Schweizer Vorsorge · US-Steuerpflicht
Säule 3a bei US-Steuerpflicht
Ein Schweizer Steuerabzug bedeutet nicht automatisch einen Vorteil in der US-Steuererklärung. Für US-Personen müssen bei der Säule 3a die Beiträge, laufenden Erträge, Anlagen und späteren Auszahlungen nach beiden Steuersystemen beurteilt werden. Hinzu kommen mögliche US-Meldepflichten.
Zwei Steuerordnungen
Die Schweizer Anerkennung beantwortet die US-Frage nicht
Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge. In der Schweiz können zulässige Beiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen vom Einkommen abgezogen werden. Das gebundene Vorsorgevermögen und seine Erträge werden während der Ansparphase grundsätzlich steuerlich privilegiert; beim Bezug greift eine gesonderte Besteuerung.
Diese Schweizer Regeln machen den Vertrag nicht zu einer US-amerikanischen IRA. Ein US-Abzug oder ein Aufschub der US-Besteuerung benötigt eine eigene Rechtsgrundlage. Das betrifft insbesondere US-Staatsbürger und Personen, die aufgrund ihres Aufenthalts- oder Green-Card-Status weiterhin der US-Welteinkommensbesteuerung unterliegen.
Wie wird der Vertrag nach US-Recht eingeordnet? Welche Einkünfte sind wann zu versteuern? Welche Informationsmeldungen sind einzureichen? Eine Antwort auf eine dieser Fragen ersetzt die beiden anderen nicht.
Bankkonto, Wertschriftenlösung und Versicherung unterscheiden
| Ausgestaltung | Schwerpunkt der US-Prüfung |
|---|---|
| 3a-Banklösung mit Zinsguthaben | Vertrags- und Stiftungsstruktur, Zurechnung des Guthabens und Behandlung der Zinsen. |
| 3a-Wertschriftenlösung | Zusätzlich: gehaltene Fonds, indirekte Beteiligungen, Transaktionen und mögliche PFIC-Regeln. |
| 3a-Versicherung | Versicherungsbedingungen, Spar- und Risikoanteile, Rückkaufswert und eigenständige US-Qualifikation des Vertrags. |
Eine Schweizer Vorsorgestiftung ist nicht allein aufgrund ihres Namens zwingend ein Foreign Trust nach US-Recht. Ebenso lässt sich eine Versicherungsstruktur nicht ohne Vertragsprüfung wie ein Bankkonto behandeln.
Ansparphase
Beiträge und laufende Erträge getrennt beurteilen
Einzahlungen
Ein Schweizer 3a-Abzug wird nicht einfach in Form 1040 übernommen. Die US-Abzugsfähigkeit muss unabhängig geprüft werden. Wer den Schweizer Abzug nutzt, kann dadurch zugleich die Schweizer Einkommensteuer vermindern, die für den Foreign Tax Credit zur Verfügung steht.
Erträge
Auch ohne Auszahlung können US-steuerpflichtige Einkünfte entstehen. Wird die Struktur beispielsweise als dem Anleger zurechenbarer Foreign Grantor Trust behandelt, sind die zugerechneten Einkünfte grundsätzlich laufend zu erfassen. Welche Einkunftsarten vorliegen, hängt von den Anlagen ab.
Weder die Bindung bis zum Vorsorgefall noch die fehlende Auszahlung beweist einen US-Steueraufschub. Umgekehrt sollte auch nicht ohne Prüfung jeder jährliche Wertzuwachs pauschal als steuerpflichtiger Ertrag angesetzt werden.
Die Gesamtwirkung berechnen
Für die Entscheidung über weitere Beiträge sollten die Schweizer Steuerersparnis, eine mögliche zusätzliche US-Steuer, Produktkosten und jährliche Erklärungskosten zusammen betrachtet werden. Ob tatsächlich mehr US-Steuer entsteht, hängt unter anderem von nutzbaren Anrechnungen und den übrigen Einkünften ab.
Zur Abstimmung: Foreign Tax Credit für Schweizer Steuern.
Wertschriften innerhalb der Vorsorge
Die Säule 3a beseitigt ein PFIC-Thema nicht automatisch
Hält eine 3a-Lösung Nicht-US-Fonds oder ETFs, muss zusätzlich geprüft werden, ob der US-Person direkte oder indirekte PFIC-Beteiligungen zugerechnet werden. Die Bezeichnung als Vorsorgeanlage genügt weder für eine generelle Befreiung noch für die Annahme, sämtliche Fonds seien zwingend einzeln zu melden.
Entscheidend sind die US-Einordnung der Struktur, die Zurechnungsregeln und gegebenenfalls einschlägige Ausnahmen. Bei anwendbaren PFIC-Regeln können Form 8621 und besondere Besteuerungsmethoden relevant werden. Auch Umschichtungen innerhalb einer Wertschriftenlösung gehören dann in die Prüfung.
Die Grundlagen und weiterführenden Informationen stehen im vorhandenen Artikel PFIC bei Schweizer Fonds und ETFs.
Informationspflichten
FBAR, Form 8938 und Trust-Meldungen separat prüfen
| Meldung | Bedeutung für die Säule 3a |
|---|---|
| FBAR / FinCEN Form 114 | Prüfung, ob ein meldepflichtiges ausländisches Finanzkonto und ein relevantes finanzielles Interesse bestehen. Die allgemeine Schwelle von mehr als USD 10.000 gilt zusammen mit den übrigen erfassten Auslandskonten. |
| Form 8938 | Ansprüche aus ausländischen Vorsorgeplänen und andere erfasste Finanzvermögenswerte können meldepflichtig sein. Persönliche Voraussetzungen, Gesamtwerte und Meldegrenzen sind gesondert zu prüfen. |
| Form 3520 / 3520-A | Relevant, wenn eine Foreign-Trust-Struktur und ein entsprechender Meldetatbestand vorliegen. Anschliessend prüfen, ob eine Meldebefreiung greift. |
| Form 8621 | Mögliche zusätzliche PFIC-Meldung bei zugerechneten Fondsbeteiligungen; kein Ersatz für die übrigen Formulare. |
Erleichterungen für bestimmte ausländische Vorsorgetrusts
Revenue Procedure 2020-17 sieht unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei der Meldung nach Section 6048 vor. Dafür müssen sowohl die Person als auch die Vorsorgestruktur die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Die blosse Schweizer Anerkennung als Säule 3a reicht als Nachweis nicht aus.
Zu prüfen sind insbesondere steuerliche Begünstigung, Vorsorgezweck, Beitrags- und Bezugsregeln sowie die persönlichen Voraussetzungen einschliesslich der US-Erklärungs- und Einkommensdeklaration. Auch die zulässigen Schweizer Vorbezugsfälle gehören in diese Analyse.
Der IRS verweist zusätzlich auf die vorgeschlagenen Regelungen zu Section 6048 und deren mögliche Anwendung unter ausdrücklichen Übergangsbedingungen. Wer darauf abstellt, muss die Voraussetzungen für das betreffende Jahr sowie die geforderte vollständige und konsistente Anwendung dokumentieren. Vorgeschlagene Regelungen sind nicht mit endgültigen Vorschriften gleichzusetzen.
Eine Befreiung von Form 3520 oder 3520-A schafft keinen allgemeinen US-Steueraufschub und beseitigt weder FBAR noch Form 8938. Auch eine PFIC-Prüfung wird dadurch nicht automatisch entbehrlich.
Die Details zu Konten und Vermögenswerten finden Sie unter FBAR für Schweizer Konten und Form 8938 bei Schweizer Vermögenswerten.
Bezug und Abkommen
Bei der Auszahlung zählt auch die bisherige US-Behandlung
Vor einem Bezug sollten die eingezahlten Beiträge, bereits in den USA erfassten Erträge und die nach der jeweiligen US-Einordnung massgebenden steuerlichen Werte rekonstruiert werden. Der ausbezahlte Kontostand allein zeigt nicht, welcher Betrag in den USA steuerpflichtig ist.
Die Schweizer Steuer auf die Kapitalleistung und die US-Besteuerung können zeitlich auseinanderfallen. Eine spätere Schweizer Steuer lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres mit einer US-Steuer aus früheren Ansparjahren verrechnen. Eine mögliche Anrechnung benötigt eine eigene Prüfung.
Was das DBA leistet – und was gesondert zu prüfen bleibt
Die Einordnung einer Leistung nach dem DBA Schweiz–USA hängt von ihrer Art und dem persönlichen Status ab. Für US-Staatsbürger ist insbesondere die Saving Clause zu beachten. Eine pauschale Aussage „Vorsorge wird nur im Wohnsitzstaat besteuert“ reicht hier nicht.
Auch die Anerkennung einer Vorsorgeeinrichtung für die Quellensteuerentlastung auf Dividenden nach Artikel 10 Absatz 3 beantwortet eine andere Frage: Sie ist keine allgemeine Zusage, dass der einzelne Anleger Beiträge in den USA abziehen oder alle Erträge bis zur Auszahlung unversteuert lassen darf.
Praktische Vorbereitung
Welche Unterlagen benötigt werden
- 3a-Vertrag, Reglement und Angaben zur Vorsorgestiftung beziehungsweise Versicherung.
- Jahresauszüge, Beitragsbescheinigungen und vorhandene historische Einzahlungsnachweise.
- Bei Wertschriften: Fondsnamen, ISIN, Käufe, Verkäufe, Ausschüttungen und Jahreswerte.
- Bei Versicherungen: Police, Prämienaufteilung, Rückkaufswerte und Leistungsabrechnungen.
- Bisherige US-Erklärungen einschliesslich einschlägiger Informationsformulare und dokumentierter Befreiungen.
- Beginn und Verlauf der US-Steuerpflicht sowie geplante Auszahlungen oder Vertragsänderungen.
Das Ergebnis sollte für jeden Vertrag festhalten, wie er eingeordnet wird, welche Einkünfte erfasst werden, welche Formulare erforderlich sind und worauf etwaige Befreiungen beruhen. So kann die Behandlung in den Folgejahren konsistent fortgeführt werden.
Wenn die Säule 3a bisher nicht berücksichtigt wurde
Zuerst feststellen, ob Einkommen, Informationsmeldungen oder beides fehlen. Danach lassen sich betroffene Jahre und das passende Korrekturverfahren bestimmen. Eine heutige Befreiungsprüfung ersetzt nicht die Prüfung der Voraussetzungen für frühere Jahre.
Weiterführende Informationen
Offizielle Grundlagen und Quellen
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Die dritte Säule
- IRS: Foreign Trust Reporting Requirements and Tax Consequences
- IRS: Revenue Procedure 2020-17
- IRS: Foreign Trusts – Meldepflichten und Ausnahmen
- IRS: Instructions for Form 3520
- IRS: Instructions for Form 8621
- IRS: Fragen und Antworten zu Form 8938
- IRS: FBAR
- IRS: DBA Schweiz–USA und ergänzende Dokumente
- Announcement 2025-8: Vorsorgeeinrichtungen und Dividenden nach Artikel 10 Absatz 3
Stand: September 2026. Allgemeine fachliche Orientierung. Die konkrete US-Behandlung hängt vom Vertrag, dem persönlichen Steuerstatus und den für das jeweilige Jahr anwendbaren Vorschriften ab.
Sie haben eine Säule 3a und sind US-steuerpflichtig?
Wir prüfen die Vertragsstruktur, bisherige Deklaration und geplante Beiträge oder Auszahlungen und stimmen die Schweizer und US-steuerliche Behandlung aufeinander ab.
Erstgespräch vereinbaren