Kanton Waadt · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Waadt
Wie Unternehmen im Kanton Waadt auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, Tarif mit zwei Stufen, Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente, Minimalsteuer und praktische Deklaration.
Waadt auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Waadt unterliegen der Waadtländer Gewinn- und Kapitalsteuer. Unternehmen ohne Sitz oder Verwaltung im Kanton werden aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit besteuert, etwa durch eine Betriebsstätte oder Liegenschaft in der Waadt.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Seit 2025 gilt für den Gewinnteil über CHF 10 Mio. ein höherer Satz; der Kanton begründete dies mit der OECD-Mindestbesteuerung grosser Konzerne. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Einfache Steuer; für den Teil des steuerbaren Gewinns über CHF 10 Mio. gilt seit 2025 ein Satz von 3,75 %.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
In Lausanne 78,5 %; zusammen 233,5 %, auf Gewinnen bis CHF 10 Mio. also rechnerisch 7,78 %.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften gehören zum steuerbaren Gewinn, da die Waadt das dualistische System anwendet. Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen zahlen denselben Tarif; Gewinne bis CHF 20’000 sind bei ihnen nicht steuerbar.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungsabzug
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Entlastungsbegrenzung 50 %
- Gewinne auf Geschäftsliegenschaften
Kapitalsteuer
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,6 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Eigenkapital, das auf qualifizierte Beteiligungen, Patente und Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, wird nur zu 50 % erfasst. Die Gewinnsteuer von Kanton und Gemeinde wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Beteiligungen, Patente, Konzerndarlehen
- Anrechnung der Gewinnsteuer
Steuersätze 2026
Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt
Die Waadtländer Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet. Beim Gewinn gilt seit 1. Januar 2025 ein Tarif mit zwei Stufen: 3⅓ % auf dem steuerbaren Gewinn bis CHF 10 Mio. und 3,75 % auf dem Teil darüber. Für kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz beträgt der Satz 4,75 %.
Darauf werden der kantonale Steuerfuss von 155 % und der Steuerfuss der Sitzgemeinde angewendet. In Lausanne (78,5 %) ergibt das rechnerisch 7,78 % Kantons- und Gemeindesteuer auf Gewinnen bis CHF 10 Mio., 8,76 % auf dem Teil darüber und bei der Kapitalsteuer 1,401 ‰ vor Anrechnung der Gewinnsteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Gewinn.
Sonderthemen
Wann die Waadtländer Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag nach dem Nexus-Ansatz mit einer Ermässigung von 60 % besteuert. Für Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist auf Antrag ein zusätzlicher Abzug von 50 % möglich. Die gesamten Entlastungen dürfen 50 % des steuerbaren Gewinns nicht übersteigen und keine Verlustvorträge schaffen.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer zählt Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, nur zur Hälfte.
Liegenschaften im Unternehmen
Gewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften fallen in die ordentliche Gewinnsteuer. Zusätzlich erhebt der Kanton jährlich eine Ergänzungssteuer von 1 ‰ der Steuerschätzung auf Liegenschaften juristischer Personen, ausgenommen selbst betrieblich genutzte Liegenschaften und Sozialwohnungen; Gemeinden können einen Zuschlag bis 50 % erheben. Hinzu kommt die Liegenschaftssteuer der Gemeinde bis 1,5 ‰.
Minimalsteuer und internationale Strukturen
Unternehmen mit Geschäftsbetrieb zahlen eine Minimalsteuer auf den Bruttoeinnahmen, soweit diese CHF 1 Mio. im Jahr übersteigen, und auf dem investierten Kapital, wenn diese höher ist als die ordentliche Steuer; neue Unternehmen sind in den ersten zwei Geschäftsjahren befreit. Für internationale Verhältnisse erlaubt das Gesetz in besonderen Fällen einen höheren Gewinnsteuersatz.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Waadtländer Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Steuererklärung mit e-DIPM
Grundsätzlich innert 30 Tagen nach Genehmigung der Jahresrechnung; ohne Gesuch gilt eine Frist von 255 Tagen ab Abschlussdatum, Verlängerung über e-Délai.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache; Minimalsteuer und Ergänzungssteuer auf Liegenschaften mitprüfen.
Kanton Waadt
Weitere Steuern im Kanton Waadt
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
Verwandte Themen
Vom Waadtländer Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Waadt
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Waadt Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Waadtländer Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Unterscheidet sich die Belastung zwischen Waadtländer Gemeinden?
Gibt es in der Waadt Entlastungen für Innovation?
Bis wann ist die Steuererklärung einzureichen?
Steuerberatung
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