wohnsitz-schweiz-wohnung-deutschland

Startseite Fachwissen Schweiz–Deutschland Ansässigkeit & Umzug Wohnsitz Schweiz – Wohnung Deutschland

Situation

Doppelwohnsitz

Wohnsitz in der Schweiz und Wohnung in Deutschland

Wer in der Schweiz lebt, aber in Deutschland weiterhin eine eigene Wohnmöglichkeit besitzt oder angemietet hat, kann trotz Schweizer Lebensmittelpunkt weiterhin einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Dann müssen der deutsche Wohnsitz, die Schweizer Steueransässigkeit, die DBA-Ansässigkeit und die besonderen Regeln des DBA Deutschland–Schweiz getrennt geprüft werden.

Überblick

Schweizer Lebensmittelpunkt schließt einen deutschen Wohnsitz nicht aus

Eine Person kann nach deutschem innerstaatlichem Recht weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben, obwohl sie überwiegend in der Schweiz lebt und dort steuerlich ansässig ist.

Für den deutschen Wohnsitz ist insbesondere zu prüfen, ob in Deutschland weiterhin eine zum Wohnen geeignete Unterkunft tatsächlich zur Verfügung steht und die objektiven Umstände erkennen lassen, dass sie als eigene Bleibe beibehalten und benutzt werden soll.

Eine melderechtliche Abmeldung, der Schweizer Aufenthaltstitel oder die Tatsache, dass sich der Lebensmittelpunkt in der Schweiz befindet, beenden einen deutschen Wohnsitz deshalb nicht automatisch.

Bestehen steuerliche Anknüpfungspunkte in beiden Staaten, wird anschließend geprüft, welchem Staat die Person für Zwecke des Doppelbesteuerungsabkommens zugeordnet wird. Bei Deutschland und der Schweiz ist damit die Prüfung allerdings noch nicht zwingend beendet.

Die gleiche Situation aus deutscher Sicht

TaxRep Deutschland vertieft insbesondere den deutschen Wohnsitz nach § 8 AO, die unbeschränkte Steuerpflicht und die Auswirkungen einer fortbestehenden deutschen Wohnung.

Deutsche Perspektive

Systematik

Vier Prüfungsebenen müssen auseinandergehalten werden

01

Deutscher Wohnsitz

Zuerst wird nach deutschem Recht geprüft, ob die Wohnung weiterhin einen Wohnsitz und damit grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht begründet.

02

Schweizer Steuerpflicht

Separat wird festgestellt, ob aufgrund von Wohnsitz oder Aufenthalt eine persönliche Steuerpflicht in der Schweiz besteht.

03

DBA-Ansässigkeit

Sind beide Staaten innerstaatlich zuständig, wird die Person anhand der Tie-Breaker-Regeln einem Staat für Abkommenszwecke zugeordnet.

04

DE–CH-Sonderregeln

Danach sind insbesondere Art. 4 Abs. 3 und gegebenenfalls Art. 4 Abs. 4 DBA zu prüfen, bevor die einzelnen Einkünfte steuerlich zugeordnet werden.

„DBA-ansässig in der Schweiz“ bedeutet nicht automatisch „in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig“.

Gerade das DBA Deutschland–Schweiz enthält zusätzliche Ansässigkeits- und Besteuerungsregeln, die nach der normalen Tie-Breaker-Prüfung noch berücksichtigt werden müssen.

DBA-Ansässigkeit

Wie wird bei Wohnmöglichkeiten in beiden Staaten die Ansässigkeit bestimmt?

Bestehen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz innerstaatliche Ansässigkeitsmerkmale, sieht Art. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens eine abgestufte Prüfung vor. Die bloße Anzahl der Aufenthaltstage entscheidet dabei nicht als erstes Kriterium.

1. Ständige Wohnstätte

Zunächst wird geprüft, ob der Person in einem oder beiden Staaten eine dauerhaft nutzbare Wohnstätte zur Verfügung steht.

2. Mittelpunkt der Lebensinteressen

Bestehen Wohnstätten in beiden Staaten, werden die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen insgesamt gewürdigt.

3. Gewöhnlicher Aufenthalt

Kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht bestimmt werden, wird die tatsächliche Aufenthaltsverteilung relevant.

4. Staatsangehörigkeit und Verständigung

Lässt sich auch über den gewöhnlichen Aufenthalt keine Zuordnung treffen, folgen Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls ein Verständigungsverfahren der zuständigen Behörden.

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist eine Gesamtwürdigung.

Familie, Partnerschaft, berufliche Tätigkeit, Vermögen, gesellschaftliche Beziehungen und die tatsächliche Lebensführung werden zusammen betrachtet. Kein einzelnes Merkmal entscheidet automatisch.

DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz

Die Tie-Breaker-Prüfung für Wohnstätten in Deutschland und der Schweiz wird in einem eigenen Beitrag systematisch vertieft.

DBA-Ansässigkeit ansehen

Besonderheit Deutschland–Schweiz

Nach dem Tie-Breaker kann Deutschland trotzdem weitergehend besteuern

Das DBA Deutschland–Schweiz enthält zusätzliche Regeln, die über den klassischen OECD-Tie-Breaker hinausgehen. Deshalb reicht die Feststellung „DBA-ansässig in der Schweiz“ für die deutsche Steuerprüfung nicht immer aus.

Art. 4 Abs. 3: ständige Wohnstätte in Deutschland

Gilt eine Person nach dem Tie-Breaker als in der Schweiz ansässig, verfügt sie aber weiterhin über eine ständige Wohnstätte in Deutschland oder hält sie sich dort mindestens sechs Monate im Kalenderjahr gewöhnlich auf, kann Deutschland sie nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht besteuern. Die schweizerische Besteuerung bleibt dabei bestehen; die Doppelbesteuerung wird nach den Abkommensregeln entlastet.

Art. 4 Abs. 4: besondere Regel nach dem Wegzug

Bei bestimmten Personen, die nach längerer unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland in die Schweiz ziehen, kann Deutschland im Wegzugsjahr und in den folgenden Jahren für bestimmte deutsche Einkünfte und in Deutschland belegene Vermögenswerte ein erweitertes Besteuerungsrecht behalten. Staatsangehörigkeit, bisherige Steuerpflicht und gesetzliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Eine deutsche Wohnung ist deshalb im DBA-Schweiz-Fall besonders wichtig.

Die Wohnung kann zunächst einen deutschen Wohnsitz nach § 8 AO begründen. Unabhängig davon ist zu prüfen, ob sie auch eine ständige Wohnstätte im Sinne des DBA darstellt. Diese Begriffe sollten nicht ungeprüft gleichgesetzt werden.

Die Art.-4-Abs.-4-Regel ist nicht auf jeden Wegzug in die Schweiz anwendbar.

Insbesondere bestehen abkommensrechtliche Ausnahmen für bestimmte Wegzugsgründe und Personengruppen. Die Voraussetzungen sollten deshalb nicht allein anhand der Aufenthaltsdauer oder der deutschen Staatsangehörigkeit beurteilt werden.

Typische Fragen

Wann wird eine deutsche Wohnung bei Schweizer Wohnsitz steuerlich relevant?

Ich bin in Deutschland abgemeldet. Reicht das?

Nein. Die melderechtliche Abmeldung ist nur ein Indiz. Entscheidend sind die tatsächliche Verfügungsmacht über die Wohnung und die objektiv erkennbare Nutzung als eigene Bleibe.

Ich nutze die Wohnung nur gelegentlich.

Wenige Aufenthaltstage schließen einen steuerlichen Wohnsitz nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die Wohnung dauerhaft als eigene Wohnmöglichkeit bereitgehalten und tatsächlich mit Wohncharakter genutzt wird.

Mein Ehepartner oder meine Kinder wohnen weiterhin dort.

Eine weiterhin genutzte Familienwohnung kann ein starkes Indiz für einen deutschen Wohnsitz sein und ist zugleich für den Mittelpunkt der Lebensinteressen im DBA besonders relevant.

Die Wohnung ist langfristig vermietet.

Ist die Wohnung tatsächlich an Dritte überlassen und besteht während der Vermietung keine eigene Nutzungsmöglichkeit, spricht dies regelmäßig gegen einen eigenen Wohnsitz in dieser Wohnung.

Ich habe nur ein Zimmer bei meinen Eltern.

Eine bloße Besuchsmöglichkeit genügt nicht automatisch. Entscheidend ist, ob eine eigene, hinreichend dauerhafte Wohnmöglichkeit tatsächlich zur Verfügung steht und als eigene Bleibe genutzt wird.

Ich habe eine Wohnung für berufliche Aufenthalte.

Auch eine beruflich veranlasste Zweitwohnung kann einen steuerlichen Wohnsitz begründen, wenn sie tatsächlich zum Wohnen geeignet ist, dem Steuerpflichtigen zur Verfügung steht und als eigene Bleibe beibehalten und benutzt wird.

Ich bin nach dem DBA eindeutig in der Schweiz ansässig. Ist Deutschland damit erledigt?

Nicht zwingend. Eine ständige Wohnstätte in Deutschland kann insbesondere die Sonderregel des Art. 4 Abs. 3 DBA auslösen. Zusätzlich können deutsche Einkünfte unabhängig von der Ansässigkeit weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein.

Muss ich weiterhin deutsche Steuererklärungen abgeben?

Das hängt von der deutschen innerstaatlichen Steuerpflicht, den DBA-Sonderregeln und den verbleibenden deutschen Einkünften ab. Erklärungspflichten können deshalb auch bei Schweizer DBA-Ansässigkeit fortbestehen.

Beispiele

Typische Konstellationen

Eigentumswohnung bleibt eingerichtet und verfügbar

Die Wohnung kann einen deutschen Wohnsitz begründen, wenn sie weiterhin tatsächlich als eigene Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht und die Umstände eine weitere Nutzung erkennen lassen.

Eigentum § 8 AO

Wohnung langfristig an Dritte vermietet

Besteht während der Vermietung keine eigene Verfügungsmöglichkeit, spricht dies regelmäßig gegen einen fortbestehenden Wohnsitz in dieser Wohnung.

Vermietung Verfügbarkeit

Familie bleibt in Deutschland

Eine weiterhin genutzte Familienwohnung kann sowohl für den deutschen Wohnsitz als auch für die DBA-Prüfung und den Mittelpunkt der Lebensinteressen erhebliches Gewicht haben.

Familie Lebensinteressen

Wochenendwohnung in Deutschland

Auch eine regelmäßig genutzte Wochenendwohnung kann einen Wohnsitz begründen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob sie für Art. 4 DBA als ständige Wohnstätte relevant ist.

Zweitwohnung DBA

Zimmer bei Eltern oder Verwandten

Entscheidend ist, ob tatsächlich eine eigene Wohnmöglichkeit mit ausreichender Verfügungsmacht besteht. Ein Gästezimmer für gelegentliche Besuche reicht nicht automatisch aus.

Zimmer Verfügungsmacht

Lebensmittelpunkt Schweiz, ständige Wohnstätte Deutschland

Selbst wenn der Tie-Breaker zur Schweizer DBA-Ansässigkeit führt, muss anschließend geprüft werden, ob Deutschland nach Art. 4 Abs. 3 DBA weiterhin überdachend besteuern darf.

Art. 4 Abs. 3 Überdachung

Vertiefung

Passende Seiten zu Wohnsitz, Doppelansässigkeit und Wegzug

DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz Deutschland–Schweiz

Ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt und weitere Tie-Breaker-Kriterien.

Artikel lesen

Umzug von Deutschland in die Schweiz

Wohnsitzwechsel, Übergangsjahr, deutsche Reststeuerpflicht, Immobilien, Beteiligungen und Kapitalanlagen.

Situation öffnen

Steuererklärungen & Meldepflichten Deutschland–Schweiz

Erklärungspflichten in beiden Staaten, DBA-Entlastung und Koordination deutscher Einkünfte mit der Schweizer Deklaration.

Thema öffnen

Steuerlicher Wohnsitz in Deutschland

Wohnung, Innehaben, Beibehalten und Benutzen als Voraussetzungen des deutschen steuerlichen Wohnsitzes.

Deutschen Fachartikel lesen

Wohnsitz trotz Wegzug aus Deutschland

Wann eine deutsche Wohnung trotz Auslandsumzug weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht auslösen kann.

Deutschen Fachartikel lesen

Wegzug aus Deutschland und steuerliche Wohnsitzaufgabe

Wann die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht tatsächlich endet und welche deutschen Anknüpfungspunkte fortbestehen können.

Deutschen Fachartikel lesen

Steuerberatung Schweiz–Deutschland

Sie wohnen in der Schweiz und haben weiterhin eine Wohnung in Deutschland?

Wir prüfen den deutschen steuerlichen Wohnsitz, die Schweizer Steuerpflicht, die DBA-Ansässigkeit, den Mittelpunkt der Lebensinteressen sowie die besonderen Regeln des DBA Deutschland–Schweiz und koordinieren daraus folgende Steuer- und Erklärungspflichten in beiden Staaten.

Wohnsitzsituation prüfen lassen