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Kanton Appenzell Ausserrhoden · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Wie Unternehmen in Appenzell Ausserrhoden auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Gesamtsatz der Gewinnsteuer für Kanton und Gemeinde, Kapitalsteuer mit Einheiten, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente, Sonderregel für internationale Konzerne und Deklaration.

Appenzell Ausserrhoden auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in Appenzell Ausserrhoden unterliegen der Ausserrhoder Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer6,5 % Gesamtsatz

Für Kanton und Gemeinde zusammen, ohne Steuerfuss; die Gemeinde erhält 50 % des Ertrags.

Kapitalsteuer0,065 ‰ einfache Steuer

Mit kantonalem Steuerfuss und festem Zuschlag 2026 zusammen 7,3 Einheiten in allen Gemeinden; keine Anrechnung der Gewinnsteuer.

Gesamtbelastung Gewinn13,04 % inkl. Bund

Laut Kanton für Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, bezogen auf den Gewinn vor Steuern (Stand 2024).

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Weil Ausserrhoden das dualistische System anwendet, gehören auch Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften zum steuerbaren Reingewinn.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Verluste aus sieben Vorjahren
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Gewinne auf Geschäftsliegenschaften

Kapitalsteuer

Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,065 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Erhoben werden der kantonale Steuerfuss und ein fester gesetzlicher Zuschlag von 4 Einheiten, 2026 zusammen 7,3 Einheiten in allen Gemeinden. Die einfache Steuer beträgt mindestens CHF 120, für nur wirtschaftlich zugehörige Unternehmen CHF 70; eine Anrechnung der Gewinnsteuer kennt Ausserrhoden laut ESTV nicht.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Ermässigung für Beteiligungen
  • Patente und Konzerndarlehen

Steuersätze 2026

Gesamtsatz beim Gewinn, Einheiten beim Kapital

Anders als die Kapitalsteuer wird die Ausserrhoder Gewinnsteuer nicht mit einem Steuerfuss multipliziert: Der Satz von 6,5 % gilt gesamthaft für Kanton und Gemeinde. Der Kanton beziffert die Gesamtbelastung von Bund, Kanton und Gemeinde auf 13,04 % des Gewinns vor Steuern (Stand 2024).

Die Kapitalsteuer wird als einfache Steuer von 0,065 ‰ berechnet und 2026 mit 7,3 Einheiten erhoben: 3,3 Einheiten kantonaler Steuerfuss plus ein fester gesetzlicher Zuschlag von 4 Einheiten. Das gilt in allen Gemeinden und ergibt rund 0,47 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals.

Gewinnsteuer Kanton und Gemeinde6,5 % gesamthaft
Einfache Kapitalsteuer0,065 ‰ des Eigenkapitals
Einheiten Kapitalsteuer 20263,3 Kanton + 4,0 fester Zuschlag
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Ausserrhoder Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Internationale Konzerne

Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die in ein internationales Konzernverhältnis eingebunden sind, wird der Steuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf die vom ausländischen Staat akzeptierte minimale Steuerbelastung angehoben (Art. 77 Abs. 2 StG). Ob und wie stark das greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 50 % besteuert; Forschungs- und Entwicklungsaufwand kann auf Antrag zusätzlich um 50 % abgezogen werden. Die Entlastungen zusammen dürfen 50 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.

Beteiligungen und Kapitalsteuer

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Das steuerbare Eigenkapital ermässigt sich im Verhältnis der Beteiligungen, der Patente und vergleichbaren Rechte sowie der Darlehen an Konzerngesellschaften zu den gesamten Aktiven.

Grundstücke und mehrere Kantone

Auf Ausserrhoder Grundstücken kann eine Minimalsteuer von 2 ‰ des amtlichen Verkehrswerts anfallen, wenn sie die Gewinn- und Kapitalsteuer übersteigt; Grundstücke, auf denen zur Hauptsache der eigene Betrieb geführt wird, sind ausgenommen. Bei Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen ist zudem eine interkantonale Steuerausscheidung nötig.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Ausserrhoder Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge aus sieben Jahren, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Gewinn & Kapital

Deklaration von steuerbarem Reingewinn und Eigenkapital sowie gegebenenfalls Steuerausscheidung mit anderen Kantonen.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Weitere Steuern im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Appenzell Ausserrhoden

Welche Unternehmen zahlen in Appenzell Ausserrhoden Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch Betriebsstätten oder Grundstücke in Ausserrhoden entstehen.
Wie hoch ist die Ausserrhoder Gewinnsteuer?
Der steuerbare Gewinn wird gesamthaft mit 6,5 % für Kanton und Gemeinde besteuert, ohne zusätzlichen Steuerfuss. Mit der direkten Bundessteuer von 8,5 % beziffert der Kanton die Gesamtbelastung auf 13,04 % des Gewinns vor Steuern (Stand 2024). Für Gesellschaften internationaler Konzerne kann der Satz angehoben werden.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,065 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals; 2026 werden darauf in allen Gemeinden 7,3 Einheiten erhoben – 3,3 Einheiten kantonaler Steuerfuss und ein fester gesetzlicher Zuschlag von 4 Einheiten. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer sieht Ausserrhoden laut ESTV nicht vor.
Gibt es in Ausserrhoden Entlastungen für Innovation?
Ja. Auf Antrag gelten eine Patentbox mit 50 % Ermässigung und ein zusätzlicher Abzug von 50 % für Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Die gesamte Entlastung ist auf 50 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Zahlen Unternehmen in Ausserrhoden Kirchensteuer?
Nein. Die evangelisch-reformierten und die römisch-katholischen Kirchgemeinden erheben ihre Einkommens- und Vermögenssteuern nur von den ihnen zugehörigen natürlichen Personen. Auch die ESTV weist für juristische Personen in Ausserrhoden keine Kirchensteuer aus.
Was gilt für Gesellschaften internationaler Konzerne?
Art. 77 Abs. 2 StG sieht vor, dass der Steuersatz bei Gesellschaften in einem internationalen Konzernverhältnis unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf die vom ausländischen Staat akzeptierte minimale Steuerbelastung angehoben wird. Die ESTV weist diese Regel für Ausserrhoden und den Thurgau aus. Konzerne sollten die Auswirkungen deshalb vorab mit Blick auf die ausländischen Vorschriften prüfen.

Steuerberatung

Ihre Ausserrhoder Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, internationalen Konzernstrukturen, mehreren Kantonen, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.