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Situation

Arbeiten über die Grenze

Deutscher Arbeitgeber bei Wohnsitz in der Schweiz

Wer in der Schweiz wohnt und für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, muss Arbeitsort, Einkommensteuer und Sozialversicherung getrennt prüfen. Entscheidend ist insbesondere, ob die Tätigkeit in Deutschland, im Schweizer Homeoffice oder in beiden Staaten ausgeübt wird. Auch für den deutschen Arbeitgeber können grenzüberschreitende Pflichten entstehen.

Überblick

Wo wird der Arbeitslohn bei Schweizer Wohnsitz besteuert?

Der Sitz des Arbeitgebers bestimmt die Besteuerung des Arbeitslohns nicht allein. Für das DBA Deutschland–Schweiz ist vor allem relevant, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird.

Wird ausschließlich in Deutschland gearbeitet, behält Deutschland regelmäßig ein Besteuerungsrecht für die dort ausgeübte Tätigkeit. Wird dagegen ganz oder teilweise aus dem Schweizer Homeoffice gearbeitet, entstehen Schweizer Arbeitstage, die gesondert einzuordnen sind.

Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine besondere Grenzgängerkonstellation vorliegt oder ob die allgemeinen Regeln für unselbständige Arbeit anzuwenden sind.

Dieser Fall aus deutscher Sicht

TaxRep Deutschland behandelt insbesondere deutschen Lohnsteuerabzug, Lohnabrechnung, beschränkte Steuerpflicht und mögliche Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten in der Schweiz.

Deutsche Perspektive

Einkommensteuer

Der tatsächliche Arbeitsort ist der Ausgangspunkt

01

Ansässigkeit bestimmen

Zunächst wird geprüft, ob der Arbeitnehmer für DBA-Zwecke in der Schweiz ansässig ist.

02

Arbeitstage aufteilen

Deutsche Bürotage, Schweizer Homeoffice-Tage, Geschäftsreisen und Drittstaatentage werden getrennt erfasst.

03

DBA anwenden

Für jede Tätigkeitskomponente wird geprüft, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.

04

Lohnsteuer koordinieren

Der deutsche Lohnsteuerabzug und die Schweizer Veranlagung müssen mit der tatsächlichen DBA-Zuordnung abgestimmt werden.

Ein deutscher Arbeitgeber bedeutet nicht automatisch deutsche Besteuerung des gesamten Gehalts.

Wird ein Teil der Tätigkeit physisch in der Schweiz ausgeübt, kann dies die steuerliche Aufteilung des Arbeitslohns verändern. Deshalb ist ein belastbarer Arbeitstagekalender besonders wichtig.

Arbeitgeberseite

Schweizer Homeoffice kann auch für den deutschen Arbeitgeber relevant werden

Arbeitet ein Mitarbeiter regelmäßig aus der Schweiz, sollte nicht nur seine persönliche Steuerbelastung geprüft werden. Je nach Umfang und Funktion können auch Pflichten des deutschen Arbeitgebers entstehen.

Payroll

Es ist zu prüfen, ob und wie deutsche Lohnsteuer weiterhin einzubehalten ist und ob Schweizer Abrechnungspflichten entstehen.

Sozialversicherung

Die anwendbare Sozialversicherung kann sich durch regelmäßige Tätigkeit im Schweizer Wohnstaat verändern.

Schweizer Arbeitgeberpflichten

Bei dauerhafter Tätigkeit in der Schweiz können Registrierungs-, Abrechnungs- oder Meldepflichten zu prüfen sein.

Betriebsstätte

Bei bestimmten Funktionen und einer dauerhaft genutzten Schweizer Arbeitsstätte kann auch eine Betriebsstättenprüfung für den Arbeitgeber erforderlich werden.

Typische Fragen

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig klären müssen

Ich wohne in der Schweiz und arbeite täglich in Deutschland.

Dann ist Deutschland als tatsächlicher Tätigkeitsstaat regelmäßig besonders relevant. Zusätzlich ist eine mögliche Grenzgängerregelung zu prüfen.

Ich arbeite mehrere Tage pro Woche im Schweizer Homeoffice.

Diese Tage sind physisch in der Schweiz ausgeübte Arbeitstage und müssen getrennt von deutschen Arbeitstagen dokumentiert werden.

Muss mein deutscher Arbeitgeber weiter Lohnsteuer abziehen?

Das hängt von der deutschen Steuerpflicht, der Aufteilung der Tätigkeit und möglichen Freistellungs- oder Anpassungsverfahren ab.

Muss ich das Gehalt in der Schweiz deklarieren?

Bei Schweizer Ansässigkeit gehört der Arbeitslohn grundsätzlich in die Schweizer Steuerdeklaration; die DBA-Zuordnung ist dabei zu berücksichtigen.

Wo bin ich sozialversichert?

Das richtet sich nach eigenen Koordinationsregeln und insbesondere nach dem Umfang der Tätigkeit in Deutschland und der Schweiz.

Gilt die 50%-Telework-Regel auch hier?

Bei grenzüberschreitender Telearbeit kann die Rahmenvereinbarung relevant sein. Ihre Voraussetzungen müssen jedoch separat geprüft werden.

Kann mein Schweizer Homeoffice eine Betriebsstätte auslösen?

Das hängt von Funktion, Dauer, Verfügungsmacht und den tatsächlichen Umständen des Arbeitsplatzes ab und ist nicht automatisch der Fall.

Was passiert bei Geschäftsreisen?

Arbeitstage in weiteren Staaten sind separat zu erfassen und können die steuerliche Aufteilung zusätzlich verändern.

Checkliste

Unterlagen für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerprüfung

Arbeitsvertrag

Deutscher Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort und Homeoffice-Regelung.

Arbeitgeber Arbeitsort

Arbeitstage

Kalender mit deutschen Bürotagen, Schweizer Homeoffice, Geschäftsreisen, Urlaub und Krankheit.

Kalender Aufteilung

Lohnabrechnung

Deutsche Lohnabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigung und Arbeitgeberbescheinigungen.

Lohnsteuer Payroll

Schweizer Wohnsitz

Wohnsitznachweis und Schweizer Steuerunterlagen zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit.

Schweiz Ansässigkeit

Sozialversicherung

Versicherungsstatus, vorhandene Bescheinigungen und Angaben zum regelmäßigen Tätigkeitsumfang je Staat.

AHV Sozialversicherung

Homeoffice

Vereinbarung, tatsächliche Nutzung, Arbeitsmittel und Funktion des Schweizer Arbeitsplatzes.

Homeoffice Betriebsstätte

Vertiefung

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Steuerberatung Schweiz–Deutschland

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Wir prüfen Ansässigkeit, Tätigkeitsstaaten, Arbeitslohnaufteilung, deutschen Lohnsteuerabzug, Schweizer Besteuerung, Homeoffice und Sozialversicherung und berücksichtigen dabei auch mögliche Pflichten des Arbeitgebers.

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