vorsorge-nachlass

SteuerleitfadenNachfolge und Immobilien › Vorsorge und Nachlass

Säule 2, Säule 3a, Freizügigkeit und Todesfallleistungen

Vorsorge und Nachlass in der Schweiz

Vorsorgevermögen folgt im Todesfall nicht immer denselben Regeln wie das übrige Nachlassvermögen. Begünstigungsordnung, Reglement, Zivilstand, Partnerschaft, Wohnsitz und internationale Bezüge entscheiden darüber, wer Leistungen erhält und wie diese steuerlich behandelt werden.

Begünstigung ausserhalb des klassischen Nachlasses

Vorsorgevermögen und Nachlass müssen getrennt, aber gemeinsam geplant werden

Leistungen aus beruflicher Vorsorge, Freizügigkeit, gebundener Selbstvorsorge und Lebensversicherungen können direkt an begünstigte Personen ausgerichtet werden. Sie fallen deshalb nicht zwingend vollständig in die Erbmasse.

Trotzdem können Pflichtteile, güterrechtliche Ansprüche, Ausgleichung und steuerliche Folgen eine koordinierte Betrachtung erforderlich machen.

Berufliche Vorsorge

Todesfallrenten, Kapitalleistungen und reglementarische Begünstigung.

Gebundene Vorsorge

Säule 3a mit gesetzlicher Begünstigtenordnung und begrenzter Wahlfreiheit.

Versicherungen

Bezugsrecht, Rückkaufswert, Todesfallleistung und steuerliche Einordnung.

Berufliche Vorsorge und Freizügigkeit

Todesfallleistungen aus Säule 2 und Freizügigkeitsvermögen

Aktive Pensionskasse

Bei Tod während eines Vorsorgeverhältnisses richten sich Leistungen nach Gesetz und Reglement. Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen Lebenspartner können begünstigt sein.

Freizügigkeitskonten und -policen

Bei Freizügigkeitsvermögen gilt eine gesetzliche Begünstigtenordnung. Innerhalb bestimmter Gruppen kann die Reihenfolge oder Quote teilweise angepasst werden.

Lebenspartner

Lebenspartner müssen häufig rechtzeitig gemeldet werden und zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Eine blosse testamentarische Erwähnung genügt regelmässig nicht.

Kapital oder Rente

Je nach Vorsorgeeinrichtung und Begünstigtenstatus kommen Renten, Kapitalleistungen oder Kombinationen in Betracht.

Einkauf und Kapitalbezug

Frühere Einkäufe, geplante Kapitalbezüge und Todesfallleistungen sollten gemeinsam betrachtet werden, insbesondere bei zeitnahen Auszahlungen.

Steuerliche Behandlung

Kapitalleistungen aus Vorsorge werden grundsätzlich separat vom übrigen Einkommen besteuert. Zuständigkeit und Tarif hängen von Wohnsitz und Auszahlungszeitpunkt ab.

Gebundene Selbstvorsorge

Säule 3a und Begünstigtenordnung

Gesetzliche Reihenfolge

Die Begünstigung folgt einer gesetzlich vorgegebenen Ordnung. Ehegatten oder eingetragene Partner stehen regelmässig vor weiteren begünstigten Personen.

Begrenzte Wahlmöglichkeiten

Innerhalb bestimmter Gruppen können Begünstigte näher bezeichnet und Quoten festgelegt werden. Die Gestaltung muss den gesetzlichen Rahmen einhalten.

Mehrere 3a-Konten

Mehrere Konten oder Policen erleichtern die Zuweisung, ändern aber nicht automatisch die gesetzliche Begünstigtenordnung.

Banklösung und Versicherungslösung

Bei Bankstiftungen steht das angesparte Vermögen im Vordergrund. Versicherungslösungen können zusätzliche Todesfallleistungen und vertragliche Bezugsrechte enthalten.

Steuer

Die Auszahlung wird grundsätzlich separat als Vorsorgekapitalleistung besteuert. Mehrere Auszahlungen im selben Steuerjahr können die Progression erhöhen.

Nachlassabgrenzung

Die Leistung wird direkt an die begünstigte Person ausgerichtet. Für güter- und erbrechtliche Ansprüche kann sie dennoch wirtschaftlich relevant sein.

Eine Begünstigungserklärung sollte regelmässig überprüft werdenHeirat, Scheidung, Geburt, Tod, neue Partnerschaft und Wohnsitzwechsel können die gewünschte Wirkung verändern.

Lebensversicherungen und weitere Leistungen

Bezugsrecht, Nachlasszugehörigkeit und Bewertung

LeistungTypische NachlassfrageTypischer Prüfpunkt
RisikolebensversicherungDirekte Auszahlung an den Bezugsberechtigten oder Nachlass?Wirksames Bezugsrecht und versicherte Person.
Kapitalbildende LebensversicherungRückkaufswert oder Todesfallleistung?Vertragsart, Prämienfinanzierung und Begünstigung.
Unfall- oder ArbeitgeberleistungGesetzliche beziehungsweise vertragliche Anspruchsberechtigung.Koordination mit Pensionskasse und Nachlass.
LeibrenteEndet die Leistung oder geht eine Garantiezeit über?Vertragliche Weiterzahlung und Kapitalwert.
Todesfallkonto oder HinterlassenenleistungDirekter Anspruch oder Bestandteil der Erbmasse?Rechtsgrundlage und Begünstigtenklausel.
Ausländische AltersvorsorgeBegünstigung nach ausländischem Recht.Schweizer Steuer- und Deklarationsfolgen.

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht sollte schriftlich, eindeutig und aktuell sein. Widerruflichkeit und Zustimmungserfordernisse sind zu prüfen.

Prämien und wirtschaftliche Herkunft

Wer die Prämien finanziert hat, kann für güterrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Ansprüche relevant sein.

Pflichtteil und Herabsetzung

Versicherungsleistungen können je nach Ausgestaltung bei Pflichtteils- oder Herabsetzungsfragen berücksichtigt werden.

Grenzüberschreitende Vorsorge

Wohnsitzwechsel, Quellensteuer und ausländische Begünstigte

Auszahlung bei Wohnsitz im Ausland

Schweizer Vorsorgeleistungen können einer Quellensteuer unterliegen. Eine Entlastung oder Rückforderung hängt vom anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Ausländische Vorsorgepläne

Ausländische Pensions-, Retirement- und Versicherungssysteme können in der Schweiz anders qualifiziert werden als im Ursprungsstaat.

Begünstigte im Ausland

Auszahlung, Bankverbindung, Identifikation, lokale Erbschaftsteuer und Meldepflichten sind früh zu klären.

US- und andere Nachlasssteuern

Einige Staaten knüpfen an Staatsangehörigkeit, Domizil oder Situs einzelner Vermögenswerte an. Vorsorgevermögen kann dadurch zusätzlich erfasst werden.

Währungs- und Überweisungsfragen

Bewertung, Wechselkurs und Zeitpunkt der Auszahlung beeinflussen die steuerliche Dokumentation.

Doppelbesteuerung

Separate Kapitalleistungssteuer, ausländische Erbschaftsteuer und Einkommensteuer können zusammentreffen. Entlastungsmechanismen sind im Einzelfall zu prüfen.

Vorsorge- und Nachlassplanung

Begünstigungen, Verträge und Nachlassdokumente abstimmen

Schritt 1Ansprüche erfassen

Pensionskasse, Freizügigkeit, Säule 3a, Versicherungen und ausländische Pläne aufnehmen.

Schritt 2Begünstigte prüfen

Gesetzliche Reihenfolge, Reglement, Partnerschaft und gewünschte Quoten vergleichen.

Schritt 3Steuern koordinieren

Kapitalleistungssteuer, Wohnsitz, Quellensteuer und ausländische Nachlasssteuern prüfen.

Schritt 4Dokumente aktualisieren

Begünstigung, Testament, Erbvertrag, Vollmachten und Notfallunterlagen abstimmen.

  • Aktuelle Pensionskassenausweise
  • Reglemente und Begünstigtenordnung
  • Freizügigkeitskonten und -policen
  • Säule-3a-Konten und Versicherungen
  • Lebens- und Risikoversicherungen
  • Bestehende Begünstigungserklärungen
  • Zivilstand und Partnerschaftsnachweise
  • Testament und Erbvertrag
  • Vorsorgeauftrag und Vollmachten
  • Ausländische Vorsorgepläne
  • Wohnsitz- und Steuerinformationen
  • Kontakt- und Notfallübersicht
WarnsignalTypisches Risiko
Lebenspartner ist nur im Testament genanntKeine wirksame Begünstigung gegenüber Vorsorgeeinrichtung.
Alte Begünstigung nach Scheidung oder HeiratLeistung geht an eine nicht mehr gewünschte Person.
Mehrere Kapitalleistungen fallen im selben Jahr anHöhere Progression bei separater Kapitalleistungssteuer.
Auslandwohnsitz wird erst nach Auszahlung geprüftQuellensteuerentlastung oder Rückforderung wird erschwert.
Versicherungsleistung wird automatisch als Nachlass behandeltBezugsrecht und direkte Anspruchsberechtigung werden übersehen.
Vorsorgevermögen fehlt in der FamilienplanungÜber- oder Unterbegünstigung einzelner Personen.
Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Anspruch, Begünstigung und Besteuerung hängen von Vorsorgeform, Reglement, Zivilstand, Partnerschaft, Wohnsitz, Auszahlungsart und internationalem Bezug ab.

Vorsorge- und Nachlassberatung

Sie möchten Vorsorgebegünstigungen und Nachlassplanung aufeinander abstimmen?

Wir erfassen Vorsorge- und Versicherungsansprüche, prüfen Begünstigungen, Kapitalleistungssteuern und internationale Bezüge und koordinieren die Ergebnisse mit Testament und Erbvertrag.

Vorsorge und Nachlass besprechen