Kanton Zürich · Einkommenssteuer 2026
Einkommenssteuer Zürich: Steuersätze & Gemeinden
Die Zürcher Einkommenssteuer wird nach einem progressiven Tarif berechnet. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich zunächst die einfache Staatssteuer. Auf diese werden der Staatssteuerfuss, der Steuerfuss der Wohngemeinde und gegebenenfalls Kirchensteuer angewandt. Die direkte Bundessteuer wird separat berechnet.
Tarifsystem
Zuerst wird die einfache Staatssteuer berechnet
Der Zürcher Gemeindesteuerfuss wird nicht unmittelbar auf das steuerbare Einkommen angewandt. Zunächst wird anhand des progressiven kantonalen Tarifs die einfache Staatssteuer ermittelt.
Der Tarif besteht aus mehreren Einkommensstufen. Für jede weitere Stufe gilt ein höherer Grenzsteuersatz, bis der höchste kantonale Tarif von 13 % der einfachen Staatssteuer erreicht ist.
Anschliessend wird die einfache Staatssteuer mit dem Staatssteuerfuss und dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss multipliziert.
Die direkte Bundessteuer folgt einem eigenen Tarif und wird zusätzlich berechnet.
Steuersatz und Steuerfuss sind nicht dasselbe.
Die Tarifprozentsätze bestimmen die einfache Staatssteuer. Der Staatssteuerfuss und der kommunale Steuerfuss bestimmen anschliessend, wie viel dieser einfachen Steuer tatsächlich als Staats- und Gemeindesteuer erhoben wird.
Grundtarif 2026
Tarif für alleinstehende Steuerpflichtige
Für alleinstehende Personen, auf die kein Verheirateten- beziehungsweise Einelterntarif anwendbar ist, gilt der Zürcher Grundtarif. Die Tarifstufen wurden auf den 1. Januar 2026 an die Teuerung angepasst.
| Teil des steuerbaren Einkommens | Grenzsteuersatz | Kumulierte Einkommensgrenze |
|---|---|---|
| erste CHF 7'000 | 0 % | CHF 7'000 |
| weitere CHF 5'000 | 2 % | CHF 12'000 |
| weitere CHF 4'800 | 3 % | CHF 16'800 |
| weitere CHF 8'000 | 4 % | CHF 24'800 |
| weitere CHF 9'700 | 5 % | CHF 34'500 |
| weitere CHF 11'200 | 6 % | CHF 45'700 |
| weitere CHF 13'100 | 7 % | CHF 58'800 |
| weitere CHF 17'600 | 8 % | CHF 76'400 |
| weitere CHF 34'000 | 9 % | CHF 110'400 |
| weitere CHF 33'700 | 10 % | CHF 144'100 |
| weitere CHF 53'300 | 11 % | CHF 197'400 |
| weitere CHF 69'300 | 12 % | CHF 266'700 |
| Einkommensteile über CHF 266'700 | 13 % | – |
13 % ist der Grenzsatz der einfachen Staatssteuer.
Der Satz von 13 % wird nur auf den Einkommensteil oberhalb der entsprechenden Tarifgrenze angewandt. Er ist weder der Durchschnittssteuersatz auf das gesamte Einkommen noch die gesamte Zürcher Steuerbelastung.
Verheiratetentarif 2026
Spätere Progression für Ehepaare und bestimmte Eltern
Für gemeinsam besteuerte Ehegatten und bestimmte alleinstehende Personen, die mit Kindern zusammenleben, gilt der günstigere Verheiratetentarif.
| Teil des steuerbaren Einkommens | Grenzsteuersatz | Kumulierte Einkommensgrenze |
|---|---|---|
| erste CHF 14'100 | 0 % | CHF 14'100 |
| weitere CHF 6'400 | 2 % | CHF 20'500 |
| weitere CHF 8'100 | 3 % | CHF 28'600 |
| weitere CHF 9'800 | 4 % | CHF 38'400 |
| weitere CHF 11'200 | 5 % | CHF 49'600 |
| weitere CHF 14'500 | 6 % | CHF 64'100 |
| weitere CHF 32'200 | 7 % | CHF 96'300 |
| weitere CHF 32'400 | 8 % | CHF 128'700 |
| weitere CHF 48'500 | 9 % | CHF 177'200 |
| weitere CHF 57'900 | 10 % | CHF 235'100 |
| weitere CHF 62'900 | 11 % | CHF 298'000 |
| weitere CHF 72'600 | 12 % | CHF 370'600 |
| Einkommensteile über CHF 370'600 | 13 % | – |
Die höchste Tarifstufe beginnt deutlich später.
Beim Grundtarif beginnt die 13-%-Stufe bei einem steuerbaren Einkommen über CHF 266'700. Beim Verheiratetentarif wird der Einkommensteil oberhalb von CHF 370'600 mit 13 % einfacher Staatssteuer belastet.
Welcher Tarif?
Grundtarif oder Verheiratetentarif?
Alleinstehende
Alleinstehende Personen ohne Kinder, mit denen sie im Sinne der tariflichen Voraussetzungen zusammenleben, werden grundsätzlich nach dem Grundtarif besteuert.
Verheiratete
Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden gemeinsam besteuert und unterliegen dem Verheiratetentarif.
Alleinerziehende
Auch verwitwete, getrennte, geschiedene oder ledige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen den Verheiratetentarif erhalten, wenn sie mit einem Kind zusammenleben und Anspruch auf den entsprechenden Kinderabzug haben.
Konkubinat
Eine eheähnliche Gemeinschaft führt für sich allein nicht zum Verheiratetentarif. Bei gemeinsamen Kindern sind die besonderen Regeln zur Zuteilung des Tarifs zu prüfen.
Massgebend sind grundsätzlich die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode.
Bei Heirat, Scheidung, Trennung oder besonderen Betreuungsmodellen kann die Frage des anwendbaren Tarifs deshalb erhebliche Auswirkungen auf die Steuerberechnung haben.
Kalte Progression
Neue Tarifgrenzen seit 1. Januar 2026
Die Zürcher Tarifstufen werden periodisch angepasst, damit rein teuerungsbedingte Einkommenssteigerungen nicht zu einer höheren realen Steuerbelastung führen.
Auf den 1. Januar 2026 wurden die Einkommens- und Vermögenssteuertarife erneut an die Teuerung angepasst.
Deshalb unterscheiden sich die 2026er Einkommensgrenzen von den Tarifstufen der Jahre 2024 und 2025.
Für Berechnungen ab Steuerperiode 2026 sollten daher die neuen Tarifwerte verwendet werden.
Staatssteuerfuss
2026 und 2027: 95 % der einfachen Staatssteuer
Der kantonale Staatssteuerfuss beträgt für die Steuerperioden 2026 und 2027 95 %.
Die nach dem progressiven Tarif berechnete einfache Staatssteuer wird für die eigentliche Staatssteuer somit mit 95 % multipliziert.
Beträgt die einfache Staatssteuer beispielsweise CHF 10'000, beläuft sich die kantonale Staatssteuer vereinfacht auf CHF 9'500.
Zusätzlich wird die Gemeindesteuer auf derselben einfachen Staatssteuer berechnet.
Der Staatssteuerfuss wurde gesenkt.
2024 und 2025 betrug der Zürcher Staatssteuerfuss noch 98 %. Für 2026 und 2027 wurde er auf 95 % der einfachen Staatssteuer reduziert.
Wohngemeinde
Der Gemeindesteuerfuss kommt zusätzlich hinzu
Die politischen Gemeinden setzen ihre Steuerfüsse jährlich selbst fest. Dadurch unterscheidet sich die effektive Einkommenssteuerbelastung innerhalb des Kantons Zürich teilweise deutlich.
Stadt Zürich
Der Gemeindesteuerfuss der Stadt Zürich beträgt für die Steuerperiode 2026 119 % der einfachen Staatssteuer.
Küsnacht
Die politische Gemeinde Küsnacht hat für 2026 einen Steuerfuss von 73 % festgesetzt und gehört damit zu den steuergünstigen Zürcher Gemeinden.
Weitere Gemeinden
Die Steuerfüsse werden jedes Jahr neu beschlossen. Für einen Wohnortsvergleich sollte deshalb die aktuelle kantonale Übersicht verwendet werden.
Schulgemeinden
Je nach Gemeindestruktur können auch separate Steuerfüsse von Schulgemeinden Bestandteil der kommunalen Gesamtbelastung sein. Entscheidend ist deshalb die vollständige Steuerbelastung des konkreten Wohnorts.
Ein tiefer Gemeindesteuerfuss wirkt auf Einkommen und Vermögen.
Da sowohl die kommunale Einkommenssteuer als auch die Vermögenssteuer auf der jeweiligen einfachen Staatssteuer aufbauen, kann der Wohnort bei höheren Einkommen und Vermögen einen erheblichen absoluten Unterschied ausmachen.
Vereinfachtes Beispiel
CHF 10'000 einfache Staatssteuer
Um die Wirkung der Steuerfüsse zu verstehen, kann unabhängig vom steuerbaren Einkommen mit einer bereits ermittelten einfachen Staatssteuer gerechnet werden.
Staatssteuer
Einfache Staatssteuer CHF 10'000 × 95 % Staatssteuerfuss = CHF 9'500.
Stadt Zürich
CHF 10'000 × 119 % Gemeindesteuerfuss = CHF 11'900 Gemeindesteuer.
Staat + Stadt
CHF 9'500 Staatssteuer + CHF 11'900 Gemeindesteuer = CHF 21'400 vor einer allfälligen Kirchensteuer.
Direkte Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer ist in diesen CHF 21'400 nicht enthalten. Sie wird nach einem eigenen bundesrechtlichen Tarif separat berechnet.
95 % + 119 % = 214 % der einfachen Staatssteuer.
Für eine steuerpflichtige Person in der Stadt Zürich ergibt sich 2026 damit vor Kirchensteuer eine Staats- und Gemeindesteuer von insgesamt 214 % der einfachen Staatssteuer. Das ist nicht mit einem Steuersatz von 214 % auf das Einkommen zu verwechseln.
Grenzsteuersatz
Warum 13 % nicht die tatsächliche Gesamtbelastung sind
Progressiver Tarif
Nur der jeweils oberhalb einer Tarifgrenze liegende Einkommensteil wird mit dem höheren Satz belastet. Niedrigere Einkommensteile bleiben in den niedrigeren Tarifstufen.
Durchschnittssteuersatz
Die gesamte einfache Staatssteuer geteilt durch das steuerbare Einkommen ergibt deshalb einen niedrigeren Durchschnittssatz als der höchste erreichte Grenzsteuersatz.
Steuerfüsse
Auf die einfache Staatssteuer kommen anschliessend Staats- und Gemeindesteuerfuss zur Anwendung.
Bund
Zur kantonalen und kommunalen Belastung kommt zusätzlich die direkte Bundessteuer mit einem eigenen progressiven Tarif.
Für Vergleiche immer die Gesamtsteuer verwenden.
Der höchste kantonale Tarifprozentsatz eignet sich nicht, um Zürich mit Zug, St. Gallen oder einem anderen Kanton zu vergleichen. Dafür müssen die vollständige Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuer sowie die persönlichen Abzüge berücksichtigt werden.
Offizielle Berechnung
Zürcher Einkommensteuer konkret berechnen
Der offizielle Steuerrechner des Kantons Zürich berechnet die Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen und ermöglicht daneben eine separate Berechnung der direkten Bundessteuer.
Für die Berechnung können insbesondere Steuerperiode, Wohnort, steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen und der anwendbare Tarif berücksichtigt werden.
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