Situation
Arbeitslohn & Schweizer WohnsitzDeutscher Arbeitgeber bei Schweizer Wohnsitz: Steuern
Wer in der Schweiz wohnt, aber für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, muss Arbeitslohn, Arbeitstage und Homeoffice grenzüberschreitend zuordnen. Entscheidend ist nicht allein der Sitz des Arbeitgebers, sondern vor allem, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und welche DBA-Regelung greift.
Überblick
Der deutsche Arbeitgeber bestimmt nicht automatisch den Besteuerungsstaat
Für unselbständige Arbeit ist der tatsächliche Tätigkeitsort regelmäßig einer der wichtigsten Anknüpfungspunkte.
Arbeitet die Person überwiegend in der Schweiz, können Schweizer Besteuerungsrechte entstehen. Werden daneben Arbeitstage in Deutschland ausgeübt, müssen diese gesondert betrachtet werden.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine besondere Grenzgängerregelung greift oder ob der Arbeitslohn nach den allgemeinen DBA-Regeln für unselbständige Arbeit aufgeteilt wird.
Allgemeiner Fall: deutscher Arbeitgeber – Schweizer Wohnsitz
Für die breitere Situation einschließlich Sozialversicherung und Arbeitgeberstruktur steht eine eigene Übersichtsseite zur Verfügung.
Arbeitsorte
Die Arbeitstage sollten nach Tätigkeitsstaat aufgeteilt werden
Schweizer Arbeitstage
Homeoffice oder Tätigkeit an einem Schweizer Arbeitsort begründen Arbeitstage in der Schweiz.
Deutsche Arbeitstage
Tage am deutschen Unternehmensstandort oder bei deutschen Kunden sind gesondert zu erfassen.
Drittstaatentage
Dienstreisen in andere Staaten können die Lohnaufteilung zusätzlich beeinflussen.
Vergütung zuordnen
Grundlohn und variable Vergütung müssen gegebenenfalls nach Arbeitstagen oder Leistungszeiträumen aufgeteilt werden.
Ein Arbeitsvertrag mit deutschem Arbeitgeber ersetzt keinen Arbeitstagekalender.
Für die DBA-Zuordnung zählt die tatsächliche Tätigkeit. Homeoffice, Geschäftsreisen und Tage am deutschen Unternehmensstandort sollten daher fortlaufend dokumentiert werden.
Steuerliche Koordination
Schweizer Wohnsitzbesteuerung und deutsche Lohnbesteuerung müssen zusammenpassen
Schweizer Besteuerung
Bei Schweizer Ansässigkeit ist die Schweiz regelmäßig der zentrale Wohnsitzstaat für die steuerliche Deklaration.
Deutschland
Für in Deutschland ausgeübte Arbeitstage kann Deutschland ein eigenes Besteuerungsrecht haben.
Grenzgängerregelung
Bei regelmäßiger grenzüberschreitender Rückkehr ist zu prüfen, ob eine besondere DBA-Grenzgängerregelung anwendbar ist.
Lohnsteuerabzug
Der deutsche Arbeitgeber muss prüfen, in welchem Umfang deutscher Lohnsteuerabzug erforderlich ist.
Schweizer Arbeitgeberpflichten
Regelmäßige Tätigkeit in der Schweiz kann auch für den deutschen Arbeitgeber administrative oder lohnbezogene Pflichten auslösen.
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung folgt einem eigenen Koordinationssystem und ist getrennt von der Einkommensteuer zu beurteilen.
Typische Fragen
Was bei deutschem Arbeitgeber und Schweizer Wohnsitz häufig geklärt werden muss
Wird mein gesamter Lohn in Deutschland besteuert?
Nicht zwingend. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsorte und die anwendbare DBA-Regelung.
Was gilt für Homeoffice in der Schweiz?
Homeoffice-Tage sind Schweizer Arbeitstage und müssen steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich gesondert betrachtet werden.
Was gilt für Tage im deutschen Büro?
Diese Tage können Deutschland ein Besteuerungsrecht am entsprechenden Arbeitslohnanteil geben.
Kann ich Grenzgänger sein?
Das hängt von Wohnsitz, Arbeitsort und tatsächlichem Rückkehrverhalten ab.
Was gilt für Bonuszahlungen?
Bonuszahlungen können nach dem zugrunde liegenden Leistungszeitraum und den jeweiligen Arbeitstagen aufzuteilen sein.
Muss der deutsche Arbeitgeber in der Schweiz etwas anmelden?
Bei regelmäßiger Tätigkeit in der Schweiz können zusätzliche Arbeitgeberpflichten entstehen und sollten vorab geprüft werden.
Wo zahle ich Sozialversicherung?
Das ergibt sich nicht automatisch aus der Steuer. Beschäftigungsorte, Homeoffice und Mehrstaatentätigkeit sind separat zu prüfen.
Brauche ich Steuererklärungen in beiden Staaten?
Das kann erforderlich sein, wenn beide Staaten aufgrund der Arbeitstage oder anderer Einkünfte steuerlich anknüpfen.
Checkliste
Unterlagen für die Lohnsteuerprüfung
Arbeitsvertrag
Arbeitgeber, Arbeitsort, Vergütung und Homeoffice-Regelung.
Wohnsitz
Schweizer Wohnadresse und gegebenenfalls weitere Wohnmöglichkeiten.
Arbeitstagekalender
Schweiz-, Deutschland-, Homeoffice- und Drittstaatentage.
Lohnunterlagen
Lohnabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigung und Bonusunterlagen.
Reiseunterlagen
Dienstreisen, Kundenbesuche und Tätigkeiten außerhalb beider Staaten.
Sozialversicherung
A1-Bescheinigung und sonstige Nachweise zur Versicherungszuordnung.
Vertiefung
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