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Situation · Tätigkeit in beiden Staaten

Arbeiten in der Schweiz und in den USA

Wer regelmässig sowohl in der Schweiz als auch in den USA arbeitet, hat keinen einheitlichen „Arbeitsstaat“ für das gesamte Jahr. Arbeitslohn, Payroll und Sozialversicherung müssen anhand der tatsächlichen Tätigkeit in beiden Staaten eingeordnet werden.

Besonders wichtig sind ein belastbarer Arbeitstagekalender, die steuerliche Ansässigkeit, der Arbeitgeber, mögliche Geschäftsreisen, Remote Work sowie Bonus- und Equity-Compensation mit mehrjährigen Leistungszeiträumen.

Kurz gesagt: Bei Arbeit in beiden Staaten ist der tatsächliche Arbeitsort regelmässig der Ausgangspunkt. US-Arbeitstage können US-source compensation erzeugen, Schweizer Arbeitstage können Schweizer Besteuerungsrechte auslösen. Das DBA koordiniert anschliessend die Besteuerung. Die Sozialversicherung folgt wiederum eigenen Regeln und muss getrennt geprüft werden.

Mehrstaatentätigkeit

Wohnsitz, Arbeitgeber und Arbeitsort müssen getrennt betrachtet werden

Eine Person kann beispielsweise in Zürich wohnen, bei einem Schweizer Unternehmen angestellt sein und trotzdem regelmässig mehrere Wochen pro Jahr in den USA arbeiten.

Ebenso kann ein US-Resident für einen US- oder Schweizer Arbeitgeber tätig sein und regelmässig Arbeitstage in der Schweiz verbringen.

In beiden Fällen reicht weder der Wohnsitz noch der Sitz des Arbeitgebers allein aus, um den Arbeitslohn steuerlich zuzuordnen.

Reihenfolge

Drei Fragen zuerst beantworten

1. Wo ist die Person ansässig?

Schweizer und US-Steueransässigkeit bestimmen, bevor das DBA und die Doppelbesteuerungsentlastung angewendet werden.

2. Wo wurde tatsächlich gearbeitet?

Arbeitstage physisch nach Schweiz, USA und gegebenenfalls weitere Staaten aufteilen.

3. Welches System gilt zusätzlich?

Sozialversicherung, Payroll und State Tax folgen eigenen Regeln und dürfen nicht aus der Einkommensteuer abgeleitet werden.

Zentrale Grundlage

Arbeitstage bestimmen die Quellenzuordnung des Arbeitslohns

Für US-Steuerzwecke gilt grundsätzlich: Vergütung für Dienstleistungen ist dort sourced, wo die Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden.

Werden Dienstleistungen teilweise in den USA und teilweise ausserhalb der USA erbracht, erfolgt die Aufteilung des Arbeitslohns grundsätzlich zeitbezogen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat 220 relevante Arbeitstage. Davon arbeitet er 165 Tage in der Schweiz und 55 Tage physisch in den USA.

Für die US-Quellenanalyse kann daher grundsätzlich ein Anteil von 55 / 220 des entsprechenden Arbeitslohns auf US-Dienstleistungen entfallen.

Schweizer Seite

Auch für die Schweizer Besteuerung ist der tatsächliche Tätigkeitsort bei grenzüberschreitenden Arbeitnehmern ein zentraler Anknüpfungspunkt.

Arbeitstagekalender

Die Zuordnung sollte anhand eines laufend geführten Kalenders mit Arbeitsort und Tätigkeit erfolgen. Flugtickets oder Kreditkartenabrechnungen können den Aufenthalt belegen, ersetzen aber nicht zwingend den Arbeitsnachweis.

Aufenthaltstag ist nicht automatisch Arbeitstag Urlaub, Wochenende oder ein privater Aufenthalt in den USA sind für die Arbeitslohnaufteilung nicht automatisch US-Arbeitstage. Umgekehrt kann bereits ein tatsächlicher Arbeitstag während einer Geschäftsreise relevant sein.

Doppelbesteuerungsabkommen

Nach der Quellenzuordnung folgt die Verteilung der Besteuerungsrechte

Die nationale Steuerpflicht ist nur der erste Schritt. Anschliessend ist zu prüfen, wie das DBA Schweiz–USA die Besteuerungsrechte für unselbständige Arbeit verteilt.

Grundsätzlich kann der Staat, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird, den darauf entfallenden Arbeitslohn besteuern.

Tätigkeitsstaat

Physische Arbeit im anderen Staat kann grundsätzlich dortiges Besteuerungsrecht auslösen.

183-Tage-Ausnahme

Bei kurzfristiger Tätigkeit kann das Besteuerungsrecht unter mehreren gleichzeitig zu erfüllenden Voraussetzungen beim Ansässigkeitsstaat verbleiben.

Entlastung

Besteuern beide Staaten, muss anschliessend die treatyrechtliche Entlastung beziehungsweise Anrechnung koordiniert werden.

Die 183-Tage-Regel ist keine allgemeine Steuerfreigrenze Neben der Aufenthaltsdauer müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Arbeitgeber und Tragung der Vergütung durch eine Betriebsstätte können das Ergebnis verändern.

Ansässigkeit

Arbeit in beiden Staaten bedeutet nicht automatisch Doppelwohnsitz

Eine Person kann regelmässig in beiden Ländern arbeiten und trotzdem nur in einem Staat steuerlich ansässig sein.

Andererseits kann bei Wohnung, Familie oder längeren Aufenthalten in beiden Staaten zunächst nach nationalem Recht eine Doppelansässigkeit entstehen.

Dann ist die Ansässigkeit nach dem DBA anhand der treatyrechtlichen Kriterien zu bestimmen.

Situation Zusätzliche Prüfung
Wohnsitz Schweiz, kurze US-Geschäftsreisen US Source Income und DBA-Arbeitslohn
Wohnsitz USA, regelmässige Schweizer Arbeitstage Schweizer beschränkte Steuerpflicht und DBA
Wohnung und längere Aufenthalte in beiden Staaten Doppelansässigkeit und Art. 4 DBA
US Citizen mit Schweizer Wohnsitz Saving Clause und US-Welteinkommensbesteuerung
Green-Card-Inhaber mit Schweizer Treaty Residence §7701(b)-7 und weitere US-Folgen gesondert prüfen

Sozialversicherung

Einkommensteuer und Sozialversicherung können unterschiedlich aufgeteilt werden

Das Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA enthält als Grundregel das Territorialitätsprinzip.

Eine Beschäftigung, die in der Schweiz ausgeübt wird, unterliegt grundsätzlich dem Schweizer System. Eine Beschäftigung in den USA unterliegt grundsätzlich dem US-System.

Tätigkeit tatsächlich in beiden Staaten

Bei regelmässiger Beschäftigung in beiden Staaten darf nicht pauschal angenommen werden, dass automatisch nur ein System für sämtliche Arbeitstage gilt.

Die jeweiligen Tätigkeiten und mögliche Sonderregeln des Abkommens müssen einzeln geprüft werden.

Entsendung

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber vorübergehend in den anderen Staat entsendet und soll der Einsatz voraussichtlich höchstens fünf Jahre dauern, kann die Versicherung im Ausgangsstaat fortgeführt werden.

Certificate of Coverage

Eine abkommensrechtliche Befreiung vom System des Tätigkeitsstaates sollte durch ein entsprechendes Certificate of Coverage nachgewiesen werden.

Steuerliche Lohnaufteilung nicht einfach auf Sozialversicherung übertragen Ein Arbeitslohn kann steuerlich zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden, während die sozialversicherungsrechtliche Behandlung aufgrund einer Entsendungsregel anders ausfallen kann.

Payroll

Tätigkeit in beiden Staaten kann auch zwei Payroll-Ebenen berühren

Die steuerliche Aufteilung des Lohns bedeutet nicht automatisch, dass zwei vollständige parallele Payrolls erforderlich sind.

Trotzdem müssen Arbeitgeber prüfen, ob aufgrund der tatsächlichen Arbeitstage Registrierungs-, Withholding- oder Sozialversicherungspflichten im anderen Staat entstehen.

Der Arbeitgebertyp verändert die praktische Umsetzung

Schweizer Arbeitgeber

US-Arbeitstage können US Federal- und State-Payroll-Fragen sowie Arbeitgeberregistrierungen auslösen.

US-Arbeitgeber

Schweizer Arbeitstage können Schweizer Sozialversicherungs-, Payroll- oder Quellensteuerfragen auslösen.

Konzernstruktur

Kostenübernahme, faktischer Arbeitgeber und Betriebsstätten können die Behandlung zusätzlich verändern.

US State Tax

US-Arbeitstage müssen auch dem richtigen Bundesstaat zugeordnet werden

Die Federal-Tax-Aufteilung zwischen Schweiz und USA reicht für eine vollständige Analyse nicht aus.

Arbeitstage in New York, Kalifornien oder einem anderen Bundesstaat können zusätzlich State-Source Income erzeugen. Die Regeln unterscheiden sich von Staat zu Staat.

Physische US-Arbeitstage

Der konkrete Bundesstaat des Arbeitsorts sollte dokumentiert werden.

New York

Zusätzlich können besondere Telecommuting- und Convenience-Regeln relevant sein.

California

Arbeitslohn sowie spätere Bonus- oder Equity-Compensation können einen California-Source-Anteil haben.

DBA und State Tax getrennt prüfen Ein Ergebnis nach dem DBA Schweiz–USA auf Federal-Ebene muss nicht automatisch auch für den jeweiligen US-Bundesstaat gelten.

Remote Work

Der Laptop-Standort kann steuerlich wichtiger sein als der Arbeitgeberstandort

Arbeitet ein Arbeitnehmer Montag bis Donnerstag aus seinem Schweizer Homeoffice und freitags während eines längeren US-Aufenthalts physisch aus New York, liegen unterschiedliche Tätigkeitsorte vor.

Dass die Videokonferenzen mit demselben Team stattfinden und derselbe Arbeitgeber den gesamten Lohn zahlt, ändert daran grundsätzlich nichts.

„Remote“ ist kein steuerlicher Ort Für die internationale Zuordnung muss immer festgestellt werden, wo sich die Person bei Ausübung der Tätigkeit tatsächlich befand.

Bonus · RSU · Stock Options

Mehrjährige Vergütung benötigt einen eigenen Arbeitstagezeitraum

Bei laufendem Monatslohn ist die Zuordnung nach Arbeitstagen häufig relativ direkt.

Bei Bonus, RSUs oder Optionen kann sich die Vergütung dagegen auf einen mehrmonatigen oder mehrjährigen Leistungszeitraum beziehen.

Bonus

Leistungszeitraum bestimmen und die darin enthaltenen Schweizer und US-Arbeitstage analysieren.

RSUs

Grant-to-Vest-Zeitraum und tatsächliche Arbeitstage können für die grenzüberschreitende Aufteilung relevant sein.

Stock Options

Grant, Vesting, Exercise und die zugrunde liegenden Dienstzeiten getrennt betrachten.

Zahlungstag ist nicht zwingend der Zuordnungszeitraum Ein RSU-Vesting während des Schweizer Wohnsitzes kann trotzdem teilweise auf frühere US-Arbeitstage entfallen – und umgekehrt.

Beispiele

Typische Fälle bei Arbeit in beiden Staaten

Situation Zentrale Fragen
Schweizer Resident arbeitet 40 Tage pro Jahr in den USA US-source wages, DBA-Ausnahme, State Tax und Sozialversicherung prüfen.
US Resident arbeitet jede zweite Woche in Zürich Schweizer Arbeitstage, beschränkte Steuerpflicht, Quellensteuer und Sozialversicherung.
Schweizer CEO verbringt 100 Arbeitstage im US-Büro US Federal/State Tax, Arbeitgeber- und Unternehmenssteuerfolgen zusätzlich prüfen.
US Citizen lebt in der Schweiz und arbeitet monatlich in New York Schweizer Einkommensteuer, US Federal Tax, New York Tax, FTC und Arbeitstageaufteilung.
Schweizer Arbeitnehmer wird für drei Jahre in die USA entsandt, arbeitet aber weiter regelmässig in Zürich Ansässigkeit, DBA, Entsendung, Certificate of Coverage und Arbeitstage dokumentieren.
RSUs vesten nach drei Jahren Tätigkeit in beiden Staaten Grant-to-Vest-Zeitraum, internationale Arbeitstage sowie State-Sourcing analysieren.

Dokumentation

Ein belastbarer Arbeitstagekalender ist die Grundlage der gesamten Analyse

Dokumentation Warum sie benötigt wird
Datum Zuordnung zum Steuerjahr
Land Schweiz, USA oder Drittstaat
US-Bundesstaat State-Tax-Zuordnung
Arbeits- oder Privattag Trennung von Aufenthalt und Tätigkeit
Arbeitgeber / Gesellschaft Bei mehreren Beschäftigungen oder Konzerngesellschaften
Projekt / Tätigkeit Dokumentation der wirtschaftlichen Zuordnung
Reisebelege Plausibilisierung von Ein- und Ausreisetagen

Unsere Vorgehensweise

Mehrstaatentätigkeit systematisch analysieren

Schritt 1 Ansässigkeit

Schweizer und US-Steuerstatus sowie gegebenenfalls DBA-Ansässigkeit bestimmen.

Schritt 2 Arbeitstage

Tätigkeit nach Schweiz, USA, Bundesstaaten und weiteren Staaten aufteilen.

Schritt 3 Tax & Social Security

DBA, Federal Tax, State Tax und Sozialversicherungsabkommen separat anwenden.

Schritt 4 Payroll & Credits

Arbeitgeberpflichten, Quellensteuern und Doppelbesteuerungsentlastung koordinieren.

Typische Unterlagen

  • Arbeitsvertrag
  • Wohnsitzdaten Schweiz und USA
  • US Immigration Status
  • Arbeitstagekalender
  • Ein- und Ausreisedaten
  • US-Bundesstaat je Arbeitstag
  • Homeoffice-Vereinbarungen
  • Geschäftsreiseunterlagen
  • Lohnausweis
  • US Form W-2
  • Payroll-Abrechnungen
  • Bonusvereinbarungen
  • RSU- und Optionspläne
  • Grant- und Vesting-Daten
  • Certificate of Coverage
  • Entsendungsvereinbarung
  • Schweizer Steuererklärungen
  • US Federal Tax Returns
  • State Tax Returns
  • Foreign Tax Credit Berechnungen

Typische Fehler

Was bei Arbeit in der Schweiz und den USA häufig falsch eingeschätzt wird

Fehlannahme Risiko
„Mein Wohnsitz entscheidet, wo mein gesamter Arbeitslohn besteuert wird.“ Besteuerungsrechte des Tätigkeitsstaates werden übersehen.
„Der Sitz meines Arbeitgebers bestimmt die Einkommensquelle.“ Tatsächlicher Arbeitsort wird nicht berücksichtigt.
„Unter 183 Tagen gibt es nie Steuer im anderen Staat.“ Weitere DBA-Voraussetzungen werden ignoriert.
„Jeder Aufenthaltstag ist ein Arbeitstag.“ Arbeitslohn wird falsch aufgeteilt.
„Die steuerliche Aufteilung gilt genauso für Sozialversicherung.“ Entsendungs- und Coverage-Regeln werden übersehen.
„US Federal Tax umfasst automatisch State Tax.“ State-Source Income und besondere State-Regeln fehlen.
„Bonus gehört vollständig in das Jahr und Land der Auszahlung.“ Leistungszeitraum und Arbeitstage werden nicht berücksichtigt.
„RSUs werden vollständig am Wohnort beim Vesting besteuert.“ Grant-to-Vest-Dienstzeiten und frühere Arbeitstage fehlen.
Hinweis: Die Behandlung von Arbeit in der Schweiz und den USA hängt insbesondere von steuerlicher Ansässigkeit, tatsächlichen Arbeitstagen, Arbeitgeber, Bundesstaat, Entsendungsstatus und Vergütungsstruktur ab. Einkommensteuer, State Tax, Payroll und Sozialversicherung müssen getrennt geprüft und anschliessend koordiniert werden.

Beratung Schweiz–USA

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Wir analysieren Ansässigkeit, Arbeitstage, Arbeitslohn, Federal und State Tax, Sozialversicherung, Payroll sowie Bonus und Equity Compensation und koordinieren die steuerliche Behandlung in beiden Staaten.

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