Kanton Schwyz · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Schwyz
Wie Unternehmen im Kanton Schwyz auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, proportionale Gewinnsteuer, Minimalsteuer auf dem Eigenkapital anstelle einer klassischen Kapitalsteuer, Steuerfüsse von Kanton, Bezirk, Gemeinde und Kirche, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.
Schwyz auf einen Blick
Unternehmen zahlen Gewinnsteuer – auf dem Eigenkapital höchstens eine Minimalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Schwyz sind hier unbeschränkt steuerpflichtig. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch einen Geschäftsbetrieb, eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.
Das Schwyzer Steuergesetz kennt für juristische Personen eine Gewinn- und eine Minimalsteuer. Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an; die Minimalsteuer auf dem Eigenkapital wird nur erhoben, wenn sie höher ist als die Gewinnsteuer. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Proportionaler Satz auf dem steuerbaren Reingewinn von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Mindestens CHF 100; fällig nur, wenn sie höher ist als die Gewinnsteuer. Eine separate Kapitalsteuer gibt es nicht.
Dazu kommen Bezirk, Gemeinde und Kirche; Gesamtsteuerfuss 2026 zum Beispiel 237,00 % in Wollerau.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Minimalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Den Wertzuwachs auf Schwyzer Grundstücken erfasst der Kanton im monistischen System mit der separaten Grundstückgewinnsteuer.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuern als Aufwand abziehbar
- Verlustvortrag über sieben Jahre
- Beteiligungsabzug
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Wiedereingebrachte Abschreibungen auf Grundstücken
Minimalsteuer statt Kapitalsteuer
Die Minimalsteuer beträgt 0,03 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens CHF 100, und tritt an die Stelle der Gewinnsteuer, wenn sie höher ist. Bei CHF 100’000 Reingewinn und CHF 5 Mio. Eigenkapital beträgt die einfache Gewinnsteuer CHF 1’950 und die Minimalsteuer CHF 150 – es bleibt bei der Gewinnsteuer.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- Mindestbetrag CHF 100
- Vereine: CHF 300’000 abziehbar
Steuersätze 2026
Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt
Die Gewinnsteuer wird zuerst als einfache Steuer von 1,95 % des steuerbaren Reingewinns berechnet und dann mit den Steuerfüssen von Kanton, Bezirk, Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert. Für 2026 beträgt der Kantonssteuerfuss für juristische Personen 150 %; der Bezirk March wendet für Unternehmen 36 % statt 30 % an, die Gemeinde Wollerau 65 % statt 50 %.
Rechnerisch entspricht die einfache Gewinnsteuer mit dem Gesamtsteuerfuss 2026 inklusive Kirchensteuer rund 4,6 % des steuerbaren Reingewinns in Wollerau, 6,8 % in Schwyz und 7,3 % in Illgau. Dazu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %; da die Steuern als Aufwand abziehbar sind, liegt die Belastung bezogen auf den Gewinn vor Steuern tiefer als die Summe der Sätze.
Sonderthemen
Wann die Schwyzer Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert; für inländischen Forschungs- und Entwicklungsaufwand gibt es auf Antrag einen Zusatzabzug von 50 %. Zusammen dürfen die Entlastungen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung, ohne Nettobeteiligungsertrag, nicht übersteigen.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet; die Steuerverwaltung hat dazu ein Merkblatt vom 21. März 2024 publiziert. Die frühere Weisung zu Holding- und Domizilgesellschaften gilt seit der STAF nicht mehr.
Grundstücke im Unternehmen
Im monistischen System unterliegt der Wertzuwachs auf Schwyzer Grundstücken auch bei juristischen Personen der Grundstückgewinnsteuer, während wiedereingebrachte Abschreibungen in die Gewinnsteuer fallen. Ein gewinnsteuerlicher Verlust kann nach den interkantonalen Regeln mit einem Grundstückgewinn des gleichen Jahres verrechnet werden.
Interkantonale und internationale Strukturen
Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. In internationalen Konzernverhältnissen kann der Gewinnsteuersatz nach § 71 Abs. 4 StG bis zu dem vom ausländischen Staat akzeptierten Mindestsatz erhöht werden; Verrechnungspreise und Doppelbesteuerungsabkommen bleiben zentral.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Schwyzer Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Ermittlung von Gewinn und Eigenkapital.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Deklaration mit eTax.schwyz JP
Die kostenlose Software der Steuerverwaltung deckt juristische Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften ab.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Schwyz
Weitere Steuern im Kanton Schwyz
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Schwyzer Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Schwyz
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Schwyz Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Schwyzer Gewinnsteuer?
Gibt es in Schwyz eine Kapitalsteuer?
Warum unterscheidet sich die Belastung zwischen Schwyzer Gemeinden?
Gibt es Entlastungen für Innovation oder neue Unternehmen?
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Steuerberatung
Ihre Schwyzer Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, der Standortwahl zwischen Schwyzer Gemeinden, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
