auslandsbezug

Kanton Zug · Internationale Erbfälle

Erbschaftssteuer Zug bei Auslandsbezug

Bei internationalen Nachlässen müssen die Zuger Steueranknüpfung, ausländische Besteuerungsrechte und mögliche Doppelbesteuerungsabkommen getrennt geprüft und anschliessend koordiniert werden.

Steuerliche Anknüpfung

Wohnsitz und Lage des Vermögens getrennt prüfen

Ein internationaler Nachlass kann im Kanton Zug steuerlich relevant sein, obwohl einzelne Erben oder Vermögenswerte im Ausland liegen.

Bei beweglichem Vermögen ist insbesondere die persönliche Anknüpfung des Erblassers von Bedeutung. Immobilien können dagegen aufgrund ihres Belegenheitsorts ein eigenständiges Besteuerungsrecht auslösen.

Erst nach dieser innerstaatlichen Prüfung wird untersucht, ob ein ausländischer Staat ebenfalls besteuert und ob ein Doppelbesteuerungsabkommen die konkurrierenden Ansprüche begrenzt.

Typische Fälle

Vier häufige internationale Konstellationen

Erblasser in Zug, Erbe im Ausland

Neben der Zuger Besteuerung ist zu prüfen, ob der Wohnsitz- oder Heimatstaat des Erwerbers ebenfalls einen Steueranspruch erhebt.

Erblasser im Ausland, Immobilie in Zug

Eine Zuger Liegenschaft kann unabhängig vom ausländischen Wohnsitz des Erblassers eine Zuger Steueranknüpfung begründen.

Erblasser in Zug, ausländische Immobilie

Ausländisches unbewegliches Vermögen kann einer besonderen steuerlichen Zuordnung unterliegen und im Belegenheitsstaat besteuert werden.

Vermögen in mehreren Staaten

Immobilien, Depots und Unternehmensvermögen sollten einzeln nach Staat, Vermögensart, Wert und steuerlicher Anknüpfung erfasst werden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Besondere Abkommen mit Deutschland, Österreich und den USA

Die Schweiz hat nur mit einer begrenzten Zahl von Staaten besondere Abkommen für Erbschafts- oder Nachlasssteuern. Für Zuger Fälle sind insbesondere Deutschland, Österreich und die USA praktisch relevant.

01

Deutschland–Schweiz

Das besondere Erbschaftsteuerabkommen verteilt Besteuerungsrechte unter anderem nach Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz des Erwerbers sowie Art und Lage des Vermögens. Immobilien und sonstiges Vermögen können unterschiedlichen Regeln folgen.

02

Österreich–Schweiz

Auch zwischen Österreich und der Schweiz besteht ein besonderes Abkommen über Nachlass- und Erbschaftsteuern. Trotz der derzeit fehlenden allgemeinen österreichischen Erbschaftssteuer kann es bei bestimmten grenzüberschreitenden Nachlässen relevant sein.

03

USA–Schweiz

Beim Verhältnis zu den USA ist zwischen der Zuger Erbschaftssteuer und der US Estate Tax zu unterscheiden. US-Staatsangehörigkeit, Domicile und US-Vermögenswerte können unterschiedliche steuerliche Anknüpfungen auslösen.

Schenkungen unter Lebenden separat prüfen.

Ein Erbschafts- oder Nachlasssteuerabkommen gilt nicht automatisch für Schenkungen. Bei einer grenzüberschreitenden Schenkung sind daher das jeweilige Abkommen sowie die nationalen Schenkungssteuerregeln gesondert zu analysieren.

Prüfschema

So wird ein internationaler Zuger Nachlass strukturiert

01

Personen

Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und steuerlichen Status von Erblasser und Erwerbern feststellen.

02

Vermögen

Jeden Vermögenswert nach Staat, Art, Eigentum und Wert am Todestag erfassen.

03

Steuerrechte

Die innerstaatlichen Besteuerungsansprüche aller beteiligten Staaten bestimmen.

04

Entlastung

DBA, Freistellung, Anrechnung und nationale Entlastungsregeln aufeinander abstimmen.

Cross-Border-Erbschaft

Schweiz und Ausland im selben Nachlass?

Wir prüfen die Zuger Anknüpfung, ausländische Steuerpflichten und die Koordination der beteiligten Steuerordnungen.

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