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Remote Work · Betriebsstätte

Homeoffice als Betriebsstätte zwischen Schweiz und USA

Arbeitet ein Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Gründer dauerhaft aus seiner Wohnung im anderen Staat, stellt sich die Frage, ob dieses Homeoffice dem Unternehmen steuerlich als feste Geschäftseinrichtung zugerechnet werden kann.

Ein Homeoffice ist nicht automatisch eine Betriebsstätte. Entscheidend sind insbesondere Dauerhaftigkeit, tatsächliche geschäftliche Nutzung, die Rolle der Person und die Frage, ob das Unternehmen die Tätigkeit an diesem Ort faktisch nutzt oder voraussetzt.

Kurz gesagt: Ein Homeoffice kann eine Betriebsstätte begründen, wenn es als feste Geschäftseinrichtung des Unternehmens anzusehen ist und darüber Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird. Gelegentliches oder rein privat veranlasstes Arbeiten zuhause ist dagegen deutlich weniger kritisch. Bei leitenden Personen kann zusätzlich die tatsächliche Geschäftsleitung der gesamten Gesellschaft in den anderen Staat verlagert werden.

Art. 5 DBA Schweiz–USA

Das Homeoffice muss als feste Geschäftseinrichtung des Unternehmens einzuordnen sein

Das DBA Schweiz–USA definiert eine Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Ein klassisches Büro ist ausdrücklich als Beispiel genannt. Ein Homeoffice kann funktional ebenfalls ein solcher Geschäftsort sein, wenn die tatsächlichen Umstände dies tragen.

Die blosse Tatsache, dass eine Person gelegentlich zuhause arbeitet, reicht dagegen nicht automatisch aus.

Kernfragen

Vier Faktoren bestimmen das Homeoffice-Risiko

Dauerhaftigkeit

Wird das Homeoffice nur vorübergehend oder dauerhaft für die Unternehmenstätigkeit genutzt?

Verfügbarkeit

Ist der Arbeitsort dem Unternehmen faktisch für seine Geschäftstätigkeit verfügbar?

Funktion

Welche Tätigkeiten werden dort ausgeübt und wie wichtig sind sie für das Geschäft des Unternehmens?

Rolle der Person

Mitarbeiter, Sales Manager, CEO und Alleingesellschafter haben unterschiedliche Risikoprofile.

Vertragsbefugnisse

Kann die Person im anderen Staat Verträge für das Unternehmen abschliessen?

Alternative Arbeitsplätze

Relevant kann sein, ob das Unternehmen der Person andernorts einen tatsächlich nutzbaren Arbeitsplatz bereitstellt.

Verfügbarkeit des Homeoffice

Die Wohnung muss dem Unternehmen wirtschaftlich als Geschäftsort zugerechnet werden können

Bei einem privaten Wohnraum ist besonders wichtig, ob der Arbeitgeber beziehungsweise das Unternehmen diesen Ort tatsächlich für seine Geschäftstätigkeit nutzt.

Dabei geht es nicht zwingend um einen Mietvertrag zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen. Entscheidend ist die tatsächliche betriebliche Nutzung.

Eher geringeres Risiko

Der Mitarbeiter arbeitet aus persönlichen Gründen gelegentlich zuhause, obwohl ihm am regulären Unternehmensstandort ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Eher höheres Risiko

Das Unternehmen beschäftigt eine Person dauerhaft in einem Staat, in dem es keine eigenen Räumlichkeiten besitzt, und die gesamte Tätigkeit dieser Person wird deshalb regelmässig aus dem Homeoffice ausgeübt.

Die Bezeichnung „Remote Employee“ löst die steuerliche Frage nicht Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung des Arbeitsorts und nicht allein die Formulierung im Arbeitsvertrag.

Dauerhaftigkeit

Vorübergehendes Arbeiten und dauerhafte Remote-Strukturen unterscheiden

Eine feste Geschäftseinrichtung setzt einen ausreichenden Grad an Dauerhaftigkeit voraus.

Ein kurzfristiger Aufenthalt im anderen Staat ist deshalb anders zu beurteilen als eine auf Dauer angelegte Arbeitsorganisation.

Situation Betriebsstättenrisiko
Zwei Wochen Arbeiten aus Ferienwohnung Allein aufgrund der kurzen Nutzung typischerweise deutlich geringer.
Gelegentlich ein Tag pro Woche zuhause Gesamtsituation prüfen; keine automatische Betriebsstätte.
Dauerhaft drei oder vier Tage pro Woche aus Homeoffice Fester und regelmässiger Geschäftsort wird relevanter.
Vollständige Remote-Tätigkeit über mehrere Jahre Betriebsstättenprüfung regelmässig erforderlich.
Keine starre Homeoffice-Tagesgrenze im DBA Das DBA Schweiz–USA enthält keine allgemeine Regel, nach der beispielsweise ab 50 %, 90 oder 183 Homeoffice-Tagen automatisch eine Betriebsstätte entsteht.

Tätigkeit im Homeoffice

Nicht jede Tätigkeit hat dasselbe Gewicht

Für die Betriebsstättenanalyse ist relevant, welche Unternehmenstätigkeit über den Homeoffice-Arbeitsplatz tatsächlich ausgeübt wird.

Tätigkeit Typische Bedeutung
Interne administrative Aufgaben Können je nach Umfang weniger kritisch sein.
Softwareentwicklung Kann Kernfunktion eines Technologieunternehmens darstellen.
Vertrieb und Kundenakquise Besonders relevant, wenn Vertragsbefugnisse hinzukommen.
Produkt- und Preisentscheidungen Kann wesentliche operative Unternehmensfunktion darstellen.
Geschäftsführung Kann über die Betriebsstätte hinaus zur Frage der tatsächlichen Verwaltung führen.

Normaler Arbeitnehmer

Ein einzelner Remote Employee führt nicht automatisch zu einer Betriebsstätte

Ein ausländisches Unternehmen kann Mitarbeiter im anderen Staat beschäftigen, ohne dass daraus in jedem Fall eine ertragsteuerliche Betriebsstätte entsteht.

Die Tätigkeit des Mitarbeiters, die Dauer des Homeoffice, die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten und seine Befugnisse müssen gemeinsam betrachtet werden.

Beispiel: US-Unternehmen mit Schweizer Mitarbeiter

Mitarbeiter

Lebt dauerhaft in der Schweiz und arbeitet vollständig remote.

Tätigkeit

Erbringt interne Fachleistungen und besitzt keine Vollmacht zum Abschluss von Kundenverträgen.

Prüfung

Homeoffice-Betriebsstätte bleibt zu prüfen, ist aber nicht allein wegen des Schweizer Arbeitsorts gegeben.

Vertragsabschlussvollmacht

Auch ohne feste Homeoffice-Betriebsstätte kann eine Vertreterbetriebsstätte entstehen

Das DBA Schweiz–USA enthält zusätzlich zur festen Geschäftseinrichtung eine eigene Regel für abhängige Vertreter.

Eine Betriebsstätte kann danach insbesondere entstehen, wenn eine Person für das Unternehmen tätig ist, eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschliessen, und diese Vollmacht im anderen Staat gewöhnlich ausübt.

Besonders relevant im Vertrieb

Ein Sales Manager, der dauerhaft aus seinem Schweizer Homeoffice arbeitet und regelmässig Verträge für eine US Corporation abschliesst, kann deshalb auch unabhängig von der Frage nach der Wohnung selbst eine Betriebsstättenanalyse auslösen.

Nicht automatisch neuere OECD-Regeln anwenden Beim DBA Schweiz–USA ist der tatsächlich geltende Art. 5 massgebend. Die weiter gefassten Vertreterregeln neuerer OECD-/BEPS-Abkommen dürfen nicht ohne Weiteres auf dieses Abkommen übertragen werden.

Geschäftsführer & Gründer

Bei leitenden Personen kann die Homeoffice-Frage zu klein gedacht sein

Arbeitet nicht nur ein normaler Mitarbeiter, sondern der CEO, Gründer oder alleinige Geschäftsführer aus der Schweiz, muss zusätzlich geprüft werden, ob die tatsächliche Verwaltung der gesamten Gesellschaft in der Schweiz liegt.

In diesem Fall geht es nicht nur um eine beschränkte Schweizer Steuerpflicht aufgrund einer Betriebsstätte, sondern möglicherweise um die Schweizer Steueransässigkeit der Gesellschaft selbst.

Remote Employee

Schwerpunkt liegt typischerweise auf Homeoffice, Vertreterbetriebsstätte und Payroll.

Sales Director

Zusätzlich Vertragsbefugnisse und Kundenabschlüsse prüfen.

Founder / CEO

Zusätzlich tatsächliche Verwaltung und mögliche Schweizer Corporate Residence prüfen.

Geschäftsleitung in der Schweiz

Payroll & Sozialversicherung

Keine Betriebsstätte bedeutet nicht automatisch keine Arbeitgeberpflichten

Die Betriebsstättenanalyse betrifft die Unternehmenssteuer. Davon getrennt ist zu prüfen, welche Pflichten sich aus der Beschäftigung einer Person im anderen Staat ergeben.

Frage Eigenständige Prüfung?
Betriebsstätte Ja – Unternehmenssteuer.
Schweizer Payroll Ja – Arbeitgeber- und Lohnabrechnungspflichten.
Einkommensteuer Arbeitnehmer Ja – Arbeitsort und DBA-Regeln.
Sozialversicherung Ja – Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA.
MWST Ja – eigener steuerlicher Anknüpfungspunkt.
Die Ergebnisse können unterschiedlich sein Ein US-Unternehmen kann Schweizer Payroll- oder Sozialversicherungspflichten haben, obwohl keine Schweizer ertragsteuerliche Betriebsstätte besteht.

Umgekehrter Fall

Schweizer Unternehmen mit Mitarbeiter im US-Homeoffice

Dieselben Grundfragen stellen sich in umgekehrter Richtung, wenn ein Schweizer Unternehmen einen Mitarbeiter oder Manager dauerhaft aus dessen Wohnung in den USA arbeiten lässt.

Auf US-Bundesebene ist zunächst zu prüfen, ob eine Permanent Establishment nach dem DBA vorliegt.

Zusätzlich müssen US-internes Steuerrecht und insbesondere die Regeln der einzelnen Bundesstaaten separat betrachtet werden.

State Tax kann trotz Treaty Protection entstehen Das DBA Schweiz–USA bindet die US-Bundesstaaten nicht automatisch. Ein Mitarbeiter im US-Homeoffice kann deshalb State-Tax-, Payroll- oder Registrierungsfragen auslösen, auch wenn auf Federal-Ebene keine Betriebsstätte besteht.

Steuerfolgen

Wenn das Homeoffice eine Betriebsstätte begründet

Besteht eine Betriebsstätte, kann der Tätigkeitsstaat grundsätzlich den Gewinn besteuern, der dieser Betriebsstätte nach Art. 7 DBA Schweiz–USA zuzurechnen ist.

Unternehmenssteuer

Die ausländische Gesellschaft kann im Tätigkeitsstaat beschränkt steuerpflichtig werden.

Steuererklärung

Zusätzliche Corporate Tax Filings können erforderlich werden.

Gewinnabgrenzung

Funktionen, Risiken, Vermögenswerte und Aufwendungen müssen der Betriebsstätte zugerechnet werden.

Payroll

Arbeitgeberpflichten müssen unabhängig davon geprüft werden.

Transfer Pricing

Die Gewinnabgrenzung muss wirtschaftlich nachvollziehbar dokumentiert werden.

State / Kantonssteuer

Lokale Steuerregeln kommen zusätzlich zur DBA-Analyse hinzu.

Praxisfälle

Typische Homeoffice-Konstellationen

Situation Zentrale Prüfung
US Software Engineer arbeitet dauerhaft aus Zürich Verfügbarkeit des Homeoffice, Funktion, Dauerhaftigkeit und Payroll.
US Sales Manager lebt in Genf Homeoffice plus Vertragsabschlussvollmacht prüfen.
Founder einer Delaware Corporation zieht nach Zug Nicht nur Betriebsstätte, sondern tatsächliche Geschäftsleitung prüfen.
Schweizer Arbeitnehmer arbeitet einen Monat aus Kalifornien Kurzfristigkeit, US-Arbeitstage, Payroll und State Tax.
Schweizer Unternehmen stellt dauerhaft Mitarbeiter in New York ein Federal PE, State Nexus, Payroll und Arbeitgeberregistrierung.
Mitarbeiter arbeitet freiwillig zwei Tage pro Woche zuhause Gesamtumstände prüfen; keine automatische PE nur wegen Homeoffice.

183-Tage-Regel

Die 183-Tage-Regel löst die Homeoffice-Betriebsstättenfrage nicht

Die 183-Tage-Regel des DBA wird vor allem im Zusammenhang mit der Besteuerung von Arbeitslohn relevant.

Die Betriebsstätte eines Unternehmens richtet sich dagegen nach Art. 5 DBA Schweiz–USA.

Es gibt deshalb keine allgemeine Regel: „unter 183 Tagen kein Homeoffice-PE“ oder „über 183 Tagen automatisch Betriebsstätte“.

Arbeitslohn und Unternehmenssteuer getrennt analysieren Dieselben Arbeitstage können für die persönliche Einkommensteuer des Mitarbeiters und für die Betriebsstättenanalyse unterschiedliche Bedeutung haben.

Vorgehensweise

Homeoffice-Betriebsstätte in vier Schritten prüfen

Schritt 1 Arbeitsort erfassen

Dauer, Regelmässigkeit und tatsächliche Nutzung des Homeoffice dokumentieren.

Schritt 2 Funktion bestimmen

Welche Tätigkeiten und Entscheidungen werden von dort ausgeübt?

Schritt 3 Befugnisse prüfen

Vertragsabschluss, Managementfunktion und Kundenkontakt analysieren.

Schritt 4 Folgen koordinieren

PE, Corporate Residence, Payroll, Sozialversicherung und lokale Steuern abstimmen.

Dokumentation

Remote-Work-Regeln sollten zur tatsächlichen Praxis passen

Arbeitsvertrag, Remote-Work-Policy und tatsächliche Arbeitsorganisation sollten konsistent sein.

Dokumentation Warum relevant?
Arbeitsvertrag Zeigt vereinbarten Arbeitsort und Funktion.
Remote-Work-Policy Dokumentiert, ob Homeoffice verlangt oder lediglich erlaubt wird.
Arbeitskalender Hilft bei der tatsächlichen zeitlichen Nutzung.
Job Description Zeigt wirtschaftliche Funktion der Person.
Unterschrifts- und Vertragsbefugnisse Relevant für Vertreterbetriebsstätte.
Managementstruktur Bei leitenden Mitarbeitern wichtig für tatsächliche Verwaltung.

Typische Fehler

Was bei Homeoffice und Betriebsstätte häufig falsch eingeschätzt wird

Fehlannahme Problem
„Jedes Homeoffice ist eine Betriebsstätte.“ Verfügbarkeit, Dauer und Funktion werden nicht geprüft.
„Eine Privatwohnung kann nie Betriebsstätte sein.“ Die tatsächliche betriebliche Nutzung wird ignoriert.
„Unter 183 Tagen besteht kein Risiko.“ Arbeitslohnregel und Betriebsstättenregel werden vermischt.
„Ohne Mietvertrag mit dem Unternehmen kann keine PE bestehen.“ Wirtschaftliche Verfügbarkeit wird zu eng verstanden.
„Keine PE bedeutet keine Schweizer Arbeitgeberpflichten.“ Payroll und Sozialversicherung sind eigenständige Fragen.
„Der CEO kann jahrelang aus der Schweiz arbeiten und es bleibt nur Homeoffice.“ Tatsächliche Geschäftsleitung wird übersehen.
„Das DBA verhindert auch US State Tax.“ Bundesstaatliche Nexus-Regeln sind separat zu prüfen.
Hinweis: Ob ein Homeoffice eine Betriebsstätte begründet, hängt von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere Dauerhaftigkeit, Verfügbarkeit des Arbeitsorts, Funktion der Person, Vertragsbefugnisse und Managementaufgaben müssen gemeinsam beurteilt werden. Payroll, Sozialversicherung, MWST und US-State-Tax-Regeln sind davon getrennt zu prüfen.

Beratung Schweiz–USA

Mitarbeiter oder Geschäftsführer arbeitet aus dem Homeoffice im anderen Staat?

Wir prüfen Homeoffice-Betriebsstätte, Vertreterrisiko, tatsächliche Geschäftsleitung, Payroll und Sozialversicherung im Verhältnis Schweiz–USA.

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