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Kanton Basel-Stadt · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Basel-Stadt

Wie Unternehmen im Kanton Basel-Stadt auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Steuersätze 2026 mit neuer zweiter Tarifstufe, direkte Bundessteuer, Patentbox, Grundstücksteuer als Minimalsteuer und das Basler Standortpaket.

Basel-Stadt auf einen Blick

Kapitalgesellschaften zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer an den Kanton – Gemeindesteuern entfallen

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Basel-Stadt unterliegen der baselstädtischen Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft in Basel-Stadt steuerpflichtig werden.

Die Gewinn- und Kapitalsteuer erhebt allein der Kanton; Riehen und Bettingen erheben eigene Steuern nur von natürlichen Personen. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an, eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer6,5 % bis CHF 50 Mio. Gewinn

Auf dem steuerbaren Reingewinn; für den Gewinnteil über CHF 50 Mio. gilt in den Steuerperioden 2026–2035 ein Satz von 8,5 %.

Kapitalsteuer1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals

Eigenkapital auf Beteiligungen und Patenten wird um 80 % ermässigt; eine Anrechnung der Gewinnsteuer gibt es nicht.

Gesamtbelastungrund 13 % inkl. Bund

Angabe der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates (2025) für Gewinne, die nicht der Stufe von 8,5 % unterliegen.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine Kapitalsteuer des Bundes.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, ergänzt um steuerliche Aufrechnungen und Abzüge. Basel-Stadt besteuert den Gewinn proportional mit 6,5 %, seit 2026 den Gewinnteil über CHF 50 Mio. mit 8,5 %. Grundstückgewinne unterliegen wegen des monistischen Systems der separaten Grundstückgewinnsteuer.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox mit 90 % Ermässigung
  • Rückstellungen für F&E-Aufträge an Dritte
  • Grundstückgewinne separat besteuert

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer beträgt 1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens auf dem einbezahlten Kapital. Eigenkapital, das auf Beteiligungen und Patente entfällt, wird um 80 % ermässigt; für Darlehen an Konzerngesellschaften gilt diese Ermässigung nicht.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Versteuerte stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • 80 % Ermässigung bei Beteiligungen, Patenten

Steuersätze 2026

Proportionaler Satz mit zweiter Stufe für sehr hohe Gewinne

Bei juristischen Personen gibt es in Basel-Stadt keinen Steuerfuss: Der gesetzliche Satz von 6,5 % ist die gesamte Kantonssteuer auf dem Gewinn. Für die Steuerperioden 2026 bis 2035 wird der Gewinnteil über CHF 50 Mio. mit 8,5 % besteuert; bei Patentbox-Gesellschaften ist für die Stufe der Gewinn vor der Ermässigung massgebend.

Hält eine juristische Person Liegenschaften in Basel-Stadt, ist zusätzlich die Grundstücksteuer von 2 ‰ des steuerbaren Grundstückwerts zu beachten. Sie wirkt als Minimalsteuer: Geschuldet ist der höhere Betrag aus Gewinn- und Kapitalsteuer oder Grundstücksteuer.

Gewinnsteuer bis CHF 50 Mio.6,5 %
Gewinnteil über CHF 50 Mio.8,5 % (2026–2035)
Kapitalsteuer1 ‰
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die baselstädtische Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox seit 2026 stark begrenzt

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden in der Patentbox um 90 % ermässigt. Seit der Steuerperiode 2026 darf die gesamte Entlastung aber nur noch 5 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung betragen (bisher 40 %). Einen zusätzlichen Abzug für Forschung und Entwicklung kennt Basel-Stadt nicht.

Grundstücke und Minimalsteuer

Gewinne aus Grundstücken unterliegen auch bei Unternehmen der Grundstückgewinnsteuer. Für Liegenschaften, die nicht hauptsächlich dem eigenen Betrieb dienen, kann die Grundstücksteuer von 2 ‰ als Minimalsteuer an die Stelle der Gewinn- und Kapitalsteuer treten.

OECD-Mindeststeuer und Standortpaket

Für Unternehmensgruppen mit mehr als EUR 750 Mio. Umsatz gilt seit 2024 die schweizerische Ergänzungssteuer, die eine Mindestbesteuerung von 15 % sicherstellt. Parallel hat Basel-Stadt das Standortpaket geschaffen: Fonds mit jährlich CHF 150 bis 500 Mio. für Innovation sowie Gesellschaft und Umwelt, angenommen in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2025.

Interkantonale und internationale Strukturen

Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Konzerngesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung treffen baselstädtische Steuern auf internationales Steuerrecht.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur baselstädtischen Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Beteiligungsabzug, Patentbox, Verlustvorträge und Abgrenzung der Grundstückgewinne.

Schritt 3

Deklaration

Steuererklärung bis 30. Juni des Folgejahres; Erstreckung online kostenlos bis 30. September.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Basel-Stadt

Weitere Steuern im Kanton Basel-Stadt

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Basel-Stadt

Welche Unternehmen zahlen in Basel-Stadt Gewinn- und Kapitalsteuer?
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton sowie ausserkantonale und ausländische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Liegenschaft in Basel-Stadt. Die Steuer erhebt allein der Kanton; einen Gemeindesteuerfuss gibt es für juristische Personen nicht.
Wie hoch ist die Gewinnsteuer im Kanton Basel-Stadt?
Die Gewinnsteuer beträgt 6,5 % des steuerbaren Reingewinns. Für die Steuerperioden 2026 bis 2035 wird der Gewinnteil über CHF 50 Mio. mit 8,5 % besteuert. Zusammen mit der direkten Bundessteuer beziffert die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates die Belastung auf rund 13 %.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Die Kapitalsteuer beträgt 1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Eigenkapital, das auf Beteiligungen und Patente entfällt, wird um 80 % ermässigt. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer kennt Basel-Stadt nicht.
Welche STAF-Instrumente gibt es in Basel-Stadt?
Basel-Stadt kennt die Patentbox mit 90 % Ermässigung, die Teilbesteuerung von Dividenden zu 80 % und die Kapitalsteuerermässigung. Einen zusätzlichen Abzug für Forschung und Entwicklung und einen Abzug auf Eigenfinanzierung hat der Kanton nicht eingeführt. Seit 2026 ist die Entlastung durch die Patentbox auf 5 % des Gewinns begrenzt.
Was ist die Grundstücksteuer juristischer Personen?
Juristische Personen mit Liegenschaften in Basel-Stadt unterliegen einer Grundstücksteuer von 2 ‰ des steuerbaren Grundstückwerts. Sie wird als Minimalsteuer erhoben, wenn sie höher ist als die Gewinn- und Kapitalsteuer; Grundstücke, die hauptsächlich dem eigenen Betrieb dienen, sind davon ausgenommen.
Bis wann ist die Steuererklärung einzureichen?
Juristische Personen reichen die Steuererklärung bis 30. Juni des Folgejahres ein. Die Frist kann online kostenlos bis 30. September und gegen eine Gebühr von CHF 40 pro Gesuch bis Jahresende erstreckt werden.

Steuerberatung

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Bei Beteiligungen, Patentbox, Umstrukturierungen, Liegenschaften, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften oder Rulings unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung in Basel-Stadt.