Situation
Arbeitslohn & ArbeitstageArbeitslohn nach Arbeitstagen Schweiz–Deutschland
Wer regelmäßig in Deutschland und der Schweiz arbeitet, muss den Arbeitslohn häufig nach tatsächlichen Tätigkeitstagen strukturieren. Relevant sind Arbeitstage in beiden Staaten, Homeoffice, Dienstreisen, Bonuszeiträume und mögliche Sonderregeln für Grenzgänger.
Überblick
Für Arbeitslohn zählt regelmäßig der tatsächliche Tätigkeitsort
Der Sitz des Arbeitgebers und der Wohnsitz des Arbeitnehmers reichen für die steuerliche Zuordnung allein nicht aus.
Bei grenzüberschreitender Tätigkeit ist zu dokumentieren, an welchem Ort die Arbeit tatsächlich ausgeübt wurde. Daraus kann sich eine Aufteilung des Arbeitslohns zwischen Deutschland und der Schweiz ergeben.
Besondere Grenzgängerregeln können diese allgemeine Systematik überlagern. Deshalb sollte zunächst der Sachverhalt nach Arbeitstagen aufgebaut und anschließend geprüft werden, welche DBA-Regel tatsächlich greift.
Grenzgänger: Besteuerung des Arbeitslohns
Ist die besondere Grenzgängerregelung anwendbar, muss die arbeitstagebezogene Analyse mit dieser Sonderregel abgestimmt werden.
Arbeitstagekalender
Jeder Arbeitstag sollte einem Tätigkeitsort zugeordnet werden können
Schweizer Arbeitstage
Tätigkeit am Schweizer Standort oder im Schweizer Homeoffice wird als Schweizer Arbeitstag dokumentiert.
Deutsche Arbeitstage
Tage im deutschen Büro, bei deutschen Kunden oder an sonstigen deutschen Tätigkeitsorten werden getrennt erfasst.
Drittstaatentage
Dienstreisen in andere Staaten können ein zusätzlicher Aufteilungsfaktor sein und sollten nicht pauschal Deutschland oder der Schweiz zugerechnet werden.
Sondertage prüfen
Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Reisetage und sonstige Abwesenheiten sollten für die verwendete Aufteilungsmethode sauber abgegrenzt werden.
Homeoffice-Tage und Nichtrückkehrtage sind nicht dasselbe.
Ein ganztägiger Arbeitstag am Wohnsitz ist für die Grenzgängerprüfung nicht automatisch als Nichtrückkehrtag zu behandeln. Homeoffice bleibt zugleich ein tatsächlicher Tätigkeitstag im Wohnsitzstaat.
Lohnaufteilung
Nicht jede Vergütung folgt automatisch derselben Arbeitstagequote
Grundgehalt
Laufendes Gehalt kann bei Anwendung der allgemeinen DBA-Regeln anhand der tatsächlichen Arbeitstage aufzuteilen sein.
Bonus
Variable Vergütung wird nach dem zugrunde liegenden Leistungszeitraum und den dortigen Arbeitstagen geprüft.
Aktienvergütung
Bei mehrjährigen Vergütungsprogrammen kann ein längerer Erdienungszeitraum relevant sein.
Abfindung
Abfindungen sollten nicht mechanisch nach dem Kalenderjahr aufgeteilt werden; der wirtschaftliche Zusammenhang ist entscheidend.
Quellensteuer
Der laufende Steuerabzug des Arbeitgebers muss mit der tatsächlichen DBA-Zuordnung abgestimmt werden.
Steuererklärung
Die endgültige Aufteilung sollte in den deutschen und Schweizer Steuererklärungen konsistent nachvollziehbar sein.
Typische Fragen
Was bei der Aufteilung nach Arbeitstagen häufig geklärt werden muss
Teile ich den Jahreslohn einfach durch 365 Tage?
Nein. Ausgangspunkt sind regelmäßig relevante Arbeitstage, nicht sämtliche Kalendertage.
Zählt Homeoffice in der Schweiz als Schweizer Arbeitstag?
Ja, die Tätigkeit wird an diesem Tag tatsächlich in der Schweiz ausgeübt. Ob Sonderregeln die Besteuerung beeinflussen, ist zusätzlich zu prüfen.
Wie behandle ich Dienstreisen?
Maßgeblich ist der tatsächliche Tätigkeitsort des jeweiligen Tages. Drittstaatentage sollten separat dokumentiert werden.
Wie wird ein Jahresbonus aufgeteilt?
Maßgeblich kann der Zeitraum sein, für den der Bonus wirtschaftlich gewährt wird, nicht nur das Auszahlungsdatum.
Was gilt bei Aktien oder RSUs?
Bei langfristiger Vergütung kann der relevante Erdienungszeitraum über mehrere Steuerjahre und Staaten reichen.
Was gilt bei Grenzgängern?
Dann ist zusätzlich zu prüfen, ob die besondere Grenzgängerregelung die allgemeine Arbeitstagezuordnung modifiziert.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel im Jahr?
Beschäftigungszeiträume, Arbeitstage und Vergütungsbestandteile sollten je Arbeitgeber getrennt analysiert werden.
Welche Nachweise brauche ich?
Ein belastbarer Kalender, Reisebelege, Homeoffice-Aufzeichnungen und Arbeitgeberunterlagen bilden die zentrale Dokumentation.
Checkliste
Unterlagen für die Arbeitstage- und Lohnaufteilung
Jahreskalender
Arbeitsort für jeden Arbeitstag des relevanten Zeitraums.
Arbeitsvertrag
Arbeitgeber, regulärer Arbeitsort und Homeoffice-Regelung.
Lohnabrechnungen
Monatsabrechnungen und Jahreslohnbescheinigungen.
Variable Vergütung
Bonuspläne, Zielperioden, Aktienprogramme und Auszahlungsdaten.
Reiseunterlagen
Dienstreiseabrechnungen, Tickets und Kundenbesuche.
Steuerunterlagen
Quellensteuerbelege und Steuererklärungen beider Staaten.
Vertiefung
Passende Fachartikel zur Aufteilung des Arbeitslohns
Arbeitslohn nach tatsächlichen Arbeitstagen aufteilen
Deutschland-, Schweiz- und Drittstaatentage systematisch erfassen.
Artikel lesenHomeoffice-Tage bei der Lohnaufteilung
Tätigkeitsort und Grenzgängerregelung getrennt prüfen.
Artikel lesenBonus nach Arbeitstagen Deutschland–Schweiz aufteilen
Leistungszeitraum und Tätigkeitsstaaten richtig bestimmen.
Artikel lesenRSUs und Aktienvergütung bei Arbeit in beiden Staaten
Erdienungszeitraum und grenzüberschreitende Arbeitstage koordinieren.
Artikel lesenDrittstaatentage bei der Arbeitslohnaufteilung
Dienstreisen außerhalb Deutschlands und der Schweiz separat behandeln.
Artikel lesenArbeitstage und Grenzgängerregelung
Wann Art. 15a die allgemeine Lohnaufteilung überlagert.
Artikel lesenArbeitstagekalender für Deutschland–Schweiz
Welche Nachweise für Finanzamt und Steuerverwaltung sinnvoll sind.
Artikel lesenLohnaufteilung in deutscher und Schweizer Steuererklärung
Dieselbe Arbeitstagebasis in beiden Staaten konsistent verwenden.
Artikel lesenVerwandte Themen
Weitere Themen zur grenzüberschreitenden Lohnbesteuerung
Arbeit in beiden Staaten
Gesamtsituation bei regelmäßiger Tätigkeit in Deutschland und der Schweiz.
Situation öffnenGrenzgänger: Arbeitslohn
Besondere Grenzgängerregelung und Quellensteuer.
Situation öffnenHomeoffice bei Grenzgängern
Homeoffice-Tage und steuerliche Zuordnung.
Situation öffnenArbeit & Sozialversicherung
Grenzüberschreitende Beschäftigung Deutschland–Schweiz.
Thema öffnenSteuerberatung Schweiz–Deutschland
Sie arbeiten regelmäßig in Deutschland und der Schweiz?
Wir erstellen eine belastbare Arbeitstageanalyse, ordnen Grundlohn, Bonus und variable Vergütung den Tätigkeitsstaaten zu und stimmen Grenzgängerregelung, Quellensteuer und Steuererklärungen miteinander ab.
Arbeitslohn aufteilen lassen