steuersaetze

Kanton Zürich · Einkommenssteuer 2026

Einkommenssteuer Zürich: Steuersätze & Gemeinden

Die Zürcher Einkommenssteuer wird nach einem progressiven Tarif berechnet. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich zunächst die einfache Staatssteuer. Auf diese werden der Staatssteuerfuss, der Steuerfuss der Wohngemeinde und gegebenenfalls Kirchensteuer angewandt. Die direkte Bundessteuer wird separat berechnet.

Tarifsystem

Zuerst wird die einfache Staatssteuer berechnet

Der Zürcher Gemeindesteuerfuss wird nicht unmittelbar auf das steuerbare Einkommen angewandt. Zunächst wird anhand des progressiven kantonalen Tarifs die einfache Staatssteuer ermittelt.

Der Tarif besteht aus mehreren Einkommensstufen. Für jede weitere Stufe gilt ein höherer Grenzsteuersatz, bis der höchste kantonale Tarif von 13 % der einfachen Staatssteuer erreicht ist.

Anschliessend wird die einfache Staatssteuer mit dem Staatssteuerfuss und dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss multipliziert.

Die direkte Bundessteuer folgt einem eigenen Tarif und wird zusätzlich berechnet.

Steuersatz und Steuerfuss sind nicht dasselbe.

Die Tarifprozentsätze bestimmen die einfache Staatssteuer. Der Staatssteuerfuss und der kommunale Steuerfuss bestimmen anschliessend, wie viel dieser einfachen Steuer tatsächlich als Staats- und Gemeindesteuer erhoben wird.

Grundtarif 2026

Tarif für alleinstehende Steuerpflichtige

Für alleinstehende Personen, auf die kein Verheirateten- beziehungsweise Einelterntarif anwendbar ist, gilt der Zürcher Grundtarif. Die Tarifstufen wurden auf den 1. Januar 2026 an die Teuerung angepasst.

Teil des steuerbaren Einkommens Grenzsteuersatz Kumulierte Einkommensgrenze
erste CHF 7'000 0 % CHF 7'000
weitere CHF 5'000 2 % CHF 12'000
weitere CHF 4'800 3 % CHF 16'800
weitere CHF 8'000 4 % CHF 24'800
weitere CHF 9'700 5 % CHF 34'500
weitere CHF 11'200 6 % CHF 45'700
weitere CHF 13'100 7 % CHF 58'800
weitere CHF 17'600 8 % CHF 76'400
weitere CHF 34'000 9 % CHF 110'400
weitere CHF 33'700 10 % CHF 144'100
weitere CHF 53'300 11 % CHF 197'400
weitere CHF 69'300 12 % CHF 266'700
Einkommensteile über CHF 266'700 13 %

13 % ist der Grenzsatz der einfachen Staatssteuer.

Der Satz von 13 % wird nur auf den Einkommensteil oberhalb der entsprechenden Tarifgrenze angewandt. Er ist weder der Durchschnittssteuersatz auf das gesamte Einkommen noch die gesamte Zürcher Steuerbelastung.

Verheiratetentarif 2026

Spätere Progression für Ehepaare und bestimmte Eltern

Für gemeinsam besteuerte Ehegatten und bestimmte alleinstehende Personen, die mit Kindern zusammenleben, gilt der günstigere Verheiratetentarif.

Teil des steuerbaren Einkommens Grenzsteuersatz Kumulierte Einkommensgrenze
erste CHF 14'100 0 % CHF 14'100
weitere CHF 6'400 2 % CHF 20'500
weitere CHF 8'100 3 % CHF 28'600
weitere CHF 9'800 4 % CHF 38'400
weitere CHF 11'200 5 % CHF 49'600
weitere CHF 14'500 6 % CHF 64'100
weitere CHF 32'200 7 % CHF 96'300
weitere CHF 32'400 8 % CHF 128'700
weitere CHF 48'500 9 % CHF 177'200
weitere CHF 57'900 10 % CHF 235'100
weitere CHF 62'900 11 % CHF 298'000
weitere CHF 72'600 12 % CHF 370'600
Einkommensteile über CHF 370'600 13 %

Die höchste Tarifstufe beginnt deutlich später.

Beim Grundtarif beginnt die 13-%-Stufe bei einem steuerbaren Einkommen über CHF 266'700. Beim Verheiratetentarif wird der Einkommensteil oberhalb von CHF 370'600 mit 13 % einfacher Staatssteuer belastet.

Welcher Tarif?

Grundtarif oder Verheiratetentarif?

Alleinstehende

Alleinstehende Personen ohne Kinder, mit denen sie im Sinne der tariflichen Voraussetzungen zusammenleben, werden grundsätzlich nach dem Grundtarif besteuert.

Verheiratete

Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden gemeinsam besteuert und unterliegen dem Verheiratetentarif.

Alleinerziehende

Auch verwitwete, getrennte, geschiedene oder ledige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen den Verheiratetentarif erhalten, wenn sie mit einem Kind zusammenleben und Anspruch auf den entsprechenden Kinderabzug haben.

Konkubinat

Eine eheähnliche Gemeinschaft führt für sich allein nicht zum Verheiratetentarif. Bei gemeinsamen Kindern sind die besonderen Regeln zur Zuteilung des Tarifs zu prüfen.

Massgebend sind grundsätzlich die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode.

Bei Heirat, Scheidung, Trennung oder besonderen Betreuungsmodellen kann die Frage des anwendbaren Tarifs deshalb erhebliche Auswirkungen auf die Steuerberechnung haben.

Kalte Progression

Neue Tarifgrenzen seit 1. Januar 2026

Die Zürcher Tarifstufen werden periodisch angepasst, damit rein teuerungsbedingte Einkommenssteigerungen nicht zu einer höheren realen Steuerbelastung führen.

Auf den 1. Januar 2026 wurden die Einkommens- und Vermögenssteuertarife erneut an die Teuerung angepasst.

Deshalb unterscheiden sich die 2026er Einkommensgrenzen von den Tarifstufen der Jahre 2024 und 2025.

Für Berechnungen ab Steuerperiode 2026 sollten daher die neuen Tarifwerte verwendet werden.

Staatssteuerfuss

2026 und 2027: 95 % der einfachen Staatssteuer

Der kantonale Staatssteuerfuss beträgt für die Steuerperioden 2026 und 2027 95 %.

Die nach dem progressiven Tarif berechnete einfache Staatssteuer wird für die eigentliche Staatssteuer somit mit 95 % multipliziert.

Beträgt die einfache Staatssteuer beispielsweise CHF 10'000, beläuft sich die kantonale Staatssteuer vereinfacht auf CHF 9'500.

Zusätzlich wird die Gemeindesteuer auf derselben einfachen Staatssteuer berechnet.

Der Staatssteuerfuss wurde gesenkt.

2024 und 2025 betrug der Zürcher Staatssteuerfuss noch 98 %. Für 2026 und 2027 wurde er auf 95 % der einfachen Staatssteuer reduziert.

Wohngemeinde

Der Gemeindesteuerfuss kommt zusätzlich hinzu

Die politischen Gemeinden setzen ihre Steuerfüsse jährlich selbst fest. Dadurch unterscheidet sich die effektive Einkommenssteuerbelastung innerhalb des Kantons Zürich teilweise deutlich.

Stadt Zürich

Der Gemeindesteuerfuss der Stadt Zürich beträgt für die Steuerperiode 2026 119 % der einfachen Staatssteuer.

Küsnacht

Die politische Gemeinde Küsnacht hat für 2026 einen Steuerfuss von 73 % festgesetzt und gehört damit zu den steuergünstigen Zürcher Gemeinden.

Weitere Gemeinden

Die Steuerfüsse werden jedes Jahr neu beschlossen. Für einen Wohnortsvergleich sollte deshalb die aktuelle kantonale Übersicht verwendet werden.

Schulgemeinden

Je nach Gemeindestruktur können auch separate Steuerfüsse von Schulgemeinden Bestandteil der kommunalen Gesamtbelastung sein. Entscheidend ist deshalb die vollständige Steuerbelastung des konkreten Wohnorts.

Ein tiefer Gemeindesteuerfuss wirkt auf Einkommen und Vermögen.

Da sowohl die kommunale Einkommenssteuer als auch die Vermögenssteuer auf der jeweiligen einfachen Staatssteuer aufbauen, kann der Wohnort bei höheren Einkommen und Vermögen einen erheblichen absoluten Unterschied ausmachen.

Vereinfachtes Beispiel

CHF 10'000 einfache Staatssteuer

Um die Wirkung der Steuerfüsse zu verstehen, kann unabhängig vom steuerbaren Einkommen mit einer bereits ermittelten einfachen Staatssteuer gerechnet werden.

Staatssteuer

Einfache Staatssteuer CHF 10'000 × 95 % Staatssteuerfuss = CHF 9'500.

Stadt Zürich

CHF 10'000 × 119 % Gemeindesteuerfuss = CHF 11'900 Gemeindesteuer.

Staat + Stadt

CHF 9'500 Staatssteuer + CHF 11'900 Gemeindesteuer = CHF 21'400 vor einer allfälligen Kirchensteuer.

Direkte Bundessteuer

Die direkte Bundessteuer ist in diesen CHF 21'400 nicht enthalten. Sie wird nach einem eigenen bundesrechtlichen Tarif separat berechnet.

95 % + 119 % = 214 % der einfachen Staatssteuer.

Für eine steuerpflichtige Person in der Stadt Zürich ergibt sich 2026 damit vor Kirchensteuer eine Staats- und Gemeindesteuer von insgesamt 214 % der einfachen Staatssteuer. Das ist nicht mit einem Steuersatz von 214 % auf das Einkommen zu verwechseln.

Grenzsteuersatz

Warum 13 % nicht die tatsächliche Gesamtbelastung sind

Progressiver Tarif

Nur der jeweils oberhalb einer Tarifgrenze liegende Einkommensteil wird mit dem höheren Satz belastet. Niedrigere Einkommensteile bleiben in den niedrigeren Tarifstufen.

Durchschnittssteuersatz

Die gesamte einfache Staatssteuer geteilt durch das steuerbare Einkommen ergibt deshalb einen niedrigeren Durchschnittssatz als der höchste erreichte Grenzsteuersatz.

Steuerfüsse

Auf die einfache Staatssteuer kommen anschliessend Staats- und Gemeindesteuerfuss zur Anwendung.

Bund

Zur kantonalen und kommunalen Belastung kommt zusätzlich die direkte Bundessteuer mit einem eigenen progressiven Tarif.

Für Vergleiche immer die Gesamtsteuer verwenden.

Der höchste kantonale Tarifprozentsatz eignet sich nicht, um Zürich mit Zug, St. Gallen oder einem anderen Kanton zu vergleichen. Dafür müssen die vollständige Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuer sowie die persönlichen Abzüge berücksichtigt werden.

Offizielle Berechnung

Zürcher Einkommensteuer konkret berechnen

Der offizielle Steuerrechner des Kantons Zürich berechnet die Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen und ermöglicht daneben eine separate Berechnung der direkten Bundessteuer.

Für die Berechnung können insbesondere Steuerperiode, Wohnort, steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen und der anwendbare Tarif berücksichtigt werden.

Einkommenssteuerberatung

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