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Kanton Zürich · Fälle & Beispiele

Erbschafts- und Schenkungssteuer Zürich: Fälle und Beispiele

Typische Zürcher Konstellationen für Kinder, Eltern, Geschwister, Lebenspartner, Nichtverwandte, Immobilien und internationale Fälle.

Beispiele

Typische Zürcher Erbschafts- und Schenkungsfälle

Die Beispiele zeigen vor allem, welche Begünstigtengruppe, welcher Freibetrag und welcher Tarifmechanismus zunächst zu prüfen sind. Sie ersetzen keine konkrete Berechnung des Einzelfalls.

1. Kind erbt vom Zürcher Elternteil

Ergebnis: Nachkommen sind von der Zürcher Erbschaftssteuer befreit. Für die kantonale Erbschaftssteuer fällt daher grundsätzlich keine Steuer an.

2. Vater erhält eine grössere Schenkung vom Sohn

Prüfung: Eltern sind steuerpflichtig, haben aber einen Freibetrag von CHF 200’000. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag wird der einfache Grundtarif angewendet.

3. Schwester erbt CHF 250’000

Prüfung: Geschwister haben einen Freibetrag von CHF 15’000. Die einfache Steuer auf dem verbleibenden Betrag wird anschliessend mit Faktor 3 multipliziert.

4. Unverheirateter Lebenspartner wird begünstigt

Prüfung: Lebenspartner sind nicht automatisch steuerfrei. Bei mindestens fünf Jahren gemeinsamem Haushalt kann ein Freibetrag von CHF 50’000 greifen; der verbleibende Erwerb fällt grundsätzlich in die Gruppe der übrigen Begünstigten.

5. Nichtverwandte Person erhält eine Schenkung

Prüfung: Für übrige beziehungsweise nichtverwandte Begünstigte gilt der höchste Multiplikator von 6 auf die einfache Steuer.

6. Zürcher Grundstück wird an einen im Ausland wohnenden Neffen verschenkt

Prüfung: Das Zürcher Grundstück schafft eine Zürcher Steueranknüpfung. Zusätzlich sind Bewertung, Verwandtschaftsfaktor und mögliche ausländische Steuern zu prüfen.

7. Deutscher Erbe erhält Vermögen eines Zürcher Erblassers

Prüfung: Zürich kann aufgrund des letzten Wohnsitzes des Erblassers steuerlich anknüpfen. Zusätzlich muss die deutsche steuerliche Behandlung geprüft werden.

8. US-Person erhält eine Zürcher Schenkung

Prüfung: Neben der Zürcher Schenkungssteuer können US-Steuer- oder Informationspflichten relevant sein. Die Systeme müssen getrennt analysiert und anschliessend koordiniert werden.

9. Mehrere Schenkungen über mehrere Jahre

Prüfung: Die Zuwendungen desselben Schenkers an denselben Empfänger sind für Tarif und Freibeträge zusammen zu betrachten. Eine künstliche Stückelung ist daher nicht automatisch steuerlich günstiger.

10. Liegenschaft mit vorbehaltener Nutzniessung

Prüfung: Neben dem Verkehrswert der Immobilie ist der Wert der Nutzniessung zu bestimmen. Zürich verwendet hierfür besondere Kapitalisierungsgrundsätze.

Rechenlogik

So nähert man sich einem Zürcher Fall

01

Steuerort

Liegt überhaupt eine Zürcher Steueranknüpfung vor?

02

Begünstigtengruppe

Steuerfrei, Eltern, Grosseltern/Stiefkinder, Geschwister, Stiefeltern, Onkel/Tanten/Nichten/Neffen oder übrige?

03

Freibetrag

Ist ein besonderer Freibetrag anwendbar und wurde er durch frühere Zuwendungen bereits teilweise genutzt?

04

Steuerwert

Welcher Verkehrswert ist massgeblich und müssen Nutzniessungen, latente Steuern oder andere Positionen berücksichtigt werden?

05

Grundtarif

Auf den steuerpflichtigen Erwerb wird zunächst die progressive einfache Steuer ermittelt.

06

Multiplikator

Erst danach wird der Faktor entsprechend dem Verwandtschaftsverhältnis angewendet.

Für die konkrete Zahl ist der offizielle Zürcher Steuerrechner meist der schnellste Weg.

Die Fachseiten helfen vor allem dabei, die richtigen Eingabedaten und die steuerlich relevante Struktur des Falls zu bestimmen.

Weitere Vertiefung

Vom Beispiel zum konkreten Fall

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