Kanton Zug · Praxisfälle
Erbschafts- und Schenkungssteuer Zug: Fälle & Beispiele
Typische Beispiele zeigen, welche Fragen zuerst beantwortet werden müssen: Wer erhält das Vermögen, in welchem Verhältnis steht die Person zum Erblasser oder Schenker und wo befindet sich das Vermögen?
Familie & Verwandtschaft
Das Verhältnis zum Erblasser bestimmt die steuerliche Einordnung
Kind erbt von einem Elternteil
Situation: Eine im Kanton Zug wohnhafte Person verstirbt und hinterlässt Bankvermögen an ihr Kind.
Prüfung: Zunächst wird der Erwerb nach Zuger Recht eingeordnet. Direkte Nachkommen gehören im Kanton Zug zu den steuerbefreiten Erwerbern.
Praxis: Trotz Steuerbefreiung bleibt das Vermögen Bestandteil der Nachlass- und Inventarabwicklung.
Bruder erbt CHF 275'000
Situation: Ein Bruder erhält aus einem Zuger Nachlass CHF 275'000.
Prüfung: Geschwister gehören zur Destinatärklasse 2. Die Zuger Erbschaftssteuer wird progressiv nach den vorgesehenen Tarifstufen berechnet.
Praxis: Der Kanton verwendet diesen Sachverhalt selbst als Berechnungsbeispiel in seinem offiziellen Tarifmerkblatt.
Tante schenkt ihrem Neffen Vermögen
Situation: Eine Tante schenkt ihrem Neffen einen grösseren Geldbetrag.
Prüfung: Neffen und Nichten gehören in Zug zur Destinatärklasse 3. Die Schenkung ist deshalb anhand der progressiven Tarifstufen zu berechnen.
Praxis: Grössere Schenkungen sollten vor der Durchführung berechnet und die Erklärungspflichten vorbereitet werden.
Nicht verwandte Person wird begünstigt
Situation: Eine nicht verwandte Person erhält ein Vermächtnis aus einem Zuger Nachlass.
Prüfung: Übrige Begünstigte fallen grundsätzlich in die höchste Destinatärklasse. Dadurch kann der steuerliche Unterschied gegenüber nahen Angehörigen erheblich sein.
Praxis: Bei grösseren Vermächtnissen sollte die Steuerbelastung bereits bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden.
Immobilien
Liegenschaften benötigen eine eigene Prüfung
Erblasser im Ausland – Immobilie in Zug
Situation: Der Erblasser wohnt ausserhalb der Schweiz, besitzt aber eine Liegenschaft im Kanton Zug.
Prüfung: Bei Immobilien ist der Belegenheitsort besonders relevant. Die Zuger Liegenschaft kann deshalb trotz ausländischem Wohnsitz des Erblassers eine Zuger Steueranknüpfung auslösen.
Praxis: Die ausländische Besteuerung muss daneben separat geprüft werden.
Zuger Erblasser – Immobilie im Ausland
Situation: Eine in Zug wohnhafte Person hinterlässt neben Schweizer Bankvermögen eine Immobilie im Ausland.
Prüfung: Das bewegliche Vermögen und die ausländische Immobilie können unterschiedlichen steuerlichen Zuordnungsregeln folgen.
Praxis: Bei einem Doppelbesteuerungsabkommen ist zusätzlich dessen besondere Immobilienregelung zu prüfen.
Cross-Border
Internationale Fälle
Zug → Deutschland
Ein Zuger Erblasser hinterlässt Vermögen an einen in Deutschland wohnhaften Erben. Neben der Zuger Behandlung kann Deutschland aufgrund seiner eigenen Erbschaftsteuerregeln zugreifen. Das Erbschaftsteuerabkommen Deutschland–Schweiz ist deshalb gesondert zu prüfen.
Zug → USA
Bei einem US-Erblasser, US-Begünstigten oder US-Vermögen können neben der Zuger Erbschaftssteuer US Estate-Tax- und Informationsfragen entstehen. Zusätzlich kann das Nachlasssteuerabkommen Schweiz–USA relevant sein.
Zug → Österreich
Bei österreichischem Wohnsitz oder österreichischem Vermögen ist trotz der derzeit fehlenden allgemeinen österreichischen Erbschaftssteuer zu prüfen, ob einzelne steuerliche Tatbestände und das Abkommen Schweiz–Österreich relevant sind.
Bei internationalen Fällen reicht ein Steuerrechner nicht aus.
Bevor eine Steuer berechnet wird, muss zunächst geklärt werden, welcher Staat welches Vermögen besteuern darf und ob eine Freistellung oder Anrechnung vorgesehen ist.
Berechnung
Offizieller Zuger Steuerrechner
Für steuerpflichtige Erwerbe stellt der Kanton Zug einen eigenen Rechner für die Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Verfügung. Er eignet sich für die Berechnung, nachdem Destinatärklasse und steuerpflichtiger Erwerb feststehen.
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