Situation · Schweiz–USA
Temporärer Aufenthalt in den USA bei Schweizer Wohnsitz
Wer für einige Wochen oder Monate in die USA geht, gibt dadurch seinen Schweizer Steuerwohnsitz nicht automatisch auf. Bleiben Wohnung, Familie und Lebensmittelpunkt in der Schweiz bestehen, kann die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht während des gesamten USA-Aufenthalts fortbestehen.
Gleichzeitig können ausreichende Aufenthaltstage oder eine Tätigkeit in den USA zusätzliche US-Steuerpflichten auslösen. Deshalb müssen Schweizer Wohnsitz, US-Aufenthaltstage, Arbeitsort und Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam betrachtet werden.
Ausgangssituation
Physischer Aufenthalt und Steuerwohnsitz sind nicht dasselbe
Eine Person kann sich mehrere Monate ausserhalb der Schweiz aufhalten und ihren steuerrechtlichen Wohnsitz trotzdem weiterhin in der Schweiz haben.
Entscheidend ist, ob der bisherige Schweizer Lebensmittelpunkt tatsächlich aufgegeben wurde oder lediglich eine vorübergehende Abwesenheit vorliegt.
Gerade bei Projektaufenthalten, längeren Geschäftsreisen, Sabbaticals oder zeitlich begrenzten Assignments muss deshalb zwischen tatsächlichem Aufenthalt und steuerlicher Ansässigkeit unterschieden werden.
Schweizer Steueransässigkeit
Wann bleibt der Schweizer Wohnsitz bestehen?
Nach Schweizer Steuerrecht sind natürliche Personen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben.
Der steuerrechtliche Wohnsitz befindet sich dort, wo eine Person sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält beziehungsweise wo sich der Mittelpunkt ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen befindet.
Schweizer Wohnung bleibt verfügbar
Bleibt die bisherige Wohnung oder das Haus in der Schweiz während des USA-Aufenthalts vollständig verfügbar, spricht dies regelmässig gegen eine vollständige Aufgabe des Schweizer Wohnsitzes.
Familie bleibt in der Schweiz
Ehepartner und Kinder gehören zu den besonders wichtigen persönlichen Bindungen. Bleibt die Familie in der Schweiz und kehrt die Person regelmässig zurück, kann dies ein starkes Indiz für einen fortbestehenden Lebensmittelpunkt sein.
Aufenthalt von Anfang an befristet
Ein von Anfang an zeitlich begrenztes Projekt oder Assignment spricht eher für eine vorübergehende Abwesenheit als für eine endgültige Wohnsitzverlagerung.
Abmeldung ist nicht allein entscheidend
Eine administrative An- oder Abmeldung ist ein Indiz, ersetzt aber nicht die Prüfung der tatsächlichen Lebensverhältnisse.
Typische Konstellationen
Nicht jeder längere USA-Aufenthalt ist steuerlich ein Umzug
Der Schweizer Arbeitgeber entsendet einen Mitarbeitenden für einige Monate in die USA; Familie und Wohnung bleiben in der Schweiz bestehen.
Eine Führungskraft verbringt regelmässig längere Zeit beim US-Konzern, behält aber ihren gewöhnlichen Lebensmittelpunkt in der Schweiz.
Eine Person hält sich einige Monate in den USA auf, ohne die Schweizer Wohn- und Lebensverhältnisse dauerhaft aufzugeben.
US Substantial Presence Test
US-Aufenthaltstage können eine zusätzliche US-Steueransässigkeit auslösen
Wer weder US Citizen noch Green-Card-Holder ist, kann aufgrund ausreichender physischer Präsenz in den USA trotzdem für US-Bundeseinkommensteuerzwecke zum Resident Alien werden.
Der Substantial Presence Test arbeitet mit einer gewichteten Drei-Jahres-Betrachtung.
Substantial Presence Test
Zusätzlich müssen im laufenden Kalenderjahr grundsätzlich mindestens 31 anrechenbare Aufenthaltstage in den USA vorliegen.
| Jahr | Gewichtung |
|---|---|
| Laufendes Jahr | 100 % der anrechenbaren US-Tage |
| Vorjahr | 1/3 der anrechenbaren US-Tage |
| Zweites Vorjahr | 1/6 der anrechenbaren US-Tage |
Der IRS zählt dabei grundsätzlich jeden Tag, an dem sich eine Person zu irgendeinem Zeitpunkt physisch in den USA befindet, vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Ausnahmen.
US-Inlandsrechtliche Ausnahme
Closer Connection Exception kann US Residency trotz SPT verhindern
Selbst wenn der Substantial Presence Test rechnerisch erfüllt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine Behandlung als US Nonresident möglich sein.
Dafür sieht das US-Inlandsrecht die Closer Connection Exception vor.
Weniger als 183 tatsächliche Tage im laufenden Jahr
Eine zentrale Voraussetzung ist, dass sich die Person im laufenden Kalenderjahr weniger als 183 Tage tatsächlich in den USA aufgehalten hat.
Foreign Tax Home
Während des gesamten Jahres muss grundsätzlich ein Tax Home ausserhalb der USA bestehen.
Engere Verbindung zur Schweiz
Zusätzlich muss eine engere Verbindung zu dem ausländischen Staat bestehen, in dem sich das Tax Home befindet.
Der IRS betrachtet hierfür unter anderem dauerhafte Wohnung, Familie, persönliche Gegenstände, gesellschaftliche Bindungen, geschäftliche Aktivitäten, Führerschein und andere tatsächliche Verbindungen.
Form 8840
Die Closer Connection Exception wird grundsätzlich mit Form 8840 gegenüber dem IRS geltend gemacht. Eine verspätete Einreichung kann die Nutzung der Ausnahme erheblich erschweren.
Zwei verschiedene Mechanismen
Closer Connection Exception und DBA Tie-Breaker nicht verwechseln
| Mechanismus | Ebene | Typische Funktion |
|---|---|---|
| Closer Connection Exception | US-Inlandsrecht | Kann unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, dass eine Person trotz erfülltem SPT als US Resident behandelt wird. |
| DBA Tie-Breaker | Doppelbesteuerungsabkommen | Koordiniert eine bereits bestehende steuerliche Ansässigkeit in beiden Vertragsstaaten. |
| Form 8840 | Closer Connection | Erklärung zur Geltendmachung der US-internrechtlichen Ausnahme. |
| Form 8833 | Treaty Position | Kann bei einer treatybasierten Ansässigkeitsposition erforderlich sein. |
DBA Schweiz–USA
Wenn beide Staaten Ansässigkeit annehmen, entscheidet Art. 4
Reicht eine US-internrechtliche Ausnahme nicht aus und behandeln sowohl die Schweiz als auch die USA die Person nach nationalem Recht als steuerlich ansässig, kommt der Tie-Breaker des DBA Schweiz–USA ins Spiel.
Für natürliche Personen folgt Art. 4 einer hierarchischen Prüfungsreihenfolge:
In welchem Staat steht eine dauerhaft verfügbare Wohnstätte zur Verfügung?
Wo bestehen die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen?
Wo hält sich die Person unter den tatsächlichen Lebensumständen gewöhnlich auf?
Danach folgen gegebenenfalls Staatsangehörigkeit und Verständigungsverfahren.
Das DBA bestätigt ausdrücklich diese Reihenfolge für Personen, die nach nationalem Recht in beiden Staaten ansässig sind.
Persönlicher US-Status
US Citizen und Green-Card-Holder sind Sonderfälle
Ein US Citizen bleibt grundsätzlich auch während eines Schweizer Wohnsitzes der US-Welteinkommensbesteuerung unterworfen. Ein temporärer USA-Aufenthalt ändert daran grundsätzlich nichts.
Ein Green-Card-Holder ist nach US-Inlandsrecht grundsätzlich Resident Alien. Eine Closer Connection Exception zum SPT löst deshalb nicht einfach die Green-Card-Test-Residency.
Bei Personen ohne Citizenship und Green Card stehen Aufenthaltstage, SPT, Closer Connection und gegebenenfalls DBA-Tie-Breaker im Vordergrund.
Arbeitslohn
Schweizer Wohnsitz bedeutet nicht, dass Arbeit in den USA nur in der Schweiz besteuert wird
Bei unselbständiger Arbeit spielt der physische Arbeitsort eine zentrale Rolle.
Arbeitstage in den USA
Wird die Tätigkeit tatsächlich in den USA ausgeübt, kann den USA grundsätzlich ein Besteuerungsrecht für den entsprechenden Arbeitslohn zustehen.
Schweizer Arbeitgeber
Dass der Lohn von einem Schweizer Arbeitgeber gezahlt wird, beseitigt die mögliche US-Besteuerung physischer US-Arbeitstage nicht automatisch.
Kurzaufenthalt und DBA-Regel
Bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen kann die besondere DBA-Regel für unselbständige Arbeit relevant sein. Dabei müssen Aufenthaltsdauer, Arbeitgeber und wirtschaftliche Kostentragung gemeinsam geprüft werden.
Remote Work für Schweizer Arbeitgeber
Auch wer seine normale Schweizer Tätigkeit lediglich vorübergehend aus den USA ausübt, arbeitet physisch in den USA.
Deshalb sollte ein längerer Work-from-USA-Aufenthalt steuerlich nicht wie Arbeit vom Schweizer Homeoffice behandelt werden.
Bonus, RSUs und Optionen
Mehrjährige Vergütungen können anteilig auf US-Arbeitstage innerhalb des relevanten Leistungs- oder Vestingzeitraums entfallen.
Sozialversicherung
Steuerrecht und Sozialversicherung müssen getrennt geprüft werden
Zwischen der Schweiz und den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Es soll insbesondere verhindern, dass dieselbe Erwerbstätigkeit gleichzeitig beiden Sozialversicherungssystemen vollständig unterliegt.
Ohne Sonderregel unterliegt eine beschäftigte Person grundsätzlich dem Sozialversicherungssystem des Staates, in dessen Gebiet sie arbeitet.
Wird ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber eines Staates vorübergehend in den anderen Staat entsandt und dauert die geplante Entsendung nicht länger als fünf Jahre, kann grundsätzlich das ursprüngliche System weitergelten.
Die fortbestehende Unterstellung unter ein System sollte durch eine entsprechende Bescheinigung dokumentiert werden.
Das US-schweizerische Sozialversicherungsabkommen sieht für Arbeitnehmer insbesondere eine Entsenderegel bis grundsätzlich fünf Jahre und die Ausstellung eines Certificate of Coverage vor.
US State Tax
Der Bundesstaat muss zusätzlich zur Federal Tax geprüft werden
Die US-Bundessteuer und die Steuer eines einzelnen Bundesstaates sind zwei getrennte Ebenen.
Ein vorübergehender Aufenthalt kann je nach Bundesstaat bereits eine State-Filing-Pflicht für dort ausgeübte Arbeit auslösen. Bei längeren Aufenthalten kann zusätzlich eine State-Residency-Frage entstehen.
Die Regeln unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesstaaten. Auch eine Treaty-Position auf Bundesebene wird nicht automatisch von jedem Bundesstaat übernommen.
Einkommen & Vermögen
Schweizer Steuerpflicht läuft während des Aufenthalts grundsätzlich weiter
Bleibt der Schweizer Wohnsitz bestehen, bleibt grundsätzlich auch die Schweizer Deklaration des relevanten weltweiten Einkommens und Vermögens bestehen.
| Position | Typische Frage während des USA-Aufenthalts |
|---|---|
| Schweizer Arbeitslohn | Welcher Anteil entfällt auf tatsächliche US-Arbeitstage? |
| Bonus / RSUs | Welche Tätigkeitszeiträume und Arbeitstage sind zuzuordnen? |
| Dividenden und Zinsen | Entsteht neben der Schweizer Besteuerung eine zusätzliche US-Steuer? |
| Kapitalgewinne | Hat sich die US-Residency während des Aufenthalts geändert? |
| US-Immobilie | Belegenheitsbesteuerung und Schweizer Deklaration koordinieren. |
| Schweizer Vermögen | Vermögenssteuer bleibt bei Schweizer Ansässigkeit grundsätzlich relevant. |
Beispiele
Typische temporäre USA-Aufenthalte
| Situation | Wesentliche Steuerfrage |
|---|---|
| Vier Monate Projekt in New York | Schweizer Wohnsitz, SPT über Drei-Jahres-Regel, US-Arbeitstage und New York State Tax prüfen. |
| Sechs Monate Kalifornien, Familie bleibt in Zürich | Schweizer Ansässigkeit wahrscheinlich weiterhin zentral; tatsächliche US-Tage, Federal Residency und Kalifornien separat prüfen. |
| Regelmässig 100–120 Tage pro Jahr in den USA | Gerade wegen der Gewichtung der Vorjahre kann der Substantial Presence Test erfüllt werden. |
| Schweizer Arbeitnehmer wird für 18 Monate entsandt | Einkommensteuer, DBA-Arbeitslohnregeln und Sozialversicherungsabkommen koordinieren. |
| Drei Monate Work-from-USA | Arbeitsort USA, mögliche Federal- und State-Filing-Pflicht, Arbeitgeber- und Payroll-Folgen prüfen. |
| Schweizer Unternehmer arbeitet mehrere Monate aus den USA | Neben persönlicher Residency können U.S. Trade or Business und Betriebsstättenfragen entstehen. |
Unsere Vorgehensweise
Temporären USA-Aufenthalt systematisch steuerlich prüfen
Wohnung, Familie, Rückkehrabsicht und tatsächlichen Lebensmittelpunkt dokumentieren.
Laufendes Jahr und beide Vorjahre für den Substantial Presence Test erfassen.
Closer Connection, DBA-Tie-Breaker, Federal Tax und State Tax prüfen.
Arbeitslohn, Payroll, Sozialversicherung und internationale Steueranrechnung abstimmen.
Typische Unterlagen
- Schweizer Wohnadresse
- US-Unterkunft
- Miet- oder Kaufverträge
- Familienwohnsitz
- Reise- und Flugunterlagen
- US Entry / Exit Records
- US-Aufenthaltstage laufendes Jahr
- US-Aufenthaltstage der beiden Vorjahre
- Arbeitskalender Schweiz / USA
- Arbeitsvertrag
- Assignment Letter
- Arbeitgeber und Konzerngesellschaften
- Lohnabrechnungen
- Bonus- und Equity-Pläne
- Certificate of Coverage
- frühere US Tax Returns
- State Tax Returns
- Form 8840, soweit vorhanden
- Form 8833, soweit vorhanden
- Schweizer Steuererklärungen
Typische Fehler
Was bei einem temporären USA-Aufenthalt häufig falsch eingeschätzt wird
| Fehlannahme | Risiko |
|---|---|
| „Ich bin mehrere Monate weg, also endet mein Schweizer Wohnsitz.“ | Eine vorübergehende Abwesenheit beendet den Schweizer Wohnsitz nicht automatisch. |
| „Unter 183 Tagen gibt es nie US Residency.“ | Der Substantial Presence Test berücksichtigt auch Aufenthaltstage der beiden Vorjahre. |
| „Ich habe mehr als 183 gewichtete Tage, also bin ich zwingend US Resident.“ | Closer Connection oder Treaty Tie-Breaker können je nach Sachverhalt noch relevant sein. |
| „Closer Connection und DBA sind dasselbe.“ | US-Inlandsrechtliche Ausnahme und Treaty-Ansässigkeit werden miteinander vermischt. |
| „Mein Schweizer Arbeitgeber zahlt den Lohn, also gibt es keine US-Steuer.“ | Physische Arbeitstage in den USA werden übersehen. |
| „Federal Treaty schützt automatisch vor State Tax.“ | Bundesstaatliche Residency- und Source-Regeln werden nicht separat geprüft. |
| „Schweizer Steuerwohnsitz bedeutet automatisch Schweizer Sozialversicherung.“ | Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht folgen unterschiedlichen Regeln. |
Fachartikel & Situationen
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USA-Aufenthalt bei Schweizer Wohnsitz
Technische Vertiefung zu SPT, Closer Connection, DBA-Ansässigkeit und US-Arbeitstagen.
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