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Kanton Zug · Steuerdeklaration

Vermögenssteuer Zug: Formulare & Fristen

Die Zuger Vermögenssteuer wird zusammen mit der Einkommenssteuer in der jährlichen Steuererklärung für natürliche Personen deklariert. Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und Schulden müssen vollständig und mit den steuerlich massgebenden Werten erfasst werden.

Einreichungsfrist

Steuererklärung grundsätzlich bis 30. April

Natürliche Personen müssen ihre Zuger Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres einreichen.

Für die Steuerperiode 2025 war damit beispielsweise der 30. April 2026 die ordentliche Einreichungsfrist.

Die Vermögenssteuer wird nicht separat erklärt. Die relevanten Vermögenswerte und Schulden werden zusammen mit den Einkünften und Abzügen innerhalb derselben Steuerdeklaration erfasst.

Frist und Steuerperiode nicht verwechseln.

Die Steuererklärung für ein Kalenderjahr wird grundsätzlich im Folgejahr eingereicht. Die Steuererklärung 2025 war daher bis zum 30. April 2026 einzureichen.

Fristerstreckung

Mehr Zeit kann online beantragt werden

Wer die Steuererklärung nicht bis zum 30. April fertigstellen kann, kann bei der Zuger Steuerverwaltung eine Fristerstreckung beantragen.

01

Pers ID bereithalten

Für das Online-Gesuch wird die persönliche Steueridentifikationsnummer benötigt. Sie ist auf den Unterlagen der Zuger Steuerverwaltung aufgeführt.

02

Gesuch online stellen

Die Fristerstreckung für natürliche Personen kann über den Online-Service der Zuger Steuerverwaltung beantragt werden.

03

Bis 31. Dezember

Gesuche um Fristerstreckung werden grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Einreichungsjahres gewährt.

04

Darüber hinaus

Eine weitergehende Verlängerung ist schriftlich und begründet zu beantragen und unterliegt einer Bearbeitungsgebühr.

Fristerstreckungen über den 31. Dezember hinaus

Solche Gesuche müssen schriftlich und begründet bei der Steuerverwaltung eingereicht werden. Die Zuger Steuerverwaltung erhebt hierfür eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.

Online-Steuererklärung

eTax.zug ist seit der Steuerperiode 2025 vollständig webbasiert

Die Steuererklärung für natürliche Personen kann im Kanton Zug vollständig online ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.

Seit der Steuerperiode 2025 läuft eTax.zug direkt im Browser. Für den Zugang wird ein AGOV-Login verwendet. Nach Erhalt der Zugangsinformationen können Steuerpflichtige ihre Deklaration online anlegen, ausfüllen und einreichen.

Bei elektronischer Einreichung entfällt die postalische Übermittlung der Steuererklärung. Belege und weitere Dokumente können digital in die Deklaration eingebunden werden.

Vermögensnachweise

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

Für die Vermögenssteuer sollte der Vermögensstand zum Ende der Steuerperiode vollständig dokumentiert werden. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der konkreten Vermögensstruktur ab.

Bankkonten

Jahresendauszüge oder Steuerbescheinigungen mit Kontostand, Zinsen und gegebenenfalls Verrechnungssteuer.

Wertschriftendepots

Steuerauszüge oder Depotaufstellungen mit Bestand, Steuerwert und Erträgen der einzelnen Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen und sonstigen Anlagen.

Immobilien

Angaben zum steuerlichen Liegenschaftswert, Eigentumsanteil, Mietertrag beziehungsweise Eigenmietwert und vorhandenen Hypotheken.

Private Beteiligungen

Steuerwertmitteilungen oder andere geeignete Unterlagen für nicht kotierte Aktien und GmbH-Anteile.

Darlehen & Forderungen

Verträge und Saldonachweise für private Darlehen, Forderungen oder andere Guthaben zum Jahresende.

Schulden

Hypothekar- und Darlehensbestätigungen mit dem noch bestehenden Schuldsaldo sowie den während des Jahres bezahlten Schuldzinsen.

Kryptowährungen

Wallet- oder Börsennachweise mit Bestand per Jahresende sowie die für die Steuerdeklaration verwendeten Steuer- oder Jahresendkurse.

Auslandsvermögen

Ausländische Bank-, Depot-, Beteiligungs- und Immobilienunterlagen sowie geeignete Nachweise zu Werten, Eigentumsquoten, Währungen und zugehörigen Schulden.

Ausländische Konten und Depots gehören ebenfalls in die Vermögensdeklaration.

Der Standort einer Bank ausserhalb der Schweiz führt nicht dazu, dass das dort gehaltene Vermögen bei einer in Zug ansässigen Person ohne Weiteres ausser Betracht bleibt. Internationale Zuordnungsregeln sind erst nach vollständiger Erfassung der Vermögenswerte anzuwenden.

Sonderfälle

Zuzug, Wegzug und beschränkte Steuerpflicht

Zuzug aus dem Ausland

Bei einem Zuzug in den Kanton Zug während des Jahres beginnt die Zuger Steuerpflicht unterjährig. Einkommen und Vermögen müssen für diese besondere Steuerperiode entsprechend deklariert werden.

Wegzug ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht während des Jahres, sofern keine wirtschaftliche Zugehörigkeit zum Kanton beziehungsweise zur Schweiz bestehen bleibt.

Immobilie in Zug

Eine im Ausland wohnhafte Person kann aufgrund einer Zuger Immobilie weiterhin beschränkt steuerpflichtig sein. Dann ist eine entsprechende Zuger Steuerdeklaration erforderlich.

Vermögen in mehreren Kantonen

Bestehen Steuerdomizile in mehreren Kantonen, müssen Vermögen und Schulden im Rahmen einer interkantonalen Steuerausscheidung aufgeteilt werden.

Internationale und interkantonale Fälle nicht auf das Zuger Vermögen reduzieren.

Für die korrekte Steuerausscheidung können auch Vermögenswerte ausserhalb des Kantons beziehungsweise der Schweiz benötigt werden. Entscheidend ist daher zunächst eine vollständige Vermögensübersicht.

Online erledigen

Steuererklärung und Fristerstreckung digital

Ab der Steuerperiode 2025 bietet der Kanton Zug eine vollständig webbasierte Steuerdeklaration für natürliche Personen an.

Auch Fristerstreckungen können online beantragt werden. Die aktuellen Wegleitungen und ergänzenden Formulare stellt die Steuerverwaltung separat zum Download bereit.

Steuerdeklaration

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Wir unterstützen bei der Zuger Steuerdeklaration von Wertschriftendepots, Immobilien, privaten Unternehmensbeteiligungen und grenzüberschreitenden Vermögensverhältnissen.

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