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Situation

Mehrstaatentätigkeit

Arbeit in Deutschland und der Schweiz

Wer regelmäßig in Deutschland und in der Schweiz arbeitet, muss Arbeitstage, Arbeitslohn und Sozialversicherung grenzüberschreitend koordinieren. Entscheidend sind steuerliche Ansässigkeit, tatsächlicher Tätigkeitsort, Homeoffice, Geschäftsreisen, Arbeitgeberstruktur und die sozialversicherungsrechtliche Mehrstaatentätigkeit.

Überblick

Warum muss der Arbeitslohn häufig nach Arbeitstagen aufgeteilt werden?

Bei unselbständiger Arbeit knüpft das DBA grundsätzlich an den Ort der tatsächlichen Arbeitsausübung an. Wer teilweise in Deutschland und teilweise in der Schweiz arbeitet, kann deshalb steuerlich in beiden Staaten betroffen sein.

Für die Aufteilung ist nicht entscheidend, wo der Arbeitgeber sitzt oder wohin das Gehalt überwiesen wird. Maßgeblich ist regelmäßig, wo sich der Arbeitnehmer am jeweiligen Arbeitstag tatsächlich befindet.

Daneben können Sonderregeln wie die Grenzgängerregelung eingreifen. Auch Sozialversicherung und Payroll folgen eigenen Regeln und dürfen nicht mit der Einkommensteuer gleichgesetzt werden.

Dieser Fall aus deutscher Sicht

TaxRep Deutschland behandelt insbesondere die deutsche Einkommensteuererklärung, Arbeitslohnaufteilung, ausländische Steueranrechnung beziehungsweise DBA-Freistellung und mögliche deutsche Payroll-Folgen.

Deutsche Perspektive

Arbeitstagsaufteilung

Der Tätigkeitskalender ist die Grundlage der steuerlichen Aufteilung

01

Ansässigkeit

Zunächst wird bestimmt, welcher Staat für DBA-Zwecke als Ansässigkeitsstaat gilt.

02

Arbeitstage erfassen

Jeder tatsächliche Arbeitstag wird Deutschland, der Schweiz oder gegebenenfalls einem Drittstaat zugeordnet.

03

Arbeitslohn zuordnen

Der Vergütungsanteil wird auf Grundlage der relevanten Arbeitstage den Tätigkeitsstaaten zugeordnet.

04

Steuern koordinieren

Lohnsteuer, Quellensteuer und Veranlagung werden anschließend mit der DBA-Aufteilung abgestimmt.

Homeoffice, Geschäftsreise und Urlaub dürfen nicht gleich behandelt werden.

Ein Homeoffice-Tag ist ein Arbeitstag im Wohnstaat. Eine Geschäftsreise wird dem tatsächlichen Tätigkeitsstaat zugeordnet. Urlaub und Krankheit sind bei der Berechnung nach der jeweils anzuwendenden Methode gesondert zu behandeln.

Sozialversicherung

Bei regelmäßiger Arbeit in beiden Staaten gelten Mehrstaatenregeln

Wer dauerhaft in Deutschland und der Schweiz arbeitet, ist sozialversicherungsrechtlich nicht automatisch dort versichert, wo der größte Teil des Gehalts besteuert wird.

Wohnstaat

Der Umfang der Tätigkeit im Wohnstaat kann für die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit besonders wichtig sein.

Regelmäßige Mehrstaatentätigkeit

Wiederkehrende Arbeit in beiden Staaten wird anders beurteilt als eine vorübergehende Entsendung.

Telework

Bei grenzüberschreitendem Homeoffice kann zusätzlich die Telework-Rahmenvereinbarung relevant sein.

Bescheinigung

Die anwendbare Sozialversicherung sollte durch die vorgesehene Zuständigkeitsbescheinigung dokumentiert werden.

Typische Fragen

Was bei Tätigkeit in beiden Staaten häufig geklärt werden muss

Ich arbeite drei Tage in der Schweiz und zwei Tage in Deutschland.

Dann sind die tatsächlichen Arbeitstage für Steuer und Sozialversicherung zu dokumentieren; beide Bereiche verwenden allerdings nicht zwingend dieselben Schwellen oder Folgen.

Mein Arbeitgeber sitzt nur in einem Staat.

Das verhindert eine grenzüberschreitende Arbeitslohnaufteilung nicht. Der tatsächliche Tätigkeitsort bleibt maßgeblich.

Zählt Schweizer Homeoffice als Schweizer Arbeitstag?

Ja. Wird die Tätigkeit physisch aus dem Schweizer Homeoffice ausgeübt, handelt es sich grundsätzlich um einen Schweizer Arbeitstag.

Zählt deutsches Homeoffice als deutscher Arbeitstag?

Ja. Auch hier ist der physische Tätigkeitsort der Ausgangspunkt für die steuerliche Einordnung.

Kann trotzdem die Grenzgängerregelung gelten?

Je nach Wohnsitz, Tätigkeitsstaat und Rückkehrverhalten muss geprüft werden, ob die besondere Grenzgängerregelung eingreift.

Wie werden Bonuszahlungen aufgeteilt?

Variable Vergütungen müssen dem Zeitraum und den Tätigkeiten zugeordnet werden, für die sie wirtschaftlich gezahlt werden.

Was gilt für Aktienvergütung?

Bei Mitarbeiterbeteiligungen und aktienbasierter Vergütung kann eine gesonderte Zuordnung zum Erdienungszeitraum erforderlich sein.

Welche Tage muss ich dokumentieren?

Arbeitsort, Homeoffice, Geschäftsreisen, Urlaub, Krankheit und gegebenenfalls Übernachtungen sollten taggenau und nachvollziehbar erfasst werden.

Checkliste

Unterlagen für die Tätigkeit in beiden Staaten

Arbeitsvertrag

Arbeitgeber, Tätigkeitsort, Homeoffice-Regelung und vertragliche Aufgaben.

Vertrag Arbeitgeber

Arbeitstagekalender

Deutschland, Schweiz, Drittstaaten, Homeoffice, Urlaub und Krankheit.

Kalender Arbeitstage

Vergütung

Lohnabrechnungen, Bonusregelungen, variable Vergütung und Mitarbeiterbeteiligungen.

Gehalt Bonus

Steuerabzüge

Deutsche Lohnsteuer, Schweizer Quellensteuer und Jahreslohnunterlagen.

Lohnsteuer Quellensteuer

Wohnsitz

Wohnsitzunterlagen, Familienwohnsitz und gegebenenfalls zweite Wohnstätte.

Ansässigkeit DBA

Sozialversicherung

Zuständigkeitsbescheinigung, Versicherungsnachweise und Telework-Anteil.

AHV Mehrstaatentätigkeit

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Steuerberatung Schweiz–Deutschland

Sie arbeiten regelmäßig in Deutschland und in der Schweiz?

Wir prüfen Ansässigkeit, Arbeitstagsaufteilung, Arbeitslohn, Homeoffice, Quellen- und Lohnsteuer, Grenzgängerstatus und Sozialversicherung und koordinieren die erforderlichen Erklärungen und Nachweise in beiden Staaten.

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