Kanton Zürich · Formulare & Fristen
Formulare und Fristen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer Zürich
Inventarisationsverfahren im Erbfall, Schenkungssteuererklärung, Einreichungsfristen, Unterlagen und zuständige Behörden im Kanton Zürich.
Verfahren
Erbschaften und Schenkungen haben unterschiedliche Abläufe
Beim Todesfall wird das Zürcher Inventarisationsverfahren von Amtes wegen eingeleitet. Bei einer steuerbaren Schenkung muss der Empfänger dagegen grundsätzlich selbst und unaufgefordert innert drei Monaten eine Schenkungssteuererklärung einreichen.
Erbschaft: Inventarisationsverfahren
Das Verfahren wird grundsätzlich schriftlich und innert 14 Tagen nach dem Tod eingeleitet. Erben, Willensvollstrecker oder Erbenvertreter erhalten danach die erforderlichen Unterlagen.
60 Tage für die Unterlagen
Für Inventarfragebogen, gegebenenfalls Tresoröffnungsprotokoll und Steuererklärung per Todestag nennt der Kanton grundsätzlich eine Frist von 60 Tagen zur Einreichung beim Gemeindesteueramt.
Schenkung: 3 Monate
Wer eine steuerbare Schenkung erhält, muss grundsätzlich innert drei Monaten nach Vollzug der Schenkung unaufgefordert die Schenkungssteuererklärung einreichen.
Fristerstreckung im Erbfall
Ein begründetes Fristerstreckungsgesuch ist vor Ablauf der Frist beim zuständigen Gemeindesteueramt einzureichen.
Nicht jede steuerfreie Schenkung braucht eine separate Schenkungssteuererklärung.
Der Kanton nennt Ausnahmen, insbesondere für Zuwendungen an Ehegatten bzw. eingetragene Partner und Nachkommen sowie für übliche Gelegenheitsgeschenke bis CHF 5’000. Bei Immobilien oder besonderen Sachverhalten sollte die Melde- und Deklarationsfrage trotzdem separat geprüft werden.
Unterlagen
Welche Dokumente typischerweise benötigt werden
Todesfall
- Inventarfragebogen
- Steuererklärung per Todestag
- Tresoröffnungsprotokoll, falls relevant
- Bank- und Depotauszüge
- Immobilienunterlagen
Schenkung
- Schenkungssteuererklärung
- Schenkungsvertrag oder Übertragungsnachweis
- Bewertungsunterlagen
- Nachweis früherer Zuwendungen
- Unterlagen zum Verwandtschaftsverhältnis
Besondere Vermögenswerte
- Liegenschaftsschätzungen
- Nutzniessungsvereinbarungen
- Unternehmensbewertungen
- Versicherungsunterlagen
- Ausländische Steuerbescheide
| Vorgang | Grundsätzliches Verfahren |
|---|---|
| Erbschaft | Verfahren wird von Amtes wegen eingeleitet; Inventarisationsunterlagen sind nach Aufforderung einzureichen. |
| Schenkung | Steuerbare Schenkung grundsätzlich unaufgefordert innert drei Monaten deklarieren. |
| Fristverlängerung Erbfall | Begründetes Gesuch vor Ablauf der Frist beim zuständigen Gemeindesteueramt. |
| Steuerrechnung | Für Erbschafts- und Schenkungssteuer ist die zuständige kantonale Stelle für den Bezug verantwortlich. |
Offizielle Zürcher Quellen
Formulare und Merkblätter
Die jeweils aktuellen Formulare sollten direkt beim Kanton Zürich bezogen werden.
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Erbschafts- und Schenkungssteuer Zürich
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