US Citizen · Green Card · Schweizer Wohnsitz
Kapitalanlagen für US Persons mit Schweizer Wohnsitz
US Citizens und andere US Persons mit Wohnsitz in der Schweiz müssen ihre Kapitalanlagen gleichzeitig nach Schweizer und amerikanischem Steuerrecht beurteilen.
Schweizer Fonds und ETFs können auf US-Seite PFIC-Regeln auslösen. Schweizer Depots können FBAR- und Form-8938-Pflichten verursachen. Gleichzeitig besteuert die Schweiz Dividenden, Zinsen und Vermögen nach ihren eigenen Regeln, während private Kapitalgewinne häufig steuerfrei bleiben.
Zwei Steuersysteme
Was in der Schweiz steuerlich einfach ist, kann in den USA kompliziert sein
Eine US Person bleibt grundsätzlich auch nach einem Umzug in die Schweiz mit ihrem weltweiten Einkommen im US-Bundessteuerrecht steuerpflichtig.
Gleichzeitig wird sie bei Schweizer Steueransässigkeit nach den Schweizer Regeln für Einkommen und Vermögen besteuert.
Für Kapitalanlagen entsteht dadurch keine einfache „Entweder-oder“-Situation, sondern eine parallele Besteuerung und Meldepflicht in beiden Systemen.
Drei Ebenen
Jede Anlage muss mindestens auf drei Ebenen funktionieren
Einkommensteuer, Vermögenssteuer und die Abgrenzung zwischen Vermögensertrag und privatem Kapitalgewinn.
Weltweites Einkommen, Capital Gains, Dividenden, PFIC und Foreign Tax Credits.
FBAR, Form 8938, Form 8621 und gegebenenfalls weitere internationale Informationsformulare.
Schweizer Steuer
Für die Schweiz bleibt eine US Person grundsätzlich ein normaler Steuerresident
Die amerikanische Staatsangehörigkeit ändert grundsätzlich nicht die Schweizer Systematik für die Besteuerung privater Kapitalanlagen.
Dividenden und Zinsen
Laufende Vermögenserträge gehören grundsätzlich zum steuerbaren Einkommen.
Vermögenssteuer
Wertschriften, Bankguthaben und andere Kapitalanlagen gehören grundsätzlich zum steuerbaren Reinvermögen auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Private Kapitalgewinne
Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, sofern insbesondere keine selbständige Tätigkeit beziehungsweise kein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt.
US-Welteinkommen
Schweizer Wohnsitz beendet die US-Einkommensteuerpflicht eines US Citizens nicht
US Citizens werden grundsätzlich unabhängig vom Wohnort mit ihrem weltweiten steuerpflichtigen Einkommen in den USA erfasst.
Für bestimmte Green-Card-Inhaber und andere US Residents kann ebenfalls US-Welteinkommensbesteuerung bestehen.
| Einkunft | Schweiz | USA bei US Person |
|---|---|---|
| Dividende | Grundsätzlich steuerbar | Grundsätzlich steuerbar |
| Zins | Grundsätzlich steuerbar | Grundsätzlich steuerbar |
| Privater Aktiengewinn | Grundsätzlich steuerfrei | Grundsätzlich steuerpflichtiger Capital Gain |
| Privater Aktienverlust | Grundsätzlich nicht abzugsfähig | Nach US-Regeln grundsätzlich Bestandteil der Capital-Gain-/Loss-Systematik |
| Vermögensbestand | Grundsätzlich Vermögenssteuer | Keine allgemeine US Federal Wealth Tax, aber Reporting kann bestehen |
Passive Foreign Investment Company
Schweizer und europäische Fonds können für US Persons PFICs sein
Die PFIC-Regeln gehören zu den wichtigsten Gründen, weshalb eine gewöhnliche Schweizer Investmentstrategie für eine US Person problematisch sein kann.
Eine ausländische Gesellschaft ist nach US-Recht grundsätzlich PFIC, wenn sie den gesetzlichen Passive-Income-Test oder Passive-Asset-Test erfüllt.
Typische Fondsproblematik
Schweizer, irische, luxemburgische und andere nicht-US-amerikanische Fonds oder ETFs sind aus US-Sicht ausländische Gesellschaften und können deshalb grundsätzlich unter die PFIC-Regeln fallen.
Form 8621
Bei direkter oder indirekter PFIC-Beteiligung kann Form 8621 erforderlich sein. Das kann auch dann relevant sein, wenn keine Ausschüttung erfolgt und kein Fondsanteil verkauft wurde.
Fondsvergleich
Gleicher Index – völlig andere US-Steuerfolgen
| Anlage | Schweizer Sicht | US-Sicht für US Person |
|---|---|---|
| US-domiciled ETF | Ausländischer Fonds; Schweizer Ertrags- und Vermögenssteuerregeln. | US-Fonds; grundsätzlich keine PFIC allein wegen der Fondsstruktur. |
| Irischer UCITS-ETF | Ausländischer Fonds; häufig normale Schweizer Fondsbesteuerung. | Foreign corporation; PFIC-Prüfung erforderlich. |
| Schweizer Anlagefonds | Schweizer Fondsbesteuerung. | Aus US-Sicht ausländische Struktur; PFIC kann relevant sein. |
| Direkt gehaltene Einzelaktie | Dividenden steuerbar; privater Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei. | Normale US-Aktienbesteuerung; bei ausländischen Gesellschaften besondere Regeln im Einzelfall prüfen. |
Einzelaktien
Direkte Aktien können einfacher sein als ausländische Fonds
Eine direkt gehaltene Aktie ist nicht allein deshalb eine PFIC, weil die Gesellschaft ausserhalb der USA ansässig ist.
Bei einer operativen Schweizer oder europäischen Gesellschaft muss gegebenenfalls geprüft werden, ob sie überhaupt die PFIC-Einkommens- oder Vermögenstests erfüllt.
Direkt gehaltene börsenkotierte Aktien können daher für eine US Person steuerlich deutlich anders zu beurteilen sein als ein ausländischer Investmentfonds.
US-domiciled ETFs
US-ETFs können für US Persons PFIC-Probleme vermeiden
Ein tatsächlich in den USA organisierter ETF ist grundsätzlich keine ausländische Gesellschaft für PFIC-Zwecke.
Das kann US-domiciled ETFs für US Citizens mit Schweizer Wohnsitz steuerlich deutlich einfacher machen als vergleichbare europäische Fonds.
Trotzdem müssen die Ausschüttungen und der Bestand weiterhin korrekt nach Schweizer Steuerrecht behandelt werden.
US Person + US-ETF
Reguläre US-Fondsbesteuerung statt PFIC allein aufgrund ausländischen Fondsdomizils.
Fondsanteil im Wertschriftenverzeichnis; steuerbare Fondserträge nach Schweizer Regeln.
Ein bei einem US-Finanzinstitut gehaltenes US-Depot ist grundsätzlich kein ausländisches Konto für FBAR-Zwecke.
Kapitalgewinne
Schweizer Steuerfreiheit schützt nicht vor US Capital Gains Tax
Dieser Unterschied ist bei langfristigen Portfolios häufig besonders wichtig.
Ein privater Anleger kann eine Aktie in der Schweiz mit einem hohen steuerfreien Kapitalgewinn verkaufen und gleichzeitig denselben Gewinn in den USA als steuerpflichtigen Capital Gain erklären müssen.
Vereinfachtes Beispiel
Aktie für umgerechnet 100'000 USD.
Späterer Verkauf für 180'000 USD.
Schweizer Gewinn grundsätzlich steuerfrei; US Capital Gain grundsätzlich steuerlich relevant.
Cost Basis
Ein Umzug in die Schweiz setzt die US-Anschaffungskosten nicht automatisch neu fest
Für US-Steuerzwecke ist bei einem späteren Verkauf grundsätzlich die nach US-Recht massgebende Basis relevant.
Allein ein Wechsel des Wohnsitzes aus den USA in die Schweiz führt grundsätzlich nicht zu einem automatischen Step-up des US-Steuerwerts auf den Marktwert am Umzugstag.
Bei Wertschriften, die schon vor dem Umzug erhebliche stille Reserven enthalten, kann deshalb langfristig eine erhebliche US Capital Gains Tax entstehen.
Dividenden & Foreign Tax Credit
Bei laufenden Erträgen bestehen häufiger Steuern in beiden Staaten
Anders als bei privaten Kapitalgewinnen besteuert die Schweiz Dividenden und Zinsen grundsätzlich als Einkommen.
Bei einer US Person werden dieselben Erträge grundsätzlich auch in der US-Steuererklärung erfasst.
Dadurch kann eine Koordination über die anwendbaren Foreign-Tax-Credit- und DBA-Regeln möglich sein.
US Reporting
Schweizer Bank- und Depotsysteme können zusätzliche US-Meldepflichten auslösen
FBAR
US Persons müssen grundsätzlich ausländische Finanzkonten auf FinCEN Form 114 melden, wenn der aggregierte Höchstwert aller erfassten ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr mehr als USD 10'000 beträgt.
Dazu können insbesondere Schweizer Bank- und Brokerage-Konten gehören.
Form 8938
Zusätzlich kann Form 8938 erforderlich sein, wenn die jeweils anwendbaren Schwellenwerte für specified foreign financial assets überschritten werden.
Form 8621
Für PFIC-Beteiligungen kann zusätzlich eine eigene Form 8621 pro relevanter PFIC-Beteiligung erforderlich sein, soweit keine Ausnahme greift.
Depotstandort
Schweizer Depot und US-Depot haben unterschiedliche Reportingfolgen
| Thema | Schweizer Broker | US-Broker |
|---|---|---|
| Schweizer Steuererklärung | Grundsätzlich deklarieren | Ebenfalls grundsätzlich deklarieren |
| Schweizer Vermögenssteuer | Grundsätzlich relevant | Ebenfalls grundsätzlich relevant |
| FBAR | Schweizer Finanzkonto grundsätzlich ausländisches Konto | Konto bei US-Finanzinstitut grundsätzlich kein ausländisches Finanzkonto |
| Form 8938 | Kann bei Überschreiten der Schwellenwerte relevant sein | US-Finanzkonto selbst grundsätzlich nicht als specified foreign financial account |
| PFIC | Hängt vom gehaltenen Investment ab, nicht allein vom Standort des Brokers. | |
Anlageformen
Typische Kapitalanlagen aus US-/Schweizer Sicht
| Anlage | Schweizer Sicht | US-Punkte |
|---|---|---|
| Direkte US-Aktie | Dividenden steuerbar; privater Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei; Vermögenssteuer. | US Dividends und Capital Gains; grundsätzlich kein PFIC-Thema. |
| US-domiciled ETF | Schweizer Fondsbesteuerung und Vermögenssteuer. | Grundsätzlich kein PFIC aufgrund des Fondsdomizils. |
| Schweizer / EU-ETF | Normale Schweizer Fondsbesteuerung. | PFIC-Prüfung zentral. |
| Einzelaktie Schweizer Gesellschaft | Dividende steuerbar; privater Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei. | Foreign stock; PFIC nur wenn gesetzliche PFIC-Tests tatsächlich erfüllt werden. |
| Schweizer Bankkonto | Zinsen und Vermögen deklarieren. | FBAR / Form 8938 können relevant sein. |
| Schweizer Vorsorgeanlage | Besondere Schweizer Vorsorgeregeln. | US-Qualifikation und Reporting separat prüfen; nicht mit normalem Depot gleichsetzen. |
Praxisbeispiel
US Citizen lebt in Zürich und möchte CHF 300'000 investieren
Die Person ist in der Schweiz steuerlich ansässig und reicht weiterhin jährlich eine US Federal Income Tax Return ein.
| Mögliche Anlage | Zentrale Fragen |
|---|---|
| Schweizer ETF | Schweizer steuerlich unkompliziert, aber PFIC und Form 8621 auf US-Seite prüfen. |
| Irischer UCITS-ETF | Ebenfalls mögliche PFIC-Problematik trotz verbreiteter Nutzung durch europäische Anleger. |
| US-domiciled ETF | PFIC grundsätzlich vermieden; Schweizer Fondsbesteuerung, Brokerzugang und übrige US-/Schweizer Folgen prüfen. |
| Portfolio aus Einzelaktien | Kein automatisches PFIC-Problem; Dividenden, Capital Gains und Diversifikation beachten. |
| Schweizer Depot | Zusätzlich FBAR und gegebenenfalls Form 8938. |
| US-Depot | Weiterhin vollständige Schweizer Deklaration erforderlich. |
Portfolio-Planung
Vor dem Kauf sollten Steuerstruktur und Reporting gemeinsam geprüft werden
US Citizen, Green Card, sonstige US Residency und Treaty-Position bestimmen.
Fonds, ETFs, Einzelaktien, Konten, Basiswerte und stille Reserven erfassen.
PFIC, US-/Foreign Assets, FBAR, Form 8938 und weitere Reports prüfen.
Schweizer Steuer, US-Steuer, Reporting und Anlageziel gemeinsam berücksichtigen.
Vor dem Investment
Fünf Fragen vor dem Kauf einer Kapitalanlage
USA, Schweiz, Irland oder ein anderer Staat?
Diese Unterscheidung kann für PFIC entscheidend sein.
Schweizer Finanzkonto oder Konto bei einem US-Institut?
Dividenden, Zinsen, Thesaurierungen oder Kapitalgewinne?
FBAR, Form 8938, Form 8621 oder weitere Reports?
Schweizer Steuerfreiheit bedeutet nicht automatisch US-Steuerfreiheit.
Typische Fehler
Was US Persons in der Schweiz bei Investments häufig übersehen
| Fehlannahme | Problem |
|---|---|
| „Der Fonds ist in der Schweiz steuerlich normal, also ist er auch in den USA unproblematisch.“ | PFIC und Form 8621 werden übersehen. |
| „Jeder ausländische Fonds ist steuerlich genauso wie ein US-ETF.“ | US domestic funds und foreign corporations werden verwechselt. |
| „Jede ausländische Aktie ist PFIC.“ | PFIC erfordert die gesetzlichen Income- oder Asset-Tests. |
| „Mein Aktiengewinn ist in der Schweiz steuerfrei, also ist er insgesamt steuerfrei.“ | US Capital Gains Tax wird übersehen. |
| „Beim Umzug in die Schweiz wird meine US Cost Basis auf Marktwert hochgesetzt.“ | Ein automatischer US Step-up wird unterstellt, obwohl allein der Wohnsitzwechsel grundsätzlich keinen erzeugt. |
| „Ein Schweizer Depot muss nur in der Schweiz gemeldet werden.“ | FBAR und gegebenenfalls Form 8938 werden übersehen. |
| „Wenn ich alles bei einem US-Broker halte, muss ich es in der Schweiz nicht deklarieren.“ | Schweizer Einkommen- und Vermögenssteuerpflicht werden übersehen. |
| „Jede Schweizer Steuer kann ich 1:1 in den USA anrechnen.“ | Art der Steuer, Einkunftskategorie und Foreign-Tax-Credit-Regeln werden nicht geprüft. |
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