Kanton Zürich · Planung
Erbschafts- und Schenkungssteuerplanung im Kanton Zürich
Wie Begünstigte, Freibeträge, mehrere Zuwendungen, Immobilien, Nutzniessungen und internationale Bezüge bei der Planung zusammenspielen.
Planung
Was sich vor einer Vermögensübertragung prüfen lässt
Im Kanton Zürich beeinflussen Begünstigtengruppe, Freibetrag, Höhe der Zuwendung und die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe die Steuer. Bei Immobilien, Nutzniessungen und Unternehmensvermögen kommt die Bewertung hinzu.
Begünstigte bestimmen
Nachkommen sind steuerfrei. Bei Eltern, Geschwistern, Lebenspartnern und übrigen Personen unterscheiden sich Freibeträge und Multiplikatoren erheblich.
Zuwendungen zusammen betrachten
Mehrere Zuwendungen desselben Schenkers oder Erblassers an dieselbe Person sind für Tarif und Freibeträge nicht isoliert zu betrachten.
Bewertung klären
Massgebend ist grundsätzlich der Verkehrswert. Bei Liegenschaften, Nutzniessungen und nicht kotierten Beteiligungen kann die Bewertung selbst zur zentralen Steuerfrage werden.
Immobilien gesondert prüfen
Zürcher Grundstücke können unabhängig vom Wohnsitz der beteiligten Personen eine Zürcher Steueranknüpfung auslösen. Latente Grundstückgewinnsteuern können bei der Bewertung relevant sein.
Lebenspartner früh einordnen
Unverheiratete Lebenspartner sind nicht automatisch steuerfrei. Bei mindestens fünf Jahren gemeinsamem Haushalt kann jedoch ein besonderer Freibetrag von CHF 50’000 greifen.
Auslandsbezug vor Vollzug prüfen
Bei Wohnsitz, Vermögen oder Begünstigten in mehreren Staaten sollte vor der Übertragung geprüft werden, welche Steuerrechte gleichzeitig entstehen können.
Schenkung und Erbschaft sind tariflich miteinander verbunden.
Frühere Zuwendungen können die spätere Belastung beeinflussen. Eine reine Aufteilung in mehrere Schenkungen führt daher nicht automatisch zu einer mehrfachen Nutzung von Freibeträgen oder niedrigeren Tarifstufen.
Planungsprozess
Eine sinnvolle Reihenfolge
1. Vermögen erfassen
- Bank- und Wertschriftendepots
- Immobilien
- Unternehmensbeteiligungen
- Versicherungen und Nutzniessungen
- Ausländisches Vermögen
2. Empfänger einordnen
- steuerfreie Nachkommen
- Eltern
- Geschwister und Grosseltern
- Lebenspartner
- übrige und nichtverwandte Personen
3. Varianten rechnen
Erbschaft, sofortige Schenkung, gestaffelte Übertragung, Nutzniessung oder Unternehmensnachfolge können wirtschaftlich und steuerlich unterschiedlich wirken.
4. Umsetzung dokumentieren
Verträge, Bewertungen, Zahlungsflüsse und Schenkungssteuererklärung sollten zur gewählten Struktur passen und den wirtschaftlichen Vorgang nachvollziehbar dokumentieren.
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