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Steuererklärung, Nachlassinventar und Veranlagung

Steuerliche Deklaration und Verfahren im Erbfall

Ein Todesfall löst mehrere steuerliche Vorgänge aus: Die letzte Steuerperiode der verstorbenen Person muss abgeschlossen, der Nachlass inventarisiert und mögliche Erbschaftsteuern geprüft werden. Bis zur Erbteilung müssen die Erben zudem ihren Anteil am unverteilten Nachlass laufend korrekt deklarieren.

Kurz gesagt: Nach einem Todesfall gibt es nicht nur eine einzige „Erbschaftsteuererklärung“. Zu unterscheiden sind insbesondere die letzte Steuerdeklaration des Erblassers, das steuerliche Nachlassinventar, ein allfälliges kantonales Erbschaftsteuerverfahren und die laufenden Steuererklärungen der Erben bis zur endgültigen Erbteilung.

Mehrere Verfahren nebeneinander

Einkommensteuer, Inventar und Erbschaftsteuer auseinanderhalten

Der Tod einer steuerpflichtigen Person beendet ihre persönliche Steuerpflicht. Damit muss die laufende Steuerperiode bis zum Todestag abgegrenzt und steuerlich abgeschlossen werden.

Daneben dient das Nachlassinventar der Feststellung der am Todestag vorhandenen Vermögenswerte und Schulden.

Ob zusätzlich eine Erbschaftsteuer entsteht, richtet sich nach dem einschlägigen kantonalen Recht, den beteiligten Personen und der Art des übertragenen Vermögens.

Bleibt der Nachlass nach dem Tod zunächst ungeteilt, entstehen außerdem laufende Einkünfte und Vermögenswerte, die den Erben steuerlich zugeordnet werden müssen.

1. Letzte Steuerperiode

Einkommen und Vermögen der verstorbenen Person bis zum Todestag abgrenzen und deklarieren.

2. Nachlassinventar

Vermögenswerte, Schulden und weitere steuerlich relevante Tatsachen zum Todestag erfassen.

3. Erben und Nachlass

Erbschaftsteuer sowie laufende Einkünfte und Vermögen des noch unverteilten Nachlasses behandeln.

Letzte Steuerperiode

Steuererklärung bis zum Todestag

Mit dem Tod endet die Steuerpflicht der verstorbenen Person. Die letzte Steuerperiode umfasst deshalb grundsätzlich den Zeitraum vom Beginn des Steuerjahres bis zum Todestag.

Einkommen bis zum Todestag

Lohn, Renten, Zinsen, Dividenden, Mieterträge, selbständige Erwerbseinkünfte und andere steuerbare Einkünfte müssen zeitlich korrekt der letzten Steuerperiode zugeordnet werden.

Vermögen am Todestag

Für die letzte Vermögenssteuerdeklaration und das Inventar ist grundsätzlich der Vermögensbestand am Todestag relevant.

Dazu gehören insbesondere Bankkonten, Wertschriften, Beteiligungen, Immobilien, Forderungen, Kryptowährungen und weitere Vermögenswerte sowie bestehende Schulden.

Gemeinsame Besteuerung von Ehegatten

Bei verheirateten Personen führt der Todesfall zu einer steuerlichen Abgrenzung zwischen der bis zum Todestag bestehenden gemeinsamen Besteuerung und der anschliessenden Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten.

Die konkrete Deklarationsweise richtet sich nach dem kantonalen Verfahren.

Noch offene frühere Steuerperioden

Sind frühere Steuererklärungen noch nicht eingereicht oder Veranlagungen noch offen, müssen diese Verfahren ebenfalls abgeschlossen werden.

Erben beziehungsweise Willensvollstrecker treten insoweit in bestehende steuerliche Verfahrenspositionen ein.

Nachlassinventar

Vermögen und Schulden am Todestag vollständig erfassen

Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person grundsätzlich die Errichtung eines Nachlassinventars vor, wenn steuerbares Vermögen vorhanden sein kann.

Das Inventar dient nicht nur einer möglichen Erbschaftsteuer. Es ermöglicht den Steuerbehörden zugleich die Kontrolle, ob Vermögen und Einkommen der verstorbenen Person in den vergangenen Steuerperioden vollständig deklariert wurden.

Was gehört in das Inventar?

  • Bankkonten und Bargeld
  • Wertschriften und Beteiligungen
  • Immobilien
  • Forderungen und Darlehen
  • Unternehmensvermögen
  • Kryptowerte und weitere Anlagen
  • Versicherungs- und Vorsorgeansprüche, soweit relevant
  • Schulden und Hypotheken
  • Vorempfänge und frühere Schenkungen, soweit verfahrensrelevant
  • ausländische Vermögenswerte

Stichtag ist grundsätzlich der Todestag

Für das Inventar kommt es grundsätzlich auf Bestand und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Todestag an.

Wertveränderungen nach dem Tod gehören dagegen grundsätzlich in die anschliessende Vermögens- und Einkommenssphäre der Erben.

Bewertung

Je nach Vermögensart können Steuerwert, Verkehrswert oder besondere steuerliche Bewertungsmethoden relevant sein.

Insbesondere bei Immobilien und nicht kotierten Unternehmen sollte deshalb klar zwischen dem Wert für das Steuerinventar und dem später für eine Erbteilung verwendeten wirtschaftlichen Wert unterschieden werden.

Die praktische Inventarisation ist kantonal unterschiedlich Zuständige Behörde, Formulare und Fristen unterscheiden sich. Deshalb sollten keine Fristen eines einzelnen Kantons ungeprüft auf die gesamte Schweiz übertragen werden.

Kantonales Verfahren

Erbschaftsteuer ist nicht einheitlich geregelt

Die Schweiz erhebt keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene. Erbschaftssteuern werden auf kantonaler Ebene geregelt.

Ob eine Steuer entsteht, hängt insbesondere vom zuständigen Kanton, vom Verhältnis zwischen Erblasser und Erwerber sowie von Art und Belegenheitsort des Vermögens ab.

Bewegliches Vermögen

Bei beweglichem Nachlassvermögen knüpft die kantonale Besteuerungszuständigkeit typischerweise an den letzten steuerlichen Wohnsitz des Erblassers an.

Immobilien

Bei Grundstücken besitzt der Belegenheitskanton eine eigene steuerliche Zuständigkeit.

Besteht ein Nachlass aus Vermögen in mehreren Kantonen, kann deshalb eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich sein.

Erbschaftsteuerverfahren

Je nach Kanton kann die Steuerbehörde aufgrund eines amtlichen Inventars, eines von den Erben erstellten Inventars, besonderer Formulare oder anderer Nachlassinformationen veranlagen.

Auch die Frage, ob überhaupt eine separate Erbschaftsteuererklärung einzureichen ist, ist kantonal zu beantworten.

Steuerverfügung und Rechtsmittel

Nach Abschluss der Prüfung erlässt die zuständige Behörde gegebenenfalls eine Steuerverfügung oder Veranlagung.

Steuergrundlagen, Bewertung, Begünstigtenstatus und Steuerausscheidung sollten vor Ablauf der in der Verfügung angegebenen Rechtsmittelfrist geprüft werden.

Zeit zwischen Tod und Erbteilung

Der unverteilte Nachlass muss laufend deklariert werden

Nach dem Tod kann eine Erbengemeinschaft über Monate oder Jahre bestehen. Die fehlende Erbteilung bedeutet jedoch nicht, dass Einkommen und Vermögen während dieser Zeit steuerlich unbeachtet bleiben.

Erträge nach dem Todestag

Zinsen, Dividenden, Mieten und andere Einkünfte aus dem unverteilten Nachlass sind grundsätzlich den Erben entsprechend ihrer Beteiligung am Nachlass zuzurechnen.

Vermögen am Jahresende

Der jeweilige Anteil eines Erben am unverteilten Nachlass gehört grundsätzlich zu seiner Vermögenssteuerdeklaration.

Schulden und Schuldzinsen

Auch Schulden und Schuldzinsen des unverteilten Nachlasses müssen sachgerecht auf die Erben und gegebenenfalls auf verschiedene Steuerhoheiten verteilt werden.

Verrechnungssteuer

Seit der Steuerperiode 2022 beantragen Erben die Rückerstattung der auf ihren Anteil entfallenden Schweizer Verrechnungssteuer grundsätzlich im Rahmen ihrer eigenen Steuerdeklaration.

Erbteilung

Mit der definitiven Zuweisung der Nachlasswerte endet die steuerliche Behandlung als unverteilte Erbschaft.

Ab diesem Zeitpunkt werden die übernommenen Vermögenswerte, Erträge und Schulden unmittelbar beim jeweiligen Erwerber behandelt.

Nicht deklarierte Vermögenswerte

Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben

Im Rahmen der Inventarisation können Vermögenswerte oder Einkünfte sichtbar werden, die von der verstorbenen Person in früheren Steuerperioden nicht vollständig deklariert wurden.

Besondere Regelung für Erben

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Erben eine vereinfachte Nachbesteuerung beanspruchen.

Dann werden Nachsteuer und Verzugszinsen grundsätzlich nur für die letzten drei vor dem Todesjahr abgeschlossenen Steuerperioden erhoben.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist insbesondere, dass die Hinterziehung der Steuerbehörde noch nicht bekannt ist, die Erben bei der Feststellung der bisher nicht deklarierten Steuerfaktoren vorbehaltlos mitwirken und sich ernsthaft um die Zahlung der geschuldeten Nachsteuer bemühen.

Ohne Voraussetzungen längerer Nachsteuerzeitraum

Sind die Voraussetzungen der vereinfachten Nachbesteuerung nicht erfüllt, kann das gewöhnliche Nachsteuerverfahren grundsätzlich weiter zurückreichen.

Nicht deklarierte Werte nicht einfach stillschweigend übernehmen Werden im Nachlass bisher unversteuerte Konten, Wertschriften, ausländische Vermögenswerte oder Einkünfte entdeckt, sollte die korrekte Offenlegung frühzeitig geprüft und dokumentiert werden.

Internationaler Nachlass

Ausländische Vermögenswerte und Erben im Ausland

Bei grenzüberschreitenden Nachlässen können gleichzeitig Schweizer Inventar- und Deklarationspflichten sowie ausländische Erbschaft-, Nachlass- oder Einkommensteuern entstehen.

Ausländische Bankkonten und Depots

Zum steuerlichen Nachlassinventar gehören grundsätzlich auch ausländische Vermögenswerte der verstorbenen Person.

Ausländische Immobilien

Immobilien im Ausland können im Belegenheitsstaat eigenen Steuer- und Deklarationsregeln unterliegen.

Für die Schweizer Steuerverfahren müssen sie dennoch vollständig erfasst und für Ausscheidungszwecke bewertet werden.

Erben im Ausland

Der ausländische Wohnsitz eines Erben kann zusätzliche lokale Deklarations- oder Steuerpflichten auslösen.

Schweizer und ausländische Verfahren sollten deshalb zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt werden.

Deutschland und USA

Bei Deutschland können insbesondere deutsche Erbschaftsteuerpflichten und deutsches Inlandsvermögen neben der Schweizer kantonalen Besteuerung relevant werden.

Bei US-Bezug können zusätzlich US Estate Tax, US Income Tax sowie besondere Regeln für US-Personen und US-Vermögenswerte zu prüfen sein.

Praktischer Ablauf

Vom Todesfall bis zur abgeschlossenen Steuerveranlagung

Schritt 1 Steuerliche Ausgangslage feststellen

Todestag, Wohnsitz, Erben, offene Steuerperioden, Vermögen und internationale Bezüge erfassen.

Schritt 2 Inventar und Todestagsdeklaration

Einkommen bis zum Todestag sowie Vermögen, Schulden und Nachlasswerte vollständig dokumentieren.

Schritt 3 Veranlagungen koordinieren

Einkommens- und Vermögenssteuer, Erbschaftsteuer und gegebenenfalls Nachsteuerverfahren begleiten.

Schritt 4 Erben bis zur Teilung

Laufende Erträge, Vermögen, Verrechnungssteuer und spätere Erbteilung in den persönlichen Deklarationen fortführen.

  • Steuerunterlagen der letzten Jahre
  • Steuererklärung der laufenden Todesperiode
  • Erbschein, Testament und Erbvertrag
  • Inventarfragebogen und kantonale Formulare
  • Bank- und Depotauszüge per Todestag
  • Immobilienunterlagen und Steuerwerte
  • Unternehmens- und Beteiligungsunterlagen
  • Schulden und Hypotheken
  • Versicherungs- und Vorsorgeleistungen
  • Ausländische Vermögenswerte
  • Vorempfänge und relevante Schenkungen
  • Erträge und Kosten seit dem Todestag
  • Erbschaftsteuerverfügungen
  • Erbteilungsvertrag

Typische Fehler

Wo Nachlassdeklarationen häufig problematisch werden

Warnsignal Typisches Risiko
Jahreswerte werden ohne Abgrenzung bis zum Todestag übernommen Einkommen und Vermögen werden der falschen Steuerperiode zugeordnet.
Steuerinventar und Erbteilungswert werden gleichgesetzt Wirtschaftlich falsche Ausgleichszahlungen zwischen Erben.
Unverteilter Nachlass wird bis zur Teilung überhaupt nicht deklariert Einkommen und Vermögen fehlen in den Steuererklärungen der Erben.
Ausländische Konten oder Immobilien fehlen im Inventar Schweizer und ausländische Steuerpflichten werden übersehen.
Nicht deklarierte Vermögenswerte werden kommentarlos weitergeführt Möglichkeit der vereinfachten Nachbesteuerung wird nicht korrekt genutzt.
Kantonale Fristen werden aus einem anderen Kanton übernommen Verfahrensfristen oder Rechtsmittel können versäumt werden.

Situation: Nachfolge & Immobilien

Deklaration ist nur ein Teil der Nachlassabwicklung

Steuerinventar und Veranlagung müssen mit Bewertung, Erbengemeinschaft, Vorsorgevermögen und der späteren Erbteilung abgestimmt werden. Diese Themen werden in den weiteren Artikeln dieser Situation vertieft.

Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Nachlassinventar, Todestagsdeklaration, Erbschaftsteuerverfahren, Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich teilweise erheblich nach Kanton. Die konkreten Vorgaben des zuständigen Kantons und die jeweiligen Verfügungen der Steuerbehörde sind deshalb im Einzelfall zu prüfen.

Nachlass- und Steuerdeklaration

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