steuererklaerung-verfahren

SteuerleitfadenUnternehmen › Steuererklärung und Verfahren

Deklaration, Veranlagung und Rechtsmittel

Steuererklärung und Steuerverfahren für Unternehmen

Unternehmen müssen Jahresrechnung, Steuerüberleitung und kantonale Steuererklärung fristgerecht einreichen. Nach der Deklaration folgen Veranlagung, Akontozahlungen, definitive Rechnung und gegebenenfalls Einsprache, Nachsteuer- oder Prüfungsverfahren.

Selbstdeklaration mit behördlicher Prüfung

Die Steuererklärung ist mehr als die Übernahme des Jahresgewinns

Der handelsrechtliche Abschluss bildet den Ausgangspunkt. Für die Steuererklärung müssen nicht abzugsfähige Aufwendungen, stille Reserven, Beteiligungserträge, Verlustvorträge, Kapitalsteuerpositionen und kantonale Besonderheiten übergeleitet werden.

Eine konsistente Dokumentation zwischen Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung und Vorjahresveranlagung reduziert Rückfragen und Verfahrensrisiken.

Deklaration

Jahresrechnung, Steuerüberleitung, Beilagen und kantonale Formulare.

Veranlagung

Prüfung, Rückfragen, Aufrechnungen, definitive Steuerfaktoren und Rechnung.

Rechtsmittel

Einsprache, Beschwerde, Revision und Berichtigung in den zulässigen Fällen.

Steuererklärung

Welche Unterlagen und Angaben erforderlich sind

Jahresrechnung

Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und gegebenenfalls Revisionsbericht bilden die Grundlage der Deklaration.

Steuerüberleitung

Geschäftsmässig nicht begründete Aufwendungen, steuerliche Abschreibungen, Rückstellungen, Beteiligungserträge und weitere Abweichungen sind nachvollziehbar darzustellen.

Kapitalsteuer

Eigenkapital, stille Reserven, Gesellschafterdarlehen und mögliches verdecktes Eigenkapital müssen abgestimmt werden.

Verlustvorträge

Vorträge sind mit den rechtskräftigen Veranlagungen abzugleichen und korrekt fortzuführen.

Interkantonale Ausscheidung

Bei Sitz, Betriebsstätten oder Immobilien in mehreren Kantonen müssen Gewinn und Kapital sachgerecht aufgeteilt werden.

Weitere Deklarationen

Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Quellensteuer und Sozialversicherungen laufen in eigenen Verfahren und sollten mit der Unternehmenssteuererklärung abgestimmt werden.

Fristen und Zahlungen

Einreichung, Fristverlängerung und Akontozahlungen

Kantonale Einreichungsfristen

Die Frist für die Unternehmenssteuererklärung richtet sich nach dem Sitzkanton und dem Abschlussstichtag. Fristverlängerungen sind in der Regel elektronisch zu beantragen.

Akontozahlungen

Kantone und Gemeinden erheben häufig provisorische Zahlungen auf Basis früherer Veranlagungen oder Schätzungen. Bei stark verändertem Ergebnis sollte die Akontobasis angepasst werden.

Definitive Rechnung

Nach der Veranlagung wird die definitive Steuer mit bereits geleisteten Akontozahlungen verrechnet.

Zinsen

Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen unterscheiden sich nach Steuerart und Kanton. Zahlungszeitpunkt und Akontoplan können daher finanzielle Auswirkungen haben.

Verspätung

Bei nicht rechtzeitiger Einreichung drohen Mahnung, Busse und Ermessensveranlagung. Eine Fristverlängerung sollte deshalb vor Ablauf beantragt werden.

Eine Fristverlängerung für die Steuererklärung verschiebt nicht automatisch alle ZahlungsfristenAkontozahlungen und andere Deklarationen können weiterhin separat fällig sein.

Behördliche Prüfung

Von der eingereichten Erklärung zur definitiven Veranlagung

VerfahrensschrittBedeutungUnternehmensreaktion
EingangsbestätigungDie Erklärung ist beim zuständigen Steueramt eingegangen.Einreichungsnachweis und Version archivieren.
RückfrageDie Behörde verlangt Belege oder Erläuterungen.Fristgerecht, vollständig und konsistent antworten.
VeranlagungsvorschlagTeilweise informelle Abstimmung vor dem Entscheid.Abweichungen und Folgewirkungen prüfen.
Definitive VeranlagungSteuerfaktoren werden formell festgesetzt.Mit Erklärung, Vorjahr und Finanzbuchhaltung abstimmen.
SteuerrechnungDefinitive Zahlung oder Rückerstattung.Akontozahlungen und Zinsen kontrollieren.
RechtskraftUnangefochtener Entscheid wird verbindlich.Fristen und mögliche Fehler sofort prüfen.

Ermessensveranlagung

Fehlen verlässliche Unterlagen oder wird die Erklärung nicht eingereicht, kann die Steuerbehörde den Gewinn und das Kapital nach pflichtgemässem Ermessen festsetzen.

Aufrechnungen

Typische Streitpunkte sind private Aufwendungen, Gesellschafterleistungen, Rückstellungen, Abschreibungen, Zinsen und Verlustvorträge.

Veranlagungsabgleich

Rechtskräftige Steuerwerte und Verlustvorträge sollten in der Buchhaltung und im Steuerdossier für das Folgejahr fortgeführt werden.

Einsprache und Beschwerde

Wie fehlerhafte Veranlagungen angegriffen werden

Einsprache

Gegen eine Veranlagung kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einsprache erhoben werden. Begehren, Begründung und Beweismittel sollten klar bezeichnet werden.

Beschwerde

Wird die Einsprache abgewiesen, kann der Entscheid an die zuständige kantonale Rechtsmittelinstanz weitergezogen werden.

Beweislast und Mitwirkung

Das Unternehmen muss steuermindernde Tatsachen grundsätzlich belegen und bei der Sachverhaltsklärung mitwirken.

Berichtigung

Offensichtliche Schreib-, Rechnungs- oder Übertragungsfehler können unter bestimmten Voraussetzungen berichtigt werden.

Revision

Eine rechtskräftige Veranlagung kann nur bei besonderen gesetzlichen Gründen wieder aufgenommen werden, etwa bei erheblichen neuen Tatsachen, die trotz Sorgfalt zuvor nicht geltend gemacht werden konnten.

Verständigungsverfahren

Bei internationaler Doppelbesteuerung kann zusätzlich ein Verständigungsverfahren nach dem anwendbaren DBA in Betracht kommen.

Nachsteuer, Busse und Steuerprüfung

Wenn frühere Perioden überprüft werden

Nachsteuerverfahren

Werden bisher nicht erfasste steuerbare Tatsachen bekannt, kann die Steuerbehörde für frühere Perioden Nachsteuern und Zinsen erheben.

Steuerstrafverfahren

Bei schuldhafter unvollständiger Deklaration können zusätzlich Bussen entstehen. Unternehmen und verantwortliche natürliche Personen sind getrennt zu beurteilen.

Selbstanzeige

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine erstmalige straflose Selbstanzeige möglich sein. Nachsteuer und Zinsen bleiben grundsätzlich geschuldet.

Buchprüfung

Die Steuerbehörde kann Buchhaltung, Belege, Verträge, Verrechnungspreise, Lohnkonten und elektronische Daten prüfen.

Aufbewahrung

Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Korrespondenz und steuerlich relevante Nachweise müssen während der gesetzlichen Fristen aufbewahrt und lesbar verfügbar sein.

Mehrperiodenwirkung

Eine Korrektur kann Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuer und Sozialversicherung gleichzeitig betreffen.

Tax Compliance

Ein belastbarer jährlicher Steuerprozess

Schritt 1Abschluss vorbereiten

Konten abstimmen, Belege vervollständigen und steuerrelevante Sachverhalte erfassen.

Schritt 2Steuerüberleitung erstellen

Aufrechnungen, Verluste, Beteiligungen, Kapital und kantonale Besonderheiten dokumentieren.

Schritt 3Deklaration einreichen

Formulare, Jahresrechnung und Beilagen elektronisch übermitteln und Nachweis sichern.

Schritt 4Veranlagung kontrollieren

Abweichungen, Rechtsmittelfristen, Zahlungen und Werte für Folgejahre überwachen.

  • Jahresrechnung und Hauptbuch
  • Steuerüberleitung
  • Vorjahresveranlagungen
  • Verlustvorträge
  • Abschreibungs- und Anlagenverzeichnis
  • Rückstellungsnachweise
  • Gesellschafterkonten und Darlehen
  • Beteiligungsverzeichnis
  • Intercompany-Verträge
  • MWST- und Lohnabstimmungen
  • Einreichungs- und Zahlungsnachweise
  • Behördenkorrespondenz und Rulings
WarnsignalTypisches Risiko
Steuererklärung weicht vom genehmigten Abschluss abRückfragen und Zweifel an der Verlässlichkeit der Deklaration.
Veranlagung wird nur auf den Zahlbetrag geprüftFalsche Steuerfaktoren oder Verlustvorträge werden rechtskräftig.
Fristverlängerung wird als Zahlungsaufschub verstandenVerzugs- oder Ausgleichszinsen.
Behördenanfrage wird ohne Belegabgleich beantwortetWidersprüche und weitere Prüfungshandlungen.
Rechtsmittelfrist wird versäumtNur noch stark eingeschränkte Korrekturmöglichkeiten.
Steuerwerte werden nicht ins Folgejahr übertragenFehler bei Abschreibungen, Reserven und Verlusten.
Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Fristen, Formulare, Zahlungsmodalitäten und Rechtsmittelwege hängen von Steuerart, Sitzkanton, Verfahrensstand und konkretem Entscheid ab.

Steuerdeklaration und Verfahrensvertretung

Sie benötigen Unterstützung bei Steuererklärung, Veranlagung oder Einsprache?

Wir erstellen die Unternehmenssteuererklärung, stimmen Steuerwerte und Verlustvorträge ab, beantworten Rückfragen und prüfen Veranlagungen sowie Rechtsmittelmöglichkeiten.

Steuerverfahren besprechen