Kanton Zug · Verfahren
Erbschaftssteuer Zug: Formulare & Fristen
Inventaraufnahme, Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung sind voneinander zu unterscheiden. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Vermögensübergang ab.
Ablauf
Vom Todesfall bis zur steuerlichen Veranlagung
Todesfall
Zuständigkeit und erbrechtliche Ausgangslage werden festgestellt.
Inventar
Vermögen und Schulden werden grundsätzlich auf den Todestag erfasst.
Steuererklärung
Soweit erforderlich, werden die für die Erbschaftssteuer relevanten Erwerbe erklärt.
Veranlagung
Die zuständige Behörde bestimmt den steuerpflichtigen Erwerb und die geschuldete Steuer.
Inventaraufnahme
Der Nachlass wird per Todestag dokumentiert
Für die Inventaraufnahme sind nicht nur Bankkonten und Immobilien relevant. Das Zuger Merkblatt sieht eine umfassende Aufnahme der Vermögens- und Schuldensituation vor.
Finanzvermögen
Bankguthaben, Wertschriften, Kapitalanlagen, Darlehen, Forderungen, Bargeld und Edelmetalle.
Immobilien
Private Liegenschaften mit Angaben zu Ort, Parzelle, Fläche und steuerlichem Wert.
Geschäftsvermögen
Geschäftsguthaben, Geschäftsliegenschaften und Beteiligungen sowie erforderlichenfalls Zwischenabschlüsse.
Schulden
Hypotheken, Geschäftsschulden und weitere Verbindlichkeiten mit den dazugehörigen Nachweisen.
Auch Auslandsvermögen gehört in die Inventaraufnahme.
Die Zuger Inventarisierung erfasst grundsätzlich in- und ausländische Vermögensgegenstände und Schulden. Bei internationalen Nachlässen sollte deshalb von Beginn an eine vollständige Vermögensübersicht nach Staat erstellt werden.
Offizielle Unterlagen
Formulare des Kantons Zug
Erbschaftssteuererklärung
Das aktuelle Formular wird von der Zuger Steuerverwaltung auf ihrer Erbschafts- und Schenkungssteuerseite bereitgestellt.
Kanton Zug öffnenSchenkungssteuererklärung
Für steuerpflichtige Schenkungen stellt der Kanton Zug ein separates Formular zur Verfügung.
Kanton Zug öffnenInventaraufnahme
Für Todesfälle stehen ein Formular für die Inventaraufnahme und ein eigenes Merkblatt zur Zusammenstellung der Unterlagen bereit.
Kanton Zug öffnenSchenkungen: Melde- und Erklärungspflicht rechtzeitig prüfen.
Bei steuerpflichtigen Schenkungen sieht das Zuger Steuergesetz eine kurze Einreichungsfrist vor. Deshalb sollte unmittelbar nach einer steuerpflichtigen Zuwendung geprüft werden, wer die Erklärung einreichen muss.
Unterlagen
Was typischerweise vorbereitet werden sollte
Personen & Erbrecht
Todesurkunde, Erbnachweise, Testament oder Erbvertrag sowie Angaben zu Erben und Vermächtnisnehmern.
Banken & Depots
Konto- und Depotauszüge mit den Beständen beziehungsweise Werten am Todestag.
Immobilien
Grundbuchangaben, Steuerwerte, Hypotheken und gegebenenfalls weitere Bewertungsunterlagen.
Frühere Zuwendungen
Erbvorbezüge und Schenkungen mit Empfänger, Gegenstand beziehungsweise Betrag und Datum dokumentieren.
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Erbschafts- und Schenkungssteuer Zug
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