Dividenden · Schweiz–USA
Schweizer Dividende an eine US-Person
Schüttet eine Schweizer AG oder GmbH an einen US-Staatsbürger, Green-Card-Inhaber oder eine andere in den USA steuerpflichtige natürliche Person aus, treffen Schweizer Verrechnungssteuer, das DBA Schweiz–USA und die US-Einkommensteuer aufeinander.
Ist die Schweizer Gesellschaft gleichzeitig eine Controlled Foreign Corporation, muss zusätzlich geprüft werden, ob die Ausschüttung aus bereits in den USA besteuerten PTEP oder aus noch nicht erfassten Earnings and Profits stammt.
Ausgangslage
Eine Ausschüttung muss auf drei Ebenen analysiert werden
Bei einer Schweizer Gesellschaft mit US-Gesellschafter reicht es nicht, lediglich die Schweizer Verrechnungssteuer zu betrachten.
Zunächst ist zu bestimmen, wie die Ausschüttung in der Schweiz behandelt wird. Danach muss geprüft werden, welche Entlastung das DBA Schweiz–USA zulässt. Schliesslich ist die Ausschüttung für US-Steuerzwecke einzuordnen.
Bei einer CFC kommt eine zusätzliche Ebene hinzu: Ein Teil der ausgeschütteten Gewinne kann bereits zuvor durch Subpart F oder Section 951A in den USA besteuert worden sein.
Schweizer Ebene
Schweizer Dividenden unterliegen grundsätzlich 35 % Verrechnungssteuer
Ausschüttungen einer Schweizer Kapitalgesellschaft unterliegen nach Schweizer internem Recht grundsätzlich der Verrechnungssteuer.
Die Schweizer Gesellschaft behält die Steuer bei der Ausschüttung ein und führt sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab.
Ausgangspunkt der Ausschüttung
Ausgangsbetrag der von der Schweizer Gesellschaft beschlossenen Ausschüttung.
Schweizer interner Quellensteuerabzug vor Anwendung einer möglichen DBA-Entlastung.
Der über dem zulässigen Treaty-Satz liegende Teil kann bei erfüllten Voraussetzungen zurückgefordert werden.
DBA Schweiz–USA
Für natürliche Personen beträgt der Treaty-Satz grundsätzlich 15 %
Artikel 10 des DBA Schweiz–USA erlaubt dem Ansässigkeitsstaat des wirtschaftlich Berechtigten die Besteuerung der Dividende. Gleichzeitig darf auch der Quellenstaat besteuern.
Ist der wirtschaftlich Berechtigte in den USA ansässig, begrenzt das DBA die Schweizer Quellensteuer im gewöhnlichen Fall grundsätzlich auf 15 % des Bruttobetrags.
Die 5-%-Rate ist grundsätzlich eine Unternehmensregel
Der reduzierte 5-%-Satz setzt grundsätzlich voraus, dass der wirtschaftlich Berechtigte eine Gesellschaft des anderen Vertragsstaats ist und unmittelbar mindestens 10 % der Stimmrechte der ausschüttenden Gesellschaft hält.
Für eine natürliche US-Person ist deshalb grundsätzlich die 15-%-Grenze relevant.
Rückerstattung
Von 35 % auf die DBA-Belastung
Schweizer Verrechnungssteuer wird bei einer Ausschüttung zunächst nach Schweizer internem Recht erhoben.
Eine natürliche Person mit Wohnsitz beziehungsweise DBA-Ansässigkeit in den USA kann bei Vorliegen der Treaty-Voraussetzungen den über 15 % hinausgehenden Teil grundsätzlich zurückfordern.
Die ESTV stellt für natürliche Personen in den USA hierfür das Formular 82 I zur Verfügung.
US-Ebene
US-Personen versteuern grundsätzlich ihr weltweites Einkommen
Eine US-Person muss grundsätzlich auch Dividenden einer Schweizer Gesellschaft in der US-Steuererklärung berücksichtigen.
Für US-Zwecke muss jedoch zunächst festgestellt werden, ob tatsächlich eine normale Dividend Distribution vorliegt oder ob besondere CFC-Regeln eingreifen.
Ausschüttung aus nicht bereits als PTEP behandelten Earnings and Profits.
Ausschüttung von Gewinnen, die auf Shareholder-Ebene bereits unter den CFC-Regeln besteuert wurden.
Soweit keine ausreichenden Earnings and Profits vorliegen, können andere US-Verteilungsregeln relevant werden.
Qualified Dividend Income
Eine Schweizer Dividende kann in den USA eine Qualified Dividend sein
Dividenden einer ausländischen Corporation können unter bestimmten Voraussetzungen für eine natürliche US-Person den reduzierten US-Steuersätzen für Qualified Dividend Income unterliegen.
Die Schweiz gehört zu den Staaten mit einem für diesen Zweck anerkannten umfassenden Einkommensteuerabkommen mit den USA. Eine Schweizer Gesellschaft kann daher grundsätzlich als Qualified Foreign Corporation gelten.
Zusätzlich müssen jedoch die weiteren US-Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die Holding-Period-Regeln.
Foreign Tax Credit
Die definitive Schweizer Quellensteuer kann grundsätzlich anrechenbar sein
Eine natürliche US-Person kann für qualifizierende ausländische Einkommensteuern grundsätzlich einen Foreign Tax Credit beanspruchen.
Bei einer Schweizer Dividende ist dabei besonders wichtig, zwischen tatsächlich endgültiger Steuer und einem rückforderbaren Schweizer Quellensteuerbetrag zu unterscheiden.
Beispiel der Quellensteuerlogik
Schweizer Gesellschaft behält zunächst die interne Verrechnungssteuer ein.
Gewöhnliche definitive Treaty-Belastung einer qualifizierenden natürlichen US-Person.
Treaty-bedingt grundsätzlich rückforderbarer Teil im vereinfachten Standardfall.
Für den US Foreign Tax Credit ist grundsätzlich die rechtlich geschuldete und tatsächlich endgültige ausländische Steuer massgebend. Ein Betrag, der vom ausländischen Staat zurückgefordert werden kann, ist nicht allein deshalb creditable, weil er zunächst einbehalten wurde.
CFC & PTEP
Bereits besteuerte CFC-Gewinne folgen einer anderen US-Systematik
Wurde ein Teil der Gewinne einer Schweizer CFC bereits unter Subpart F oder Section 951A beim US-Gesellschafter in das Einkommen einbezogen, entstehen daraus Previously Taxed Earnings and Profits.
Eine spätere Ausschüttung dieser PTEP wird unter Section 959 grundsätzlich nicht nochmals als normale Dividende in das Bruttoeinkommen einbezogen.
PTEP muss historisch verfolgt werden
Für die Ausschüttung muss bestimmt werden, aus welchen Earnings-and-Profits-Konten sie stammt und welche PTEP-Jahrgänge beziehungsweise Kategorien betroffen sind.
Schweizer Verrechnungssteuer verschwindet dadurch nicht
Dass eine Ausschüttung in den USA als PTEP Distribution behandelt wird, ändert nicht automatisch die Schweizer Quellensteuerbehandlung.
Dadurch kann eine besonders technische FTC-Frage entstehen: Schweizer Steuer wird bei einer Ausschüttung erhoben, während die zugrunde liegenden Gewinne für US-Zwecke bereits in einem früheren Jahr besteuert wurden.
Section 962
Eine frühere Section-962-Wahl kann die spätere Ausschüttung verändern
Hat ein individueller U.S. Shareholder für frühere CFC-Inclusions eine Section-962-Wahl getroffen, darf eine spätere tatsächliche Ausschüttung nicht ohne Prüfung wie eine gewöhnliche Dividende behandelt werden.
Die Section-962-Regeln können dazu führen, dass die laufende CFC-Besteuerung zunächst einer Corporate-Tax-Systematik folgt, während bei einer späteren Ausschüttung zusätzliche Shareholder-Level-Folgen zu berücksichtigen sind.
Beispiel
US-Staatsbürger hält 100 % einer Schweizer GmbH
| Schritt | Vereinfachte Behandlung |
|---|---|
| Schweizer GmbH beschliesst CHF 100'000 Dividende | Ausgangspunkt ist eine Schweizer Ausschüttung von CHF 100'000. |
| Schweizer Verrechnungssteuer | Grundsätzlich CHF 35'000 werden zunächst einbehalten. |
| DBA-Belastung | Bei qualifizierender natürlicher US-Person grundsätzlich 15 % beziehungsweise CHF 15'000 definitive Schweizer Steuer. |
| Rückerstattung | Im vereinfachten Standardfall können CHF 20'000 Schweizer Verrechnungssteuer zurückgefordert werden. |
| US-Einordnung | Zunächst prüfen, ob die Ausschüttung normale E&P, PTEP oder andere Beträge betrifft. |
| Normale Dividende | Kann bei erfüllten Voraussetzungen Qualified Dividend sein; FTC für die definitive Schweizer Quellensteuer prüfen. |
| PTEP | Grundsätzlich keine erneute normale Dividend Inclusion; PTEP- und FTC-Regeln gesondert anwenden. |
Wohnsitz
US-Person und US-Ansässigkeit sind nicht immer dasselbe
Die US-Steuerpflicht aufgrund von Staatsbürgerschaft oder Green Card ist von der DBA-Ansässigkeit zu unterscheiden.
Lebt ein US-Staatsbürger in der Schweiz und ist für DBA-Zwecke in der Schweiz ansässig, ist die oben beschriebene Rückerstattung Schweizer Verrechnungssteuer an einen US-Resident nicht automatisch die richtige Konstellation.
Vor Anwendung von Artikel 10 muss deshalb festgestellt werden, in welchem Vertragsstaat die Person für DBA-Zwecke ansässig ist und wie die Saving-Clause-Regeln für US-Staatsbürger wirken.
Typische Fehler
Wo Schweizer Dividenden an US-Personen häufig falsch behandelt werden
| Fehlannahme | Problem |
|---|---|
| „Die Schweizer Quellensteuer beträgt endgültig 35 %.“ | Mögliche DBA-Rückerstattung wird übersehen. |
| „Ein 100-%-Gesellschafter bekommt den 5-%-DBA-Satz.“ | Die 5-%-Regel setzt grundsätzlich einen qualifizierenden gesellschaftlichen Empfänger voraus. |
| „Die ganzen 35 % können in den USA angerechnet werden.“ | Ein rückforderbarer Schweizer Quellensteuerbetrag ist grundsätzlich nicht die definitive creditable foreign tax. |
| „Jede Schweizer Dividende ist ordinary income.“ | Qualified-Dividend-Regeln werden nicht geprüft. |
| „Eine CFC-Dividende wird immer nochmals besteuert.“ | PTEP unter Section 959 wird übersehen. |
| „PTEP ist nur ein Form-5471-Thema.“ | PTEP bestimmt die materielle US-Behandlung einer späteren Ausschüttung. |
| „Section 962 betrifft nur das Jahr der Inclusion.“ | Spätere Ausschüttungsfolgen werden nicht berücksichtigt. |
| „US-Person bedeutet automatisch US-DBA-Resident.“ | US-Steuerstatus und Treaty Residence werden verwechselt. |
Vorgehensweise
Ausschüttung in vier Schritten analysieren
US-Steuerstatus, Wohnsitz und DBA-Ansässigkeit des Gesellschafters klären.
35-%-Abzug, DBA-Satz und mögliches Rückerstattungsverfahren bestimmen.
Feststellen, ob normale Earnings, PTEP oder andere Ausschüttungskomponenten vorliegen.
Qualified Dividend, Section 959, Section 962 und Foreign Tax Credit koordinieren.
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