Situation
Grenzgänger & HomeofficeHomeoffice als Grenzgänger Deutschland–Schweiz
Wer in Deutschland wohnt, für einen Schweizer Arbeitgeber arbeitet und einen Teil der Tätigkeit im deutschen Homeoffice ausübt, muss Steuer und Sozialversicherung getrennt betrachten. Homeoffice-Tage können für Arbeitslohn, Grenzgängerstatus, Quellensteuer und die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit unterschiedlich wirken.
Überblick
Was ändert sich durch Homeoffice in Deutschland?
Steuerlich wird grundsätzlich dort gearbeitet, wo sich der Arbeitnehmer während der Tätigkeit physisch befindet. Ein Homeoffice-Tag in Deutschland ist deshalb zunächst ein deutscher Arbeitstag – auch wenn der Arbeitgeber und der betriebliche Arbeitsplatz in der Schweiz liegen.
Bei Grenzgängern muss zusätzlich geprüft werden, wie Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz auf die konkrete Arbeits- und Rückkehrsituation anzuwenden ist.
Für die Sozialversicherung gelten dagegen eigene Koordinationsregeln. Die steuerliche Behandlung eines Homeoffice-Tages bestimmt daher nicht automatisch, welchem Sozialversicherungssystem der Arbeitnehmer unterliegt.
Dieser Fall aus deutscher Sicht
TaxRep Deutschland behandelt insbesondere die deutsche Einkommensteuererklärung, Arbeitslohnaufteilung und Berücksichtigung der Schweizer Quellensteuer bei Homeoffice-Tagen.
Einkommensteuer
Homeoffice-Tage sind steuerlich Arbeitstage in Deutschland
Arbeitstag bestimmen
Jeder Arbeitstag wird grundsätzlich dem Staat zugeordnet, in dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Grenzgängerstatus prüfen
Zusätzlich wird geprüft, ob die Voraussetzungen der besonderen Grenzgängerregelung weiterhin erfüllt sind.
Quellensteuer abstimmen
Der Schweizer Lohnsteuerabzug muss zur tatsächlichen DBA-Besteuerung passen und gegebenenfalls korrigiert werden.
Deutsche Erklärung
Schweizer Arbeitslohn, Quellensteuer und Homeoffice-Tage werden in der deutschen Veranlagung konsistent erfasst.
Homeoffice und Nichtrückkehrtage sind nicht dasselbe.
Ein Homeoffice-Tag wird von vornherein in Deutschland gearbeitet. Ein Nichtrückkehrtag betrifft dagegen die Frage, ob nach einer Tätigkeit außerhalb des Wohnsitzstaats aus beruflichen Gründen nicht an den deutschen Wohnsitz zurückgekehrt wurde.
Sozialversicherung
Für grenzüberschreitende Telearbeit gelten eigene Regeln
Bei einem Schweizer Arbeitgeber und Homeoffice in Deutschland muss gesondert geprüft werden, ob die Sozialversicherung weiterhin in der Schweiz verbleibt oder in Deutschland entsteht.
Telework-Anteil
Der regelmäßige Anteil der Tätigkeit im deutschen Homeoffice ist für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung zentral.
50%-Rahmenregelung
Unter den Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Telework-Rahmenvereinbarung kann bei einem Homeoffice-Anteil von weniger als 50 % die Sozialversicherung im Arbeitgeberstaat verbleiben.
Bescheinigung
Die anwendbare Sozialversicherung sollte durch die dafür vorgesehene Bescheinigung dokumentiert werden.
Andere Tätigkeiten
Zusätzliche Beschäftigungen, Selbständigkeit oder weitere Tätigkeitsstaaten können die Beurteilung verändern.
Typische Fragen
Was bei Homeoffice besonders häufig geklärt werden muss
Verliere ich durch Homeoffice den Grenzgängerstatus?
Nicht automatisch. Die Grenzgängerregelung muss anhand der gesamten Arbeits- und Rückkehrsituation geprüft werden.
Wo wird ein Homeoffice-Tag besteuert?
Ein im deutschen Homeoffice ausgeübter Arbeitstag ist grundsätzlich ein in Deutschland ausgeübter Arbeitstag.
Wie viele Homeoffice-Tage darf ich machen?
Steuer und Sozialversicherung haben unterschiedliche Regeln. Deshalb sollte kein einheitlicher Prozentsatz für beide Bereiche angenommen werden.
Was passiert mit der Schweizer Quellensteuer?
Der Schweizer Steuerabzug muss zur tatsächlichen abkommensrechtlichen Besteuerung passen und kann Entlastungs- oder Korrekturverfahren erfordern.
Zählen Reisetage wie Homeoffice?
Nein. Geschäftsreisen werden nach dem tatsächlichen Tätigkeitsstaat des jeweiligen Tages eingeordnet.
Was gilt bei einem festen Homeoffice-Tag pro Woche?
Regelmäßiges Homeoffice sollte vertraglich und tatsächlich dokumentiert werden. Steuer- und Sozialversicherungsfolgen sind auf Jahresbasis zu prüfen.
Kann Homeoffice Auswirkungen auf den Arbeitgeber haben?
Je nach Umfang und Funktion der Tätigkeit können auch lohnsteuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder betriebsstättenbezogene Arbeitgeberfragen entstehen.
Welche Aufzeichnungen brauche ich?
Schweizer Bürotage, deutsche Homeoffice-Tage, Geschäftsreisen, Urlaub, Krankheit und Übernachtungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Checkliste
Unterlagen für die Homeoffice-Prüfung
Arbeitsvertrag
Schweizer Arbeitsvertrag, Tätigkeitsort, Homeoffice-Regelung und Arbeitgeberdaten.
Arbeitstagekalender
Schweizer Bürotage, deutsche Homeoffice-Tage, Geschäftsreisen, Urlaub und Krankheit.
Rückkehr & Übernachtung
Dokumentation der Rückkehr nach Deutschland und beruflich bedingter Nichtrückkehrtage.
Lohn & Quellensteuer
Lohnausweis, monatliche Abrechnungen und Schweizer Quellensteuerunterlagen.
Sozialversicherung
Bestehende Bescheinigungen zur anwendbaren Sozialversicherung und Angaben zum Telework-Anteil.
Wohnsitz
Deutscher Wohnsitz und gegebenenfalls weitere Wohnmöglichkeiten in der Schweiz.
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