Kanton Zürich · Vermögenssteuer 2026
Vermögenssteuer Zürich: Steuersätze & Gemeinden
Die Zürcher Vermögenssteuer ist progressiv. Zuerst wird anhand des steuerbaren Vermögens die einfache Staatssteuer berechnet. Auf diesen Grundbetrag werden anschliessend der kantonale Staatssteuerfuss sowie der Steuerfuss der jeweiligen Wohngemeinde angewandt.
Grundtarif 2026
Progressiver Tarif der einfachen Staatssteuer
Seit der Steuerperiode 2026 gelten im Kanton Zürich neue, an die Teuerung angepasste Tarifstufen. Der Tarif wird nicht mit einem einzigen Prozentsatz auf das gesamte Vermögen angewandt. Jede Vermögenstranche unterliegt ihrem eigenen Promillesatz.
Alleinstehende – Grundtarif
| Vermögenstranche | Tarif |
|---|---|
| erste CHF 81'000 | 0 ‰ |
| weitere CHF 241'000 | 0,5 ‰ |
| weitere CHF 404'000 | 1,0 ‰ |
| weitere CHF 645'000 | 1,5 ‰ |
| weitere CHF 968'000 | 2,0 ‰ |
| weitere CHF 965'000 | 2,5 ‰ |
| Vermögensteile über CHF 3'304'000 | 3,0 ‰ |
Verheiratete und bestimmte Eltern – Verheiratetentarif
| Vermögenstranche | Tarif |
|---|---|
| erste CHF 161'000 | 0 ‰ |
| weitere CHF 242'000 | 0,5 ‰ |
| weitere CHF 402'000 | 1,0 ‰ |
| weitere CHF 646'000 | 1,5 ‰ |
| weitere CHF 967'000 | 2,0 ‰ |
| weitere CHF 967'000 | 2,5 ‰ |
| Vermögensteile über CHF 3'385'000 | 3,0 ‰ |
Die 3 ‰ sind kein Steuersatz auf das gesamte Vermögen.
Der Zürcher Tarif ist progressiv. Bei einem steuerbaren Vermögen von beispielsweise CHF 5 Mio. werden nicht die gesamten CHF 5 Mio. mit 3 ‰ besteuert. Nur der oberhalb der letzten Tarifgrenze liegende Vermögensteil unterliegt dem höchsten Satz.
Berechnung
Vom steuerbaren Vermögen zur tatsächlichen Steuer
Die Tarifberechnung ergibt zunächst nur die sogenannte einfache Staatssteuer. Der tatsächlich zu zahlende Betrag entsteht erst durch die Anwendung der Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde.
Reinvermögen
Steuerlich relevante Vermögenswerte erfassen und abzugsfähige Schulden berücksichtigen.
Steuerbares Vermögen
Nach den Zürcher Bewertungs- und Abzugsregeln das steuerbare Vermögen bestimmen.
Einfache Staatssteuer
Den progressiven Vermögenssteuertarif nach § 47 des Zürcher Steuergesetzes anwenden.
Steuerfüsse
Kantonalen Staatssteuerfuss, Gemeindesteuerfuss und gegebenenfalls Kirchensteuer berücksichtigen.
Staatssteuerfuss 2026 und 2027: 95 %
Der Zürcher Kantonsrat hat den Staatssteuerfuss für die Jahre 2026 und 2027 auf 95 % der einfachen Staatssteuer festgesetzt. Der Gemeindesteuerfuss kommt zusätzlich hinzu und unterscheidet sich je nach Wohnort.
Gemeindesteuerfuss
Der Wohnort beeinflusst die Vermögenssteuer
Die einfache Staatssteuer ist im gesamten Kanton Zürich gleich. Die tatsächliche Belastung unterscheidet sich jedoch zwischen den Gemeinden, weil jede politische Gemeinde ihren eigenen Steuerfuss festsetzt.
Bei identischem steuerbarem Vermögen kann deshalb eine Person in einer steuergünstigen Zürcher Gemeinde eine deutlich niedrigere Vermögenssteuer zahlen als eine Person in einer Gemeinde mit höherem Steuerfuss.
Bei grösseren Vermögen kann der Unterschied über mehrere Jahre erheblich sein. Ein Wohnortsvergleich sollte jedoch nie nur anhand der Vermögenssteuer vorgenommen werden. Auch Einkommenssteuer, Immobilien, Kirchensteuer, Lebenshaltungskosten und die tatsächliche Wohnsituation gehören in die Gesamtbetrachtung.
Wohnortvergleich
Bei hohen Vermögen werden Gemeindesteuerfüsse relevant
CHF 500'000 Vermögen
In diesem Bereich liegt nur ein Teil des steuerbaren Vermögens in den höheren Tarifstufen. Unterschiede zwischen den Gemeinden bestehen, ihre absolute Wirkung ist aber meist noch begrenzt.
CHF 2 Mio. Vermögen
Mit zunehmendem Vermögen steigt die einfache Staatssteuer progressiv. Dadurch wirkt sich auch ein Unterschied beim Gemeindesteuerfuss zunehmend stärker in Franken aus.
CHF 5 Mio. Vermögen
Ein Teil des Vermögens liegt bereits in der höchsten Tarifstufe. Bei solchen Vermögen kann ein dauerhafter Unterschied zwischen den Gemeindesteuerfüssen finanziell deutlich ins Gewicht fallen.
CHF 10 Mio. und mehr
Bei sehr hohen Vermögen wird neben der Vermögensstruktur auch der steuerliche Wohnort zu einem relevanten Planungsfaktor. Dabei sollte die Gesamtsteuerbelastung und nicht nur die Vermögenssteuer verglichen werden.
Zürich kennt keine einheitliche kantonsweite Effektivrate.
Angaben wie „Zürich erhebt 0,3 % Vermögenssteuer“ sind deshalb nur grobe Näherungen. Die effektive Belastung hängt vom steuerbaren Vermögen, vom Tarif, vom Staatssteuerfuss und insbesondere vom Gemeindesteuerfuss ab.
Offizielle Berechnung
Vermögenssteuer für die konkrete Gemeinde berechnen
Der offizielle Zürcher Steuerrechner berücksichtigt die kommunalen Steuerfüsse und eignet sich daher besser für eine konkrete Berechnung als eine pauschale kantonale Effektivrate.
Für Planungsrechnungen sollte zuvor das steuerbare Vermögen korrekt bestimmt werden. Insbesondere bei Immobilien und nicht kotierten Unternehmensbeteiligungen kann die steuerliche Bewertung erheblich vom Marktwert abweichen.
Weitere Fachinformationen
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