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Kanton Thurgau · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Thurgau

Wie Unternehmen im Kanton Thurgau auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, proportionale Gewinnsteuer, Kapitalsteuer mit Anrechnung der Gewinnsteuer, Steuerfüsse von Kanton, Gemeinde, Schulgemeinde und Kirche, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.

Thurgau auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Thurgau unterliegen der Thurgauer Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer2,5 % einfache Steuer

Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn, multipliziert mit den Steuerfüssen von Kanton, Gemeinde, Schule und Kirche.

Kapitalsteuer0,15 ‰, mindestens CHF 200

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.

Staatssteuerfuss 2026109 %

Vom Grossen Rat festgelegt; dazu Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuer, in Frauenfeld 2026 zusammen 158 %.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Weil Thurgau das dualistische System anwendet, gehören auch Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften zum steuerbaren Reingewinn.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge aus sieben Jahren
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Gewinne auf Geschäftsliegenschaften

Kapitalsteuer

Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,15 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens CHF 200. Weil die Gewinnsteuer angerechnet wird, ist im Ergebnis nur die höhere der beiden Steuern geschuldet.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Beteiligungen nur zu 10 %
  • Anrechnung der Gewinnsteuer

Steuersätze 2026

Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt

Die Thurgauer Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit dem Staatssteuerfuss sowie den Steuerfüssen von Politischer Gemeinde, Schulgemeinde und Kirchgemeinden multipliziert. Für 2026 beträgt der Staatssteuerfuss 109 %.

Am Kantonshauptort Frauenfeld ergibt sich 2026 ein Gesamtsteuerfuss von 267 %. Die Gewinnsteuer von Kanton, Gemeinde, Schule und Kirche beträgt dort rechnerisch 6,675 % des steuerbaren Reingewinns, die Kapitalsteuer rund 0,40 ‰ des Eigenkapitals; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.

Einfache Gewinnsteuer2,5 % des Reingewinns
Einfache Kapitalsteuer0,15 ‰, mindestens CHF 200
Staatssteuerfuss 2026109 %
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Thurgauer Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 40 % besteuert; Forschungs- und Entwicklungsaufwand kann auf Antrag um 30 % zusätzlich abgezogen werden. Beide Entlastungen zusammen dürfen 50 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte sowie Konzerndarlehen entfällt, nur zu 10 % in die Bemessung einbezogen.

Grundstücke im Unternehmen

Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften fallen im Thurgau in die ordentliche Gewinnsteuer. Für Thurgauer Grundstücke kann zudem eine Minimalsteuer von 0,6 ‰ des Verkehrswerts anstelle von Gewinn- und Kapitalsteuer geschuldet sein, wenn sie höher ist als diese beiden zusammen. Ausgenommen sind Grundstücke, die zur Hauptsache dem Betrieb des eigenen Unternehmens dienen.

Interkantonale und internationale Strukturen

Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung treffen Thurgauer Steuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen, etwa mit Deutschland.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Thurgauer Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Steuererklärung einreichen

Die Frist ist auf der Steuererklärung aufgedruckt; Fristverlängerungen sind bei der Abteilung Juristische Personen der Steuerverwaltung zu beantragen.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Thurgau

Weitere Steuern im Kanton Thurgau

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Thurgau

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Thurgau Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Thurgau. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch Betriebsstätten oder Grundstücke im Kanton entstehen.
Wie hoch ist die Thurgauer Gewinnsteuer?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 2,5 % des steuerbaren Reingewinns; für Gesellschaften in internationalen Konzernen kann der Satz auf die vom ausländischen Staat geforderte Mindestbelastung angehoben werden (§ 4c StG). Sie wird mit dem Staatssteuerfuss von 109 % (2026) und den Steuerfüssen von Gemeinde, Schulgemeinde und Kirche multipliziert, in Frauenfeld 2026 insgesamt 267 %; dazu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,15 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens CHF 200. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet, sodass im Ergebnis nur der Teil der Kapitalsteuer geschuldet ist, der die Gewinnsteuer übersteigt.
Gibt es im Thurgau Entlastungen für Innovation?
Ja. Thurgau gewährt auf Antrag eine Patentbox mit 40 % Ermässigung und einen zusätzlichen Abzug von 30 % für Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Die gesamte Entlastung ist auf 50 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Zahlen Unternehmen im Thurgau Kirchensteuer?
Ja. Juristische Personen entrichten Kirchensteuer sowohl an die evangelische als auch an die katholische Kirchgemeinde. Der massgebende Steuerfuss wird nach dem Anteil der Konfessionen an der Bevölkerung der Gemeinde gewichtet.
Was gilt für Unternehmen mit Grundstücken im Thurgau?
Gewinne aus Geschäftsliegenschaften unterliegen der ordentlichen Gewinnsteuer, nicht der Grundstückgewinnsteuer. Für im Kanton gelegene Grundstücke kennt Thurgau zudem eine Minimalsteuer von 0,6 ‰ des Verkehrswerts, die anstelle von Gewinn- und Kapitalsteuer erhoben wird, wenn sie höher ist. Ausgenommen sind Grundstücke, die zur Hauptsache dem Betrieb des eigenen Unternehmens dienen.

Steuerberatung

Ihre Thurgauer Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, mehreren Kantonen, Gesellschaften mit Bezug zu Deutschland, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.