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Kanton Zürich · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer im Kanton Zürich

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Zürich unterliegen grundsätzlich mit ihrem steuerbaren Nettovermögen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Entscheidend sind Vermögenshöhe, Bewertung, Schulden, persönliche Abzüge und der Steuerfuss der Wohngemeinde.

Überblick

Wie funktioniert die Zürcher Vermögenssteuer?

Die Vermögenssteuer wird jährlich auf dem steuerbaren Reinvermögen erhoben. Für in Zürich ansässige Personen bildet grundsätzlich das weltweite Vermögen den Ausgangspunkt.

Zum Vermögen können insbesondere Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Immobilien, Forderungen, Fahrzeuge, Edelmetalle und weitere Vermögenswerte gehören. Von den steuerlich massgebenden Vermögenswerten werden insbesondere abzugsfähige Schulden und die gesetzlich vorgesehenen persönlichen Abzüge berücksichtigt.

Die Steuerbelastung ergibt sich nicht allein aus dem kantonalen Tarif. Der kantonale Grundbetrag wird mit dem Steuerfuss der jeweiligen politischen Gemeinde multipliziert. Je nach persönlicher Situation kann zusätzlich Kirchensteuer hinzukommen.

Systematik

Vier Schritte zur steuerbaren Vermögensbasis

1. Vermögenswerte erfassen

Die steuerlich relevanten Vermögenswerte werden grundsätzlich mit ihrem massgebenden Wert zum Ende der Steuerperiode erfasst.

2. Vermögenswerte bewerten

Je nach Vermögensart gelten unterschiedliche Bewertungsregeln. Börsenkotierte Wertschriften, nicht kotierte Beteiligungen und Immobilien werden deshalb nicht zwingend nach derselben Methode bewertet.

3. Schulden und Abzüge berücksichtigen

Abzugsfähige Schulden reduzieren das Reinvermögen. Zusätzlich sind die persönlichen steuerfreien Beträge beziehungsweise Sozialabzüge zu berücksichtigen.

4. Tarif und Gemeindesteuerfuss anwenden

Auf das steuerbare Vermögen wird der progressive kantonale Tarif angewandt. Die tatsächliche Belastung hängt anschließend insbesondere vom Steuerfuss der Wohngemeinde ab.

Massgebend ist grundsätzlich der Vermögensstand am Ende der Steuerperiode.

Bei natürlichen Personen wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Einkommenssteuer veranlagt. Veränderungen des Vermögens während des Jahres können deshalb insbesondere dann relevant werden, wenn sie den Bestand oder die Bewertung zum Jahresende beeinflussen.

Steuerberechnung

Vermögenssteuer hängt auch von der Wohngemeinde ab

Der kantonale Vermögenssteuertarif bildet nur den Ausgangspunkt. Für die tatsächliche Belastung ist zusätzlich der Steuerfuss der jeweiligen Zürcher Gemeinde relevant.

Bei einem Wohnortsvergleich sollte deshalb nicht nur die Vermögenssteuer isoliert betrachtet werden. Einkommenssteuer, Vermögensstruktur, Immobilien und persönliche Lebensumstände können das Gesamtergebnis erheblich beeinflussen.

Standardfall oder Beratungsfall?

Die Berechnung ist häufig einfach – die Bewertung nicht immer

Bei Bankguthaben und börsenkotierten Wertschriften ist die steuerliche Erfassung häufig vergleichsweise eindeutig. Komplexer wird die Vermögenssteuer insbesondere bei grösseren Beteiligungen, privaten Gesellschaften, Immobilien in mehreren Staaten oder ungewöhnlichen Vermögensstrukturen.

Auch ein Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz kann bei grösseren Vermögen erhebliche Auswirkungen auf die laufende Steuerbelastung haben. Dabei sollte jedoch stets die gesamte Einkommens- und Vermögenssteuerbelastung betrachtet werden.

Vermögenssteuerberatung

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