Kanton Zürich · Deklaration
Vermögenssteuer Zürich: Formulare & Fristen
Die Zürcher Vermögenssteuer wird nicht mit einer separaten Vermögenssteuererklärung deklariert. Einkommen und Vermögen werden gemeinsam in der jährlichen Steuererklärung für natürliche Personen erfasst. Für Wertschriften, Immobilien, Schulden und internationale Vermögensverhältnisse bestehen ergänzende Verzeichnisse und Formulare.
Einreichungsfrist
Grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres
Natürliche Personen müssen ihre Zürcher Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres einreichen.
Für die Steuerperiode 2026 bedeutet dies grundsätzlich eine Einreichung bis zum 31. März 2027. Zusammen mit der Steuererklärung ist insbesondere auch das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis einzureichen.
Wurden die Steuererklärungsunterlagen erst verspätet zugestellt, können besondere Einreichungsfristen gelten. Massgebend ist dann die konkrete Aufforderung des zuständigen Steueramtes.
Eine abgelaufene Frist kann nicht einfach nachträglich verlängert werden.
Ein Gesuch um Fristerstreckung muss vor Ablauf der bestehenden Einreichungsfrist gestellt werden. Ist die Frist bereits abgelaufen, kommt nur unter besonderen Voraussetzungen eine Wiederherstellung der Frist in Betracht.
Fristerstreckung
Mehr Zeit für die Steuererklärung beantragen
Wer die Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist fertigstellen kann, sollte rechtzeitig eine Fristerstreckung beantragen.
Frist prüfen
Feststellen, welche Einreichungsfrist auf der Steuererklärung beziehungsweise Aufforderung angegeben ist.
Rechtzeitig handeln
Die Verlängerung muss beantragt werden, bevor die aktuell geltende Einreichungsfrist abläuft.
Neue Frist
Bei natürlichen Personen kann eine rechtzeitig beantragte Fristerstreckung grundsätzlich bis spätestens 30. November bewilligt werden.
Ausnahme
Eine Frist über den 30. November hinaus setzt grundsätzlich ausserordentliche und nachvollziehbar begründete Umstände voraus.
Formulare
Welche Unterlagen gehören zur Vermögensdeklaration?
Welche Formulare erforderlich sind, hängt von der Vermögensstruktur ab. Ein einfaches Bankkonto benötigt weniger Zusatzangaben als ein umfangreiches Depot, mehrere Immobilien oder Vermögen in mehreren Staaten.
Steuererklärung
Das Hauptformular enthält die zusammengefassten Angaben zu Einkommen, Vermögen, Abzügen und persönlichen Verhältnissen.
Wertschriften- & Guthabenverzeichnis
Bankkonten, Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen, Beteiligungen und weitere Kapitalanlagen werden grundsätzlich im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis erfasst.
Liegenschaftenverzeichnis
Eigene Immobilien werden mit den steuerlich relevanten Angaben zu Vermögenssteuerwert, Ertrag und weiteren Liegenschaftsdaten deklariert.
Schuldenverzeichnis
Hypotheken, Bankdarlehen und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten werden gesondert erfasst und mindern grundsätzlich das steuerbare Nettovermögen.
Qualifizierte Beteiligungen
Für bestimmte qualifizierte Beteiligungen im Privat- oder Geschäftsvermögen stehen zusätzliche Zürcher Formulare zur Verfügung.
Steuerausscheidung
Bei Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten kann eine interkantonale oder internationale Steuerausscheidung erforderlich sein.
Auch Auslandsvermögen wird deklariert.
Eine ausländische Immobilie oder anderes Auslandsvermögen wird nicht deshalb weggelassen, weil Zürich möglicherweise kein unmittelbares Besteuerungsrecht darauf hat. Für die internationale Steuerausscheidung müssen die relevanten Vermögenswerte und Schulden grundsätzlich vollständig angegeben werden.
Nachweise
Diese Unterlagen sind für die Vermögenssteuer typischerweise relevant
Bankkonten
Jahresendauszüge beziehungsweise Steuerbescheinigungen mit Kontostand und Erträgen zum Ende der Steuerperiode.
Wertschriftendepots
Steuerverzeichnis oder Depotaufstellung mit Beständen, Steuerwerten, Erträgen und gegebenenfalls ausländischen Quellensteuern.
Immobilien
Amtliche Vermögenssteuerwerte, Eigentumsquoten, Hypotheken sowie bei ausländischen Immobilien geeignete Bewertungsunterlagen.
Private Beteiligungen
Steuerwertmitteilungen oder Unterlagen zur Bewertung von nicht kotierten Aktien und GmbH-Anteilen.
Darlehen & Forderungen
Darlehensverträge, Salden zum Jahresende und gegebenenfalls Nachweise über eine eingeschränkte Werthaltigkeit.
Schulden
Hypothekar- und Darlehensbestätigungen mit Gläubiger, Schuldstand und gegebenenfalls den im Jahr bezahlten Schuldzinsen.
Sonderfälle
Unterjährige und internationale Steuerpflicht
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Zürcher Steuerpflicht während des Jahres. Für die Vermögenssteuer ist grundsätzlich der Vermögensstand im Zeitpunkt des Wegzugs massgebend.
Todesfall
Endet die Steuerpflicht durch Tod, wird grundsätzlich auf das Vermögen am Todestag abgestellt. Für die entsprechende Steuerperiode ist eine unterjährige Steuererklärung erforderlich.
Nebensteuerdomizil
Auch ausserhalb des Kantons oder im Ausland wohnhafte Personen können wegen einer Zürcher Immobilie oder eines anderen Nebensteuerdomizils in Zürich steuerpflichtig sein.
Mehrere Staaten
Besteht die Steuerpflicht nicht ausschliesslich im Kanton Zürich, müssen die Vermögenswerte vollständig erfasst und anschliessend im Rahmen der internationalen oder interkantonalen Steuerausscheidung zugeordnet werden.
Bei unterjähriger Steuerpflicht zählt nicht automatisch der 31. Dezember.
Bei Wegzug ins Ausland oder Tod wird für die Vermögenssteuer grundsätzlich auf den Vermögensstand bei Beendigung der Zürcher Steuerpflicht abgestellt. Die Vermögenssteuer wird anschliessend nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben.
Online-Steuererklärung
Steuererklärung und Formulare beim Kanton Zürich
Der Kanton Zürich stellt die Steuererklärung für natürliche Personen sowie ergänzende Formulare und Wegleitungen online zur Verfügung. Die Steuererklärung kann elektronisch eingereicht werden.
Zu den verfügbaren Unterlagen gehören insbesondere das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, das Liegenschaftenverzeichnis, das Schuldenverzeichnis sowie das Formular zur Steuerausscheidung.
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