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Situation

Entsendung & Arbeitslohn

Entsendung zwischen der Schweiz und Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend zwischen der Schweiz und Deutschland entsandt, müssen Einkommensteuer und Sozialversicherung getrennt geprüft werden. Entscheidend sind steuerliche Ansässigkeit, tatsächliche Arbeitstage, Arbeitgeber- und Kostentragung, Aufenthaltsdauer sowie die Voraussetzungen der sozialversicherungsrechtlichen Entsendung.

Überblick

Welcher Staat besteuert den Arbeitslohn während der Entsendung?

Ausgangspunkt ist der Staat, in dem die Arbeit während der Entsendung tatsächlich ausgeübt wird. Eine kurzfristige Tätigkeit im anderen Staat kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem bisherigen Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen bleiben.

Deshalb müssen Aufenthaltsdauer, Arbeitgeberstellung, Kostentragung und tatsächlicher Tätigkeitsort gemeinsam beurteilt werden.

Parallel ist zu klären, ob die bisherige Sozialversicherung während der Entsendung fortgeführt werden kann oder das System des Tätigkeitsstaats zuständig wird.

Dieser Fall aus deutscher Sicht

TaxRep Deutschland behandelt insbesondere deutsche Lohnsteuer-, Payroll- und Veranlagungsfolgen bei Entsendungen in oder aus Deutschland.

Deutsche Perspektive

Einkommensteuer

Die sogenannte 183-Tage-Regel ist nur ein Teil der Prüfung

01

Ansässigkeit

Zunächst ist zu bestimmen, in welchem Staat der Arbeitnehmer während der Entsendung für DBA-Zwecke ansässig ist.

02

Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltstage im Tätigkeitsstaat werden für die DBA-Prüfung vollständig und nachvollziehbar erfasst.

03

Arbeitgeber & Kostentragung

Neben der Aufenthaltsdauer sind Arbeitgeberstellung und wirtschaftliche Kostentragung für die Ausnahmeprüfung relevant.

04

Payroll koordinieren

Anschließend müssen Lohnsteuerabzug und Steuererklärungen zur tatsächlichen DBA-Zuordnung passen.

„Unter 183 Tagen“ bedeutet nicht automatisch steuerfrei im Tätigkeitsstaat.

Für eine Ausnahme von der Besteuerung im Tätigkeitsstaat müssen mehrere Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein. Besonders die tatsächliche Arbeitgeberstellung und Kostentragung können entscheidend sein.

Sozialversicherung

Kann die bisherige Sozialversicherung während der Entsendung fortbestehen?

Eine echte vorübergehende Entsendung kann unter den einschlägigen Koordinationsregeln dazu führen, dass der Arbeitnehmer weiterhin dem bisherigen Sozialversicherungssystem unterliegt.

Vorübergehende Tätigkeit

Die Entsendung muss ihrem Charakter nach zeitlich begrenzt und den Koordinationsregeln entsprechend ausgestaltet sein.

Weiterbestehende Bindung

Das Arbeitsverhältnis zum entsendenden Arbeitgeber und dessen tatsächliche Rolle bleiben für die Prüfung wichtig.

Bescheinigung

Die Fortgeltung des bisherigen Sozialversicherungssystems sollte durch die dafür vorgesehene Bescheinigung dokumentiert werden.

Verlängerung oder Dauerwechsel

Wird aus der Entsendung eine dauerhafte Tätigkeit, muss die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung neu beurteilt werden.

Typische Fragen

Was bei Entsendungen häufig geklärt werden muss

Ich werde für sechs Monate nach Deutschland entsandt.

Aufenthaltsdauer allein genügt nicht. Ansässigkeit, Arbeitgeberstellung und Kostentragung müssen zusätzlich geprüft werden.

Mein Schweizer Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter.

Das ist ein wichtiges Indiz, ersetzt aber nicht die Prüfung, wer für DBA-Zwecke als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist.

Die deutsche Gesellschaft trägt meine Personalkosten.

Eine Weiterbelastung der Vergütung kann für die steuerliche Arbeitgeber- und DBA-Prüfung relevant sein.

Brauche ich eine deutsche Steuererklärung?

Das hängt vom deutschen Besteuerungsrecht, Lohnsteuerabzug und den konkreten Einkünften während der Entsendung ab.

Kann ich in der Schweizer AHV bleiben?

Bei einer qualifizierten Entsendung kann eine Fortführung möglich sein. Die Voraussetzungen müssen dokumentiert werden.

Was passiert bei Homeoffice während der Entsendung?

Homeoffice-Tage werden am tatsächlichen Tätigkeitsort ausgeübt und können die Arbeitstags- und Sozialversicherungsprüfung beeinflussen.

Was gilt bei Geschäftsreisen in Drittstaaten?

Diese Tage sollten separat erfasst werden, weil sie weder automatisch Schweizer noch deutsche Arbeitstage sind.

Was passiert, wenn die Entsendung dauerhaft wird?

Dann müssen Ansässigkeit, Lohnsteuer, Payroll, Sozialversicherung und gegebenenfalls Arbeitgeberpflichten neu geprüft werden.

Checkliste

Unterlagen für die Entsendungsprüfung

Entsendeschreiben

Zeitraum, Tätigkeitsort, Aufgaben, Rückkehrplanung und Bedingungen der Entsendung.

Entsendung Zeitraum

Arbeitsvertrag

Bestehender Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Zusatzvereinbarungen für den Auslandseinsatz.

Arbeitgeber Vertrag

Arbeitstage

Kalender mit Tätigkeits-, Reise-, Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstagen.

Kalender 183 Tage

Kostentragung

Intercompany-Vereinbarungen, Weiterbelastungen und Angaben zur wirtschaftlichen Tragung der Vergütung.

Kosten Intercompany

Payroll

Lohnabrechnungen, Lohnausweis beziehungsweise Lohnsteuerunterlagen und Steuerabzüge.

Lohnsteuer Payroll

Sozialversicherung

Entsendebescheinigung und Unterlagen zur bisherigen Versicherungszugehörigkeit.

AHV Bescheinigung

Vertiefung

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Steuerberatung Schweiz–Deutschland

Sie planen eine Entsendung zwischen der Schweiz und Deutschland?

Wir prüfen Ansässigkeit, 183-Tage-Regel, Arbeitgeber- und Kostentragung, Arbeitstagsaufteilung, Lohnsteuer und Sozialversicherung und koordinieren die erforderlichen Nachweise in beiden Staaten.

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