Situation
MehrstaatentätigkeitArbeit in Deutschland und der Schweiz
Wer regelmäßig in Deutschland und in der Schweiz arbeitet, muss Arbeitstage, Arbeitslohn und Sozialversicherung grenzüberschreitend koordinieren. Entscheidend sind steuerliche Ansässigkeit, tatsächlicher Tätigkeitsort, Homeoffice, Geschäftsreisen, Arbeitgeberstruktur und die sozialversicherungsrechtliche Mehrstaatentätigkeit.
Überblick
Warum muss der Arbeitslohn häufig nach Arbeitstagen aufgeteilt werden?
Bei unselbständiger Arbeit knüpft das DBA grundsätzlich an den Ort der tatsächlichen Arbeitsausübung an. Wer teilweise in Deutschland und teilweise in der Schweiz arbeitet, kann deshalb steuerlich in beiden Staaten betroffen sein.
Für die Aufteilung ist nicht entscheidend, wo der Arbeitgeber sitzt oder wohin das Gehalt überwiesen wird. Maßgeblich ist regelmäßig, wo sich der Arbeitnehmer am jeweiligen Arbeitstag tatsächlich befindet.
Daneben können Sonderregeln wie die Grenzgängerregelung eingreifen. Auch Sozialversicherung und Payroll folgen eigenen Regeln und dürfen nicht mit der Einkommensteuer gleichgesetzt werden.
Dieser Fall aus deutscher Sicht
TaxRep Deutschland behandelt insbesondere die deutsche Einkommensteuererklärung, Arbeitslohnaufteilung, ausländische Steueranrechnung beziehungsweise DBA-Freistellung und mögliche deutsche Payroll-Folgen.
Arbeitstagsaufteilung
Der Tätigkeitskalender ist die Grundlage der steuerlichen Aufteilung
Ansässigkeit
Zunächst wird bestimmt, welcher Staat für DBA-Zwecke als Ansässigkeitsstaat gilt.
Arbeitstage erfassen
Jeder tatsächliche Arbeitstag wird Deutschland, der Schweiz oder gegebenenfalls einem Drittstaat zugeordnet.
Arbeitslohn zuordnen
Der Vergütungsanteil wird auf Grundlage der relevanten Arbeitstage den Tätigkeitsstaaten zugeordnet.
Steuern koordinieren
Lohnsteuer, Quellensteuer und Veranlagung werden anschließend mit der DBA-Aufteilung abgestimmt.
Homeoffice, Geschäftsreise und Urlaub dürfen nicht gleich behandelt werden.
Ein Homeoffice-Tag ist ein Arbeitstag im Wohnstaat. Eine Geschäftsreise wird dem tatsächlichen Tätigkeitsstaat zugeordnet. Urlaub und Krankheit sind bei der Berechnung nach der jeweils anzuwendenden Methode gesondert zu behandeln.
Sozialversicherung
Bei regelmäßiger Arbeit in beiden Staaten gelten Mehrstaatenregeln
Wer dauerhaft in Deutschland und der Schweiz arbeitet, ist sozialversicherungsrechtlich nicht automatisch dort versichert, wo der größte Teil des Gehalts besteuert wird.
Wohnstaat
Der Umfang der Tätigkeit im Wohnstaat kann für die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit besonders wichtig sein.
Regelmäßige Mehrstaatentätigkeit
Wiederkehrende Arbeit in beiden Staaten wird anders beurteilt als eine vorübergehende Entsendung.
Telework
Bei grenzüberschreitendem Homeoffice kann zusätzlich die Telework-Rahmenvereinbarung relevant sein.
Bescheinigung
Die anwendbare Sozialversicherung sollte durch die vorgesehene Zuständigkeitsbescheinigung dokumentiert werden.
Typische Fragen
Was bei Tätigkeit in beiden Staaten häufig geklärt werden muss
Ich arbeite drei Tage in der Schweiz und zwei Tage in Deutschland.
Dann sind die tatsächlichen Arbeitstage für Steuer und Sozialversicherung zu dokumentieren; beide Bereiche verwenden allerdings nicht zwingend dieselben Schwellen oder Folgen.
Mein Arbeitgeber sitzt nur in einem Staat.
Das verhindert eine grenzüberschreitende Arbeitslohnaufteilung nicht. Der tatsächliche Tätigkeitsort bleibt maßgeblich.
Zählt Schweizer Homeoffice als Schweizer Arbeitstag?
Ja. Wird die Tätigkeit physisch aus dem Schweizer Homeoffice ausgeübt, handelt es sich grundsätzlich um einen Schweizer Arbeitstag.
Zählt deutsches Homeoffice als deutscher Arbeitstag?
Ja. Auch hier ist der physische Tätigkeitsort der Ausgangspunkt für die steuerliche Einordnung.
Kann trotzdem die Grenzgängerregelung gelten?
Je nach Wohnsitz, Tätigkeitsstaat und Rückkehrverhalten muss geprüft werden, ob die besondere Grenzgängerregelung eingreift.
Wie werden Bonuszahlungen aufgeteilt?
Variable Vergütungen müssen dem Zeitraum und den Tätigkeiten zugeordnet werden, für die sie wirtschaftlich gezahlt werden.
Was gilt für Aktienvergütung?
Bei Mitarbeiterbeteiligungen und aktienbasierter Vergütung kann eine gesonderte Zuordnung zum Erdienungszeitraum erforderlich sein.
Welche Tage muss ich dokumentieren?
Arbeitsort, Homeoffice, Geschäftsreisen, Urlaub, Krankheit und gegebenenfalls Übernachtungen sollten taggenau und nachvollziehbar erfasst werden.
Checkliste
Unterlagen für die Tätigkeit in beiden Staaten
Arbeitsvertrag
Arbeitgeber, Tätigkeitsort, Homeoffice-Regelung und vertragliche Aufgaben.
Arbeitstagekalender
Deutschland, Schweiz, Drittstaaten, Homeoffice, Urlaub und Krankheit.
Vergütung
Lohnabrechnungen, Bonusregelungen, variable Vergütung und Mitarbeiterbeteiligungen.
Steuerabzüge
Deutsche Lohnsteuer, Schweizer Quellensteuer und Jahreslohnunterlagen.
Wohnsitz
Wohnsitzunterlagen, Familienwohnsitz und gegebenenfalls zweite Wohnstätte.
Sozialversicherung
Zuständigkeitsbescheinigung, Versicherungsnachweise und Telework-Anteil.
Vertiefung
Passende Fachartikel zur Arbeit in Deutschland und der Schweiz
Arbeitslohn nach Arbeitstagen Deutschland–Schweiz aufteilen
Systematik der grenzüberschreitenden Lohnaufteilung.
Artikel lesenHomeoffice bei Arbeit in Deutschland und der Schweiz
Physischer Tätigkeitsort und steuerliche Zuordnung.
Artikel lesenGrenzgängerregelung bei Tätigkeit in beiden Staaten
Rückkehr, Arbeitsort und Art. 15a DBA.
Artikel lesenGeschäftsreisen bei grenzüberschreitender Beschäftigung
Drittstaatentage und Zuordnung des Arbeitslohns.
Artikel lesenBonus und variable Vergütung Deutschland–Schweiz
Zuordnung zu Erdienungszeitraum und Tätigkeitsstaaten.
Artikel lesenSozialversicherung bei Arbeit in Deutschland und der Schweiz
Mehrstaatentätigkeit und Zuständigkeit.
Artikel lesen50%-Telework-Regel Deutschland–Schweiz
Grenzüberschreitendes Homeoffice und Sozialversicherung.
Artikel lesenArbeitstagekalender Deutschland–Schweiz
Welche Daten für Steuer und Sozialversicherung benötigt werden.
Artikel lesenVerwandte Themen
Weitere Themen bei Tätigkeit in beiden Staaten
Arbeit & Sozialversicherung
Arbeitslohn, Tätigkeitsstaaten und Sozialversicherung.
Thema öffnenGrenzgänger Deutschland–Schweiz
Art. 15a DBA und regelmäßige Rückkehr.
Situation öffnenHomeoffice Grenzgänger
Homeoffice und Telework zwischen beiden Staaten.
Situation öffnenEntsendung Schweiz–Deutschland
Vorübergehende Tätigkeit statt dauerhafter Mehrstaatentätigkeit.
Situation öffnenSteuerberatung Schweiz–Deutschland
Sie arbeiten regelmäßig in Deutschland und in der Schweiz?
Wir prüfen Ansässigkeit, Arbeitstagsaufteilung, Arbeitslohn, Homeoffice, Quellen- und Lohnsteuer, Grenzgängerstatus und Sozialversicherung und koordinieren die erforderlichen Erklärungen und Nachweise in beiden Staaten.
Mehrstaatentätigkeit prüfen lassen