Kanton Obwalden · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Obwalden
Wie Unternehmen im Kanton Obwalden auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, fester Gewinnsteuersatz für Kanton, Gemeinde und Kirche, faktisch abgeschaffte Kapitalsteuer, Minimalsteuer auf Grundstücken, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.
Obwalden auf einen Blick
Ein fester Gewinnsteuersatz – und eine Kapitalsteuer, die faktisch abgeschafft ist
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Obwalden sind hier unbeschränkt steuerpflichtig. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer beträgt 6 % des Reingewinns und wird nicht mit einem Steuerfuss vervielfacht; dazu kommt eine zweckgebundene Staatssteuer von 0,1 % für die Hochwassersicherheit Sarneraatal. Die Kapitalsteuer beträgt seit 1. Januar 2020 nur noch 0,01 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals – laut Steuerverwaltung faktisch eine Abschaffung. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Fester Satz für Kanton, Gemeinde und Kirche zusammen, ohne Steuerfuss; dazu 0,1 % zweckgebundene Staatssteuer.
Seit 2020; die Jahressteuer beträgt unter Mitberücksichtigung der Gewinnsteuer mindestens CHF 500.
Rechnerische Gesamtbelastung einschliesslich Bund und zweckgebundener Staatssteuer nach Berücksichtigung des Steuerabzugs.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Im dualistischen System fallen auch Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften in die Gewinnsteuer.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Verlustvortrag über sieben Jahre
- Beteiligungsabzug
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Freiwillige Leistungen bis 20 % des Reingewinns
- Gewinne aus Geschäftsliegenschaften
Kapitalsteuer und Minimalsteuer
Die Kapitalsteuer beträgt 0,01 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, bei CHF 10 Mio. Eigenkapital also CHF 100; unter Mitberücksichtigung der Gewinnsteuer beträgt die Jahressteuer aber mindestens CHF 500. Für Obwaldner Grundstücke gilt zudem eine Minimalsteuer von 2 ‰ des Netto-Steuerwerts, wenn sie höher ist als Gewinn- und Kapitalsteuer.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Jahressteuer mindestens CHF 500
- Vereine: unter CHF 50’000 steuerfrei
- Minimalsteuer auf Grundstücken
Steuersätze 2026
Fester Satz statt Steuerfuss
Anders als bei natürlichen Personen wird die Gewinnsteuer in Obwalden nicht als einfache Steuer mit Steuerfüssen vervielfacht: Das Gesetz legt 6 % des Reingewinns fest, für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ebenso wie für Vereine, Stiftungen und kollektive Kapitalanlagen. Zusätzlich wird die zweckgebundene Staatssteuer von 0,1 % erhoben.
Die Gewinnsteuersätze von 6 % für Kanton, Gemeinde und Kirche, 0,1 % zweckgebundener Staatssteuer und 8,5 % direkter Bundessteuer ergeben zusammen nominal 14,6 % des steuerbaren Reingewinns nach Steuerabzug. Weil die Steuern als Aufwand abziehbar sind, entspricht dies rechnerisch rund 12,74 % des Gewinns vor Steuern (14,6 / 114,6). Bei CHF 100’000 Gewinn vor Steuern sind dies rund CHF 12’740 Gewinnsteuern, sofern keine weiteren steuerlichen Korrekturen, Entlastungen oder besonderen Mindeststeuern eingreifen. Die Berechnung gilt im Hauptort ebenso wie in den übrigen Gemeinden.
Sonderthemen
Wann die Obwaldner Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert; beim Eintritt in die Box wird früher berücksichtigter F&E-Aufwand mit 1 % besteuert. Für F&E-Aufwand gibt es auf Antrag einen Zusatzabzug von höchstens 50 %. Zusammen dürfen die Entlastungen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung, ohne Nettobeteiligungsertrag, nicht übersteigen.
Minimalsteuer auf Grundstücken
Für Obwaldner Grundstücke schulden juristische Personen eine Minimalsteuer von 2 ‰ des Netto-Steuerwerts, wenn diese höher ist als Gewinn- und Kapitalsteuer. Ausgenommen sind Grundstücke, auf denen zur Hauptsache das eigene Unternehmen betrieben wird, und seit 2026 auch Grundstücke, in denen zur Hauptsache eine andere juristische Person unter einheitlicher Leitung ihren Betrieb führt.
Neue Unternehmen
Neu eröffneten Unternehmen, die dem Interesse der Obwaldner Volkswirtschaft dienen, kann der Regierungsrat nach Anhören der Gemeinde für das Gründungsjahr und die neun folgenden Jahre Steuererleichterungen gewähren. Eine wesentliche Änderung der Tätigkeit gilt als Neugründung; die Erleichterungen können an Bedingungen geknüpft werden.
Interkantonale und internationale Strukturen
Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. In besonderen Fällen im Zusammenhang mit ausländischen Beziehungen kann der Gewinnsteuersatz nach Art. 28 der Vollziehungsverordnung erhöht werden; Verrechnungspreise und Doppelbesteuerungsabkommen bleiben zentral.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Obwaldner Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Ermittlung von Gewinn und Eigenkapital.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Deklaration mit CleverTax
Online-Steuererklärung für juristische Personen; die Unterlagen sind innert 30 Tagen nach der General- bzw. Mitgliederversammlung einzureichen.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Obwalden
Weitere Steuern im Kanton Obwalden
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
Verwandte Themen
Vom Obwaldner Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Obwalden
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Obwalden Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Obwaldner Gewinnsteuer?
Gibt es in Obwalden noch eine Kapitalsteuer?
Unterscheidet sich die Belastung zwischen Obwaldner Gemeinden?
Gibt es Entlastungen für Innovation oder neue Unternehmen?
Wie werden Grundstücke im Unternehmen besteuert?
Steuerberatung
Ihre Obwaldner Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, Immobiliengesellschaften, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
