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Situation

Entsendung & Arbeitslohn

Entsendung Schweiz–Deutschland: Steuern

Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend zwischen der Schweiz und Deutschland entsandt, müssen Arbeitslohn, Aufenthaltstage, Arbeitgeberstruktur und Kostenübernahme grenzüberschreitend eingeordnet werden. Die bekannte 183-Tage-Regel ist dabei nur ein Teil der Prüfung.

Überblick

Eine Entsendung ist steuerlich mehr als eine befristete Auslandsreise

Entscheidend ist, in welchem Staat die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und welcher Arbeitgeber wirtschaftlich hinter der Beschäftigung steht.

Bei einer klassischen Entsendung bleibt das Arbeitsverhältnis häufig mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Dennoch kann der Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht am Arbeitslohn erhalten.

Deshalb müssen Aufenthaltsdauer, Arbeitgeber, Kostentragung, Tätigkeitsort und mögliche lokale Arbeitgeberfunktionen gemeinsam analysiert werden.

Entsendung Schweiz–Deutschland allgemein

Neben der Steuer sind insbesondere Sozialversicherung, A1-Bescheinigung und Arbeitgeberpflichten zu koordinieren.

Gesamtsituation ansehen

Prüfung

Vier Ebenen bestimmen die steuerliche Behandlung der Entsendung

01

Tätigkeitsstaat

Zunächst wird festgestellt, an welchen Tagen tatsächlich in Deutschland, der Schweiz oder in Drittstaaten gearbeitet wird.

02

183-Tage-Prüfung

Die Aufenthaltsdauer ist wichtig, reicht für sich allein aber nicht für die steuerliche Beurteilung aus.

03

Arbeitgeberfunktion

Es ist zu prüfen, wer den Arbeitnehmer wirtschaftlich einsetzt, steuert und die Vergütung wirtschaftlich trägt.

04

Lohnzuordnung

Soweit der Tätigkeitsstaat besteuern darf, wird der relevante Arbeitslohnanteil sachgerecht zugeordnet.

Weniger als 183 Tage bedeutet nicht automatisch „keine Steuer im Tätigkeitsstaat“.

Arbeitgeberfunktion, Kostentragung und die konkrete DBA-Struktur müssen zusätzlich geprüft werden.

Steuerfolgen

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite müssen gemeinsam betrachtet werden

Arbeitslohn

Der Tätigkeitsstaat kann für die dort ausgeübten Arbeitstage ein Besteuerungsrecht erhalten.

Lohnsteuer / Quellensteuer

Je nach Ergebnis können lokale Lohnsteuer- oder Quellensteuerpflichten entstehen.

Wohnsitzstaat

Der Wohnsitzstaat muss die ausländische Besteuerung nach dem DBA in der eigenen Steuererklärung berücksichtigen.

Wirtschaftlicher Arbeitgeber

Die lokale Konzerngesellschaft kann steuerlich relevant werden, wenn sie die Arbeitgeberfunktion wirtschaftlich übernimmt.

Betriebsstätte

Je nach Tätigkeit und Funktion des Mitarbeiters können zusätzliche Unternehmenssteuerfragen entstehen.

Sozialversicherung

Sozialversicherung und Steuer folgen getrennten Regeln. Eine A1-Bescheinigung löst die Einkommensteuerfrage nicht.

Typische Fragen

Was bei Entsendungen zwischen Schweiz und Deutschland häufig geklärt werden muss

Bin ich unter 183 Tagen automatisch steuerfrei?

Nein. Zusätzlich sind Arbeitgeberfunktion und Kostentragung sowie die konkrete DBA-Regelung zu prüfen.

Welcher Arbeitgeber ist steuerlich relevant?

Neben dem rechtlichen Arbeitgeber kann auch die wirtschaftliche Arbeitgeberfunktion im Tätigkeitsstaat entscheidend sein.

Wie wird mein Lohn aufgeteilt?

Häufig anhand der tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Tätigkeitsstaat und des relevanten Vergütungszeitraums.

Was gilt für Bonuszahlungen?

Bonuszahlungen können nach dem zugrunde liegenden Leistungszeitraum und den damaligen Arbeitstagen aufzuteilen sein.

Was gilt bei Homeoffice während der Entsendung?

Homeoffice verändert den tatsächlichen Tätigkeitsort und sollte im Arbeitstagekalender gesondert dokumentiert werden.

Kann eine Betriebsstätte entstehen?

Das hängt von Funktion, Dauer, Verfügungsmacht und konkreter Tätigkeit des Mitarbeiters ab.

Brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Für die Sozialversicherung ist bei grenzüberschreitender Entsendung regelmäßig eine gesonderte Nachweisprüfung erforderlich.

Muss ich in beiden Staaten eine Steuererklärung abgeben?

Das kann erforderlich sein, wenn beide Staaten aufgrund von Wohnsitz und Tätigkeit steuerlich anknüpfen.

Checkliste

Unterlagen für die steuerliche Entsendungsprüfung

Entsendevertrag

Dauer, Einsatzort, Aufgaben und Rückkehrplanung.

EntsendungVertrag

Arbeitsvertrag

Rechtlicher Arbeitgeber und bestehende Vergütungsstruktur.

ArbeitgeberLohn

Arbeitstagekalender

Tage in Deutschland, Schweiz, Homeoffice und Drittstaaten.

Arbeitstage183 Tage

Kostenverrechnung

Intercompany-Abrechnung und wirtschaftliche Tragung der Personalkosten.

KostenKonzern

Aufgabenprofil

Berichtslinien, Weisungsbefugnisse und Funktion im Tätigkeitsstaat.

FunktionArbeitgeber

Sozialversicherung

A1-Bescheinigung und bisherige Versicherungsunterlagen.

A1Sozialversicherung

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Steuerberatung Schweiz–Deutschland

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Wir prüfen 183-Tage-Regel, Arbeitgeberfunktion, Lohnaufteilung, lokale Steuerpflichten und Betriebsstättenrisiken und koordinieren diese mit A1 und Sozialversicherung.

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