Kanton Jura · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Jura
Wie Unternehmen im Kanton Jura auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, proportionale Gewinnsteuer mit sinkendem Satz bis 2029, Kapitalsteuer, Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde, Kirchensteuer, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.
Jura auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Jura unterliegen der jurassischen Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn; der Satz sinkt bis 2029 schrittweise auf 1,893 % und danach auf 1,837 %.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; 0,05 ‰ auf dem Anteil für Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen, keine Anrechnung.
Dazu Kirchensteuer von 8,01 % der Kantonssteuer; in Delsberg rechnerisch rund 10,27 % des Reingewinns.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Im kantonalen monistischen System unterliegt der Wertzuwachs auf Grundstücken grundsätzlich der separaten Grundstückgewinnsteuer; wiedereingebrachte Abschreibungen bleiben gewinnsteuerpflichtig. Für gewerbsmässige Liegenschaftenhändler gilt die ordentliche Gewinnbesteuerung. Bei der direkten Bundessteuer gehören Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses zum steuerbaren Gewinn.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge aus sieben Jahren
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Wieder eingebrachte Abschreibungen
Kapitalsteuer
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,375 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Auf dem Anteil des Eigenkapitals, der auf Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte sowie Konzerndarlehen entfällt, gilt ein reduzierter Satz von 0,05 ‰; die Gewinnsteuer wird nicht angerechnet.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Reduzierter Satz für Beteiligungen
- Keine Anrechnung der Gewinnsteuer
Steuersätze 2026
Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt
Die jurassische Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit dem kantonalen Steuerfuss und dem Steuerfuss der Gemeinde multipliziert; die Kirchensteuer wird in Prozent der Kantonssteuer erhoben. Der Satz der einfachen Gewinnsteuer beträgt 2026 nach der Übergangsregelung im Steuergesetz 2,062 % und sinkt 2027 auf 2,005 %, 2028 auf 1,949 % und 2029 auf 1,893 %.
In Delsberg ergibt sich 2026 mit den Steuerfüssen von 2,85 und 1,90 und der Kirchensteuer von 8,01 % der Kantonssteuer rechnerisch eine Gewinnsteuer von rund 10,27 % des steuerbaren Reingewinns und eine Kapitalsteuer von rund 1,87 ‰ des Eigenkapitals. Bei CHF 100’000 Reingewinn sind das rund CHF 10’265 an Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Sonderthemen
Wann die jurassische Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag nach dem Nexus-Ansatz mit einer Ermässigung von 90 % besteuert; Forschungs- und Entwicklungsaufwand in der Schweiz kann auf Antrag um 50 % zusätzlich abgezogen werden. Beide Entlastungen zusammen dürfen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, nur mit 0,05 ‰ statt 0,375 ‰ belastet.
Grundstücke im Unternehmen
Bei Kapitalgesellschaften unterliegt der Wertzuwachs auf Grundstücken grundsätzlich der Grundstückgewinnsteuer von Kanton und Gemeinde; wiedereingebrachte Abschreibungen werden mit der kantonalen Gewinnsteuer erfasst. Gewerbsmässige Liegenschaftenhändler versteuern die Grundstückgewinne mit dem Geschäftsgewinn. Bei der direkten Bundessteuer werden Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses mit der Gewinnsteuer erfasst. Hinzu kommen beim Kauf die Handänderungssteuer und jährlich die kommunale Liegenschaftssteuer.
Steuerprivilegien und internationale Konzerne
Die Regierung kann Unternehmen, die den wirtschaftlichen Interessen des Kantons dienen, umstrukturiert werden, ihre Tätigkeit grundlegend ändern oder den Status «nouvelle entreprise innovante» haben, für höchstens zehn Jahre ganz oder teilweise von den periodischen Steuern befreien. In Fällen mit internationalem Bezug kann der Gewinnsteuersatz erhöht werden; zudem gilt für Gruppen ab EUR 750 Mio. Umsatz die Ergänzungssteuer des Bundes.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur jurassischen Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Steuererklärung einreichen
Frist Ende Februar; Verlängerung bis 15. Juli ohne Gesuch, bis 31. Oktober auf Gesuch gegen Gebühr (Guide 2023 der Steuerverwaltung).
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Jura
Weitere Steuern im Kanton Jura
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom jurassischen Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Jura
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Jura Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die jurassische Gewinnsteuer 2026?
Sinkt die Gewinnsteuer in den nächsten Jahren?
Wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet?
Gibt es im Jura Entlastungen für Innovation?
Wie werden Grundstückgewinne von Unternehmen besteuert?
Steuerberatung
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Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, Steuerprivilegien, mehreren Kantonen, Gesellschaften mit Bezug zu Frankreich, Deutschland oder den USA, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
