Steuererklärung, Nachlassinventar und Veranlagung
Steuerliche Deklaration und Verfahren im Erbfall
Ein Todesfall löst mehrere steuerliche Vorgänge aus: Die letzte Steuerperiode der verstorbenen Person muss abgeschlossen, der Nachlass inventarisiert und mögliche Erbschaftsteuern geprüft werden. Bis zur Erbteilung müssen die Erben zudem ihren Anteil am unverteilten Nachlass laufend korrekt deklarieren.
Mehrere Verfahren nebeneinander
Einkommensteuer, Inventar und Erbschaftsteuer auseinanderhalten
Der Tod einer steuerpflichtigen Person beendet ihre persönliche Steuerpflicht. Damit muss die laufende Steuerperiode bis zum Todestag abgegrenzt und steuerlich abgeschlossen werden.
Daneben dient das Nachlassinventar der Feststellung der am Todestag vorhandenen Vermögenswerte und Schulden.
Ob zusätzlich eine Erbschaftsteuer entsteht, richtet sich nach dem einschlägigen kantonalen Recht, den beteiligten Personen und der Art des übertragenen Vermögens.
Bleibt der Nachlass nach dem Tod zunächst ungeteilt, entstehen außerdem laufende Einkünfte und Vermögenswerte, die den Erben steuerlich zugeordnet werden müssen.
Einkommen und Vermögen der verstorbenen Person bis zum Todestag abgrenzen und deklarieren.
Vermögenswerte, Schulden und weitere steuerlich relevante Tatsachen zum Todestag erfassen.
Erbschaftsteuer sowie laufende Einkünfte und Vermögen des noch unverteilten Nachlasses behandeln.
Letzte Steuerperiode
Steuererklärung bis zum Todestag
Mit dem Tod endet die Steuerpflicht der verstorbenen Person. Die letzte Steuerperiode umfasst deshalb grundsätzlich den Zeitraum vom Beginn des Steuerjahres bis zum Todestag.
Einkommen bis zum Todestag
Lohn, Renten, Zinsen, Dividenden, Mieterträge, selbständige Erwerbseinkünfte und andere steuerbare Einkünfte müssen zeitlich korrekt der letzten Steuerperiode zugeordnet werden.
Vermögen am Todestag
Für die letzte Vermögenssteuerdeklaration und das Inventar ist grundsätzlich der Vermögensbestand am Todestag relevant.
Dazu gehören insbesondere Bankkonten, Wertschriften, Beteiligungen, Immobilien, Forderungen, Kryptowährungen und weitere Vermögenswerte sowie bestehende Schulden.
Gemeinsame Besteuerung von Ehegatten
Bei verheirateten Personen führt der Todesfall zu einer steuerlichen Abgrenzung zwischen der bis zum Todestag bestehenden gemeinsamen Besteuerung und der anschliessenden Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten.
Die konkrete Deklarationsweise richtet sich nach dem kantonalen Verfahren.
Noch offene frühere Steuerperioden
Sind frühere Steuererklärungen noch nicht eingereicht oder Veranlagungen noch offen, müssen diese Verfahren ebenfalls abgeschlossen werden.
Erben beziehungsweise Willensvollstrecker treten insoweit in bestehende steuerliche Verfahrenspositionen ein.
Nachlassinventar
Vermögen und Schulden am Todestag vollständig erfassen
Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person grundsätzlich die Errichtung eines Nachlassinventars vor, wenn steuerbares Vermögen vorhanden sein kann.
Das Inventar dient nicht nur einer möglichen Erbschaftsteuer. Es ermöglicht den Steuerbehörden zugleich die Kontrolle, ob Vermögen und Einkommen der verstorbenen Person in den vergangenen Steuerperioden vollständig deklariert wurden.
Was gehört in das Inventar?
- Bankkonten und Bargeld
- Wertschriften und Beteiligungen
- Immobilien
- Forderungen und Darlehen
- Unternehmensvermögen
- Kryptowerte und weitere Anlagen
- Versicherungs- und Vorsorgeansprüche, soweit relevant
- Schulden und Hypotheken
- Vorempfänge und frühere Schenkungen, soweit verfahrensrelevant
- ausländische Vermögenswerte
Stichtag ist grundsätzlich der Todestag
Für das Inventar kommt es grundsätzlich auf Bestand und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Todestag an.
Wertveränderungen nach dem Tod gehören dagegen grundsätzlich in die anschliessende Vermögens- und Einkommenssphäre der Erben.
Bewertung
Je nach Vermögensart können Steuerwert, Verkehrswert oder besondere steuerliche Bewertungsmethoden relevant sein.
Insbesondere bei Immobilien und nicht kotierten Unternehmen sollte deshalb klar zwischen dem Wert für das Steuerinventar und dem später für eine Erbteilung verwendeten wirtschaftlichen Wert unterschieden werden.
Kantonales Verfahren
Erbschaftsteuer ist nicht einheitlich geregelt
Die Schweiz erhebt keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene. Erbschaftssteuern werden auf kantonaler Ebene geregelt.
Ob eine Steuer entsteht, hängt insbesondere vom zuständigen Kanton, vom Verhältnis zwischen Erblasser und Erwerber sowie von Art und Belegenheitsort des Vermögens ab.
Bewegliches Vermögen
Bei beweglichem Nachlassvermögen knüpft die kantonale Besteuerungszuständigkeit typischerweise an den letzten steuerlichen Wohnsitz des Erblassers an.
Immobilien
Bei Grundstücken besitzt der Belegenheitskanton eine eigene steuerliche Zuständigkeit.
Besteht ein Nachlass aus Vermögen in mehreren Kantonen, kann deshalb eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich sein.
Erbschaftsteuerverfahren
Je nach Kanton kann die Steuerbehörde aufgrund eines amtlichen Inventars, eines von den Erben erstellten Inventars, besonderer Formulare oder anderer Nachlassinformationen veranlagen.
Auch die Frage, ob überhaupt eine separate Erbschaftsteuererklärung einzureichen ist, ist kantonal zu beantworten.
Steuerverfügung und Rechtsmittel
Nach Abschluss der Prüfung erlässt die zuständige Behörde gegebenenfalls eine Steuerverfügung oder Veranlagung.
Steuergrundlagen, Bewertung, Begünstigtenstatus und Steuerausscheidung sollten vor Ablauf der in der Verfügung angegebenen Rechtsmittelfrist geprüft werden.
Zeit zwischen Tod und Erbteilung
Der unverteilte Nachlass muss laufend deklariert werden
Nach dem Tod kann eine Erbengemeinschaft über Monate oder Jahre bestehen. Die fehlende Erbteilung bedeutet jedoch nicht, dass Einkommen und Vermögen während dieser Zeit steuerlich unbeachtet bleiben.
Erträge nach dem Todestag
Zinsen, Dividenden, Mieten und andere Einkünfte aus dem unverteilten Nachlass sind grundsätzlich den Erben entsprechend ihrer Beteiligung am Nachlass zuzurechnen.
Vermögen am Jahresende
Der jeweilige Anteil eines Erben am unverteilten Nachlass gehört grundsätzlich zu seiner Vermögenssteuerdeklaration.
Schulden und Schuldzinsen
Auch Schulden und Schuldzinsen des unverteilten Nachlasses müssen sachgerecht auf die Erben und gegebenenfalls auf verschiedene Steuerhoheiten verteilt werden.
Verrechnungssteuer
Seit der Steuerperiode 2022 beantragen Erben die Rückerstattung der auf ihren Anteil entfallenden Schweizer Verrechnungssteuer grundsätzlich im Rahmen ihrer eigenen Steuerdeklaration.
Erbteilung
Mit der definitiven Zuweisung der Nachlasswerte endet die steuerliche Behandlung als unverteilte Erbschaft.
Ab diesem Zeitpunkt werden die übernommenen Vermögenswerte, Erträge und Schulden unmittelbar beim jeweiligen Erwerber behandelt.
Nicht deklarierte Vermögenswerte
Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben
Im Rahmen der Inventarisation können Vermögenswerte oder Einkünfte sichtbar werden, die von der verstorbenen Person in früheren Steuerperioden nicht vollständig deklariert wurden.
Besondere Regelung für Erben
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Erben eine vereinfachte Nachbesteuerung beanspruchen.
Dann werden Nachsteuer und Verzugszinsen grundsätzlich nur für die letzten drei vor dem Todesjahr abgeschlossenen Steuerperioden erhoben.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist insbesondere, dass die Hinterziehung der Steuerbehörde noch nicht bekannt ist, die Erben bei der Feststellung der bisher nicht deklarierten Steuerfaktoren vorbehaltlos mitwirken und sich ernsthaft um die Zahlung der geschuldeten Nachsteuer bemühen.
Ohne Voraussetzungen längerer Nachsteuerzeitraum
Sind die Voraussetzungen der vereinfachten Nachbesteuerung nicht erfüllt, kann das gewöhnliche Nachsteuerverfahren grundsätzlich weiter zurückreichen.
Internationaler Nachlass
Ausländische Vermögenswerte und Erben im Ausland
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen können gleichzeitig Schweizer Inventar- und Deklarationspflichten sowie ausländische Erbschaft-, Nachlass- oder Einkommensteuern entstehen.
Ausländische Bankkonten und Depots
Zum steuerlichen Nachlassinventar gehören grundsätzlich auch ausländische Vermögenswerte der verstorbenen Person.
Ausländische Immobilien
Immobilien im Ausland können im Belegenheitsstaat eigenen Steuer- und Deklarationsregeln unterliegen.
Für die Schweizer Steuerverfahren müssen sie dennoch vollständig erfasst und für Ausscheidungszwecke bewertet werden.
Erben im Ausland
Der ausländische Wohnsitz eines Erben kann zusätzliche lokale Deklarations- oder Steuerpflichten auslösen.
Schweizer und ausländische Verfahren sollten deshalb zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt werden.
Deutschland und USA
Bei Deutschland können insbesondere deutsche Erbschaftsteuerpflichten und deutsches Inlandsvermögen neben der Schweizer kantonalen Besteuerung relevant werden.
Bei US-Bezug können zusätzlich US Estate Tax, US Income Tax sowie besondere Regeln für US-Personen und US-Vermögenswerte zu prüfen sein.
Praktischer Ablauf
Vom Todesfall bis zur abgeschlossenen Steuerveranlagung
Todestag, Wohnsitz, Erben, offene Steuerperioden, Vermögen und internationale Bezüge erfassen.
Einkommen bis zum Todestag sowie Vermögen, Schulden und Nachlasswerte vollständig dokumentieren.
Einkommens- und Vermögenssteuer, Erbschaftsteuer und gegebenenfalls Nachsteuerverfahren begleiten.
Laufende Erträge, Vermögen, Verrechnungssteuer und spätere Erbteilung in den persönlichen Deklarationen fortführen.
- Steuerunterlagen der letzten Jahre
- Steuererklärung der laufenden Todesperiode
- Erbschein, Testament und Erbvertrag
- Inventarfragebogen und kantonale Formulare
- Bank- und Depotauszüge per Todestag
- Immobilienunterlagen und Steuerwerte
- Unternehmens- und Beteiligungsunterlagen
- Schulden und Hypotheken
- Versicherungs- und Vorsorgeleistungen
- Ausländische Vermögenswerte
- Vorempfänge und relevante Schenkungen
- Erträge und Kosten seit dem Todestag
- Erbschaftsteuerverfügungen
- Erbteilungsvertrag
Typische Fehler
Wo Nachlassdeklarationen häufig problematisch werden
| Warnsignal | Typisches Risiko |
|---|---|
| Jahreswerte werden ohne Abgrenzung bis zum Todestag übernommen | Einkommen und Vermögen werden der falschen Steuerperiode zugeordnet. |
| Steuerinventar und Erbteilungswert werden gleichgesetzt | Wirtschaftlich falsche Ausgleichszahlungen zwischen Erben. |
| Unverteilter Nachlass wird bis zur Teilung überhaupt nicht deklariert | Einkommen und Vermögen fehlen in den Steuererklärungen der Erben. |
| Ausländische Konten oder Immobilien fehlen im Inventar | Schweizer und ausländische Steuerpflichten werden übersehen. |
| Nicht deklarierte Vermögenswerte werden kommentarlos weitergeführt | Möglichkeit der vereinfachten Nachbesteuerung wird nicht korrekt genutzt. |
| Kantonale Fristen werden aus einem anderen Kanton übernommen | Verfahrensfristen oder Rechtsmittel können versäumt werden. |
Situation: Nachfolge & Immobilien
Deklaration ist nur ein Teil der Nachlassabwicklung
Steuerinventar und Veranlagung müssen mit Bewertung, Erbengemeinschaft, Vorsorgevermögen und der späteren Erbteilung abgestimmt werden. Diese Themen werden in den weiteren Artikeln dieser Situation vertieft.
Nachlass- und Steuerdeklaration
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Nachlassdeklaration besprechen