form-8938-schweizer-vermoegen

Fachartikel · US-Vermögensmeldung

Form 8938 bei Schweizer Vermögenswerten

Schweizer Konten, Depots, Gesellschaftsbeteiligungen und bestimmte Vorsorgeansprüche können auf Form 8938 zu melden sein. Entscheidend sind der persönliche US-Steuerstatus, die Art des Vermögens und die einschlägigen Wertgrenzen.

Statement of Specified Foreign Financial Assets

Wer muss Form 8938 einreichen?

Zu den erfassten natürlichen Personen gehören insbesondere US Citizens und Resident Aliens sowie bestimmte weitere Personen aufgrund steuerlicher Wahlen. Dieser Artikel behandelt Privatpersonen mit Schweizer Bezug; für bestimmte US-Gesellschaften und Trusts gelten eigene Regeln.

Keine Einkommensteuererklärungspflicht – grundsätzlich keine Form 8938

Wer für das betreffende Jahr keine US-Einkommensteuererklärung abgeben muss, muss grundsätzlich auch keine Form 8938 einreichen. Das ist von einer Erklärung mit null US-Steuer zu unterscheiden. Der FBAR bleibt separat zu prüfen.

Die FATCA-Meldung einer Bank ersetzt die persönliche Meldung nicht. Form 8938 wird als Anlage zur US-Steuererklärung eingereicht, einschliesslich einer wirksamen Abgabeverlängerung.

Gesamtwert in USD

Welche Meldegrenzen gelten bei Schweizer Wohnsitz?

Es genügt, wenn eine der beiden Grenzen überschritten wird. Massgeblich ist das zusammenzurechnende relevante Finanzvermögen, nicht der Wert eines einzelnen Kontos.

SituationAm Ende des SteuerjahresZu irgendeinem Zeitpunkt im Steuerjahr
Auslandsvoraussetzungen erfüllt; unverheiratet oder Married Filing SeparatelyMehr als 200.000 USDMehr als 300.000 USD
Auslandsvoraussetzungen erfüllt; Married Filing JointlyMehr als 400.000 USDMehr als 600.000 USD
Keine erhöhten Auslandsschwellen; unverheiratet oder Married Filing SeparatelyMehr als 50.000 USDMehr als 75.000 USD
Keine erhöhten Auslandsschwellen; Married Filing JointlyMehr als 100.000 USDMehr als 150.000 USD

Eine Schweizer Adresse allein genügt nicht

Die höheren Schwellen verlangen einen ausländischen Tax Home und einen der vorgeschriebenen Auslandstests. Dazu gehören ein US Citizen mit Bona-fide-Auslandsansässigkeit während eines ununterbrochenen Zeitraums einschliesslich eines vollständigen Steuerjahres oder ein US Citizen beziehungsweise Resident mit mindestens 330 vollen Auslandstagen in einem zwölfmonatigen Zeitraum, der im betreffenden Steuerjahr endet.

Gerade im Umzugsjahr sollten diese Voraussetzungen ausdrücklich geprüft werden.

Beispiel: Jahresendgrenze überschritten

Eine unverheiratete US-Person erfüllt die Auslandsvoraussetzungen. Ihre relevanten Schweizer Finanzvermögenswerte betragen am Jahresende zusammen 215.000 USD. Die Jahresendgrenze ist überschritten, auch wenn der Wert während des Jahres nie 300.000 USD erreicht hat.

Mehr als Bankkonten

Welche Schweizer Vermögenswerte gehören in die Prüfung?

VermögenswertGrundsätzliche Einordnung
Schweizer Bankkonto und WertschriftendepotErfasste Finanzkonten. Im Depot enthaltene Titel werden nicht zusätzlich einzeln gemeldet.
Direkt gehaltene Schweizer AG-/GmbH-AnteileKönnen auch ausserhalb eines Depots erfasst sein.
Bestimmte ausländische Anlageverträge oder ForderungenVertrag, Gegenpartei und Anlagezweck prüfen.
Ausländische Pensions- und VorsorgeansprücheKönnen erfasst sein; Sonderregeln zur Bewertung beachten.
Direkt gehaltene Schweizer ImmobilieDie Immobilie selbst ist kein meldepflichtiger Finanzvermögenswert. Eine Beteiligung an einer immobilienhaltenden Gesellschaft kann dagegen relevant sein.
AHV als staatliche SozialversicherungAnsprüche aus einem ausländischen Social-Security-ähnlichen System werden nicht wie private Vorsorge gemeldet.

Für Pensionskasse und Säule 3a sind Struktur und Ansprüche einzeln zu erfassen. Die Schweizer steuerliche Begünstigung entscheidet nicht über die US-Meldepflicht.

Vertiefung: Pensionskasse bei US-Steuerpflicht und Säule 3a bei US-Steuerpflicht.

Werte nachvollziehbar bestimmen

Jahresendwert, Höchstwert und Gemeinschaftsvermögen unterscheiden

Die Schwellenprüfung und die anschliessenden Formularangaben erfüllen unterschiedliche Zwecke. Für die Meldung sind grundsätzlich Höchstwerte nach den Form-8938-Regeln zu bestimmen. Die Umrechnung erfolgt regelmässig zum Kurs am Ende des Steuerjahres; Sonderregeln bleiben zu beachten.

Bei gemeinsamem Eigentum hängen die anzusetzenden Werte unter anderem vom Filing Status und vom Status des Mitinhabers ab. Eine pauschale Halbierung jedes Gemeinschaftskontos ist falsch. Auch können Schwellenprüfung und gemeldeter Wert voneinander abweichen.

Für nicht börsennotierte Beteiligungen, Trusts und Vorsorgeansprüche werden besondere Bewertungsregeln benötigt. Ein fehlender Bankauszug rechtfertigt keine ungeprüfte Nullbewertung.

Praktische Arbeitsunterlage

Für jede Position sollten Eigentümer, Rechtsform beziehungsweise Kontotyp, Originalwährung, Jahresendwert, verfügbarer Höchstwert, Bewertungsgrundlage und bereits verwendete US-Formulare zusammengeführt werden. Dadurch lassen sich offene Bewertungsfragen gezielt klären.

Meldungen koordinieren

FBAR und Form 8938 können gleichzeitig erforderlich sein

Der FBAR ist eine separate Kontenmeldung an FinCEN mit eigener 10.000-USD-Grenze. Form 8938 erfasst bestimmte Finanzvermögenswerte und gehört zur US-Steuererklärung. Eine reine Zeichnungsberechtigung ohne entsprechendes eigenes Interesse kann den FBAR betreffen, ohne Form 8938 auszulösen.

Die Kontenmeldung erläutert FBAR für Schweizer Konten.

Bereits auf Form 5471, 8621 oder 3520 gemeldete Positionen

Für bestimmte ordnungsgemäss und rechtzeitig auf anderen Formularen gemeldete Vermögenswerte bestehen Erleichterungen gegen doppelte Detailangaben. Die betreffende andere Meldung wird dann auf Form 8938 identifiziert. Bei natürlichen Personen zählen solche Werte grundsätzlich dennoch zur Schwellenprüfung.

Die Ausnahme ist anhand des jeweiligen Formulars und Sachverhalts zu prüfen. Allein die Existenz einer Form 3520 oder Form 5471 befreit nicht sämtliche anderen Vermögenswerte.

Für Gesellschaftsbeteiligungen siehe Form 5471 bei Schweizer AG oder GmbH.

Jährliche Vorbereitung

Form 8938 in die Steuererklärung integrieren

  1. Person und Schwelle bestimmen: US-Status, Filing Status, Tax Home und Auslandstest festhalten.
  2. Vermögen vollständig erfassen: Neben Konten auch direkte Beteiligungen, Verträge und Vorsorgeansprüche aufnehmen.
  3. Werte abstimmen: Jahresende, Höchstwerte, Miteigentum und Umrechnung dokumentieren.
  4. Andere Meldungen zuordnen: FBAR und einschlägige internationale Formulare abgleichen.
  5. Mit der Steuererklärung einreichen: Erträge und Formularangaben konsistent halten und Nachweise sichern.

Fehlende Angaben nachträglich korrigieren

Wird eine unvollständige oder fehlende Form 8938 entdeckt, sind die betroffenen Steuerjahre, Vermögenswerte und Einkommen zu prüfen. Die Korrektur erfolgt im Zusammenhang mit der Steuererklärung; ein nachgereichter FBAR repariert Form 8938 nicht.

Für eine versäumte Meldung kann eine Ausgangsstrafe von 10.000 USD entstehen. Bei fortgesetztem Versäumnis nach IRS-Mitteilung können weitere Sanktionen hinzukommen. Auch Verjährungsfristen können betroffen sein. Eine Entlastung wegen Reasonable Cause verlangt eine konkrete Begründung.

Form 8938 für Ihr Schweizer Vermögen prüfen

Wir ordnen Vermögenswerte und Schwellenwerte ein und stimmen Form 8938 mit Ihrer US-Steuererklärung sowie den weiteren internationalen Meldungen ab.

Erstgespräch vereinbaren

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen für natürliche Personen. Persönlicher Steuerstatus, Vermögensstruktur, Sonderregeln und Formularanweisungen sind für das betreffende Steuerjahr zu prüfen.

Amtliche Quellen