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Situation · Selbständigkeit · US-Kunden

Selbständig in der Schweiz mit US-Kunden

Wer in der Schweiz selbständig tätig ist und Kunden in den USA berät oder Dienstleistungen für US-Unternehmen erbringt, wird nicht allein aufgrund des US-Kunden in den USA steuerpflichtig.

Entscheidend sind insbesondere der tatsächliche Ort der Leistungserbringung, Reisen in die USA, eine mögliche feste Geschäftsbasis, der sozialversicherungsrechtliche Status sowie die Frage, ob die Tätigkeit persönlich, über ein Einzelunternehmen oder über eine Schweizer Gesellschaft ausgeübt wird.

Kurz gesagt: Werden persönliche Dienstleistungen vollständig aus der Schweiz erbracht, ist das Honorar für US-Quellenzwecke grundsätzlich ausländisches Einkommen – auch wenn der Kunde ein US-Unternehmen ist und in US-Dollar zahlt. US-Steuerfragen entstehen insbesondere, wenn Leistungen physisch in den USA erbracht werden, dort eine feste Geschäftsbasis besteht oder eine andere US-Anknüpfung hinzukommt.

Ausgangssituation

Der Sitz des Kunden entscheidet nicht über den Leistungsort

Typisch ist ein Consultant, Entwickler, Designer, Steuerberater oder anderer Dienstleister mit Wohn- und Geschäftssitz in der Schweiz, der seine Leistungen digital für Kunden in den USA erbringt.

Steuerlich ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Wohnsitz des Auftraggebers und dem Ort, an dem die persönliche Dienstleistung tatsächlich ausgeübt wird.

Für US Federal Tax ist bei persönlichen Dienstleistungen grundsätzlich der tatsächliche Tätigkeitsort für die Einkommensquelle entscheidend.

Zuerst unterscheiden

Drei typische Konstellationen

Arbeit ausschliesslich aus der Schweiz

Der Selbständige arbeitet aus seinem Schweizer Büro oder Homeoffice. Die Kunden befinden sich lediglich in den USA. Dies ist grundsätzlich die einfachste Konstellation.

Regelmässige Reisen in die USA

Meetings, Projekte oder Beratungsleistungen werden teilweise physisch beim US-Kunden erbracht. Dann entsteht eine Aufteilungs- und mögliche US-Steuerfrage.

Dauerhafte US-Präsenz

Büro, Coworking Space, Mitarbeiter oder eine sonstige feste Geschäftsbasis in den USA können weitergehende US-Steuer- und Compliancepflichten auslösen.

Schweizer Einkommensteuer

Der Gewinn der selbständigen Tätigkeit wird in der Schweiz besteuert

Eine in der Schweiz ansässige natürliche Person unterliegt grundsätzlich mit ihrem Einkommen der Schweizer Besteuerung.

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit gehört dabei zum steuerbaren Einkommen.

Nicht der Umsatz, sondern der Gewinn

Steuerbar ist grundsätzlich nicht der gesamte fakturierte Umsatz, sondern das Ergebnis der selbständigen Tätigkeit nach Abzug der geschäftsmässig begründeten Aufwendungen.

Geschäftskosten

Abziehbar können beispielsweise betrieblich veranlasste Softwarekosten, Fachliteratur, Geschäftsräume, Versicherungen, berufliche Reisen und weitere geschäftsmässig begründete Aufwendungen sein.

Geschäftsvermögen

Vermögenswerte, die der selbständigen Tätigkeit dienen, können steuerlich Geschäftsvermögen darstellen. Dies kann insbesondere für spätere Veräusserungsgewinne relevant sein.

Sozialversicherung

Die Selbständigkeit muss auch von der Schweizer AHV anerkannt werden

Die steuerliche Bezeichnung als Freelancer oder Consultant genügt sozialversicherungsrechtlich nicht.

Ob eine Person als selbständigerwerbend gilt, beurteilt die zuständige Ausgleichskasse anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Eigenes wirtschaftliches Risiko

Eigene Betriebsmittel, Inkassorisiko, Investitionen und unternehmerische Verantwortung sprechen für Selbständigkeit.

Eigene Organisation

Freie Gestaltung von Arbeitszeit, Organisation und Ausführung der Tätigkeit spricht eher für Selbständigkeit.

Mehrere Auftraggeber

Mehrere unabhängige Kunden sprechen stärker für Selbständigkeit als eine wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber.

Anerkannte Selbständigerwerbende rechnen ihre Beiträge an AHV, IV und EO grundsätzlich direkt mit der Ausgleichskasse ab.

Ein einziger grosser US-Kunde kann die Statusfrage verschärfen Wenn nahezu der gesamte Umsatz von einem Auftraggeber stammt, Arbeitszeiten vorgegeben werden und die Tätigkeit organisatorisch wie ein Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist, sollte die Abgrenzung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit ausdrücklich geprüft werden.

US Federal Tax

Bei persönlichen Dienstleistungen entscheidet grundsätzlich der Arbeitsort über die US-Quelle

Für persönliche Dienstleistungen richtet sich die US-Einkommensquelle grundsätzlich danach, wo die Leistung tatsächlich erbracht wird.

Der Wohnsitz des Kunden, der Ort des Vertragsschlusses, die Währung und das Bankkonto der Zahlung sind grundsätzlich nicht entscheidend.

Situation Typische US-Source-Einordnung
Beratung aus Zürich für Unternehmen in Boston Persönliche Dienstleistung wird in der Schweiz erbracht; grundsätzlich foreign-source service income.
Softwareentwicklung aus Basel für Kunden in Kalifornien Kundenstandort allein macht die persönliche Dienstleistung grundsätzlich nicht zu US-source income.
Zwei Wochen Consulting beim Kunden in New York Vergütung für die dort tatsächlich erbrachten Dienstleistungen kann US-source income darstellen.
Tätigkeit teilweise Schweiz, teilweise USA Einkommen muss sachgerecht zwischen den Tätigkeitsorten aufgeteilt werden.
Zahlung in US-Dollar ändert die Einkommensquelle nicht Auch eine Rechnung in USD und eine Zahlung von einem US-Bankkonto führen nicht allein zu US-source income.

Geschäftsreisen in die USA

Sobald die Dienstleistung physisch in den USA erbracht wird, ändert sich die Analyse

Reist ein Schweizer Selbständiger in die USA und arbeitet dort für einen Kunden, handelt es sich für diese Tätigkeit grundsätzlich um in den USA erbrachte persönliche Dienstleistungen.

Aufteilung des Honorars

Wird ein Projekt teilweise in der Schweiz und teilweise in den USA ausgeführt, muss das Honorar sachgerecht aufgeteilt werden.

Bei persönlichen Dienstleistungen kann eine zeitbezogene Methode häufig eine sachgerechte Ausgangsbasis darstellen, sofern die konkreten Umstände keine andere Aufteilung verlangen.

Kurze Geschäftsreise

Auch wenige tatsächliche Arbeitstage in den USA sollten dokumentiert und nicht automatisch als steuerlich irrelevant behandelt werden.

Immigration und Arbeitsberechtigung

Steuerrecht und Einwanderungsrecht sind getrennte Fragen. Dass eine Tätigkeit steuerlich eingeordnet werden kann, bedeutet nicht, dass sie unter dem jeweiligen US-Einreise- oder Aufenthaltsstatus auch ausgeübt werden darf.

DBA Schweiz–USA

Selbständige persönliche Dienstleistungen haben eine eigene DBA-Regel

Das DBA Schweiz–USA enthält für natürliche Personen einen eigenen Artikel über unabhängige persönliche Dienstleistungen.

Einkommen eines in der Schweiz ansässigen Selbständigen aus persönlichen Dienstleistungen kann in den USA grundsätzlich nur besteuert werden, wenn die Dienstleistungen dort erbracht werden und dem Selbständigen dort regelmässig eine feste Einrichtung – eine sogenannte fixed base – zur Verfügung steht.

US-Arbeitstag bedeutet nicht automatisch endgültige US-Steuer

Nationales US-Recht

Physisch in den USA erbrachte persönliche Dienstleistungen können zunächst US-source income darstellen.

DBA

Für einen Schweizer Resident kann Art. 14 das US-Besteuerungsrecht begrenzen, wenn keine regelmässig verfügbare fixed base in den USA besteht.

Fixed Base

Ein dauerhaft verfügbares Büro oder eine vergleichbare feste Einrichtung in den USA kann die Treaty-Ausnahme begrenzen.

Art. 14 gilt für natürliche Personen Wird die Tätigkeit nicht persönlich als Selbständiger, sondern über eine Schweizer GmbH oder AG ausgeübt, ist regelmässig nicht Art. 14, sondern insbesondere die Unternehmens- und Betriebsstättenanalyse nach Art. 7 und Art. 5 des DBA relevant.

US-Kundendokumentation

W-8BEN, W-8BEN-E oder W-9 hängen davon ab, wer die Leistung erbringt

US-Unternehmen verlangen von ausländischen Dienstleistern häufig ein US-Steuerformular, bevor sie Rechnungen bezahlen.

Das richtige Formular hängt insbesondere davon ab, ob der Zahlungsempfänger eine ausländische natürliche Person, eine ausländische Gesellschaft oder eine US Person ist.

Zahlungsempfänger Typisches Formular Funktion
Schweizer natürliche Person, keine US Person Form W-8BEN Dokumentation des ausländischen Status gegenüber dem US-Zahlenden; je nach Einkunftsart gegebenenfalls auch Treaty-Angaben.
Schweizer GmbH oder AG Form W-8BEN-E Dokumentation des ausländischen Entity-Status und gegebenenfalls FATCA-/Treaty-Einordnung.
US Citizen oder andere US Person Form W-9 Mitteilung des US-Status und der US Taxpayer Identification Number.
Treaty Claim für in den USA erbrachte unabhängige Leistungen gegebenenfalls Form 8233 Kann bei persönlicher Tätigkeit in den USA für eine treatybasierte Befreiung vom Withholding erforderlich sein.
W-8BEN ist kein US-Steuerbescheid Das Formular dokumentiert insbesondere den Status gegenüber dem US-Zahlenden. Es wird grundsätzlich dem Withholding Agent beziehungsweise Kunden gegeben und nicht einfach als reguläre Einkommensteuererklärung beim IRS eingereicht.

Sonderfall US Person

Ein US Citizen in der Schweiz hat eine völlig andere Ausgangslage

Die bisherige Analyse setzt voraus, dass die selbständige Person keine US Person ist und lediglich US-Kunden hat.

Ist der Selbständige dagegen US Citizen, Green-Card-Inhaber oder anderweitig US Resident, besteht grundsätzlich bereits aufgrund dieses Status eine US Federal Tax Verpflichtung.

US Citizen

Weltweites Einkommen ist grundsätzlich auch in den USA zu deklarieren.

Self-Employment Tax

Ohne Sozialversicherungsabkommen könnte zusätzlich US Self-Employment Tax relevant werden.

Totalization Agreement

Für Selbständige mit Wohnsitz in der Schweiz weist das Abkommen die Sozialversicherung grundsätzlich der Schweiz zu.

Das Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA ordnet eine selbständig erwerbende Person mit Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich dem Schweizer System zu. Dadurch kann eine parallele US Self-Employment-Tax-Belastung vermieden werden, soweit die Voraussetzungen des Abkommens erfüllt und die erforderlichen Nachweise vorhanden sind.

Selbständige & Sozialversicherungsabkommen

Für Selbständige ist grundsätzlich der Wohnstaat entscheidend

Das Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA enthält eine ausdrückliche Regel für selbständig Erwerbstätige.

Wohnsitz Grundsätzliche Sozialversicherung
Wohnsitz Schweiz Grundsätzlich Schweizer Sozialversicherung.
Wohnsitz USA Grundsätzlich US Social Security System.
Vorübergehende Verlagerung der bestehenden selbständigen Tätigkeit Bei einer vorübergehenden Verlagerung bis grundsätzlich fünf Jahre kann eine besondere Fortführungsregel greifen.

US State Tax

US Federal Tax und State Tax sind auch bei Selbständigen getrennte Fragen

Selbst wenn nach Federal Law oder DBA keine US Federal Income Tax entsteht, sollte bei physischer Tätigkeit in den USA zusätzlich der jeweilige Bundesstaat geprüft werden.

State-Sourcing-Regeln können bei selbständigen Dienstleistungen von den Regeln für Arbeitnehmer abweichen.

Physische Tätigkeit

Arbeit im jeweiligen Bundesstaat kann dortige Steuer- und Filingpflichten auslösen.

Kundenstandort

Einzelne Staaten können bei Dienstleistungen besondere Sourcing-Regeln verwenden. Deshalb nicht automatisch die Federal-Regel übernehmen.

Business Nexus

Büro, Mitarbeiter oder dauerhafte Geschäftstätigkeit können zusätzliche State-Nexus-Fragen verursachen.

Kein pauschales „US-Kunde = State Tax“ State Tax muss anhand des konkreten Bundesstaates, der ausgeübten Tätigkeit und der dortigen Nexus- und Sourcing-Regeln geprüft werden.

Geschäftsstruktur

Einzelunternehmen, Schweizer GmbH und US LLC sind steuerlich nicht dasselbe

Bei wachsenden US-Umsätzen stellt sich häufig die Frage, ob die Tätigkeit weiterhin persönlich ausgeübt oder in eine Gesellschaft eingebracht werden soll.

Schweizer Einzelunternehmen

Gewinn wird direkt der natürlichen Person zugerechnet. Schweizer Einkommensteuer und AHV stehen im Vordergrund.

Schweizer GmbH / AG

Gesellschaft und Inhaber werden steuerlich getrennt. Lohn, Dividende und Unternehmensgewinn müssen separat strukturiert werden.

US LLC

Eine US LLC löst die grenzüberschreitende Strukturfrage nicht automatisch. Schweizer Qualifikation, US-Klassifikation und Geschäftsleitung müssen gemeinsam geprüft werden.

US-Kunden benötigen nicht automatisch eine US-Gesellschaft Ein Schweizer Dienstleister kann grundsätzlich auch ohne US LLC oder US Corporation Leistungen an US-Unternehmen fakturieren. Eine US-Gesellschaft sollte aus geschäftlichen und steuerlichen Gründen bewusst gewählt werden – nicht nur, weil Kunden in den USA sitzen.

US-Präsenz

Dauerhafte Infrastruktur in den USA verändert die Ausgangslage

Bei gelegentlichen Kundenreisen ohne feste Geschäftseinrichtung kann die Treaty-Position deutlich günstiger sein als bei einer dauerhaft verfügbaren US-Infrastruktur.

US-Präsenz Typische Frage
Hotel für einzelne Geschäftsreise Normalerweise nicht automatisch eine regelmässig verfügbare fixed base.
Arbeitsplatz beim Kunden Dauer, tatsächliche Verfügungsmacht und Nutzung prüfen.
dauerhaft gemietetes Büro Fixed-Base- beziehungsweise Betriebsstättenrisiko deutlich höher.
Mitarbeiter in den USA Federal- und State-Business-Nexus sowie Payroll prüfen.
US-Gesellschaft Eigene Unternehmenssteuer- und Compliancepflichten kommen hinzu.

Mehrwertsteuer

Einkommensteuer und Mehrwertsteuer verwenden unterschiedliche Ortsregeln

Dass eine persönliche Dienstleistung für US-Income-Tax-Zwecke in der Schweiz erbracht wird, beantwortet nicht automatisch die Schweizer Mehrwertsteuerfrage.

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Unternehmen ist separat zu bestimmen, wo sich der mehrwertsteuerliche Leistungsort befindet und ob die Rechnung Schweizer MWST enthalten muss.

Einkommensteuerquelle ≠ MWST-Leistungsort Beide Systeme verwenden unterschiedliche Regeln. Die US-Kundenstruktur sollte deshalb auch mehrwertsteuerlich separat geprüft werden.

Beispiele

Typische Fälle bei Schweizer Selbständigkeit und US-Kunden

Situation Zentrale Fragen
Schweizer Consultant arbeitet ausschliesslich aus Zürich für fünf US-Unternehmen Schweizer Gewinnbesteuerung, AHV, W-8BEN und Schweizer MWST prüfen.
Entwickler arbeitet aus Basel für kalifornisches Startup US-Kunde allein erzeugt grundsätzlich noch keine US Federal Income Tax auf die Schweizer Arbeit.
Berater verbringt jährlich 30 Arbeitstage bei Kunden in New York US-source services, Art. 14 DBA, Fixed Base, Withholding und New York Tax prüfen.
Selbständiger mietet dauerhaft Büro in Miami Fixed Base, US Federal Tax, Florida Business Compliance und Struktur prüfen.
US Citizen lebt in der Schweiz und arbeitet selbständig für US-Kunden Schweizer Steuer, US Worldwide Tax, Totalization Agreement und US Reporting koordinieren.
Schweizer Einzelunternehmer gründet zusätzlich Wyoming LLC Schweizer Qualifikation, US Entity Classification, Form 5472 beziehungsweise weitere US-Pflichten und Geschäftsleitung prüfen.

Unsere Vorgehensweise

Schweizer Selbständigkeit mit US-Kunden systematisch prüfen

Schritt 1 Schweizer Status

Steuerliche Selbständigkeit, AHV-Status, Geschäftsstruktur und Schweizer Steuerpflicht prüfen.

Schritt 2 Leistungsorte

Arbeit nach Schweiz, USA und gegebenenfalls weitere Staaten aufteilen.

Schritt 3 US Tax & Treaty

US-source income, Fixed Base, Art. 14 DBA und State Tax analysieren.

Schritt 4 Dokumentation & Struktur

W-8/W-9, Rechnungen, Gesellschaftsstruktur, MWST und laufende Compliance koordinieren.

Typische Unterlagen

  • Wohnsitz und Steueransässigkeit
  • AHV-Anerkennung als Selbständigerwerbender
  • Kundenliste nach Land und US-Bundesstaat
  • Dienstleistungsverträge
  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise
  • Arbeitsorte
  • US-Reisetage
  • US-Arbeitstage
  • US-Büro oder Coworking-Struktur
  • Arbeitsplatz beim Kunden
  • W-8BEN / W-8BEN-E / W-9
  • Forms 1042-S oder 1099, soweit vorhanden
  • US Taxpayer Identification Number, soweit vorhanden
  • Schweizer Buchhaltung
  • Geschäftsaufwendungen
  • MWST-Registrierung
  • US LLC- oder Corporation-Unterlagen
  • State Registrations
  • frühere Schweizer und US-Steuererklärungen

Typische Fehler

Was bei Schweizer Selbständigkeit mit US-Kunden häufig falsch eingeschätzt wird

Fehlannahme Risiko
„Mein Kunde ist in den USA, also schulde ich dort Einkommensteuer.“ Kundenstandort und tatsächlicher Leistungsort werden verwechselt.
„Ich werde in USD bezahlt, also ist es US-Einkommen.“ Zahlungswährung wird fälschlich als Source-Faktor behandelt.
„Eine W-8BEN macht mein Einkommen steuerfrei.“ Dokumentation des Status wird mit materieller Steuerbefreiung verwechselt.
„Ich bin Freelancer, also bin ich automatisch selbständig.“ Schweizer AHV-Status und tatsächliche Abhängigkeit werden nicht geprüft.
„Kurze Geschäftsreisen in die USA sind steuerlich irrelevant.“ In den USA ausgeübte Dienstleistungen werden übersehen.
„Ohne US LLC kann ich keine US-Kunden haben.“ Unnötige US-Struktur und zusätzliche Compliance werden geschaffen.
„Das DBA verhindert jede US-Steuer.“ Fixed Base, State Tax und nationale Filingpflichten werden nicht geprüft.
„US Federal Tax und State Tax folgen denselben Regeln.“ Abweichende State-Sourcing- und Nexus-Regeln bleiben unbeachtet.
Hinweis: Die steuerliche Behandlung selbständiger Dienstleistungen zwischen der Schweiz und den USA hängt insbesondere von Steueransässigkeit, tatsächlichem Leistungsort, Rechtsform, US-Aufenthalten, einer möglichen festen Geschäftsbasis und dem jeweiligen Bundesstaat ab. Einkommensteuer, Sozialversicherung, State Tax, US-Withholding und Schweizer Mehrwertsteuer müssen getrennt geprüft werden.

Beratung Schweiz–USA

Sie sind in der Schweiz selbständig und arbeiten für US-Kunden?

Wir prüfen Schweizer Steuer und AHV, US-source income, DBA, Geschäftsreisen, W-8-Dokumentation, State Tax, US LLC- oder Gesellschaftsstrukturen sowie die laufende grenzüberschreitende Compliance.

Tätigkeit Schweiz–USA prüfen