Unternehmen

Unternehmenssteuern Schweiz

Schweizer Steuerberatung für Unternehmen und Unternehmer

Wir erstellen Steuererklärungen und beraten Schweizer AG und GmbH, Personengesellschaften, selbständig Erwerbende sowie ausländische Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der Schweiz. Bei Deutschland- oder USA-Bezug bearbeiten wir den gesamten Steuerfall unter der Verantwortung einer Person, die in allen betroffenen Ländern beruflich qualifiziert ist – einschliesslich der beauftragten nationalen Steuererklärungen.

Schweizer Unternehmensbesteuerung

Bund, Kanton und Gemeinde im Zusammenhang betrachten

Schweizer Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH unterliegen der Gewinnsteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Hinzu kommt die Kapitalsteuer nach kantonalem Recht. Bei Einzelunternehmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften werden Geschäftseinkommen und Geschäftsvermögen grundsätzlich bei den Inhabern beziehungsweise Gesellschaftern besteuert. Je nach Tätigkeit können ausserdem Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Quellensteuer und weitere Abgaben oder Meldepflichten relevant sein.

Ausgangspunkt der Steuerdeklaration ist der handelsrechtliche Jahresabschluss. Für steuerliche Zwecke sind unter anderem Abschreibungen, Rückstellungen, Verlustvorträge, Beteiligungserträge, Finanzierungen, geldwerte Leistungen und konzerninterne Transaktionen zu beurteilen.

Unternehmen mit Betriebsstätten, Liegenschaften oder weiteren steuerlichen Anknüpfungspunkten in mehreren Kantonen können mehrere Steuerdomizile haben. In diesen Fällen ist regelmässig eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich.

Leistungsumfang

Schweizer Steuerleistungen für Unternehmen

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Steuerdomizilen, Jahresabschluss und internationalen Bezügen.

01

Gewinnsteuer

Erstellung der Steuererklärung für die direkte Bundessteuer sowie die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuern.

  • Steuerbarer Reingewinn
  • Steuerliche Korrekturen
  • Verlustverrechnung
  • Geschäftsmässige Begründetheit
02

Kapitalsteuer

Ermittlung des steuerbaren Eigenkapitals und Erstellung der kantonalen Kapitalsteuerdeklaration.

  • Einbezahltes Kapital
  • Offene und stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Kantonale Entlastungen
03

Mehrwertsteuer

Unterstützung bei Registrierung, laufenden Abrechnungen und nationalen sowie grenzüberschreitenden MWST-Sachverhalten.

  • MWST-Registrierung
  • Periodische Abrechnungen
  • Vorsteuerabzug
  • Jahresabstimmung
04

Verrechnungssteuer

Steuerliche Begleitung von Ausschüttungen und weiteren verrechnungssteuerlich relevanten Vorgängen.

  • Dividendenausschüttungen
  • Meldeverfahren
  • Rückerstattungsanträge
  • DBA-Entlastungen
05

Gründung und Finanzierung

Steuerliche Einordnung von Rechtsform, Beteiligungsstruktur und Eigen- oder Fremdfinanzierung.

  • AG und GmbH
  • Personenunternehmen
  • Holdingstrukturen
  • Gesellschafterdarlehen
06

Umstrukturierungen

Steuerliche Begleitung von Veränderungen innerhalb eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe.

  • Fusionen und Spaltungen
  • Umwandlungen
  • Betriebsübertragungen
  • Beteiligungsverkäufe
07

Interkantonale Sachverhalte

Ermittlung und Dokumentation der Steuerpflicht bei Tätigkeiten und Vermögenswerten in mehreren Kantonen.

  • Betriebsstätten
  • Liegenschaften
  • Steuerausscheidungen
  • Sitzverlegungen
08

Steuerverfahren

Begleitung gegenüber kantonalen Steuerverwaltungen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

  • Veranlagungsprüfung
  • Behördenanfragen
  • Einsprachen
  • Steuerrulings
09

Rechnungswesen und Steuerabschluss

Abstimmung von Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung sowie Ermittlung steuerlicher Abschlussbuchungen.

  • Steuerabgrenzungen
  • Steuerrückstellungen
  • Kontenabstimmungen
  • Tax Compliance

Ihre Betreuung

Vom Jahresabschluss bis zur Veranlagung

Schritt 1 Ausgangslage

Wir erfassen Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Beteiligungen und Steuerdomizile. Gemeinsam klären wir, welche Länder, Analysen, Erklärungen und Verfahren der Auftrag umfasst.

Schritt 2 Unterlagen und Analyse

Wir prüfen Jahresabschluss und Transaktionen. Bei grenzüberschreitenden Fällen beurteilt die für alle betroffenen Länder qualifizierte verantwortliche Fachperson die nationalen Regeln und ihre Wechselwirkungen selbst.

Schritt 3 Abgestimmte Erklärungen

Wir erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen auf Grundlage der gemeinsamen Analyse. Die fachliche Gesamtverantwortung bleibt länderübergreifend bei derselben Person.

Schritt 4 Veranlagung

Wir prüfen im vereinbarten Umfang Veranlagungen und bearbeiten Rückfragen, Steueranrechnungen, Korrekturen oder Einsprachen unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung.

Persönliche Cross-Border-Betreuung

Schweiz, Deutschland und USA aus einer Hand

Wir bearbeiten die Schweizer, deutschen und US-amerikanischen Steuerfragen Ihres Unternehmens gemeinsam und erstellen die beauftragten nationalen Steuererklärungen. Erforderliche Informationsmeldungen und die steuerlichen Fragen der Gesellschafter werden entsprechend dem vereinbarten Auftrag einbezogen.

Eine fachlich verantwortliche Person bearbeitet den gesamten grenzüberschreitenden Steuerfall. Diese Person ist in allen betroffenen Ländern beruflich qualifiziert: Bei zwei Ländern umfasst ihre Qualifikation beide Länder, bei drei Ländern alle drei. Sie beurteilt die nationalen Steuerregeln, die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen selbst.

Die gemeinsame Steueranalyse bildet die Grundlage für die Beratung und die beauftragten Steuererklärungen. Die nationalen Steuerpositionen werden unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung aufeinander abgestimmt. Dabei bleiben Unterschiede zwischen den Steuerordnungen berücksichtigt. Der Fall wird nicht an externe Länderberater weitergegeben.

CH ↔ DE

Schweiz–Deutschland

Wir beurteilen die Schweizer und deutschen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen für beide Länder. Eine in der Schweiz und in Deutschland beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Schweizer und deutsche Steuererklärungen
  • Betriebsstätten und Geschäftsleitung
  • Beteiligungen und Ausschüttungen
  • Verrechnungspreise und Quellensteuern
  • Umstrukturierungen und Sitzverlegungen

Leistungen Schweiz–Deutschland

CH ↔ US

Schweiz–USA

Wir beurteilen die Schweizer und US-amerikanischen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen. Eine in der Schweiz und in den USA beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und ihre Wechselwirkungen.

  • Schweizer und US-amerikanische Steuererklärungen
  • US-Gesellschafter Schweizer Unternehmen
  • CFC- und Informationspflichten
  • Foreign Tax Credits
  • Konzerninterne Transaktionen

Leistungen Schweiz–USA

Auch bei Unternehmensstrukturen mit Bezug zu allen drei Ländern

Sind die Schweiz, Deutschland und die USA betroffen, bearbeitet eine in allen drei Ländern beruflich qualifizierte Person den gesamten Steuerfall. Das gilt beispielsweise für eine Schweizer Gesellschaft mit US-Gesellschaftern und einer deutschen Betriebsstätte. Die Steueranalyse und die beauftragten Erklärungen in allen drei Ländern entstehen auf einer gemeinsamen Grundlage unter derselben fachlichen Verantwortung.

Verantwortung und Leistungserbringung

Eine fachliche Gesamtverantwortung, klare Vertragspartner

Rechtliche Leistungserbringung

Schweizer, deutsche und US-amerikanische Steuerleistungen werden über die jeweils zuständige Gesellschaft beauftragt, erbracht und abgerechnet. Vertragspartner, rechtliche Verantwortlichkeit und Leistungsumfang werden im jeweiligen Auftrag transparent festgehalten.

  • Schweiz: Sesch TaxRep GmbH
  • Deutschland: Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • USA: Sesch USA LLC

Die fachliche Bearbeitung und Gesamtverantwortung für den grenzüberschreitenden Steuerfall bleiben bei derselben Person, die für alle betroffenen Länder beruflich qualifiziert ist. Die Zuordnung der Leistungen zu den Gesellschaften führt nicht zu einer Übergabe an andere Länderberater.

Häufige Fragen

Schweizer Unternehmenssteuerberatung

Welche Steuererklärungen benötigt eine Schweizer AG oder GmbH?
Regelmässig sind eine Steuererklärung für die direkte Bundessteuer sowie die kantonalen und kommunalen Gewinn- und Kapitalsteuern einzureichen. Je nach Tätigkeit können zusätzlich Mehrwertsteuer-, Verrechnungssteuer-, Quellensteuer- oder weitere Meldepflichten bestehen.
Kann ein Unternehmen in mehreren Kantonen steuerpflichtig sein?
Ja. Betriebsstätten, Liegenschaften oder weitere wirtschaftliche Anknüpfungspunkte können zusätzliche Steuerdomizile begründen. Dann ist regelmässig eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich. Kantonale Besonderheiten erläutern wir im Fachwissen zu den Schweizer Kantonen.
Können Sie Rechnungswesen und Steuererklärung koordinieren?
Ja. Steuerliche Abschlussarbeiten, Steuerkonten, Steuerrückstellungen und Deklarationen können mit Buchführung und Jahresabschluss abgestimmt werden.
Unterstützen Sie auch ausländische Unternehmen?
Ja. Wir begleiten ausländische Unternehmen bei Schweizer Betriebsstätten, Zweigniederlassungen, Liegenschaften, Tochtergesellschaften und mehrwertsteuerlichen Fragen. Welche Gesellschaft welche Steuer- und Meldepflichten zu erfüllen hat, prüfen wir anhand der konkreten Struktur und Geschäftstätigkeit.
Erstellt TaxRep sowohl Schweizer als auch deutsche Unternehmenssteuererklärungen?
Ja. Wir erstellen im vereinbarten Auftragsumfang die erforderlichen Steuererklärungen für beide Länder. Eine in der Schweiz und in Deutschland beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson beurteilt beide Steuerordnungen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen selbst. Die Erklärungen werden auf Grundlage dieser gemeinsamen Analyse unter ihrer fachlichen Gesamtverantwortung erstellt.
Erstellt TaxRep sowohl Schweizer als auch US-amerikanische Steuererklärungen?
Ja. Wir erstellen im vereinbarten Auftragsumfang die Schweizer und US-amerikanischen Steuererklärungen sowie erforderliche Informationsmeldungen. Eine in der Schweiz und in den USA beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und ihre Wechselwirkungen. Die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter werden entsprechend dem vereinbarten Auftrag gemeinsam berücksichtigt.
Wie werden Unternehmensfälle mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA bearbeitet?
Der gesamte Steuerfall wird von einer fachlich verantwortlichen Person bearbeitet, die in allen drei Ländern beruflich qualifiziert ist. Sie beurteilt die drei nationalen Steuerordnungen, die jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen selbst. Die Steueranalyse und die beauftragten nationalen Erklärungen entstehen unter ihrer fachlichen Gesamtverantwortung.
Warum können unterschiedliche Gesellschaften auf den Aufträgen und Rechnungen stehen?
Die rechtliche Leistungserbringung erfolgt über die jeweils zuständige Schweizer, deutsche oder US-amerikanische Gesellschaft. Vertragspartner, Leistungsumfang und Abrechnung bleiben dadurch transparent. Die fachliche Bearbeitung und Gesamtverantwortung für den gesamten Steuerfall liegen bei derselben Person, die für alle betroffenen Länder beruflich qualifiziert ist. Es erfolgt keine Weitergabe an externe Länderberater.

Kontakt

Besprechen wir die Steuerfragen Ihres Unternehmens.

Im Erstgespräch klären wir Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Beteiligungen, Steuerdomizile und die betroffenen Länder. Darauf aufbauend bestimmen wir den erforderlichen Analyse-, Erklärungs- und Verfahrensumfang innerhalb einer gemeinsamen fachlichen Betreuung.