Schweizer Steuern
Steuerberatung zu Erbschaften und Schenkungen
Steuerliche Beratung bei Erbschaften, Vermächtnissen, Schenkungen und Erbvorbezügen. Wir prüfen die kantonale Steuerpflicht, unterstützen bei Deklarationen und koordinieren grenzüberschreitende Nachlässe und Vermögensübertragungen.
Nachfolge und Vermögensübertragung
Steuerliche Folgen frühzeitig klären
Erbschaften und Schenkungen können je nach Kanton, Verwandtschaftsverhältnis, Art des Vermögens und internationalem Bezug unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend ist daher zunächst, welcher Kanton zuständig ist und welche Deklarations-, Bewertungs- oder Zahlungsfolgen entstehen.
Unsere Beratung verbindet die allgemeine steuerliche Einordnung mit der Prüfung der konkreten kantonalen Regelungen und der erforderlichen Umsetzung.
Leistungsübersicht
Unsere Leistungen bei Erbschaften und Schenkungen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem zuständigen Kanton, den beteiligten Personen, der Vermögensart und möglichen Auslandsbezügen.
Steuerliche Erstprüfung
Wir klären, ob und in welchem Kanton eine Steuerpflicht oder Meldepflicht besteht.
- Zuständiger Kanton
- Steuerpflichtige Person
- Verwandtschaftsverhältnis
- Steuerbefreiungen
Deklaration und Verfahren
Wir unterstützen bei Steuererklärungen, Meldungen und der Kommunikation mit den Behörden.
- Erbschaftsdeklarationen
- Schenkungsanzeigen
- Fristen und Unterlagen
- Behördenkorrespondenz
Vermögenswerte und Bewertung
Wir prüfen die steuerliche Behandlung und erforderliche Bewertung der übertragenen Vermögenswerte.
- Bank- und Wertschriftendepots
- Immobilien
- Unternehmensbeteiligungen
- Sonstiges Vermögen
Internationale Sachverhalte
Bei grenzüberschreitenden Fällen koordinieren wir die Schweizer Behandlung mit den Regeln anderer Staaten.
- Ausländische Erblasser
- Erben im Ausland
- Vermögen in mehreren Staaten
- Schweiz–Deutschland und Schweiz–USA
Typische Ausgangslagen
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Ein Nachlass wird auf mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer verteilt.
Vermögen soll bereits zu Lebzeiten auf Kinder oder andere Personen übertragen werden.
Eine Schweizer oder ausländische Immobilie ist Teil einer Erbschaft oder Schenkung.
Anteile oder ein Betrieb sollen innerhalb oder ausserhalb der Familie übertragen werden.
Wohnsitz, Immobilien und weitere Vermögenswerte liegen in unterschiedlichen Kantonen.
Erblasser, Erben oder Vermögenswerte haben Bezug zu mehreren Staaten.
Fachinformationen
Allgemeine und kantonale Informationen verbinden
Diese Leistungsseite beschreibt unsere Beratung. Ergänzende Fachseiten können später die allgemeinen Regeln, kantonalen Unterschiede und grenzüberschreitenden Besonderheiten vertiefen und mit den Kantonsseiten verknüpft werden.
Häufige Fragen
Erbschaften und Schenkungen
Ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer in der ganzen Schweiz gleich?
Beraten Sie auch vor einer geplanten Schenkung?
Unterstützen Sie bei Immobilien oder Unternehmensanteilen?
Bearbeiten Sie auch internationale Erbfälle?
Wo finde ich die Regelungen meines Kantons?
Kontakt
Besprechen wir Ihre Erbschaft oder Schenkung.
Im Erstgespräch klären wir die beteiligten Personen, Vermögenswerte, zuständigen Kantone, Fristen und internationalen Bezüge sowie den voraussichtlichen Leistungsumfang.
