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Situation

Arbeiten in der Schweiz

Grenzgänger Deutschland–Schweiz

Wer in Deutschland wohnt und regelmäßig in der Schweiz arbeitet, kann unter die besondere Grenzgängerregelung des DBA Deutschland–Schweiz fallen. Entscheidend sind Wohnsitz, tatsächlicher Arbeitsort, Rückkehr zum deutschen Wohnsitz, Nichtrückkehrtage sowie Homeoffice- und Reisetage.

Überblick

Wie werden Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz besteuert?

Bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer mit Schweizer Arbeitgeber ist zunächst zu prüfen, ob die besondere Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA anwendbar ist.

Ist dies der Fall, verbleibt das zentrale Besteuerungsrecht grundsätzlich beim Wohnsitzstaat Deutschland, während die Schweiz als Tätigkeitsstaat eine begrenzte Quellenbesteuerung vornehmen kann.

Wird der Grenzgängerstatus nicht erfüllt oder geht er verloren, richtet sich die Besteuerung des Arbeitslohns nach den allgemeinen DBA-Regeln für unselbständige Arbeit. Dann gewinnt die Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen erheblich an Bedeutung.

Dieser Fall aus deutscher Sicht

TaxRep Deutschland behandelt insbesondere die deutsche Einkommensteuerveranlagung, Anrechnung der Schweizer Quellensteuer, Progressions- und Nachweisfragen sowie die Deklaration des Schweizer Arbeitslohns.

Deutsche Perspektive

Systematik

Vier Schritte zur Grenzgängerprüfung

01

Ansässigkeit

Zunächst wird geprüft, ob der Arbeitnehmer steuerlich in Deutschland ansässig ist.

02

Arbeitsort Schweiz

Danach ist festzustellen, an welchen Tagen die Tätigkeit tatsächlich in der Schweiz ausgeübt wird.

03

Rückkehrverhalten

Entscheidend ist, ob die für die Grenzgängerregelung erforderliche regelmäßige Rückkehr zum deutschen Wohnsitz vorliegt.

04

Steuerkoordination

Schweizer Quellensteuer und deutsche Einkommensteuer werden anschließend nach DBA miteinander abgestimmt.

Der Arbeitsvertrag allein entscheidet nicht über die Besteuerung.

Für Grenzgänger sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich: Wohnsitz, Rückkehr, physischer Arbeitsort, Homeoffice, Geschäftsreisen und Übernachtungen sollten deshalb dokumentiert werden.

Arbeitstage & Rückkehr

Homeoffice und Nichtrückkehrtage können die steuerliche Einordnung verändern

Moderne Arbeitsmodelle machen die Grenzgängerprüfung deutlich dokumentationsintensiver. Nicht jeder Arbeitstag eines Schweizer Arbeitsvertrags ist automatisch ein Schweizer Arbeitstag.

Schweizer Bürotag

Ein Tag mit tatsächlicher Tätigkeit am Schweizer Arbeitsort ist grundsätzlich ein Schweizer Arbeitstag.

Homeoffice in Deutschland

Homeoffice-Tage werden physisch in Deutschland ausgeübt und sind daher steuerlich gesondert zu erfassen.

Nichtrückkehrtag

Beruflich bedingte Nichtrückkehr zum deutschen Wohnsitz kann für den Grenzgängerstatus erheblich sein.

Geschäftsreise

Arbeitstage in Deutschland oder Drittstaaten müssen von Schweizer Arbeitstagen getrennt dokumentiert werden.

Typische Fragen

Quellensteuer, deutsche Steuer und Sozialversicherung

Wo zahlt ein Grenzgänger Einkommensteuer?

Bei Anwendung der besonderen Grenzgängerregelung wird der Arbeitslohn im Schwerpunkt im deutschen Wohnsitzstaat besteuert; die Schweiz darf eine begrenzte Quellensteuer erheben.

Wie wird die Schweizer Quellensteuer berücksichtigt?

Die nach DBA zulässige Schweizer Quellensteuer wird bei der deutschen Besteuerung nach den dafür vorgesehenen Regeln berücksichtigt.

Was passiert bei zu vielen Nichtrückkehrtagen?

Dann kann die besondere Grenzgängerregelung entfallen. Der Arbeitslohn muss anschließend nach den allgemeinen DBA-Regeln neu eingeordnet werden.

Zählen private Übernachtungen als Nichtrückkehrtage?

Für die steuerliche Prüfung ist zwischen beruflich veranlasster Nichtrückkehr und privatem Aufenthalt zu unterscheiden.

Was gilt bei Homeoffice in Deutschland?

Die Tage sind gesondert als deutsche Arbeitstage zu dokumentieren. Zusätzlich können sozialversicherungsrechtliche Regeln relevant werden.

Wo bin ich sozialversichert?

Die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung folgt eigenen europäischen und schweizerischen Koordinationsregeln und muss getrennt von der Einkommensteuer geprüft werden.

Brauche ich eine deutsche Steuererklärung?

Bei deutschem Wohnsitz und Schweizer Arbeitslohn ist regelmäßig zu prüfen, wie der Arbeitslohn und die Schweizer Quellensteuer in der deutschen Steuererklärung zu erfassen sind.

Welche Nachweise sollte ich führen?

Arbeitstage, Homeoffice, Geschäftsreisen, Rückkehrtage, berufliche Übernachtungen und Quellensteuerunterlagen sollten laufend nachvollziehbar dokumentiert werden.

Checkliste

Unterlagen für die Grenzgängerprüfung

Wohnsitz

Deutscher Wohnsitznachweis, Miet- oder Kaufvertrag und gegebenenfalls Familienwohnsitz.

Deutschland Ansässigkeit

Arbeitsvertrag

Schweizer Arbeitsvertrag, Arbeitgeberdaten, Arbeitsort und Homeoffice-Regelung.

Arbeitgeber Arbeitsort

Arbeitstage

Kalender mit Schweizer Bürotagen, deutschem Homeoffice, Geschäftsreisen und Abwesenheiten.

Kalender Homeoffice

Rückkehr

Nachweise zu Übernachtungen, beruflicher Nichtrückkehr und regelmäßiger Rückkehr nach Deutschland.

Nichtrückkehrtage Nachweise

Lohn & Quellensteuer

Schweizer Lohnausweis, Lohnabrechnungen und Quellensteuerabrechnungen.

Lohnausweis Quellensteuer

Sozialversicherung

Versicherungsnachweise und bei grenzüberschreitender Tätigkeit vorhandene Bescheinigungen zur Zuständigkeit.

AHV Sozialversicherung

Vertiefung

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Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz?

Wir prüfen Grenzgängerstatus, Nichtrückkehrtage, Schweizer Quellensteuer, deutsche Einkommensteuer, Homeoffice und Arbeitstage sowie die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung und koordinieren die Deklaration in beiden Staaten.

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