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Artikel · Kapitalanlagen & Quellensteuern

US-REIT bei Schweizer Wohnsitz

Wie werden Anteile an einem US Real Estate Investment Trust besteuert, wenn der Anleger in der Schweiz wohnt? US-REITs verbinden Merkmale einer börsengehandelten Kapitalanlage mit besonderen US-Regeln für Immobiliengewinne. Deshalb müssen Ausschüttungen, Quellensteuer und ein möglicher FIRPTA-Bezug getrennt geprüft werden.

Immobilien über Wertpapiere

Ein REIT ist keine direkt gehaltene US-Immobilie

Ein Real Estate Investment Trust hält typischerweise Immobilien oder immobilienbezogene Anlagen und schüttet einen erheblichen Teil seiner Ergebnisse an seine Anteilseigner aus.

Der Anleger hält jedoch grundsätzlich Aktien beziehungsweise Anteile am REIT und nicht unmittelbar die einzelnen Immobilien des REIT.

Für ausländische Anleger enthält das US-Steuerrecht dennoch besondere Regeln, wenn Ausschüttungen oder Veräußerungsgewinne auf US Real Property Interests zurückgehen.

Einordnung

Drei Ebenen müssen unterschieden werden

REIT-Anteil

Der Anleger hält einen Anteil an einer US-Gesellschaft beziehungsweise Qualified Investment Entity und nicht unmittelbar eine einzelne Immobilie.

Ausschüttung

Zahlungen eines REIT können steuerlich unterschiedlich qualifiziert werden. Deshalb muss die konkrete Ausschüttung und deren steuerliche Kennzeichnung betrachtet werden.

Veräußerung

Beim Verkauf der REIT-Anteile ist separat zu prüfen, ob die Beteiligung für einen ausländischen Anleger als US Real Property Interest behandelt wird oder eine Ausnahme greift.

US-Steuer

REIT-Ausschüttungen sind steuerlich nicht immer gewöhnliche Dividenden

Für einen Schweizer Anleger, der für US-Steuerzwecke als ausländische Person behandelt wird, können Ausschüttungen eines US-REIT unterschiedlichen US-Quellensteuerregeln unterliegen.

Besonders relevant ist, ob eine Ausschüttung lediglich als Dividende behandelt wird oder auf Gewinne aus der Veräußerung von US Real Property Interests entfällt.

  • ordinary REIT dividend
  • capital gain distribution
  • US Real Property Interest prüfen
  • Qualified Investment Entity berücksichtigen
  • Beteiligungshöhe prüfen
  • Börsenhandel des REIT berücksichtigen
  • W-8BEN und Treaty Status prüfen
  • Form 1042-S auswerten

Ausschüttungen

Welche Art von Zahlung hat der REIT geleistet?

Dividend

Gewöhnliche Ausschüttung

Soweit die Zahlung als Dividende behandelt wird, gelten grundsätzlich die US-Quellensteuerregeln für Dividenden an ausländische Anleger einschließlich möglicher Treaty Benefits.

Immobiliengewinn

Capital-Gain-Distribution

Soweit eine Ausschüttung auf einen Gewinn des REIT aus der Veräußerung eines US Real Property Interest entfällt, können besondere FIRPTA-Regeln Anwendung finden.

Sonstige

Andere Bestandteile

Ausschüttungen können weitere steuerliche Bestandteile enthalten. Für die grenzüberschreitende Behandlung sollte deshalb die steuerliche Jahresaufstellung des Brokers oder REIT verwendet werden.

FIRPTA & börsengehandelte REITs

Die Beteiligungshöhe kann entscheidend sein

REITs gehören für diese Regeln zu den sogenannten Qualified Investment Entities. Grundsätzlich können Ausschüttungen, die auf Gewinne aus US-Immobilien zurückgehen, bei einem ausländischen Anteilseigner wie ein Gewinn aus einem US Real Property Interest behandelt werden.

Für Anteile eines REIT, die regelmäßig an einem etablierten US-Wertpapiermarkt gehandelt werden, besteht jedoch eine wichtige Ausnahme.

Hielt der Anleger während des maßgeblichen Einjahreszeitraums nicht mehr als 10 % des börsengehandelten REIT, wird eine entsprechende Ausschüttung grundsätzlich nicht als USRPI-Veräußerungsgewinn behandelt, sondern kann als Dividende des REIT behandelt werden.

  • ist der REIT börsengehandelt?
  • wie hoch ist die Beteiligung?
  • wurde irgendwann mehr als 10 % gehalten?
  • welcher Einjahreszeitraum ist maßgeblich?
  • wie wurde die Ausschüttung vom REIT bezeichnet?

FIRPTA-Withholding

Bestimmte Immobiliengewinn-Ausschüttungen können einem besonderen Einbehalt unterliegen

Wird eine REIT-Ausschüttung bei einem ausländischen Anleger als Gewinn aus der Veräußerung eines US Real Property Interest behandelt, gelten besondere FIRPTA-Withholding-Regeln.

Nach den aktuellen IRS-Regeln beträgt der Einbehalt auf eine solche QIE-Ausschüttung grundsätzlich 21 % des entsprechenden Betrags.

Bei einem typischen kleinen Anteil an einem börsengehandelten REIT kann dagegen die zuvor dargestellte Ausnahme relevant sein.

Schweizer Steuererklärung

REIT-Anteil und Ausschüttungen müssen auch in der Schweiz erfasst werden

Der besondere US-Immobilienbezug ändert nichts daran, dass ein Schweizer Privatanleger den REIT-Anteil und seine steuerbaren Erträge nach Schweizer Recht deklarieren muss.

Ausschüttungen

Steuerbare Ausschüttungen werden grundsätzlich als Einkommen aus beweglichem Vermögen in der Schweizer Steuererklärung erfasst. Die Schweizer Qualifikation ist eigenständig zu bestimmen.

Vermögenssteuer

Der REIT-Anteil wird mit seinem maßgeblichen Steuerwert im Wertschriftenverzeichnis und damit für die kantonale Vermögenssteuer berücksichtigt.

US-Quellensteuer

Einbehaltene US-Steuern müssen nach Art und Höhe identifiziert werden. Anschließend ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Schweizer Anrechnung beziehungsweise Entlastung möglich ist.

Abgrenzung

US-REIT oder direkte US-Immobilie?

REIT-Anteil

Der Anleger hält ein Wertpapier beziehungsweise einen Anteil an einer Investmentgesellschaft.

  • Depotposition
  • REIT-Ausschüttungen
  • US-Quellensteuer
  • mögliche QIE-/FIRPTA-Sonderregeln
  • Schweizer Wertschriftenverzeichnis

Direkte US-Immobilie

Der Steuerpflichtige hält unmittelbar US-Grundbesitz.

  • US-Mieteinkünfte
  • Schedule E / gegebenenfalls 871(d)
  • US-Abschreibung
  • FIRPTA bei Verkauf
  • State Tax

US-Person in der Schweiz

Für US Citizens ist die NRA-Quellensteueranalyse nicht die richtige Ausgangsbasis

Die dargestellten Quellensteuer- und FIRPTA-Fragen betreffen insbesondere einen Schweizer Anleger, der für US-Steuerzwecke eine ausländische Person ist.

Ein US Citizen oder anderer US-Steuerresident mit Schweizer Wohnsitz wird grundsätzlich nach den normalen US-Regeln auf seine weltweiten Kapitalerträge besteuert. Die Ausschüttungsinformationen eines REIT können dabei trotzdem für die korrekte US-Qualifikation relevant sein.

Beispiele

Typische Fälle

Börsengehandelter REIT

Schweizer Anleger hält 0,1 % eines US-REIT

Eine Schweizer Privatperson ohne US-Steueransässigkeit hält über ihr Depot eine kleine Beteiligung an einem börsengehandelten US-REIT.

Ausschüttungen und US-Quellensteuer prüfen. Für Immobiliengewinn-Ausschüttungen kann die besondere Ausnahme für börsengehandelte REITs bei Beteiligungen von höchstens 10 % relevant sein.
Große Beteiligung

Anleger hält mehr als 10 % des REIT

Der Anleger überschreitet während des maßgeblichen Zeitraums die 10-%-Grenze.

Die Börsenhandelsausnahme kann nicht ohne Weiteres angewendet werden. QIE-/FIRPTA-Regeln müssen detailliert geprüft werden.
Capital Gain

REIT verkauft US-Immobilien

Der REIT erzielt einen Gewinn aus der Veräußerung von US-Grundbesitz und schüttet den entsprechenden Betrag an die Anleger aus.

Für den ausländischen Anleger ist zu bestimmen, ob die Ausschüttung als QIE-USRPI-Gewinn behandelt wird oder eine Ausnahme greift.
US Citizen

US Citizen mit Schweizer Wohnsitz hält REIT

Der Anleger lebt in Zürich, ist aber US-Staatsbürger und hält einen US-REIT im US-Depot.

Die normale NRA-Quellensteuerlogik ist nicht maßgeblich. US- und Schweizer Besteuerung müssen als zwei laufende Steuerregime koordiniert werden.

Unterlagen

Welche Informationen werden benötigt?

REIT

  • Name / Ticker / ISIN
  • Börsenplatz
  • Stückzahl
  • Beteiligungsquote
  • Kauf- und Verkaufsdaten
  • Jahresendwert

Ausschüttungen

  • Broker-Jahresauszug
  • Dividend Statements
  • Capital Gain Distributions
  • Form 1042-S
  • einbehaltene US-Steuer
  • REIT Tax Classification

Anleger

  • Schweizer Steueransässigkeit
  • US Citizenship / Green Card
  • W-8BEN oder W-9
  • Depotstaat
  • weitere REIT-Beteiligungen
  • Schweizer Wertschriftenverzeichnis

Steuerberatung Schweiz–USA

Sie halten US-REITs bei Schweizer Wohnsitz?

Wir prüfen die US-Qualifikation von REIT-Ausschüttungen, Quellensteuer und mögliche FIRPTA-Sonderregeln und koordinieren die korrekte Deklaration in der Schweiz und – bei US-Personen – in der US-Steuererklärung.

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