Kanton Basel-Stadt · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Basel-Stadt
Wie Unternehmen im Kanton Basel-Stadt auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Steuersätze 2026 mit neuer zweiter Tarifstufe, direkte Bundessteuer, Patentbox, Grundstücksteuer als Minimalsteuer und das Basler Standortpaket.
Basel-Stadt auf einen Blick
Kapitalgesellschaften zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer an den Kanton – Gemeindesteuern entfallen
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Basel-Stadt unterliegen der baselstädtischen Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft in Basel-Stadt steuerpflichtig werden.
Die Gewinn- und Kapitalsteuer erhebt allein der Kanton; Riehen und Bettingen erheben eigene Steuern nur von natürlichen Personen. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an, eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Auf dem steuerbaren Reingewinn; für den Gewinnteil über CHF 50 Mio. gilt in den Steuerperioden 2026–2035 ein Satz von 8,5 %.
Eigenkapital auf Beteiligungen und Patenten wird um 80 % ermässigt; eine Anrechnung der Gewinnsteuer gibt es nicht.
Angabe der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates (2025) für Gewinne, die nicht der Stufe von 8,5 % unterliegen.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine Kapitalsteuer des Bundes.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, ergänzt um steuerliche Aufrechnungen und Abzüge. Basel-Stadt besteuert den Gewinn proportional mit 6,5 %, seit 2026 den Gewinnteil über CHF 50 Mio. mit 8,5 %. Grundstückgewinne unterliegen wegen des monistischen Systems der separaten Grundstückgewinnsteuer.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Verlustvorträge
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox mit 90 % Ermässigung
- Rückstellungen für F&E-Aufträge an Dritte
- Grundstückgewinne separat besteuert
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer beträgt 1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens auf dem einbezahlten Kapital. Eigenkapital, das auf Beteiligungen und Patente entfällt, wird um 80 % ermässigt; für Darlehen an Konzerngesellschaften gilt diese Ermässigung nicht.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Gewinnvorträge
- Versteuerte stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- 80 % Ermässigung bei Beteiligungen, Patenten
Steuersätze 2026
Proportionaler Satz mit zweiter Stufe für sehr hohe Gewinne
Bei juristischen Personen gibt es in Basel-Stadt keinen Steuerfuss: Der gesetzliche Satz von 6,5 % ist die gesamte Kantonssteuer auf dem Gewinn. Für die Steuerperioden 2026 bis 2035 wird der Gewinnteil über CHF 50 Mio. mit 8,5 % besteuert; bei Patentbox-Gesellschaften ist für die Stufe der Gewinn vor der Ermässigung massgebend.
Hält eine juristische Person Liegenschaften in Basel-Stadt, ist zusätzlich die Grundstücksteuer von 2 ‰ des steuerbaren Grundstückwerts zu beachten. Sie wirkt als Minimalsteuer: Geschuldet ist der höhere Betrag aus Gewinn- und Kapitalsteuer oder Grundstücksteuer.
Sonderthemen
Wann die baselstädtische Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox seit 2026 stark begrenzt
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden in der Patentbox um 90 % ermässigt. Seit der Steuerperiode 2026 darf die gesamte Entlastung aber nur noch 5 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung betragen (bisher 40 %). Einen zusätzlichen Abzug für Forschung und Entwicklung kennt Basel-Stadt nicht.
Grundstücke und Minimalsteuer
Gewinne aus Grundstücken unterliegen auch bei Unternehmen der Grundstückgewinnsteuer. Für Liegenschaften, die nicht hauptsächlich dem eigenen Betrieb dienen, kann die Grundstücksteuer von 2 ‰ als Minimalsteuer an die Stelle der Gewinn- und Kapitalsteuer treten.
OECD-Mindeststeuer und Standortpaket
Für Unternehmensgruppen mit mehr als EUR 750 Mio. Umsatz gilt seit 2024 die schweizerische Ergänzungssteuer, die eine Mindestbesteuerung von 15 % sicherstellt. Parallel hat Basel-Stadt das Standortpaket geschaffen: Fonds mit jährlich CHF 150 bis 500 Mio. für Innovation sowie Gesellschaft und Umwelt, angenommen in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2025.
Interkantonale und internationale Strukturen
Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Konzerngesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung treffen baselstädtische Steuern auf internationales Steuerrecht.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur baselstädtischen Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Beteiligungsabzug, Patentbox, Verlustvorträge und Abgrenzung der Grundstückgewinne.
Deklaration
Steuererklärung bis 30. Juni des Folgejahres; Erstreckung online kostenlos bis 30. September.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Basel-Stadt
Weitere Steuern im Kanton Basel-Stadt
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Basel-Stadt
Welche Unternehmen zahlen in Basel-Stadt Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Gewinnsteuer im Kanton Basel-Stadt?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Welche STAF-Instrumente gibt es in Basel-Stadt?
Was ist die Grundstücksteuer juristischer Personen?
Bis wann ist die Steuererklärung einzureichen?
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