Kanton Zug · Vermögenssteuer 2026
Vermögenssteuer Zug: Steuersätze & Gemeinden
Die Zuger Vermögenssteuer ist progressiv. Auf das nach Schulden und persönlichen Vermögensabzügen verbleibende steuerbare Vermögen wird zunächst die einfache Vermögenssteuer berechnet. Erst danach werden der kantonale und der kommunale Steuerfuss angewandt.
Einfacher Vermögenssteuertarif
Vier progressive Tarifstufen
Der Zuger Vermögenssteuertarif besteht aus vier Stufen. Die Promillesätze werden nicht auf das gesamte Vermögen angewandt, sondern jeweils nur auf den Vermögensteil innerhalb der entsprechenden Tarifstufe.
| Tarifstufe | Einfache Vermögenssteuer |
|---|---|
| erste Vermögenstranche | 0,4 ‰ |
| zweite Vermögenstranche | 0,8 ‰ |
| dritte Vermögenstranche | 1,2 ‰ |
| oberste Vermögenstranche | 1,6 ‰ |
Die Franken-Grenzen werden jährlich angepasst.
Der Kanton Zug passt die Tarifstufen der Vermögenssteuer jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an. Für eine konkrete Steuerberechnung sollte deshalb immer der Tarif der jeweiligen Steuerperiode beziehungsweise der offizielle Zuger Steuerrechner verwendet werden.
1,6 ‰ ist nicht der effektive Steuersatz auf das gesamte Vermögen.
Zum einen ist der Tarif progressiv: Nur die oberste Vermögenstranche unterliegt dem Satz von 1,6 ‰. Zum anderen handelt es sich um die einfache Steuer. Erst durch die Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde entsteht die tatsächlich geschuldete Vermögenssteuer.
Berechnung
Vom Reinvermögen zur tatsächlichen Steuer
Vor Anwendung des Vermögenssteuertarifs müssen zunächst das steuerbare Nettovermögen und die persönlichen Vermögensabzüge bestimmt werden.
Vermögen
Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Beteiligungen und weitere steuerpflichtige Vermögenswerte erfassen.
Schulden
Abzugsfähige Hypotheken, Darlehen und sonstige Schulden vom steuerlich relevanten Vermögen abziehen.
Vermögensabzug
Den persönlichen Vermögensabzug und gegebenenfalls zusätzliche Abzüge für minderjährige Kinder berücksichtigen.
Tarif & Steuerfüsse
Auf das steuerbare Vermögen den progressiven Tarif und anschliessend die Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde anwenden.
Steuerfüsse 2026
Der Kanton erhebt 2026 78 % der einfachen Steuer
Der gesetzliche kantonale Steuerfuss beträgt grundsätzlich 82 %. Für die Steuerjahre 2026 bis 2029 gilt jedoch ein reduzierter kantonaler Steuerfuss von 78 % der einfachen Steuer.
Zusätzlich erhebt die jeweilige Einwohnergemeinde ihre Gemeindesteuer. Auch diese wird als Prozentsatz der einfachen Steuer berechnet.
Je nach persönlicher Situation können daneben Kirchensteuern hinzukommen. Für einen konfessionslosen Steuerpflichtigen beschränkt sich die ordentliche kantonale und kommunale Belastung im Wesentlichen auf Kantons- und Einwohnergemeindesteuer.
Vereinfacht:
Einfache Vermögenssteuer × (78 % Kantonssteuerfuss + Steuerfuss der Einwohnergemeinde) = kantonale und kommunale Vermögenssteuer vor allfälliger Kirchensteuer.
Einwohnergemeinden
Auch innerhalb des Kantons Zug unterscheidet sich die Belastung
Der Vermögenssteuertarif ist kantonal einheitlich. Unterschiede entstehen insbesondere durch die Steuerfüsse der elf Zuger Einwohnergemeinden.
Baar
Baar gehört 2026 mit einem Einwohnergemeindesteuerfuss von rund 47,53 % zu den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons.
Neuheim
Am oberen Ende der Zuger Bandbreite liegt 2026 Neuheim mit einem Einwohnergemeindesteuerfuss von 59 %.
Die übrigen Gemeinden
Zug, Cham, Hünenberg, Risch, Steinhausen, Unterägeri, Oberägeri, Menzingen und Walchwil liegen innerhalb der kantonalen Bandbreite.
Unterschiede bleiben vergleichsweise begrenzt
Die Zuger Gemeindesteuerfüsse liegen relativ nahe beieinander. Bei sehr hohen Vermögen kann aber selbst ein Unterschied von mehreren Prozentpunkten beim Steuerfuss über viele Jahre einen relevanten Betrag ergeben.
Niedrigster Steuerfuss bedeutet nicht automatisch niedrigste Gesamtbelastung.
Bei einem Wohnortsvergleich sollten neben der Vermögenssteuer auch Einkommensteuer, Immobilienkosten, Kirchensteuer, persönliche Wohnsituation und gegebenenfalls andere kantonale oder internationale Steuerfolgen berücksichtigt werden.
Praxis
Wie wirkt sich der progressive Tarif aus?
Steuerbares Vermögen CHF 100'000
Liegt nach Abzug von Schulden und persönlichen Vermögensabzügen nur ein relativ kleiner steuerbarer Betrag vor, befindet sich dieser vollständig in der niedrigsten Tarifstufe.
Steuerbares Vermögen CHF 500'000
Das Vermögen verteilt sich bereits über mehrere progressive Tarifstufen. Der durchschnittliche Satz der einfachen Steuer bleibt deshalb niedriger als der höchste für einzelne Vermögensteile geltende Satz.
Steuerbares Vermögen CHF 2 Mio.
Ein grösserer Teil des Vermögens liegt in der obersten Tarifstufe. Die tatsächliche Belastung hängt danach zusätzlich vom Steuerfuss der jeweiligen Einwohnergemeinde ab.
Steuerbares Vermögen CHF 10 Mio.
Bei sehr hohen Vermögen nähert sich der durchschnittliche einfache Steuersatz zunehmend der obersten Tarifstufe an. Gemeindeunterschiede werden dadurch auch absolut in Franken relevanter.
Wichtig: steuerbares Vermögen ist nicht dasselbe wie Bruttovermögen.
Eine Person mit CHF 2 Mio. Vermögenswerten versteuert nicht automatisch CHF 2 Mio. Zunächst sind abzugsfähige Schulden und die Zuger Vermögensabzüge zu berücksichtigen.
Wohnortsvergleich
Wann lohnt sich ein Vergleich der Gemeinden?
Bei einem kleineren steuerbaren Vermögen fällt ein Unterschied von einigen Prozentpunkten beim Gemeindesteuerfuss absolut häufig nur gering aus.
Bei Vermögen von mehreren Millionen Franken kann derselbe Unterschied dagegen über einen längeren Zeitraum einen relevanten Steuerbetrag ausmachen.
Noch grösser können die Unterschiede bei einem Vergleich von Zug mit anderen Schweizer Kantonen werden, weil dort neben den Gemeindesteuerfüssen auch ganz andere Vermögenssteuertarife und Freibeträge gelten können.
Offizielle Berechnung
Vermögenssteuer für die konkrete Zuger Gemeinde berechnen
Der Kanton Zug stellt einen offiziellen Steuerrechner für natürliche Personen zur Verfügung. Für eine konkrete Berechnung ist dieser sinnvoller als eine pauschale Vermögenssteuerquote.
Die Steuerverwaltung veröffentlicht ausserdem jährlich die Steuerfüsse des Kantons, der Einwohnergemeinden und der Kirchgemeinden.
Weitere Fachinformationen
Vermögenssteuer Zug weiter vertiefen
Freibeträge & Abzüge
Persönliche Vermögensabzüge, Kinderabzug, Hypotheken, Darlehen und weitere Abzüge.
Abzüge ansehenBewertung
Wertschriften, Zuger Immobilien, nicht kotierte Beteiligungen und sonstige Vermögenswerte steuerlich bewerten.
Bewertung ansehenFälle & Beispiele
Praxisfälle mit Depots, Immobilien, Hypotheken und Unternehmensbeteiligungen.
Fälle ansehenFormulare & Fristen
Steuererklärung, Vermögensdeklaration, Nachweise und Einreichungsfristen.
Formulare ansehenPlanung
Wohnort, Vorsorge, Finanzierung und Unternehmensvermögen langfristig planen.
Planung ansehenAuslandsbezug
Ausländische Immobilien, Depots und Beteiligungen sowie internationale Steuerausscheidung.
Auslandsfälle ansehenVermögenssteuer-Übersicht
Zur zentralen Zuger Fachseite mit Grundlagen und allen Vertiefungen.
Zur ÜbersichtVermögenssteuerplanung
Hohes Vermögen oder mehrere mögliche Wohnorte?
Wir unterstützen bei der Berechnung und Planung der Zuger Vermögenssteuer sowie bei Wohnortsvergleichen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen.
Vermögenssteuer besprechen