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Schweizer Steuern

Steuerberatung zu Erbschaften und Schenkungen

Steuerliche Beratung bei Erbschaften, Vermächtnissen, Schenkungen und Erbvorbezügen. Wir prüfen die kantonale Steuerpflicht, unterstützen bei Deklarationen und koordinieren grenzüberschreitende Nachlässe und Vermögensübertragungen.

Nachfolge und Vermögensübertragung

Steuerliche Folgen frühzeitig klären

Erbschaften und Schenkungen können je nach Kanton, Verwandtschaftsverhältnis, Art des Vermögens und internationalem Bezug unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend ist daher zunächst, welcher Kanton zuständig ist und welche Deklarations-, Bewertungs- oder Zahlungsfolgen entstehen.

Unsere Beratung verbindet die allgemeine steuerliche Einordnung mit der Prüfung der konkreten kantonalen Regelungen und der erforderlichen Umsetzung.

Leistungsübersicht

Unsere Leistungen bei Erbschaften und Schenkungen

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem zuständigen Kanton, den beteiligten Personen, der Vermögensart und möglichen Auslandsbezügen.

Steuerliche Erstprüfung

Wir klären, ob und in welchem Kanton eine Steuerpflicht oder Meldepflicht besteht.

  • Zuständiger Kanton
  • Steuerpflichtige Person
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • Steuerbefreiungen

Deklaration und Verfahren

Wir unterstützen bei Steuererklärungen, Meldungen und der Kommunikation mit den Behörden.

  • Erbschaftsdeklarationen
  • Schenkungsanzeigen
  • Fristen und Unterlagen
  • Behördenkorrespondenz

Vermögenswerte und Bewertung

Wir prüfen die steuerliche Behandlung und erforderliche Bewertung der übertragenen Vermögenswerte.

  • Bank- und Wertschriftendepots
  • Immobilien
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Sonstiges Vermögen

Internationale Sachverhalte

Bei grenzüberschreitenden Fällen koordinieren wir die Schweizer Behandlung mit den Regeln anderer Staaten.

  • Ausländische Erblasser
  • Erben im Ausland
  • Vermögen in mehreren Staaten
  • Schweiz–Deutschland und Schweiz–USA

Typische Ausgangslagen

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Erbschaft aus der Schweiz

Ein Nachlass wird auf mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer verteilt.

Schenkung oder Erbvorbezug

Vermögen soll bereits zu Lebzeiten auf Kinder oder andere Personen übertragen werden.

Immobilienübertragung

Eine Schweizer oder ausländische Immobilie ist Teil einer Erbschaft oder Schenkung.

Unternehmensnachfolge

Anteile oder ein Betrieb sollen innerhalb oder ausserhalb der Familie übertragen werden.

Mehrere Kantone

Wohnsitz, Immobilien und weitere Vermögenswerte liegen in unterschiedlichen Kantonen.

Internationaler Nachlass

Erblasser, Erben oder Vermögenswerte haben Bezug zu mehreren Staaten.

Fachinformationen

Allgemeine und kantonale Informationen verbinden

Diese Leistungsseite beschreibt unsere Beratung. Ergänzende Fachseiten können später die allgemeinen Regeln, kantonalen Unterschiede und grenzüberschreitenden Besonderheiten vertiefen und mit den Kantonsseiten verknüpft werden.

Häufige Fragen

Erbschaften und Schenkungen

Ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer in der ganzen Schweiz gleich?
Nein. Zuständigkeit, Steuerbefreiungen, Tarife, Bewertung und Verfahren richten sich nach den Regelungen des jeweils zuständigen Kantons.
Beraten Sie auch vor einer geplanten Schenkung?
Ja. Vor einer Übertragung können insbesondere Steuerpflicht, Bewertung, Zeitpunkt, Dokumentation und mögliche internationale Folgen geprüft werden.
Unterstützen Sie bei Immobilien oder Unternehmensanteilen?
Ja. Immobilien und Beteiligungen erfordern häufig eine gesonderte steuerliche und bewertungsbezogene Prüfung.
Bearbeiten Sie auch internationale Erbfälle?
Ja. Bei Bezügen zu Deutschland, den USA oder anderen Staaten koordinieren wir die Schweizer steuerliche Behandlung mit den ausländischen Pflichten.
Wo finde ich die Regelungen meines Kantons?
Die oben verlinkten kantonalen Serviceseiten bündeln die für Privatpersonen relevanten Steuerarten und Besonderheiten des jeweiligen Kantons.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Erbschaft oder Schenkung.

Im Erstgespräch klären wir die beteiligten Personen, Vermögenswerte, zuständigen Kantone, Fristen und internationalen Bezüge sowie den voraussichtlichen Leistungsumfang.