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Kanton Jura · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Jura

Wie Unternehmen im Kanton Jura auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, proportionale Gewinnsteuer mit sinkendem Satz bis 2029, Kapitalsteuer, Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde, Kirchensteuer, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.

Jura auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Jura unterliegen der jurassischen Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer2,062 % einfache Steuer (2026)

Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn; der Satz sinkt bis 2029 schrittweise auf 1,893 % und danach auf 1,837 %.

Kapitalsteuer0,375 ‰ einfache Steuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; 0,05 ‰ auf dem Anteil für Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen, keine Anrechnung.

Steuerfuss 20262,85 Kanton, 1,90 Delsberg

Dazu Kirchensteuer von 8,01 % der Kantonssteuer; in Delsberg rechnerisch rund 10,27 % des Reingewinns.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Im kantonalen monistischen System unterliegt der Wertzuwachs auf Grundstücken grundsätzlich der separaten Grundstückgewinnsteuer; wiedereingebrachte Abschreibungen bleiben gewinnsteuerpflichtig. Für gewerbsmässige Liegenschaftenhändler gilt die ordentliche Gewinnbesteuerung. Bei der direkten Bundessteuer gehören Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses zum steuerbaren Gewinn.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge aus sieben Jahren
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Wieder eingebrachte Abschreibungen

Kapitalsteuer

Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,375 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Auf dem Anteil des Eigenkapitals, der auf Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte sowie Konzerndarlehen entfällt, gilt ein reduzierter Satz von 0,05 ‰; die Gewinnsteuer wird nicht angerechnet.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Reduzierter Satz für Beteiligungen
  • Keine Anrechnung der Gewinnsteuer

Steuersätze 2026

Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt

Die jurassische Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit dem kantonalen Steuerfuss und dem Steuerfuss der Gemeinde multipliziert; die Kirchensteuer wird in Prozent der Kantonssteuer erhoben. Der Satz der einfachen Gewinnsteuer beträgt 2026 nach der Übergangsregelung im Steuergesetz 2,062 % und sinkt 2027 auf 2,005 %, 2028 auf 1,949 % und 2029 auf 1,893 %.

In Delsberg ergibt sich 2026 mit den Steuerfüssen von 2,85 und 1,90 und der Kirchensteuer von 8,01 % der Kantonssteuer rechnerisch eine Gewinnsteuer von rund 10,27 % des steuerbaren Reingewinns und eine Kapitalsteuer von rund 1,87 ‰ des Eigenkapitals. Bei CHF 100’000 Reingewinn sind das rund CHF 10’265 an Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.

Einfache Gewinnsteuer 20262,062 % des Reingewinns
Einfache Kapitalsteuer0,375 ‰, reduziert 0,05 ‰
Kantonaler Steuerfuss 20262,85
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die jurassische Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag nach dem Nexus-Ansatz mit einer Ermässigung von 90 % besteuert; Forschungs- und Entwicklungsaufwand in der Schweiz kann auf Antrag um 50 % zusätzlich abgezogen werden. Beide Entlastungen zusammen dürfen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, nur mit 0,05 ‰ statt 0,375 ‰ belastet.

Grundstücke im Unternehmen

Bei Kapitalgesellschaften unterliegt der Wertzuwachs auf Grundstücken grundsätzlich der Grundstückgewinnsteuer von Kanton und Gemeinde; wiedereingebrachte Abschreibungen werden mit der kantonalen Gewinnsteuer erfasst. Gewerbsmässige Liegenschaftenhändler versteuern die Grundstückgewinne mit dem Geschäftsgewinn. Bei der direkten Bundessteuer werden Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses mit der Gewinnsteuer erfasst. Hinzu kommen beim Kauf die Handänderungssteuer und jährlich die kommunale Liegenschaftssteuer.

Steuerprivilegien und internationale Konzerne

Die Regierung kann Unternehmen, die den wirtschaftlichen Interessen des Kantons dienen, umstrukturiert werden, ihre Tätigkeit grundlegend ändern oder den Status «nouvelle entreprise innovante» haben, für höchstens zehn Jahre ganz oder teilweise von den periodischen Steuern befreien. In Fällen mit internationalem Bezug kann der Gewinnsteuersatz erhöht werden; zudem gilt für Gruppen ab EUR 750 Mio. Umsatz die Ergänzungssteuer des Bundes.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur jurassischen Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Steuererklärung einreichen

Frist Ende Februar; Verlängerung bis 15. Juli ohne Gesuch, bis 31. Oktober auf Gesuch gegen Gebühr (Guide 2023 der Steuerverwaltung).

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Jura

Weitere Steuern im Kanton Jura

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Jura

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Jura Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Jura. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch Betriebsstätten oder Grundstücke im Kanton entstehen.
Wie hoch ist die jurassische Gewinnsteuer 2026?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 2026 2,062 % des steuerbaren Reingewinns und wird mit dem kantonalen Steuerfuss von 2,85 und dem Steuerfuss der Gemeinde multipliziert, in Delsberg 1,90; dazu kommt die Kirchensteuer. In Delsberg ergibt das rechnerisch rund 10,27 % des Reingewinns, zuzüglich der direkten Bundessteuer von 8,5 %.
Sinkt die Gewinnsteuer in den nächsten Jahren?
Ja. Nach der Übergangsregelung im Steuergesetz sinkt der Satz der einfachen Gewinnsteuer auf 2,005 % (2027), 1,949 % (2028) und 1,893 % (2029); danach gilt der ordentliche Satz von 1,837 %. Die Steuerfüsse von Kanton und Gemeinden werden weiterhin jährlich festgelegt.
Wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet?
Nein. Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,375 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals und wird zusätzlich zur Gewinnsteuer geschuldet. Für den Anteil, der auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, gilt ein reduzierter Satz von 0,05 ‰; einen Mindeststeuerbetrag kennt der Jura laut ESTV nicht.
Gibt es im Jura Entlastungen für Innovation?
Ja. Der Jura gewährt auf Antrag eine Patentbox mit 90 % Ermässigung und einen zusätzlichen Abzug von 50 % für Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt; für junge innovative Unternehmen gibt es zudem den Status «nouvelle entreprise innovante».
Wie werden Grundstückgewinne von Unternehmen besteuert?
Kantonal und kommunal unterliegt der Wertzuwachs auf Grundstücken grundsätzlich der Grundstückgewinnsteuer; wiedereingebrachte Abschreibungen unterliegen der Gewinnsteuer. Gewerbsmässige Liegenschaftenhändler versteuern die Grundstückgewinne mit dem Geschäftsgewinn. Bei der direkten Bundessteuer werden Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses mit der Gewinnsteuer erfasst.

Steuerberatung

Ihre jurassische Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, Steuerprivilegien, mehreren Kantonen, Gesellschaften mit Bezug zu Frankreich, Deutschland oder den USA, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.