Temporärer Aufenthalt in den USA
USA-Aufenthalt bei fortbestehendem Schweizer Wohnsitz
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz beibehält, sich aber mehrere Wochen oder Monate in den USA aufhält, kann weiterhin in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig bleiben und gleichzeitig in den USA zusätzliche Steuerpflichten auslösen. Entscheidend sind Wohnsitz, Aufenthaltsdauer, Arbeitsort und der konkrete US-Steuerstatus.
Kein vollständiger Wegzug
Vorübergehender USA-Aufenthalt ist etwas anderes als ein Wegzug
Die Schweizer Steuerpflicht endet nicht allein deshalb, weil sich eine Person für längere Zeit in den USA aufhält.
Entscheidend ist vielmehr, ob der steuerrechtliche Wohnsitz in der Schweiz tatsächlich aufgegeben wird oder ob der Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen weiterhin in der Schweiz liegt.
Bleiben beispielsweise Familie, dauerhaft verfügbare Wohnung und wesentliche persönliche Beziehungen in der Schweiz bestehen, kann die Schweizer Steueransässigkeit trotz eines längeren US-Aufenthalts fortbestehen.
Schweizer Perspektive
Wann bleibt der Schweizer Steuerwohnsitz bestehen?
Nach Schweizer Recht besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht insbesondere dann, wenn eine Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat.
Für die Bestimmung des Wohnsitzes wird auf die tatsächlichen persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen abgestellt.
Wohnung in der Schweiz
Eine dauerhaft verfügbare Wohnung in der Schweiz kann ein wesentliches Indiz für einen fortbestehenden Wohnsitz sein.
Entscheidend ist jedoch nicht allein das Eigentum oder der Mietvertrag, sondern die tatsächliche Nutzung und Einbindung in die Lebensverhältnisse.
Familie bleibt in der Schweiz
Bleiben Ehepartner oder Kinder in der Schweiz, kann dies stark für einen weiterhin in der Schweiz liegenden Lebensmittelpunkt sprechen.
Befristeter Aufenthalt in den USA
Ein von Anfang an zeitlich begrenzter Arbeits-, Forschungs-, Studien- oder Projektaufenthalt in den USA kann mit einem fortbestehenden Schweizer Wohnsitz vereinbar sein.
Rückkehrabsicht allein genügt nicht
Eine subjektive Absicht, später in die Schweiz zurückzukehren, ist für sich allein nicht entscheidend.
Massgebend sind die objektiv erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse.
US-Perspektive
Aufenthaltstage in den USA separat prüfen
Auch wenn der Schweizer Wohnsitz fortbesteht, kann ein längerer Aufenthalt in den USA US-steuerliche Folgen auslösen.
Substantial Presence Test
Für Personen, die weder US-Staatsbürger noch Green-Card-Inhaber sind, kann insbesondere der Substantial Presence Test relevant werden.
Dabei werden Aufenthaltstage des laufenden Jahres und anteilig Aufenthaltstage der beiden Vorjahre berücksichtigt.
183 Tage sind nicht die einzige Zahl
Die US-Regel darf nicht auf die einfache Aussage „mehr als 183 Tage = US-steuerpflichtig“ reduziert werden.
Durch die gewichtete Dreijahresberechnung kann der Substantial Presence Test bereits bei deutlich weniger Aufenthaltstagen im laufenden Jahr erfüllt sein.
Closer Connection Exception
Bestimmte Personen können trotz erfülltem Substantial Presence Test weiterhin als Nonresident Alien behandelt werden.
Dafür müssen unter anderem die Voraussetzungen der Closer Connection Exception erfüllt und die erforderlichen Erklärungen fristgerecht eingereicht werden.
Beide Staaten
Was passiert bei steuerlicher Ansässigkeit in der Schweiz und den USA?
Ein fortbestehender Schweizer Wohnsitz verhindert nicht, dass eine Person gleichzeitig nach US-internem Recht als steuerlich ansässig gilt.
Der Lebensmittelpunkt und die tatsächlichen Wohnverhältnisse können weiterhin eine Schweizer Steueransässigkeit begründen.
Genügend US-Aufenthaltstage können unabhängig vom Schweizer Wohnsitz eine US-Residency nach internem US-Recht auslösen.
Sind beide Staaten Ansässigkeitsstaat, muss geprüft werden, wie das DBA die Ansässigkeit für Abkommenszwecke koordiniert.
Treaty Tie-Breaker
Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält Regeln, mit denen bei einer Doppelansässigkeit eine Zuordnung für Abkommenszwecke vorgenommen werden kann.
Dabei können insbesondere ständige Wohnstätten, persönliche und wirtschaftliche Beziehungen, gewöhnlicher Aufenthalt und weitere Kriterien relevant sein.
US-Offenlegung
Wird eine abkommensrechtliche Position beansprucht, können in den USA zusätzliche Erklärungspflichten entstehen.
Die DBA-Position sollte deshalb nicht nur materiell, sondern auch hinsichtlich der erforderlichen US-Formulare geprüft werden.
Arbeitslohn
Wo wird gearbeitet – nicht nur wo befindet sich der Arbeitgeber?
Schweizer Arbeitgeber, Arbeit in den USA
Arbeitet eine in der Schweiz ansässige Person während des Aufenthalts physisch in den USA, kann der auf diese Arbeitstage entfallende Lohn auch in den USA steuerlich relevant werden.
Remote Work aus den USA
Auch Homeoffice für einen Schweizer Arbeitgeber ist steuerlich Arbeit am tatsächlichen Aufenthaltsort.
Neben der persönlichen Einkommenssteuer können Payroll-, Sozialversicherungs- und gegebenenfalls Arbeitgeberfragen entstehen.
Aufteilung nach Arbeitstagen
Bei Arbeit in beiden Staaten kann eine zeitliche Aufteilung der Vergütung nach Arbeitstagen erforderlich sein.
Bonus und variable Vergütung
Bei Bonus, RSUs und Optionen darf nicht allein auf das Zahlungs- oder Vestingdatum abgestellt werden.
Der zugrunde liegende Tätigkeitszeitraum kann für die grenzüberschreitende Zuordnung entscheidend sein.
Sozialversicherung
Die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns ist von der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung zu unterscheiden.
Bei temporären Einsätzen sollte deshalb auch geprüft werden, welchem Sozialversicherungssystem die Person unterliegt.
Weitere Einkünfte
Welche weiteren Steuerfragen durch den USA-Aufenthalt entstehen können
| Sachverhalt | Typische Frage |
|---|---|
| Schweizer Arbeitslohn | Welche Arbeitstage entfallen tatsächlich auf die USA? |
| US-Arbeitgeber | Wo wird die Tätigkeit physisch ausgeübt und welche Payroll-Pflichten entstehen? |
| US-Bankkonto | Entstehen durch US-Zinsen zusätzliche US-Steuer- oder Deklarationspflichten? |
| US-Dividenden | Welche Quellensteuer darf nach DBA erhoben werden? |
| US-Immobilie | Wie werden Mieteinnahmen und Immobiliensteuern zwischen beiden Staaten koordiniert? |
| US-Unternehmen | Entstehen durch Tätigkeit oder Management in den USA zusätzliche Steuerfragen? |
| Längerer Aufenthalt ohne Arbeit | Wird allein aufgrund der Aufenthaltstage eine US-Steueransässigkeit ausgelöst? |
US Citizens und Green Card
Für US-Personen ist die Ausgangslage anders
Bei US-Staatsbürgern besteht die US-Steuerpflicht grundsätzlich unabhängig von der Dauer des USA-Aufenthalts.
Der Aufenthalt in den USA entscheidet deshalb nicht erst darüber, ob überhaupt eine US-Federal-Income-Tax-Pflicht besteht.
US Citizen mit Schweizer Wohnsitz
Ein US-Staatsbürger kann gleichzeitig dauerhaft in der Schweiz steuerlich ansässig sein.
Die Koordination beider Steuersysteme ist dann grundsätzlich bereits ohne längeren USA-Aufenthalt erforderlich.
Green-Card-Inhaber
Auch bei einer bestehenden Green Card kann die US-Steuerpflicht unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsumfang fortbestehen.
FBAR und weitere US-Meldepflichten
Schweizer Konten und andere Finanzpositionen können bei fortbestehender US-Person-Eigenschaft US-amerikanische Informations- und Meldepflichten auslösen.
Typische Situationen
Wann die Abgrenzung besonders wichtig wird
Schweizer Wohnsitz bleibt bestehen, aber US-Arbeitstage und Aufenthaltstage müssen dokumentiert werden.
Die kumulierten Aufenthaltstage können für den Substantial Presence Test relevant werden.
Neben den Aufenthaltstagen kann sich die Frage stellen, ob sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt verändert hat.
Arbeitslohn, Payroll und Sozialversicherung müssen für die tatsächlichen US-Arbeitstage geprüft werden.
Visa-Status und besondere US-Regeln können die steuerliche Behandlung der Aufenthaltstage beeinflussen.
Es kann zu einer Doppelansässigkeit kommen, die über das DBA koordiniert werden muss.
Praktisches Vorgehen
Längeren USA-Aufenthalt steuerlich vorbereiten
Wohnung, Familie und tatsächlichen Lebensmittelpunkt dokumentieren.
Aufenthaltstage des laufenden Jahres und der relevanten Vorjahre erfassen.
Schweizer und US-Arbeitstage für Lohn und variable Vergütung dokumentieren.
Doppelansässigkeit, Closer Connection und erforderliche US-Erklärungen beurteilen.
Typische Fehler
Was bei längeren USA-Aufenthalten häufig falsch eingeschätzt wird
| Fehleinschätzung | Warum problematisch? |
|---|---|
| „Ich bin weniger als 183 Tage in den USA, also kann nichts passieren.“ | Der Substantial Presence Test berücksichtigt auch Aufenthaltstage aus Vorjahren. |
| „Ein langer USA-Aufenthalt beendet automatisch meinen Schweizer Wohnsitz.“ | Der Schweizer Wohnsitz hängt vom tatsächlichen Lebensmittelpunkt ab. |
| „Schweizer Arbeitgeber bedeutet Schweizer Arbeitsort.“ | Für die Einkommenszuordnung ist der physische Arbeitsort wesentlich. |
| „Remote Work im Urlaub ist steuerlich irrelevant.“ | Auch zeitlich begrenzte Arbeitstage im Ausland können relevant sein. |
| „Wenn ich in beiden Staaten ansässig bin, zahle ich automatisch doppelt.“ | DBA und Anrechnungsmechanismen koordinieren die Besteuerungsrechte. |
| „Closer Connection gilt automatisch.“ | Voraussetzungen und US-Erklärungspflichten müssen eingehalten werden. |
Weiterführende Artikel
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DBA-Ansässigkeit Schweiz–USA
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Artikel lesen →US-Person in der Schweiz
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