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US International Reporting

Form 5471 bei einer Schweizer AG oder GmbH

US-Personen, die an einer Schweizer AG, GmbH oder anderen aus US-Sicht als Corporation behandelten Gesellschaft beteiligt sind, können Form 5471 mit ihrer US-Steuererklärung einreichen müssen.

Welche Informationen und Schedules erforderlich sind, hängt nicht allein von der Beteiligungsquote ab. Gründung, Erwerb, Verkauf, Organstellung, Kontrolle, CFC-Status und die jeweilige Filing Category bestimmen den Umfang der Meldung.

Kurz gesagt: Form 5471 ist keine eigenständige Steuererklärung der Schweizer Gesellschaft. Es ist eine umfangreiche US-Informationsmeldung der betreffenden U.S. Person über eine ausländische Corporation. Je nach Beteiligungs- und Kontrollsituation kann die Meldung von wenigen Basisinformationen bis zu umfangreichen CFC-, E&P-, Steuer-, PTEP- und Transaktions-Schedules reichen.

Anwendungsbereich

Nicht jeder Anteil an einer Schweizer Gesellschaft löst Form 5471 aus

Form 5471 wird von bestimmten U.S. Persons eingereicht, die als Officer, Director oder Shareholder mit einer ausländischen Corporation verbunden sind.

Für eine Schweizer Gesellschaft muss zunächst geprüft werden, ob sie für US-Steuerzwecke als Corporation behandelt wird. Anschliessend wird bestimmt, ob die U.S. Person in eine der gesetzlichen Filing Categories fällt.

Eine Person kann gleichzeitig mehrere Filing Categories erfüllen. In diesem Fall werden die Informationen nicht doppelt eingereicht, aber sämtliche für die einschlägigen Kategorien erforderlichen Formteile und Schedules müssen berücksichtigt werden.

Filing Categories

Warum wird Form 5471 eingereicht?

Die IRS Instructions unterscheiden mehrere Filing Categories. Die Kategorie bestimmt, welche Teile des Formulars und welche zusätzlichen Schedules einzureichen sind.

Kategorie Typischer Anlass
Category 1 Bestimmte U.S. Shareholders einer sogenannten Section 965 Specified Foreign Corporation. Die Kategorie enthält mehrere Unterkategorien.
Category 2 Bestimmte U.S. Officers oder Directors einer ausländischen Corporation, wenn eine U.S. Person eine relevante Beteiligung erwirbt.
Category 3 Bestimmte Erwerbe, Veräusserungen oder Veränderungen einer Beteiligung an einer ausländischen Corporation.
Category 4 Eine U.S. Person kontrolliert eine ausländische Corporation. Der Kontrolltest arbeitet grundsätzlich mit mehr als 50 % Voting Power oder Value.
Category 5 Bestimmte U.S. Shareholders einer Controlled Foreign Corporation. Auch Category 5 enthält Unterkategorien.
Filing Category nicht allein nach Beteiligungsquote bestimmen Gründung, Organstellung, Beteiligungserwerb, Verkauf, Control, CFC-Status und Ownership Attribution können unterschiedliche oder mehrere Filing Categories gleichzeitig auslösen.

Typischer Fall

100-%-Eigentümer einer Schweizer GmbH

Beispiel: US-Staatsbürger besitzt die Schweizer GmbH vollständig

Eigentümer

US-Staatsbürger hält 100 % der Schweizer GmbH.

Control

Die Person kontrolliert die ausländische Corporation grundsätzlich für Category-4-Zwecke.

CFC

Die Schweizer Gesellschaft ist grundsätzlich eine CFC, sodass zusätzlich Category 5 relevant sein kann.

In einem solchen Fall kann der Filer gleichzeitig in mehreren Kategorien erfasst werden. Die aktuellen IRS Instructions nennen ausdrücklich einen alleinigen Eigentümer einer CFC als Beispiel für einen Filer, der sowohl Category 4 als auch Category 5a erfüllt.

Umfang des Formulars

Form 5471 besteht aus weit mehr als dem Hauptformular

Abhängig von der Filing Category können zahlreiche zusätzliche Schedules erforderlich sein.

Schedule Typischer Inhalt
Schedule A Aktienstruktur und Beteiligungsklassen der ausländischen Corporation.
Schedule B Informationen über U.S. Shareholders und bestimmte Eigentümer.
Schedule C Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen Corporation.
Schedule F Bilanz der ausländischen Corporation.
Schedule E Ausländische Einkommensteuern, die von der Gesellschaft gezahlt oder abgegrenzt wurden.
Schedule H Current Earnings and Profits nach US-Regeln.
Schedule I Unter anderem Subpart-F-Inclusions und weitere Shareholder-Level-Beträge.
Schedule I-1 CFC-Level-Daten für die Section-951A- beziehungsweise NCTI-Berechnung.
Schedule J Accumulated Earnings & Profits einer CFC.
Schedule M Transaktionen zwischen CFC und Shareholdern oder anderen Related Persons.
Schedule O Gründung, Reorganisation sowie Erwerb und Veräusserung von Anteilen.
Schedule P Previously Taxed Earnings and Profits des jeweiligen U.S. Shareholders.
Schedule Q Einkommen, Abzüge, Steuern und Assets nach CFC Income Groups.
Schedule R Ausschüttungen der ausländischen Corporation.

CFC-Fälle

Bei einer CFC wird Form 5471 besonders umfangreich

Ist die Schweizer Gesellschaft eine Controlled Foreign Corporation, beschränkt sich Form 5471 nicht auf Angaben zur Beteiligung.

Je nach Filing Category werden detaillierte Informationen zu Einkommen, Schweizer Steuern, CFC Income Groups, Subpart F, Section 951A, Earnings and Profits, PTEP und Related-Party-Transaktionen benötigt.

Category 5

Category 5 betrifft grundsätzlich bestimmte U.S. Shareholders, die Aktien einer ausländischen Gesellschaft halten, während diese eine CFC ist.

Category 4

Category 4 betrifft eine U.S. Person, die eine ausländische Corporation kontrolliert. Control wird für diese Kategorie grundsätzlich anhand einer mehr als 50-%-Schwelle bei Voting Power oder Value bestimmt.

Category 4 und Category 5 sind nicht dasselbe Ein Filer kann beide Kategorien gleichzeitig erfüllen. Die Kategorien beruhen aber auf unterschiedlichen gesetzlichen Reporting-Vorschriften und sollten getrennt geprüft werden.

Schedule M

Transaktionen mit Gesellschaftern und verbundenen Personen dokumentieren

Bei bestimmten CFC-Filern verlangt Schedule M Informationen über Transaktionen zwischen der ausländischen Corporation und ihren Shareholdern oder anderen Related Persons.

Darlehen

Forderungen, Verbindlichkeiten und Finanzierungsbeziehungen.

Dienstleistungen

Management Fees, Consulting, IT und andere konzerninterne Leistungen.

Waren

Käufe und Verkäufe zwischen verbundenen Unternehmen.

Lizenzzahlungen

Royalties und andere Zahlungen für IP oder Nutzungsrechte.

Einlagen

Kapitalzuführungen und andere Shareholder Transactions.

Ausschüttungen

Dividenden und andere Zahlungen an Gesellschafter.

Verrechnungspreise Schweiz–USA

Earnings & Profits

Schweizer Gewinn ist nicht automatisch US Earnings & Profits

Für verschiedene Form-5471-Schedules werden Earnings and Profits nach US-Steuergrundsätzen benötigt.

Der Jahresgewinn nach Schweizer Obligationenrecht oder der schweizerische steuerbare Gewinn kann deshalb nicht ohne Überleitung als US E&P übernommen werden.

Schweizer Abschlussdaten müssen transformiert werden Der Schweizer Jahresabschluss liefert die Ausgangsdaten, die US-Formulare verlangen aber teilweise eigene steuerliche Grössen und Klassifikationen.

Schweizer Jahresabschluss

Welche Daten werden typischerweise benötigt?

Schweizer Unterlage US-Verwendung
Bilanz Grundlage insbesondere für Schedule F und weitere CFC-Berechnungen.
Erfolgsrechnung Grundlage für Schedule C und Income-Berechnungen.
Steuerveranlagung / Steuerberechnung Schweizer Gewinnsteuern und Foreign-Tax-Credit-Daten.
Aktien- oder Gesellschafterregister Beteiligungsquote, Voting Power und Ownership History.
Kontokorrent Gesellschafter Related-Party-Transaktionen und gegebenenfalls Schedule M.
Darlehensverträge Finanzierungs- und Related-Party-Informationen.
Dividendenbeschlüsse Distributions, PTEP und Schedule R.
Intercompany-Rechnungen Schedule M und Transfer-Pricing-Abstimmung.

Functional Currency

CHF und USD müssen korrekt auseinandergehalten werden

Viele Schweizer Gesellschaften führen ihre Buchhaltung und Jahresrechnung in Schweizer Franken.

Form 5471 verlangt je nach Schedule Beträge in der Functional Currency der Gesellschaft oder in US-Dollar. Die jeweiligen Instructions bestimmen, welcher Umrechnungskurs und welcher Zeitpunkt zu verwenden ist.

Eine pauschale Umrechnung sämtlicher Schweizer Jahresabschlusswerte mit einem einzigen Jahresendkurs ist deshalb nicht in jedem Schedule korrekt.

Form 5471 & Form 8938

Form 5471 ersetzt nicht automatisch alle anderen US-Meldepflichten

Eine Beteiligung an einer Schweizer Gesellschaft kann neben Form 5471 weitere internationale Meldepflichten auslösen.

Bei Form 8938 gilt allerdings grundsätzlich: Vermögenswerte, die bereits auf Form 5471 gemeldet werden, müssen nicht nochmals mit denselben Detailinformationen auf Form 8938 aufgeführt werden. Die Existenz des Formulars und die entsprechenden Angaben können dennoch relevant bleiben.

FBAR, Form 8938 und Form 5471 haben unterschiedliche Tatbestände und dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden.

Filing

Form 5471 wird mit der US-Steuererklärung eingereicht

Form 5471 wird grundsätzlich an die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder andere relevante US-Steuererklärung des Filers angehängt.

Sie ist bis zum Fälligkeitsdatum dieser Steuererklärung einschliesslich einer wirksamen Verlängerung einzureichen.

Separate Form 5471 für jede relevante ausländische Corporation Ist eine US-Person an mehreren Schweizer oder anderen ausländischen Corporations beteiligt, muss grundsätzlich für jede relevante Gesellschaft ein separates Form 5471 mit den jeweils anwendbaren Schedules erstellt werden.

Penalties

Eine unvollständige oder verspätete Form 5471 kann teuer werden

Die internationalen Informationspflichten werden durch eigenständige Penalty-Regeln abgesichert.

Typische Section-6038-Penalty

USD 10'000

Grundstrafe pro jährlicher Reportingperiode und betroffener ausländischer Corporation bei einem relevanten Filing Failure.

Fortgesetzter Verstoss

Nach IRS-Mitteilung können zusätzliche Penalties entstehen, wenn die Meldung nicht nachgeholt wird.

Weitere Folgen

Je nach Tatbestand können auch Foreign Tax Credits reduziert und weitere Penalty-Regeln relevant werden.

Nach den aktuellen IRS Instructions beträgt die Grundstrafe unter Section 6038 grundsätzlich USD 10'000 für jede Jahresperiode jeder betroffenen ausländischen Corporation. Bleibt die Pflicht nach IRS-Mitteilung weiter unerfüllt, können zusätzliche USD 10'000 je 30-Tage-Zeitraum entstehen, wobei die zusätzliche Fortsetzungsstrafe begrenzt ist.

„Wir schulden keine US-Steuer“ schützt nicht vor Form-5471-Penalties Form 5471 ist eine Informationspflicht. Eine Strafe kann deshalb auch dann entstehen, wenn die Schweizer Gesellschaft ihre Schweizer Steuern vollständig gezahlt hat und auf US-Seite keine zusätzliche Netto-Einkommensteuer entsteht.

Korrekturen

Fehlerhafte Form 5471 sollte nicht einfach im Folgejahr ignoriert werden

Wird nach Abgabe festgestellt, dass Form 5471 unvollständig oder fehlerhaft war, sehen die IRS Instructions grundsätzlich eine korrigierte Form 5471 zusammen mit einer amended return vor.

Auf der korrigierten Form muss kenntlich gemacht werden, dass es sich um eine Berichtigung handelt, und die Änderungen sollten erläutert werden.

Bei verspäteten oder mehreren fehlenden Jahren sollte vor einer Nachmeldung geprüft werden, welche Filing Categories, Schedules, Penalty-Regeln und gegebenenfalls Reasonable-Cause-Positionen betroffen sind.

Typische Fehler

Was bei Form 5471 häufig falsch gemacht wird

Fehlannahme Problem
„Form 5471 betrifft nur CFCs.“ Auch andere Filing Categories können eine Meldung auslösen.
„Nur Eigentümer müssen melden.“ Bestimmte Officer- und Director-Situationen können Category 2 auslösen.
„Der Schweizer Jahresabschluss kann einfach angehängt werden.“ Form 5471 verlangt eigene US-steuerliche Grössen und Schedules.
„Eine Form pro Person reicht für alle Gesellschaften.“ Grundsätzlich wird für jede relevante Foreign Corporation eine eigene Form 5471 erstellt.
„Wenn alle Beträge null sind, braucht man den Schedule nicht.“ Ein erforderlicher Schedule muss nach den IRS Instructions grundsätzlich auch mit Nullbeträgen eingereicht werden.
„Form 5471 ist nur eine Beteiligungsmeldung.“ Bei einer CFC können umfangreiche Income-, Tax-, E&P-, PTEP- und Related-Party-Daten erforderlich sein.
„Keine US-Steuer bedeutet keine Strafe.“ Die Penalty knüpft an die Informationspflicht an.
„Form 8938 ersetzt Form 5471.“ Beide Formulare haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Reportingzwecke.

Vorgehensweise

Form 5471 in vier Schritten aufbereiten

Schritt 1 Filing Category bestimmen

Beteiligung, Erwerb, Verkauf, Control, Officer-Funktion und CFC-Status prüfen.

Schritt 2 Schweizer Daten sammeln

Jahresabschluss, Steuern, Eigentümerdaten, Dividenden und Related-Party-Transaktionen erfassen.

Schritt 3 US-Überleitung erstellen

Functional Currency, E&P, CFC Income Groups und steuerliche Anpassungen berechnen.

Schritt 4 Schedules koordinieren

Form 5471 mit Subpart F, Section 951A, FTC, PTEP und US-Steuererklärung abstimmen.

Hinweis: Der Umfang von Form 5471 hängt von der konkreten Filing Category und der vollständigen Beteiligungsstruktur ab. Die erforderlichen Schedules unterscheiden sich erheblich zwischen einem einmaligen Anteilserwerb, einem Officer- oder Director-Fall, einer kontrollierten Gesellschaft und einer CFC. Bei CFCs müssen die Form-5471-Daten mit Subpart F, Section 951A / NCTI, Foreign Tax Credits und PTEP konsistent abgestimmt werden.

Beratung Schweiz–USA

Form 5471 für eine Schweizer AG oder GmbH?

Wir bestimmen die Filing Categories, bereiten Schweizer Jahresabschluss- und Steuerdaten für US-Zwecke auf und koordinieren Form 5471 mit CFC-, Subpart-F-, Section-951A-, FTC- und PTEP-Berechnungen.

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