bestimmen, ab welchem Zeitpunkt US Federal Tax Residency besteht.

Relevant können insbesondere Green Card Test, Substantial Presence Test und im Einzelfall die DBA-Ansässigkeit sein.

Lohn für Arbeit in den USA

Vergütung für physisch in den USA ausgeübte Arbeit ist grundsätzlich US-source compensation.

Schweizer Arbeitstage

Wird ein Teil der Tätigkeit physisch in der Schweiz ausgeübt, kann dieser Anteil für US-Source-Zwecke anders einzuordnen sein. Bei Arbeit in beiden Ländern erfolgt die Zuordnung von Arbeitslohn grundsätzlich zeitanteilig nach Arbeitstagen, sofern keine besondere Regel greift.

Der Schweizer Arbeitgeber ändert die US-Einkommensquelle nicht Wo der Arbeitgeber sitzt oder von welchem Bankkonto der Lohn gezahlt wird, ist für die grundlegende US-Source-Regel bei Arbeitslohn nicht entscheidend. Massgebend ist grundsätzlich, wo die Arbeitsleistung erbracht wird.

Schweizer Steuer

Nach dem Wegzug ist der Schweizer Arbeitgeber allein kein Grund für volle Schweizer Lohnbesteuerung

Wird der Schweizer Steuerwohnsitz beendet, endet grundsätzlich auch die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht.

Für Personen ohne Schweizer Wohnsitz ist bei Arbeitslohn insbesondere entscheidend, ob die unselbständige Tätigkeit physisch in der Schweiz ausgeübt wird. Die ESTV nennt dies ausdrücklich als Voraussetzung für die Schweizer Quellensteuerpflicht bei im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern.

Tätigkeit Schweizer Ausgangspunkt
Arbeit ausschliesslich physisch in den USA Der Schweizer Arbeitgeber allein begründet grundsätzlich keine Schweizer Lohnsteuer für diese US-Arbeitstage.
Regelmässige Arbeitstage in der Schweiz Schweizer Besteuerungsrecht für den entsprechenden Arbeitsanteil prüfen.
Geschäftsreisen in die Schweiz Schweizer Arbeitstage und DBA-Ausnahme separat prüfen.
Verwaltungsratsvergütung Besondere Quellensteuer- und DBA-Regeln können gelten.
Bonus / Equity Compensation Leistungs- beziehungsweise Vestingzeitraum und frühere Schweizer Arbeitstage können relevant bleiben.
Schweizer Lohnauszahlung und Schweizer Steuerpflicht sind zwei verschiedene Dinge Der Arbeitgeber kann den Lohn weiterhin über eine Schweizer Payroll auszahlen. Für die steuerliche Zuordnung muss dennoch geprüft werden, wo die zugrunde liegende Arbeit tatsächlich ausgeübt wurde.

DBA Schweiz–USA

Bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen kann die 183-Tage-Regel entscheidend sein

Das DBA Schweiz–USA enthält für unselbständige Arbeit eine Ausnahme, nach der Arbeitslohn trotz Tätigkeit im anderen Staat im Ansässigkeitsstaat verbleiben kann, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.

Für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmer, der in den USA arbeitet, nennt die IRS-Verwaltung insbesondere:

Höchstens 183 Tage

Der Aufenthalt in den USA darf die treatyrechtliche 183-Tage-Grenze nicht überschreiten.

Nicht-US-Arbeitgeber

Die Vergütung muss von oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in den USA ansässig ist.

Keine US-Betriebsstätte

Die Vergütung darf nicht von einer US-Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Arbeitgebers getragen werden.

Bei einem dauerhaften Umzug in die USA ist diese Kurzzeitregel dagegen regelmässig nicht das zentrale Planungsinstrument. Dann muss zunächst die neue US-Ansässigkeit und die dauerhafte Beschäftigungssituation analysiert werden.

US Payroll

Ein Schweizer Arbeitgeber kann in den USA Arbeitgeberpflichten auslösen

Wird ein Arbeitnehmer dauerhaft in den USA beschäftigt, reicht es nicht aus, die bestehende Schweizer Lohnabrechnung unverändert weiterzuführen.

Zu prüfen sind insbesondere Federal Payroll Tax, Social Security und Medicare sowie die Arbeitgeberpflichten des jeweiligen Bundesstaates.

US Payroll ist mehr als Federal Income Tax

Federal

Federal withholding, Social Security, Medicare und erforderliche US-Arbeitgeberregistrierungen prüfen.

State

State withholding, unemployment insurance und weitere lokale Arbeitgeberpflichten hängen vom Arbeitsstaat ab.

Schweizer Payroll

Prüfen, welche Schweizer Abzüge nach dem Wechsel des Arbeitsorts noch sachgerecht oder erforderlich sind.

Keine Standardlösung für alle 50 Bundesstaaten Die State-Payroll-Pflichten richten sich nach dem jeweiligen US-Bundesstaat. Ein Mitarbeiter in Kalifornien kann deshalb andere Pflichten auslösen als ein Mitarbeiter in Florida, Texas oder New York.

AHV oder US Social Security

Das Sozialversicherungsabkommen kann Schweizer AHV vorübergehend fortführen

Das Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA soll vermeiden, dass ein Arbeitnehmer für dieselbe Tätigkeit gleichzeitig dem Schweizer und dem US-amerikanischen Sozialversicherungssystem unterliegt.

Grundregel: Arbeitsstaat

Bei einer dauerhaft in den USA ausgeübten Beschäftigung gilt grundsätzlich das US-System.

Entsendung aus der Schweiz

Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn ein Schweizer Arbeitgeber einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer vorübergehend in die USA entsendet.

Ist der Einsatz voraussichtlich auf höchstens fünf Jahre begrenzt und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann die Person grundsätzlich weiterhin dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterliegen.

Certificate of Coverage

Die fortbestehende Schweizer Unterstellung wird durch ein Certificate of Coverage der zuständigen Schweizer Ausgleichskasse nachgewiesen.

Dauerhafter Transfer

Ein Arbeitnehmer, der dauerhaft in die USA wechselt, sollte dagegen nicht allein aufgrund seines fortbestehenden Schweizer Arbeitsvertrags weiterhin als Schweizer Sozialversicherungsfall behandelt werden.

Entsendung und dauerhafter Umzug sind nicht dasselbe Für die Entsendungsregel muss das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich bereits vor der Entsendung bestanden haben und die Tätigkeit im Gaststaat von Anfang an auf höchstens fünf Jahre angelegt sein.

Arbeit in beiden Staaten

Arbeitstage werden zum zentralen Nachweis

Arbeitet die Person nicht ausschliesslich in den USA, sondern reist regelmässig zur Schweizer Zentrale, muss der Arbeitslohn gegebenenfalls nach tatsächlichen Arbeitstagen aufgeteilt werden.

Tag Typische Einordnung
Homeoffice in den USA US-Arbeitstag.
Arbeit im Schweizer Büro Schweizer Arbeitstag; Schweizer Steuerfolgen prüfen.
Kundentermin in den USA US-Arbeitstag.
Kundentermin in der Schweiz Schweizer Arbeitstag.
Reiner Reisetag Nach tatsächlicher Tätigkeit und anwendbarer Zuordnungsmethode prüfen.

Die IRS-Regeln sehen bei Dienstleistungen, die teilweise in und teilweise ausserhalb der USA erbracht werden, grundsätzlich eine zeitbezogene Aufteilung vor. Arbeitstage sollten deshalb laufend und nicht erst am Jahresende rekonstruiert werden.

State Tax

Der Bundesstaat ist für die praktische Steuerbelastung oft entscheidend

Nach dem Umzug in die USA muss neben Federal Tax immer der konkrete Bundesstaat geprüft werden.

State Residency, Lohnsteuer, Arbeitgeberregistrierung, Arbeitslosenversicherung und die steuerliche Behandlung von Equity Compensation unterscheiden sich teilweise erheblich.

California

Umfangreiche Income-Tax- und Sourcing-Regeln können insbesondere bei Bonus und Equity Compensation relevant sein.

New York

Residency-, Domicile- und besondere Telecommuting-Regeln können die Analyse beeinflussen.

Staaten ohne allgemeine individuelle Einkommensteuer

Auch dort können Payroll-, Unemployment- und andere Arbeitgeberpflichten bestehen.

Das DBA Schweiz–USA löst State Tax nicht automatisch US-Bundesstaaten sind nicht ohne Weiteres an sämtliche treatyrechtlichen Ergebnisse der Federal Tax gebunden. State Tax muss separat geprüft werden.

Bonus · RSU · Stock Options

Vergütung aus Schweizer Arbeitsjahren kann nach dem US-Umzug weiterwirken

Bei mehrjähriger variabler Vergütung ist der Zeitpunkt der Auszahlung allein häufig nicht ausreichend.

Ein Bonus oder ein RSU-Vesting nach dem Umzug kann teilweise auf Arbeit zurückzuführen sein, die noch während des Schweizer Wohnsitzes oder physisch in der Schweiz erbracht wurde.

Bonus

Leistungszeitraum und tatsächliche Arbeitstage bestimmen, bevor die Zahlung einem Staat zugeordnet wird.

RSUs

Grant-to-Vest-Zeitraum und internationale Arbeitstage können für die Aufteilung relevant sein.

Stock Options

Grant, Vesting, Exercise und die zugrunde liegenden Dienstzeiten separat analysieren.

Umzug schafft keinen automatischen steuerlichen Neustart Mehrjährige Vergütungsprogramme können frühere Schweizer und spätere US-Arbeitstage miteinander verbinden. Zusätzlich kann der US-Bundesstaat eigene Sourcing-Regeln anwenden.

Schweizer Benefits

Pensionskasse und Schweizer Benefits müssen nach dem US-Wechsel neu eingeordnet werden

Eine fortbestehende Schweizer Beschäftigung kann mit Pensionskasse, Versicherungen, Bonusprogrammen und anderen Arbeitgeberleistungen verbunden sein.

Deren Schweizer Behandlung beantwortet jedoch nicht automatisch, wie sie für US-Steuerzwecke zu behandeln sind.

Benefit Prüfung
Schweizer Pensionskasse Fortführung, Freizügigkeit, Beiträge und US-steuerliche Einordnung prüfen.
Säule 3a Nach dem Wegzug Voraussetzungen für weitere Beiträge und US-Behandlung prüfen.
Arbeitgeberversicherungen Schweizer Deckung und mögliche US-Anforderungen getrennt analysieren.
Spesen und Allowances Schweizer Payroll-Behandlung und US Taxable Compensation können voneinander abweichen.

Schweizer Arbeitgeber

Ein dauerhaft in den USA tätiger Mitarbeiter kann auch für das Schweizer Unternehmen Folgen haben

Neben der persönlichen Besteuerung des Arbeitnehmers muss geprüft werden, welche Präsenz der Schweizer Arbeitgeber durch den US-Arbeitsplatz erzeugt.

Arbeitnehmersteuer und Unternehmenssteuer getrennt prüfen

US Payroll Nexus

Die Beschäftigung kann Registrierungs- und Arbeitgeberpflichten auf Federal- und State-Ebene auslösen.

Betriebsstätte

Ein dauerhaftes US-Homeoffice oder Büro kann je nach Tätigkeit eine US-Betriebsstättenfrage aufwerfen.

Vertragsbefugnisse

Vertriebs- und Abschlussbefugnisse des Mitarbeiters können zusätzliche steuerliche Risiken erzeugen.

Management aus den USA

Bei leitenden Personen sollte zusätzlich geprüft werden, ob wesentliche Geschäftsentscheidungen dauerhaft aus den USA getroffen werden und welche steuerlichen Folgen daraus für die Schweizer Gesellschaft entstehen können.

US Payroll bedeutet nicht automatisch US-Betriebsstätte Arbeitgeberregistrierung und Betriebsstättenbesteuerung sind getrennte Fragen. Ein Unternehmen kann Payrollpflichten haben, ohne dass automatisch eine ertragsteuerliche Betriebsstätte entsteht.

Beispiele

Typische Fälle mit Schweizer Arbeitgeber und US-Wohnsitz

Situation Zentrale Fragen
Arbeitnehmer zieht dauerhaft von Zürich nach Kalifornien und arbeitet weiter für Schweizer AG US Federal Tax, California Tax, US Payroll, Ende Schweizer Steuerpflicht und Sozialversicherung.
Schweizer AG entsendet Manager für drei Jahre nach New York DBA, US Tax Residency, New York Tax, Certificate of Coverage und Schweizer AHV.
US-Resident reist monatlich für Meetings in die Schweiz Schweizer Arbeitstage, Quellensteuer, DBA und internationale Lohnaufteilung.
RSUs vesten nach dem Umzug in die USA Grant-to-Vest-Zeitraum, Schweizer und US-Arbeitstage sowie State-Sourcing prüfen.
Schweizer Vertriebsleiter baut von Texas aus US-Markt auf US Payroll, State Nexus, Betriebsstätte und Vertragsbefugnisse des Mitarbeiters.
Schweizer CEO zieht dauerhaft in die USA Persönliche US Tax sowie mögliche weitergehende Unternehmenssteuer- und Geschäftsleitungsfragen prüfen.

Unsere Vorgehensweise

Schweizer Beschäftigung nach dem US-Umzug systematisch neu ordnen

Schritt 1 Umzug & Residency

Schweizer Wegzugsdatum, US Residency Starting Date und State Residency bestimmen.

Schritt 2 Arbeitsort

US- und Schweizer Arbeitstage sowie Homeoffice, Geschäftsreisen und Tätigkeitsorte erfassen.

Schritt 3 Payroll & Sozialversicherung

US Payroll, Schweizer Abzüge, Entsendung und Certificate of Coverage prüfen.

Schritt 4 Arbeitgeberrisiken

State Nexus, Betriebsstätte, Equity Compensation und laufende Compliance koordinieren.

Typische Unterlagen

  • Schweizer Arbeitsvertrag
  • Datum des Schweizer Wegzugs
  • US-Einreisedatum
  • US Immigration Status
  • US-Bundesstaat des Wohnsitzes
  • Homeoffice-Adresse
  • Entsendungsvereinbarung
  • geplanter US-Aufenthaltszeitraum
  • Schweizer Lohnausweise
  • monatliche Payroll-Abrechnungen
  • US Payroll Statements
  • Arbeitstagekalender
  • Bonusvereinbarungen
  • RSU- und Optionspläne
  • Grant- und Vesting-Daten
  • Pensionskassenunterlagen
  • Certificate of Coverage
  • Funktionsbeschreibung
  • Vertragsabschlussbefugnisse
  • letzte Schweizer und US-Steuererklärungen

Typische Fehler

Was bei Schweizer Arbeitgeber und US-Wohnsitz häufig falsch eingeschätzt wird

Fehlannahme Risiko
„Mein Arbeitgeber ist Schweizer, also bleibt mein Lohn in der Schweiz steuerpflichtig.“ Tatsächlicher Arbeitsort und US-Steueransässigkeit werden übersehen.
„Ich bekomme weiterhin einen Schweizer Lohnausweis, also brauche ich keine US Payroll.“ Federal- und State-Arbeitgeberpflichten werden nicht geprüft.
„Ich bleibe automatisch in der AHV, solange mein Schweizer Arbeitsvertrag besteht.“ Die Entsendungsvoraussetzungen des Sozialversicherungsabkommens fehlen.
„Die 183-Tage-Regel verhindert immer US-Steuer.“ Treaty-Voraussetzungen, Residency und dauerhafter US-Umzug werden miteinander vermischt.
„Nach dem Umzug sind Schweizer Arbeitstage steuerlich irrelevant.“ Schweizer Quellensteuer und internationale Lohnaufteilung werden übersehen.
„RSUs gehören vollständig in den Staat des Vestings.“ Frühere Dienstzeiten und Arbeitstage während des Vestingzeitraums bleiben unberücksichtigt.
„US Federal Tax erledigt auch State Tax.“ Eigenständige State-Residency- und Sourcing-Regeln werden übersehen.
„Ein einzelner US-Mitarbeiter kann für die Schweizer Firma keine Unternehmenssteuerfolgen haben.“ Payroll Nexus, Betriebsstätte und Vertreterrisiken werden nicht geprüft.
Hinweis: Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer Beschäftigung für einen Schweizer Arbeitgeber bei US-Wohnsitz hängen insbesondere von Residency, tatsächlichem Arbeitsort, Bundesstaat, Entsendungsstatus, Vergütungsstruktur und der Funktion des Mitarbeiters ab. Federal Tax, State Tax, Schweizer Steuer, Payroll und Sozialversicherung sind jeweils separat zu prüfen.

Beratung Schweiz–USA

Sie wohnen in den USA und arbeiten weiterhin für einen Schweizer Arbeitgeber?

Wir prüfen US Federal und State Tax, Schweizer Reststeuerpflicht, Payroll, Sozialversicherung, Arbeitstage, Bonus und Equity Compensation sowie mögliche Arbeitgeberrisiken des Schweizer Unternehmens.

Beschäftigung Schweiz–USA prüfen