Fachartikel · US-Kontenmeldung
FBAR für Schweizer Konten
US-Personen müssen bestimmte Schweizer Bankkonten, Depots und weitere Finanzkonten jährlich auf FinCEN Form 114 melden. Die Meldepflicht kann auch ohne steuerpflichtige Erträge entstehen und Konten erfassen, über die lediglich eine Zeichnungsberechtigung besteht.
FinCEN Form 114
Wann müssen Schweizer Konten gemeldet werden?
Eine US-Person ist grundsätzlich FBAR-pflichtig, wenn sie ein finanzielles Interesse an ausländischen Finanzkonten oder eine Zeichnungs- beziehungsweise vergleichbare Verfügungsbefugnis besitzt und der zusammengefasste Wert dieser Konten im Kalenderjahr 10.000 USD überschreitet.
US Citizens können auch bei dauerhaftem Schweizer Wohnsitz betroffen sein. Bei Green-Card-Inhabern und anderen Personen ist der US-Status nach den FBAR-Regeln zu bestimmen. Der FBAR knüpft an eigene Vorschriften an; eine einkommensteuerliche DBA-Position beseitigt die Pflicht nicht automatisch.
Die Grenze gilt für die relevanten ausländischen Konten zusammen. Einzubeziehen sind auch Konten ausserhalb der Schweiz, beispielsweise in Deutschland. Bei bestehender Pflicht werden grundsätzlich sämtliche meldepflichtigen Konten erfasst, einschliesslich kleinerer Konten.
Beispiel: Drei Konten unter der Einzelgrenze
Eine US-Person hält gleichzeitig ein Schweizer Privatkonto mit umgerechnet 6.000 USD, ein Sparkonto mit 4.500 USD und ein deutsches Konto mit 2.000 USD. Zusammen sind es 12.500 USD. Die Grenze ist überschritten, obwohl keines der Konten allein mehr als 10.000 USD enthält.
Der FBAR selbst erhebt keine Einkommensteuer. Ob Kontenerträge in einer Steuererklärung erscheinen müssen, ist eine zusätzliche Frage.
Schweizer Kontenlandschaft
Welche Konten und Vermögenswerte sind zu prüfen?
| Position | FBAR-Einordnung |
|---|---|
| Privat-, Lohn-, Spar- und Festgeldkonto | Typische Finanzkonten; Kontoinhaberschaft und Verfügungsbefugnis prüfen. |
| Wertschriftendepot | Das Depot ist grundsätzlich das Meldeobjekt. Die enthaltenen Wertpapiere werden im FBAR nicht nochmals einzeln gemeldet. |
| Gemeinschaftskonto | Für jeden betroffenen US-Mitinhaber prüfen; nicht lediglich den rechnerischen eigenen Anteil melden. |
| Geschäfts-, Vereins- oder Familienkonto | Eine Zeichnungsberechtigung kann auch ohne eigenes Vermögen eine Pflicht auslösen. |
| Lebensversicherung mit Rückkaufswert | Kann als ausländisches Finanzkonto erfasst sein; Vertrag und Wert prüfen. |
| Direkt gehaltene Immobilie | Die Immobilie selbst ist kein FBAR-Konto. Ein zugehöriges Schweizer Miet- oder Verwaltungskonto kann dagegen betroffen sein. |
| Direkt gehaltene Gesellschaftsanteile | Die Anteile selbst sind kein Finanzkonto. Konten der Gesellschaft können bei entsprechender Beteiligung oder Zeichnungsbefugnis relevant werden. |
Der Ort der Kontoführung ist entscheidend
Ein Schweizer Konto einer US-Bank kann ein ausländisches Konto für den FBAR sein. Umgekehrt ist ein bei einer US-Niederlassung geführtes Konto einer Schweizer Bank nicht allein wegen der Schweizer Bankengruppe ein ausländisches Konto. Die Währung ist ebenfalls kein Ortskriterium.
Säule 3a, Freizügigkeit und Pensionskasse
Schweizer Vorsorgeprodukte sollten in die Bestandsaufnahme aufgenommen und einzeln qualifiziert werden. Eine US-Ausnahme für bestimmte Retirement Plans darf nicht pauschal auf Schweizer Vorsorge übertragen werden. Kontomodell, Versicherungsvertrag, rechtliche Struktur und Rechte des Begünstigten können sich unterscheiden.
Die produktbezogene Behandlung vertiefen Schweizer Pensionskasse bei US-Steuerpflicht und Säule 3a bei US-Steuerpflicht.
Eigentum und Verfügung
Eine Vollmacht kann auch ohne eigenes Guthaben relevant sein
Signature Authority betrifft grundsätzlich die Befugnis, allein oder gemeinsam mit anderen durch direkte Kommunikation mit dem Finanzinstitut über Kontovermögen zu verfügen. Eine reine Leseberechtigung ist davon zu unterscheiden.
Arbeitgeber und eigene Gesellschaft
Wer Zahlungen über ein Schweizer Geschäftskonto freigeben kann, sollte seine Befugnisse prüfen. Eine Organstellung allein beantwortet die Frage nicht. Bestimmte Ausnahmen oder Sonderfristen sind gesondert zu beurteilen.
Familie und Vereine
Bankvollmachten für Eltern oder eine Zeichnungsberechtigung als Vereinskassier gehören ebenfalls in die Prüfung. Das Fehlen eigener wirtschaftlicher Ansprüche schliesst eine Meldung nicht aus.
Gemeinschaftskonten und Ehegatten
Gemeinsam gehaltene Konten werden grundsätzlich mit dem vollen meldepflichtigen Höchstwert erfasst. Die gemeinsame US-Einkommensteuererklärung ersetzt keine eigene FBAR-Prüfung. Eine begrenzte Ehegatten-Ausnahme kann greifen, wenn sämtliche ausländischen Konten des nicht selbst meldenden Ehegatten gemeinsam gehalten werden, der andere Ehegatte sie fristgerecht meldet und die erforderliche Autorisierung vorliegt.
Auch minderjährige US-Personen können eine eigene Pflicht haben. Soweit sie nicht selbst einreichen können, übernimmt dies ein Elternteil oder ein anderer rechtlich Verantwortlicher.
Kontohöchststand und USD
Der Jahresendstand allein reicht nicht
Für jedes meldepflichtige Konto ist der höchste Wert während des Kalenderjahres zu ermitteln. Periodische Auszüge können dafür verwendet werden, sofern sie den Höchstwert angemessen wiedergeben. Auch ein unterjährig geschlossenes Konto darf nicht allein wegen eines fehlenden Guthabens am 31. Dezember entfallen.
Der Höchstwert wird zunächst in der Kontowährung bestimmt und danach nach den FBAR-Vorgaben mit dem Treasury-Kurs zum Jahresende in US-Dollar umgerechnet. Ist für eine Währung kein Treasury-Kurs vorhanden, ist die zulässige alternative Kursquelle zu dokumentieren. Ein Jahresdurchschnittskurs aus der Einkommensteuerberechnung ist hierfür nicht automatisch geeignet.
Ein Schweizer Konto erreicht 18.000 CHF und steht am Jahresende bei 7.000 CHF. Bei einem angenommenen Jahresendkurs von 0,90 CHF je USD ergibt sich ein FBAR-Höchstwert von 20.000 USD: 18.000 ÷ 0,90. Für die tatsächliche Meldung ist der Kurs des betreffenden Jahres zu verwenden.
Bei mehreren Währungskonten, Depotunterkonten und Umbuchungen ist zunächst zu klären, welche eigenständigen Konten bestehen. Kontonummern und Bewertungsunterlagen sollten so aufbereitet sein, dass keine Konten fehlen und Werte nachvollziehbar bleiben.
Einreichung bei FinCEN
Frist grundsätzlich 15. April, automatisch verlängert bis 15. Oktober
Der FBAR betrifft das Kalenderjahr und ist grundsätzlich am 15. April des Folgejahres fällig. Es gilt eine automatische Verlängerung bis 15. Oktober ohne gesonderten Antrag. Wochenenden, Feiertage und einschlägige Sonderregelungen sind zu berücksichtigen.
Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über das BSA E-Filing System. Sie wird nicht mit Form 1040 eingereicht. Wer als Privatperson selbst meldet, kann den dafür vorgesehenen Zugang ohne Einrichtung eines institutionellen Benutzerkontos nutzen.
Einreichung durch einen Berater
Für die Übermittlung durch einen Dritten dient FinCEN Form 114a als Autorisierung. Sie wird grundsätzlich aufbewahrt und nicht mit dem FBAR übermittelt. Die vollständige eingereichte Fassung und die elektronische Bestätigung gehören in das Jahresdossier.
Welche Angaben sollten vorliegen?
- Name und Anschrift des Finanzinstituts sowie Kontonummer oder sonstige Identifikation.
- Kontotyp, Kontoinhaber und gegebenenfalls Mitinhaber.
- Art des finanziellen Interesses oder der Zeichnungsberechtigung.
- Nachweise zum Höchstwert, Originalwährung und verwendeten Umrechnungskurs.
Die erforderlichen Kontoaufzeichnungen sind grundsätzlich fünf Jahre ab dem FBAR-Fälligkeitstermin aufzubewahren. Besondere Regeln können für Arbeitnehmer gelten, die lediglich Arbeitgeberkonten aufgrund ihrer Zeichnungsberechtigung melden.
Abgrenzung
FBAR, Form 8938 und FATCA sind unterschiedliche Pflichten
| Verfahren | Wer meldet? | Einreichung |
|---|---|---|
| FBAR / FinCEN Form 114 | Betroffene US-Person | Separate Kontenmeldung an FinCEN |
| Form 8938 | Betroffene steuerpflichtige Person oder bestimmte Einheit | Mit der US-Einkommensteuererklärung; eigene Vermögensdefinitionen und Schwellenwerte |
| FATCA-Meldung des Finanzinstituts | Das Finanzinstitut im jeweiligen Verfahren | Ersetzt die eigenen Erklärungs- und Meldepflichten des Kunden nicht |
Dass eine Bank die US-Staatsbürgerschaft kennt oder bereits Informationen meldet, erledigt den persönlichen FBAR nicht. Ebenso kann ein Konto sowohl auf dem FBAR als auch auf Form 8938 erscheinen. Die Einzelheiten finden Sie unter Form 8938 bei Schweizer Vermögenswerten.
Fehlende oder unvollständige Meldungen
Frühere Jahre sachgerecht korrigieren
Bei Fehlern in einem bereits eingereichten FBAR ist eine berichtigte Meldung vorzubereiten. Sie enthält die vollständigen Angaben und wird als Änderung gekennzeichnet; die Referenz der früheren Meldung wird nach den Einreichungsvorgaben angegeben.
Bei ganz fehlenden Meldungen sind zunächst Jahre, Konten, Erträge und bisherige US-Erklärungen zu rekonstruieren. Wichtig ist, ob auch Einkommen nicht erklärt wurde, ob bereits Behördenkontakt besteht und weshalb die Pflicht versäumt wurde.
Je nach Sachverhalt kann ein besonderes Nachmeldeverfahren in Betracht kommen. Die Streamlined Filing Compliance Procedures verlangen unter anderem die Erfüllung ihrer persönlichen Voraussetzungen und eine zutreffende Erklärung zur Nichtvorsätzlichkeit. Sie sind keine automatische Lösung für jeden verspäteten FBAR.
Verstösse gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten können finanzielle und bei entsprechenden Voraussetzungen strafrechtliche Folgen haben. Die Beurteilung hängt vom Sachverhalt ab; gesetzliche Geldstrafengrenzen werden zudem inflationsbedingt angepasst.
Weiterführende Inhalte
Kontenmeldung und Steuererklärung abstimmen
Schweizer Konten vollständig für den FBAR erfassen
Wir prüfen Konten, Depots und Vollmachten, bereiten die erforderlichen Werte auf und stimmen die FBAR-Meldung mit weiteren US-Erklärungspflichten ab.
Erstgespräch vereinbarenStand: September 2026. Allgemeine Informationen. US-Personenstatus, Kontenstruktur, Ausnahmen und Fristen sind für den jeweiligen Sachverhalt und das betroffene Kalenderjahr zu prüfen.
