Kanton Thurgau · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Thurgau
Wie Unternehmen im Kanton Thurgau auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, proportionale Gewinnsteuer, Kapitalsteuer mit Anrechnung der Gewinnsteuer, Steuerfüsse von Kanton, Gemeinde, Schulgemeinde und Kirche, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.
Thurgau auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Thurgau unterliegen der Thurgauer Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn, multipliziert mit den Steuerfüssen von Kanton, Gemeinde, Schule und Kirche.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
Vom Grossen Rat festgelegt; dazu Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuer, in Frauenfeld 2026 zusammen 158 %.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Weil Thurgau das dualistische System anwendet, gehören auch Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften zum steuerbaren Reingewinn.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge aus sieben Jahren
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Gewinne auf Geschäftsliegenschaften
Kapitalsteuer
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,15 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens CHF 200. Weil die Gewinnsteuer angerechnet wird, ist im Ergebnis nur die höhere der beiden Steuern geschuldet.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Beteiligungen nur zu 10 %
- Anrechnung der Gewinnsteuer
Steuersätze 2026
Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt
Die Thurgauer Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit dem Staatssteuerfuss sowie den Steuerfüssen von Politischer Gemeinde, Schulgemeinde und Kirchgemeinden multipliziert. Für 2026 beträgt der Staatssteuerfuss 109 %.
Am Kantonshauptort Frauenfeld ergibt sich 2026 ein Gesamtsteuerfuss von 267 %. Die Gewinnsteuer von Kanton, Gemeinde, Schule und Kirche beträgt dort rechnerisch 6,675 % des steuerbaren Reingewinns, die Kapitalsteuer rund 0,40 ‰ des Eigenkapitals; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Sonderthemen
Wann die Thurgauer Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 40 % besteuert; Forschungs- und Entwicklungsaufwand kann auf Antrag um 30 % zusätzlich abgezogen werden. Beide Entlastungen zusammen dürfen 50 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte sowie Konzerndarlehen entfällt, nur zu 10 % in die Bemessung einbezogen.
Grundstücke im Unternehmen
Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften fallen im Thurgau in die ordentliche Gewinnsteuer. Für Thurgauer Grundstücke kann zudem eine Minimalsteuer von 0,6 ‰ des Verkehrswerts anstelle von Gewinn- und Kapitalsteuer geschuldet sein, wenn sie höher ist als diese beiden zusammen. Ausgenommen sind Grundstücke, die zur Hauptsache dem Betrieb des eigenen Unternehmens dienen.
Interkantonale und internationale Strukturen
Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung treffen Thurgauer Steuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen, etwa mit Deutschland.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Thurgauer Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Steuererklärung einreichen
Die Frist ist auf der Steuererklärung aufgedruckt; Fristverlängerungen sind bei der Abteilung Juristische Personen der Steuerverwaltung zu beantragen.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Thurgau
Weitere Steuern im Kanton Thurgau
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Thurgauer Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Thurgau
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Thurgau Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Thurgauer Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Gibt es im Thurgau Entlastungen für Innovation?
Zahlen Unternehmen im Thurgau Kirchensteuer?
Was gilt für Unternehmen mit Grundstücken im Thurgau?
Steuerberatung
Ihre Thurgauer Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, mehreren Kantonen, Gesellschaften mit Bezug zu Deutschland, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
