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SteuerleitfadenUnternehmen › Gründung und Rechtsform

Steuerliche Strukturwahl in der Schweiz

Gründung und Wahl der Rechtsform

Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, GmbH und AG unterscheiden sich bei Haftung, Kapitalbedarf, Besteuerung, Sozialversicherung, Nachfolge und administrativem Aufwand. Die passende Rechtsform richtet sich nach Geschäftsmodell, Risiko, Gewinnentwicklung und den Plänen der Gründer.

Keine universell beste Rechtsform

Die Struktur muss zur wirtschaftlichen Realität passen

Personenunternehmen sind rechtlich und steuerlich eng mit den Inhabern verbunden. Kapitalgesellschaften sind eigene Rechtsträger und eigene Steuersubjekte. Dadurch verändern sich Haftung, Gewinnbesteuerung, Sozialversicherung und Ausschüttung.

Auch die spätere Aufnahme von Investoren, der Verkauf des Unternehmens oder eine Nachfolgelösung sollten bereits bei der Gründung mitgedacht werden.

Haftung

Persönliche Haftung bei Personenunternehmen gegenüber Haftungsbegrenzung bei Kapitalgesellschaften.

Besteuerung

Direkte Zurechnung an den Inhaber oder getrennte Besteuerung von Gesellschaft und Gesellschafter.

Finanzierung und Nachfolge

Kapitalaufnahme, Beteiligungsübertragung und Verkaufsmöglichkeiten unterscheiden sich erheblich.

Rechtsformenvergleich

Wesentliche Unterschiede im Überblick

MerkmalEinzelunternehmenKollektivgesellschaftGmbHAG
RechtspersönlichkeitKeine eigene juristische PersonKeine juristische PersonEigene juristische PersonEigene juristische Person
MindestkapitalKeinesKeinesCHF 20'000, grundsätzlich vollständig einbezahltCHF 100'000 Aktienkapital; bei Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt
HaftungInhaber persönlich und unbeschränktGesellschafter persönlich, subsidiär und solidarischGrundsätzlich GesellschaftsvermögenGrundsätzlich Gesellschaftsvermögen
GewinnbesteuerungBeim Inhaber als EinkommenBei den Gesellschaftern anteiligGewinnsteuer bei Gesellschaft; Dividende beim GesellschafterGewinnsteuer bei Gesellschaft; Dividende beim Aktionär
SozialversicherungInhaber grundsätzlich selbständig erwerbendGesellschafter grundsätzlich selbständig erwerbendInhaber mit Lohn grundsätzlich Arbeitnehmer der GmbHAktionär mit Lohn grundsätzlich Arbeitnehmer der AG
ÜbertragungÜbertragung einzelner Aktiven oder UmwandlungVertrags- und personenbezogenÜbertragung von StammanteilenÜbertragung von Aktien

Personenunternehmen

Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaft

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen eignet sich häufig für persönlich geprägte Tätigkeiten mit überschaubarem Haftungs- und Kapitalbedarf. Der Inhaber versteuert den Gewinn als Einkommen und das Geschäftsvermögen als Vermögen.

Kollektivgesellschaft

Bei mehreren natürlichen Personen kann eine Kollektivgesellschaft gewählt werden. Gewinn und Vermögen werden den Gesellschaftern zugerechnet; zugleich bestehen erhebliche persönliche Haftungsrisiken.

Geschäfts- und Privatvermögen

Die Abgrenzung beeinflusst Abschreibungen, Schuldzinsen, Kapitalgewinne und Sozialversicherungsbeiträge. Gemischt genutzte Vermögenswerte benötigen eine klare Zuordnung.

Sozialversicherung

Ob eine Tätigkeit AHV-rechtlich als selbständig gilt, entscheidet die zuständige Ausgleichskasse anhand der tatsächlichen Verhältnisse. Eine blosse Bezeichnung im Vertrag genügt nicht.

Umwandlung in GmbH oder AG

Bei Wachstum kann eine Überführung in eine Kapitalgesellschaft sinnvoll sein. Buchwertfortführung, Sperrfristen, Mehrwertsteuer und Übertragung von Verträgen müssen geplant werden.

Kapitalgesellschaften

GmbH oder Aktiengesellschaft?

GmbH

Die GmbH ist häufig für inhabergeführte KMU geeignet. Gesellschafter und Stammanteile sind im Handelsregister sichtbar. Die Struktur ist personenbezogener als die AG.

AG

Die AG eignet sich besonders bei grösserem Kapitalbedarf, Investoren, Mitarbeiterbeteiligungen und einer leichteren Übertragbarkeit von Beteiligungen. Aktionäre sind grundsätzlich nicht öffentlich im Handelsregister eingetragen.

Doppelbelastung

Gewinne werden zunächst bei der Gesellschaft besteuert. Ausschüttungen unterliegen beim Gesellschafter zusätzlich der Einkommenssteuer; qualifizierte Beteiligungen können teilweise besteuert werden.

Lohn oder Dividende

Geschäftsführer und mitarbeitende Eigentümer sollten eine angemessene Lohn- und Dividendenpolitik festlegen. Unangemessen tiefe Löhne oder verdeckte Gewinnausschüttungen können korrigiert werden.

Kapital und Reserven

Gründungskapital, Agio, Kapitaleinlagereserven, Gesellschafterdarlehen und spätere Kapitalrückzahlungen sollten steuerlich sauber dokumentiert werden.

Die AG ist nicht automatisch steuerlich günstiger als die GmbH Beide sind Kapitalgesellschaften. Unterschiede liegen vor allem in Kapital, Governance, Offenlegung, Übertragbarkeit und Finanzierungsmöglichkeiten.

Steuerliche Folgen

Welche Steuern bereits bei der Strukturwahl wichtig sind

Gewinn- und Einkommenssteuer

Personenunternehmen versteuern den Gewinn direkt beim Inhaber. Kapitalgesellschaften zahlen Gewinnsteuer; Lohn und Dividenden werden beim Eigentümer separat besteuert.

Kapital- und Vermögenssteuer

Kapitalgesellschaften unterliegen der kantonalen Kapitalsteuer. Bei Personenunternehmen fliesst das Geschäftsvermögen in die persönliche Vermögenssteuer ein.

Mehrwertsteuer

Die Rechtsform ist für die Mehrwertsteuer nicht ausschlaggebend. Entscheidend sind unternehmerische Tätigkeit, steuerbare Leistungen und Umsatz. Bei Erreichen der massgebenden Umsatzgrenze von CHF 100'000 ist grundsätzlich eine Anmeldung zu prüfen.

Verrechnungssteuer

Dividenden und geldwerte Leistungen einer Kapitalgesellschaft können Schweizer Verrechnungssteuer auslösen. Personenunternehmen kennen keine Dividende an den Inhaber.

Sozialversicherung

Selbständigerwerbende entrichten Beiträge auf ihrem Erwerbseinkommen. Inhaber einer GmbH oder AG gelten bei Beschäftigung grundsätzlich als Arbeitnehmer ihrer Gesellschaft.

Gründungsablauf

Von der Geschäftsidee zur steuerlich funktionsfähigen Struktur

Schritt 1Geschäftsmodell

Tätigkeit, Haftungsrisiken, Investitionen, erwartete Gewinne und Eigentümerkreis bestimmen.

Schritt 2Rechtsform wählen

Besteuerung, Sozialversicherung, Kapitalbedarf, Investoren und Nachfolge vergleichen.

Schritt 3Gründung umsetzen

Firma, Verträge, Kapital, Notariat, Handelsregister, Bank und Versicherungen koordinieren.

Schritt 4Steuern anmelden

Mehrwertsteuer, Ausgleichskasse, Payroll, Steuererklärung und Buchhaltung einrichten.

  • Businessplan und Umsatzplanung
  • Gründer und Beteiligungsquoten
  • Kapitalbedarf und Finanzierung
  • Haftungs- und Versicherungsrisiken
  • Geschäfts- und Privatvermögen
  • Arbeitsverträge und Lohnplanung
  • Mehrwertsteuerpflicht
  • Investoren- und Nachfolgeplanung
  • Gesellschaftsvertrag oder Statuten
  • Gesellschafterdarlehen
  • Buchhaltung und Abschlussstichtag
  • Kanton und Gemeinde des Sitzes
Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Die geeignete Rechtsform hängt von Haftung, Kapitalbedarf, Gewinnentwicklung, Sozialversicherung, Kanton, Investoren, Nachfolge und den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

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