gewinn-und-kapitalsteuer

Kanton Schaffhausen · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Schaffhausen

Wie Unternehmen im Kanton Schaffhausen auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, dreistufiger Gewinnsteuertarif, Kapitalsteuer von 0,025 ‰, Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente sowie Minimal- und Mindeststeuer.

Schaffhausen auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Schaffhausen unterliegen der Schaffhauser Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer2,7 % / 5,925 % / 4,85 %

Einfache Steuer: 2,7 % bis CHF 5 Mio., 5,925 % auf weiteren CHF 10 Mio., über CHF 15 Mio. einheitlich 4,85 %.

Kapitalsteuer0,025 ‰ einfache Steuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; keine Anrechnung der Gewinnsteuer und keine Ermässigung für Beteiligungen.

Steuerfuss 2026Kanton 98 %

Für juristische Personen; hinzu kommt der Gemeindesteuerfuss, in der Stadt Schaffhausen 93 %.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Gewinne auf Geschäftsgrundstücken fallen im dualistischen Schaffhauser System in die ordentliche Gewinnsteuer.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvortrag über sieben Jahre
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Gewinne auf Geschäftsgrundstücken

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton Schaffhausen zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Mit einer einfachen Steuer von 0,025 ‰ ist sie tief; die Gewinnsteuer wird nicht angerechnet, und für Beteiligungen, Patente oder Konzerndarlehen gibt es keine Ermässigung.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Minimalsteuer auf Grundstücken

Steuersätze 2026

Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt

Die Schaffhauser Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit den Steuerfüssen von Kanton und Gemeinde multipliziert. Für 2026 beträgt der Kantonssteuerfuss für juristische Personen unverändert 98 %; in der Stadt Schaffhausen kommen 93 % Gemeindesteuer hinzu.

Der Gewinnsteuertarif ist dreistufig. Seit der Steuerperiode 2025 gelten 2,7 % auf den ersten CHF 5 Mio., 5,925 % auf den weiteren CHF 10 Mio. und einheitlich 4,85 % für Reingewinne über CHF 15 Mio. 2024 galten auf denselben Stufen 3,95 % und 5,30 % (über CHF 15 Mio. ebenfalls 4,85 %), von 2020 bis 2023 einheitlich 3,95 %.

Einfache Gewinnsteuer2,7 % / 5,925 % / 4,85 %
Einfache Kapitalsteuer0,025 ‰
Kantonssteuerfuss 202698 % (juristische Personen)
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Schaffhauser Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert; F&E-Aufwand kann auf Antrag um 25 % über den tatsächlichen Aufwand hinaus abgezogen werden. Beide Entlastungen zusammen dürfen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen; einen Abzug auf Eigenfinanzierung kennt Schaffhausen nicht.

Gewinne über CHF 5 Mio.

Zwischen CHF 5 Mio. und CHF 15 Mio. Reingewinn steigt der Grenzsatz der einfachen Steuer auf 5,925 %. Über CHF 15 Mio. gilt einheitlich 4,85 % auf dem ganzen Gewinn – bei grossen Gewinnen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf Zeitpunkt und Höhe von Realisationen.

Minimalsteuer auf Grundstücken

Juristische Personen mit Grundstücken im Kanton entrichten anstelle der Gewinn- und Kapitalsteuer eine Minimalsteuer, wenn diese höher ist: für die Steuerperioden 2022–2029 1,4 ‰ des Steuerwerts als einfache Steuer. Ausgenommen sind unter anderem Grundstücke, die zur Hauptsache dem eigenen Betrieb dienen, und solche des sozialen Wohnungsbaus.

Interkantonale und internationale Strukturen

Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung – gerade mit Deutschland – treffen Schaffhauser Steuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Schaffhauser Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Deklaration

Einreichung der Steuererklärung mit Bilanz und Erfolgsrechnung; die Einreichefrist kann online erstreckt werden.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Schaffhausen

Weitere Steuern im Kanton Schaffhausen

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Schaffhausen

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Schaffhausen Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Schaffhausen. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch Betriebsstätten oder Grundstücke im Kanton entstehen.
Wie hoch ist die Schaffhauser Gewinnsteuer?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt seit 2025 2,7 % auf den ersten CHF 5 Mio. Reingewinn und 5,925 % auf den weiteren CHF 10 Mio.; für Reingewinne über CHF 15 Mio. gilt einheitlich 4,85 %. Darauf werden der Kantonssteuerfuss von 98 % (2026) und der Gemeindesteuerfuss angewandt; dazu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,025 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Die Gewinnsteuer wird nicht angerechnet, und eine besondere Ermässigung für Beteiligungen, Patente oder Konzerndarlehen gibt es nicht. Für die Steuerperioden 2022–2029 beträgt die Mindeststeuer (einfache Steuer) CHF 100 für Kapitalgesellschaften und CHF 50 für Genossenschaften.
Gibt es im Kanton Schaffhausen Entlastungen für Innovation?
Ja. Schaffhausen gewährt auf Antrag eine Patentbox mit 90 % Ermässigung und einen zusätzlichen Abzug von 25 % für Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Unterscheidet sich die Belastung zwischen den Schaffhauser Gemeinden?
Ja. Die Gemeinden legen ihren Steuerfuss selbst fest und dürfen für juristische Personen um höchstens 15 Punkte vom Steuerfuss für natürliche Personen abweichen. In der Stadt Schaffhausen beträgt er 2026 für juristische Personen 93 %; der einfache kantonale Tarif ist überall gleich.
Wie werden Vereine und Stiftungen besteuert?
Bei Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen bleiben die ersten CHF 20’000 Reingewinn steuerfrei, der übrige Gewinn unterliegt einer einfachen Gewinnsteuer von 2 %. Bei der Kapitalsteuer sind CHF 100’000 Eigenkapital steuerfrei.

Steuerberatung

Ihre Schaffhauser Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, mehreren Kantonen, deutschen Mutter- oder Tochtergesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.