Kanton Schaffhausen · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Schaffhausen
Wie Unternehmen im Kanton Schaffhausen auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, dreistufiger Gewinnsteuertarif, Kapitalsteuer von 0,025 ‰, Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente sowie Minimal- und Mindeststeuer.
Schaffhausen auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Schaffhausen unterliegen der Schaffhauser Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Einfache Steuer: 2,7 % bis CHF 5 Mio., 5,925 % auf weiteren CHF 10 Mio., über CHF 15 Mio. einheitlich 4,85 %.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; keine Anrechnung der Gewinnsteuer und keine Ermässigung für Beteiligungen.
Für juristische Personen; hinzu kommt der Gemeindesteuerfuss, in der Stadt Schaffhausen 93 %.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Gewinne auf Geschäftsgrundstücken fallen im dualistischen Schaffhauser System in die ordentliche Gewinnsteuer.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvortrag über sieben Jahre
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Gewinne auf Geschäftsgrundstücken
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton Schaffhausen zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Mit einer einfachen Steuer von 0,025 ‰ ist sie tief; die Gewinnsteuer wird nicht angerechnet, und für Beteiligungen, Patente oder Konzerndarlehen gibt es keine Ermässigung.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Verdecktes Eigenkapital
- Minimalsteuer auf Grundstücken
Steuersätze 2026
Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt
Die Schaffhauser Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit den Steuerfüssen von Kanton und Gemeinde multipliziert. Für 2026 beträgt der Kantonssteuerfuss für juristische Personen unverändert 98 %; in der Stadt Schaffhausen kommen 93 % Gemeindesteuer hinzu.
Der Gewinnsteuertarif ist dreistufig. Seit der Steuerperiode 2025 gelten 2,7 % auf den ersten CHF 5 Mio., 5,925 % auf den weiteren CHF 10 Mio. und einheitlich 4,85 % für Reingewinne über CHF 15 Mio. 2024 galten auf denselben Stufen 3,95 % und 5,30 % (über CHF 15 Mio. ebenfalls 4,85 %), von 2020 bis 2023 einheitlich 3,95 %.
Sonderthemen
Wann die Schaffhauser Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert; F&E-Aufwand kann auf Antrag um 25 % über den tatsächlichen Aufwand hinaus abgezogen werden. Beide Entlastungen zusammen dürfen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen; einen Abzug auf Eigenfinanzierung kennt Schaffhausen nicht.
Gewinne über CHF 5 Mio.
Zwischen CHF 5 Mio. und CHF 15 Mio. Reingewinn steigt der Grenzsatz der einfachen Steuer auf 5,925 %. Über CHF 15 Mio. gilt einheitlich 4,85 % auf dem ganzen Gewinn – bei grossen Gewinnen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf Zeitpunkt und Höhe von Realisationen.
Minimalsteuer auf Grundstücken
Juristische Personen mit Grundstücken im Kanton entrichten anstelle der Gewinn- und Kapitalsteuer eine Minimalsteuer, wenn diese höher ist: für die Steuerperioden 2022–2029 1,4 ‰ des Steuerwerts als einfache Steuer. Ausgenommen sind unter anderem Grundstücke, die zur Hauptsache dem eigenen Betrieb dienen, und solche des sozialen Wohnungsbaus.
Interkantonale und internationale Strukturen
Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung – gerade mit Deutschland – treffen Schaffhauser Steuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Schaffhauser Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Deklaration
Einreichung der Steuererklärung mit Bilanz und Erfolgsrechnung; die Einreichefrist kann online erstreckt werden.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Schaffhausen
Weitere Steuern im Kanton Schaffhausen
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Schaffhauser Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Schaffhausen
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Schaffhausen Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Schaffhauser Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Gibt es im Kanton Schaffhausen Entlastungen für Innovation?
Unterscheidet sich die Belastung zwischen den Schaffhauser Gemeinden?
Wie werden Vereine und Stiftungen besteuert?
Steuerberatung
Ihre Schaffhauser Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, mehreren Kantonen, deutschen Mutter- oder Tochtergesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
