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Kanton Zug · Nachfolgeplanung

Erbschafts- und Schenkungssteuer Zug: Planung

Wer Vermögen frühzeitig überträgt oder einen späteren Erbgang vorbereitet, sollte Steuerbefreiungen, Vermögensarten, Immobilien, Liquidität und mögliche Auslandsbezüge gemeinsam betrachten.

Planungsziele

Steuer ist nur ein Teil der Nachfolgeplanung

Eine sinnvolle Planung beginnt nicht mit dem Steuersatz, sondern mit der Frage, welches Vermögen wann und an wen übergehen soll.

Wer soll Vermögen erhalten?

Das Verwandtschaftsverhältnis ist für die Zuger Erbschafts- und Schenkungssteuer wesentlich. Deshalb sollte früh feststehen, welche Personen tatsächlich begünstigt werden sollen.

Heute schenken oder später vererben?

Eine vorweggenommene Übertragung kann wirtschaftlich sinnvoll sein, muss aber mit Eigentum, Nutzung, Versorgung und Liquidität abgestimmt werden.

Welche Vermögenswerte werden übertragen?

Bankvermögen lässt sich anders strukturieren als Immobilien, Unternehmensanteile oder Vermögen mit Nutzniessungsrechten.

Gibt es einen Auslandsbezug?

Bei Wohnsitzen oder Vermögenswerten in mehreren Staaten muss vor der Übertragung geprüft werden, ob zusätzliche ausländische Steuern oder Meldepflichten entstehen.

Steuerbefreiung bedeutet nicht, dass jede Gestaltung steuerlich irrelevant ist.

Auch bei einer im Kanton Zug steuerbefreiten Übertragung können Immobiliensteuern, ausländische Steuern, Bewertungsfragen oder spätere steuerliche Folgen zu berücksichtigen sein.

Schenkung & Erbvorbezug

Lebzeitige Übertragungen gezielt vorbereiten

01

Begünstigte

Verwandtschaftsverhältnis und steuerliche Behandlung der Empfänger bestimmen.

02

Wert

Den steuerlich relevanten Wert der zu übertragenden Vermögenswerte bestimmen.

03

Rechte

Prüfen, ob Eigentum vollständig übergehen soll oder etwa Nutzniessungs- oder andere Rechte zurückbehalten werden.

04

Folgen

Schenkungssteuer, spätere Erbfolge, Liquidität und allfällige ausländische Steuerfolgen zusammenführen.

Vermögensarten

Nicht jeder Vermögenswert sollte gleich geplant werden

01

Immobilien

Bei Liegenschaften sind Bewertung, Finanzierung, Nutzniessung sowie mögliche Grundstückgewinnsteuerfolgen gesondert zu betrachten.

02

Wertschriften & Liquidität

Bei Bankvermögen und Depots stehen Wert, Aufteilung zwischen Begünstigten und ausreichende Liquidität für sonstige Nachlassverbindlichkeiten im Vordergrund.

03

Unternehmen

Bei Unternehmensbeteiligungen müssen Steuerplanung, Kontrolle, Nachfolgefähigkeit, Bewertung und Finanzierung der Übertragung aufeinander abgestimmt werden.

Nachfolgeplanung

Komplexe Vermögensübertragung im Kanton Zug?

Wir unterstützen bei der steuerlichen Planung von Erbschaften, Schenkungen, Immobilien, Unternehmensvermögen und grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen.

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