Kanton Zug · Steuerdeklaration
Vermögenssteuer Zug: Formulare & Fristen
Die Zuger Vermögenssteuer wird zusammen mit der Einkommenssteuer in der jährlichen Steuererklärung für natürliche Personen deklariert. Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und Schulden müssen vollständig und mit den steuerlich massgebenden Werten erfasst werden.
Einreichungsfrist
Steuererklärung grundsätzlich bis 30. April
Natürliche Personen müssen ihre Zuger Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres einreichen.
Für die Steuerperiode 2025 war damit beispielsweise der 30. April 2026 die ordentliche Einreichungsfrist.
Die Vermögenssteuer wird nicht separat erklärt. Die relevanten Vermögenswerte und Schulden werden zusammen mit den Einkünften und Abzügen innerhalb derselben Steuerdeklaration erfasst.
Frist und Steuerperiode nicht verwechseln.
Die Steuererklärung für ein Kalenderjahr wird grundsätzlich im Folgejahr eingereicht. Die Steuererklärung 2025 war daher bis zum 30. April 2026 einzureichen.
Fristerstreckung
Mehr Zeit kann online beantragt werden
Wer die Steuererklärung nicht bis zum 30. April fertigstellen kann, kann bei der Zuger Steuerverwaltung eine Fristerstreckung beantragen.
Pers ID bereithalten
Für das Online-Gesuch wird die persönliche Steueridentifikationsnummer benötigt. Sie ist auf den Unterlagen der Zuger Steuerverwaltung aufgeführt.
Gesuch online stellen
Die Fristerstreckung für natürliche Personen kann über den Online-Service der Zuger Steuerverwaltung beantragt werden.
Bis 31. Dezember
Gesuche um Fristerstreckung werden grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Einreichungsjahres gewährt.
Darüber hinaus
Eine weitergehende Verlängerung ist schriftlich und begründet zu beantragen und unterliegt einer Bearbeitungsgebühr.
Fristerstreckungen über den 31. Dezember hinaus
Solche Gesuche müssen schriftlich und begründet bei der Steuerverwaltung eingereicht werden. Die Zuger Steuerverwaltung erhebt hierfür eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.
Online-Steuererklärung
eTax.zug ist seit der Steuerperiode 2025 vollständig webbasiert
Die Steuererklärung für natürliche Personen kann im Kanton Zug vollständig online ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.
Seit der Steuerperiode 2025 läuft eTax.zug direkt im Browser. Für den Zugang wird ein AGOV-Login verwendet. Nach Erhalt der Zugangsinformationen können Steuerpflichtige ihre Deklaration online anlegen, ausfüllen und einreichen.
Bei elektronischer Einreichung entfällt die postalische Übermittlung der Steuererklärung. Belege und weitere Dokumente können digital in die Deklaration eingebunden werden.
Vermögensnachweise
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
Für die Vermögenssteuer sollte der Vermögensstand zum Ende der Steuerperiode vollständig dokumentiert werden. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der konkreten Vermögensstruktur ab.
Bankkonten
Jahresendauszüge oder Steuerbescheinigungen mit Kontostand, Zinsen und gegebenenfalls Verrechnungssteuer.
Wertschriftendepots
Steuerauszüge oder Depotaufstellungen mit Bestand, Steuerwert und Erträgen der einzelnen Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen und sonstigen Anlagen.
Immobilien
Angaben zum steuerlichen Liegenschaftswert, Eigentumsanteil, Mietertrag beziehungsweise Eigenmietwert und vorhandenen Hypotheken.
Private Beteiligungen
Steuerwertmitteilungen oder andere geeignete Unterlagen für nicht kotierte Aktien und GmbH-Anteile.
Darlehen & Forderungen
Verträge und Saldonachweise für private Darlehen, Forderungen oder andere Guthaben zum Jahresende.
Schulden
Hypothekar- und Darlehensbestätigungen mit dem noch bestehenden Schuldsaldo sowie den während des Jahres bezahlten Schuldzinsen.
Kryptowährungen
Wallet- oder Börsennachweise mit Bestand per Jahresende sowie die für die Steuerdeklaration verwendeten Steuer- oder Jahresendkurse.
Auslandsvermögen
Ausländische Bank-, Depot-, Beteiligungs- und Immobilienunterlagen sowie geeignete Nachweise zu Werten, Eigentumsquoten, Währungen und zugehörigen Schulden.
Ausländische Konten und Depots gehören ebenfalls in die Vermögensdeklaration.
Der Standort einer Bank ausserhalb der Schweiz führt nicht dazu, dass das dort gehaltene Vermögen bei einer in Zug ansässigen Person ohne Weiteres ausser Betracht bleibt. Internationale Zuordnungsregeln sind erst nach vollständiger Erfassung der Vermögenswerte anzuwenden.
Wegleitung & Formulare
Offizielle Unterlagen des Kantons Zug
Der Kanton stellt die aktuelle Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen sowie ergänzende Formulare online zur Verfügung.
eTax.zug
Online-Steuerdeklaration für natürliche Personen mit Zugang über AGOV.
eTax.zug öffnenWegleitung & Formulare
Aktuelle Zuger Wegleitung und ergänzende Formulare für natürliche Personen.
Unterlagen öffnenFristerstreckung
Fristverlängerung für natürliche Personen online beantragen und Voraussetzungen prüfen.
Frist verlängernSonderfälle
Zuzug, Wegzug und beschränkte Steuerpflicht
Zuzug aus dem Ausland
Bei einem Zuzug in den Kanton Zug während des Jahres beginnt die Zuger Steuerpflicht unterjährig. Einkommen und Vermögen müssen für diese besondere Steuerperiode entsprechend deklariert werden.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht während des Jahres, sofern keine wirtschaftliche Zugehörigkeit zum Kanton beziehungsweise zur Schweiz bestehen bleibt.
Immobilie in Zug
Eine im Ausland wohnhafte Person kann aufgrund einer Zuger Immobilie weiterhin beschränkt steuerpflichtig sein. Dann ist eine entsprechende Zuger Steuerdeklaration erforderlich.
Vermögen in mehreren Kantonen
Bestehen Steuerdomizile in mehreren Kantonen, müssen Vermögen und Schulden im Rahmen einer interkantonalen Steuerausscheidung aufgeteilt werden.
Internationale und interkantonale Fälle nicht auf das Zuger Vermögen reduzieren.
Für die korrekte Steuerausscheidung können auch Vermögenswerte ausserhalb des Kantons beziehungsweise der Schweiz benötigt werden. Entscheidend ist daher zunächst eine vollständige Vermögensübersicht.
Online erledigen
Steuererklärung und Fristerstreckung digital
Ab der Steuerperiode 2025 bietet der Kanton Zug eine vollständig webbasierte Steuerdeklaration für natürliche Personen an.
Auch Fristerstreckungen können online beantragt werden. Die aktuellen Wegleitungen und ergänzenden Formulare stellt die Steuerverwaltung separat zum Download bereit.
Weitere Fachinformationen
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