Situation
Entsendung & ArbeitslohnEntsendung Schweiz–Deutschland: Steuern
Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend zwischen der Schweiz und Deutschland entsandt, müssen Arbeitslohn, Aufenthaltstage, Arbeitgeberstruktur und Kostenübernahme grenzüberschreitend eingeordnet werden. Die bekannte 183-Tage-Regel ist dabei nur ein Teil der Prüfung.
Überblick
Eine Entsendung ist steuerlich mehr als eine befristete Auslandsreise
Entscheidend ist, in welchem Staat die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und welcher Arbeitgeber wirtschaftlich hinter der Beschäftigung steht.
Bei einer klassischen Entsendung bleibt das Arbeitsverhältnis häufig mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Dennoch kann der Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht am Arbeitslohn erhalten.
Deshalb müssen Aufenthaltsdauer, Arbeitgeber, Kostentragung, Tätigkeitsort und mögliche lokale Arbeitgeberfunktionen gemeinsam analysiert werden.
Entsendung Schweiz–Deutschland allgemein
Neben der Steuer sind insbesondere Sozialversicherung, A1-Bescheinigung und Arbeitgeberpflichten zu koordinieren.
Prüfung
Vier Ebenen bestimmen die steuerliche Behandlung der Entsendung
Tätigkeitsstaat
Zunächst wird festgestellt, an welchen Tagen tatsächlich in Deutschland, der Schweiz oder in Drittstaaten gearbeitet wird.
183-Tage-Prüfung
Die Aufenthaltsdauer ist wichtig, reicht für sich allein aber nicht für die steuerliche Beurteilung aus.
Arbeitgeberfunktion
Es ist zu prüfen, wer den Arbeitnehmer wirtschaftlich einsetzt, steuert und die Vergütung wirtschaftlich trägt.
Lohnzuordnung
Soweit der Tätigkeitsstaat besteuern darf, wird der relevante Arbeitslohnanteil sachgerecht zugeordnet.
Weniger als 183 Tage bedeutet nicht automatisch „keine Steuer im Tätigkeitsstaat“.
Arbeitgeberfunktion, Kostentragung und die konkrete DBA-Struktur müssen zusätzlich geprüft werden.
Steuerfolgen
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite müssen gemeinsam betrachtet werden
Arbeitslohn
Der Tätigkeitsstaat kann für die dort ausgeübten Arbeitstage ein Besteuerungsrecht erhalten.
Lohnsteuer / Quellensteuer
Je nach Ergebnis können lokale Lohnsteuer- oder Quellensteuerpflichten entstehen.
Wohnsitzstaat
Der Wohnsitzstaat muss die ausländische Besteuerung nach dem DBA in der eigenen Steuererklärung berücksichtigen.
Wirtschaftlicher Arbeitgeber
Die lokale Konzerngesellschaft kann steuerlich relevant werden, wenn sie die Arbeitgeberfunktion wirtschaftlich übernimmt.
Betriebsstätte
Je nach Tätigkeit und Funktion des Mitarbeiters können zusätzliche Unternehmenssteuerfragen entstehen.
Sozialversicherung
Sozialversicherung und Steuer folgen getrennten Regeln. Eine A1-Bescheinigung löst die Einkommensteuerfrage nicht.
Typische Fragen
Was bei Entsendungen zwischen Schweiz und Deutschland häufig geklärt werden muss
Bin ich unter 183 Tagen automatisch steuerfrei?
Nein. Zusätzlich sind Arbeitgeberfunktion und Kostentragung sowie die konkrete DBA-Regelung zu prüfen.
Welcher Arbeitgeber ist steuerlich relevant?
Neben dem rechtlichen Arbeitgeber kann auch die wirtschaftliche Arbeitgeberfunktion im Tätigkeitsstaat entscheidend sein.
Wie wird mein Lohn aufgeteilt?
Häufig anhand der tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Tätigkeitsstaat und des relevanten Vergütungszeitraums.
Was gilt für Bonuszahlungen?
Bonuszahlungen können nach dem zugrunde liegenden Leistungszeitraum und den damaligen Arbeitstagen aufzuteilen sein.
Was gilt bei Homeoffice während der Entsendung?
Homeoffice verändert den tatsächlichen Tätigkeitsort und sollte im Arbeitstagekalender gesondert dokumentiert werden.
Kann eine Betriebsstätte entstehen?
Das hängt von Funktion, Dauer, Verfügungsmacht und konkreter Tätigkeit des Mitarbeiters ab.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Für die Sozialversicherung ist bei grenzüberschreitender Entsendung regelmäßig eine gesonderte Nachweisprüfung erforderlich.
Muss ich in beiden Staaten eine Steuererklärung abgeben?
Das kann erforderlich sein, wenn beide Staaten aufgrund von Wohnsitz und Tätigkeit steuerlich anknüpfen.
Checkliste
Unterlagen für die steuerliche Entsendungsprüfung
Entsendevertrag
Dauer, Einsatzort, Aufgaben und Rückkehrplanung.
Arbeitsvertrag
Rechtlicher Arbeitgeber und bestehende Vergütungsstruktur.
Arbeitstagekalender
Tage in Deutschland, Schweiz, Homeoffice und Drittstaaten.
Kostenverrechnung
Intercompany-Abrechnung und wirtschaftliche Tragung der Personalkosten.
Aufgabenprofil
Berichtslinien, Weisungsbefugnisse und Funktion im Tätigkeitsstaat.
Sozialversicherung
A1-Bescheinigung und bisherige Versicherungsunterlagen.
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