Kanton Jura · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Jura
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Jura unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde. Der Jura verwendet einen progressiven Tarif: Die einfache Steuer beträgt 0,50 ‰ bis 1,20 ‰ des steuerbaren Vermögens und wird 2026 mit dem kantonalen Steuerfuss von 2,85 sowie dem Steuerfuss der Gemeinde multipliziert.
Überblick
Wie funktioniert die jurassische Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer wird jährlich auf dem gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögen nach Abzug der Schulden erhoben. Bei Wohnsitz im Jura bildet grundsätzlich das weltweite Vermögen den Ausgangspunkt; Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke ausserhalb des Kantons werden jedoch dem Ort zugewiesen, an dem sie liegen.
Vom Reinvermögen gehen 2026 CHF 57’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe ab, für alle übrigen Steuerpflichtigen und für jedes Kind, für das der Kinderabzug zusteht, je CHF 28’500. Das verbleibende Vermögen wird nur besteuert, wenn es mindestens CHF 58’000 erreicht.
Auf das steuerbare Vermögen wird der progressive Tarif angewandt. Die so berechnete einfache Steuer wird mit dem kantonalen Steuerfuss (2026: 2,85) und dem Steuerfuss der Wohngemeinde multipliziert; für Mitglieder einer anerkannten Kirche kommt die Kirchensteuer in Prozent der Kantonssteuer hinzu.
Progressiver Tarif mit Freigrenze.
Die einfache Steuer steigt stufenweise von 0,50 ‰ auf 1,20 ‰; der höchste Satz gilt für den Teil des steuerbaren Vermögens über CHF 1’685’000. Liegt das steuerbare Vermögen unter CHF 58’000, wird keine Vermögenssteuer erhoben; ab diesem Betrag ist das ganze steuerbare Vermögen steuerbar.
Systematik
Vier Schritte zur jurassischen Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände bleiben steuerfrei.
2. Vermögenswerte bewerten
Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Liegenschaften werden mit dem amtlichen Wert erfasst, kotierte Wertschriften mit dem Schlusskurs des letzten Börsentags im Dezember, nicht kotierte Titel nach innerem Wert und Ertragswert.
3. Schulden und Abzüge berücksichtigen
Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden CHF 57’000 für Ehepaare bzw. CHF 28’500 für übrige Steuerpflichtige sowie CHF 28’500 je Kind abgezogen.
4. Tarif und Steuerfüsse anwenden
Auf das steuerbare Vermögen wird der Stufentarif von 0,50 ‰ bis 1,20 ‰ angewandt. Diese einfache Steuer wird mit dem kantonalen Steuerfuss von 2,85 und dem Steuerfuss der Gemeinde multipliziert, in Delsberg 2026 mit 1,90.
Beispiel Delsberg 2026: höchstens 5,70 ‰ auf dem obersten Franken.
Mit den Steuerfüssen 2026 von 2,85 für den Kanton und 1,90 für die Gemeinde beträgt die Grenzbelastung in Delsberg 2,375 ‰ in der untersten und 5,70 ‰ in der obersten Stufe, jeweils ohne Kirchensteuer. Diese Sätze gelten nur für den jeweiligen Vermögensteil; die Durchschnittsbelastung liegt tiefer.
Besonderheit Jura
Progressiver Tarif in fünf Stufen
Der Jura belastet grössere Vermögen stärker: Die einfache Steuer steigt in fünf Stufen von 0,50 ‰ auf 1,20 ‰. Tarifstufen und Abzüge werden jährlich an die Teuerung angepasst; die Werte auf dieser Seite gelten für die Steuerperiode 2026.
Abzüge für Ehe und Kinder
Vom Reinvermögen werden 2026 CHF 57’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe und CHF 28’500 für übrige Steuerpflichtige abgezogen. Für jedes Kind kommen weitere CHF 28’500 hinzu.
Freigrenze von CHF 58’000
Erreicht das steuerbare Vermögen nach den Abzügen nicht mindestens CHF 58’000, wird keine Vermögenssteuer erhoben. Wird die Grenze erreicht, ist das gesamte steuerbare Vermögen steuerbar.
Reduktion für nicht kotierte Beteiligungen
Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung werden Beteiligungen an schweizerischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ohne Börsenkurs zum Verkehrswert abzüglich 30 % der Differenz zwischen Verkehrswert und Nennwert bewertet.
Teuerungsausgleich
Die Regierung passt Abzüge und Tarifstufen jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an; bei negativer Teuerung unterbleibt die Anpassung.
Tarif 2026 und Grenzbelastung in Delsberg (Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer)
| Steuerbares Vermögen | Einfache Steuer | Grenzbelastung Delsberg |
|---|---|---|
| erste CHF 112’000 | 0,50 ‰ | 2,375 ‰ |
| nächste CHF 337’000 (bis CHF 449’000) | 0,75 ‰ | 3,563 ‰ |
| nächste CHF 393’000 (bis CHF 842’000) | 0,95 ‰ | 4,513 ‰ |
| nächste CHF 843’000 (bis CHF 1’685’000) | 1,10 ‰ | 5,225 ‰ |
| über CHF 1’685’000 | 1,20 ‰ | 5,700 ‰ |
Grenzbelastung ist nicht Durchschnittsbelastung.
Die Werte in der rechten Spalte gelten nur für den Vermögensteil in der jeweiligen Stufe. Wer CHF 500’000 steuerbares Vermögen hat, zahlt deshalb nicht 4,513 ‰ auf dem ganzen Betrag, sondern eine Mischung aus den ersten drei Stufen.
Wohnort
Gemeinde und Kirche bestimmen die Gesamtbelastung mit
Die Gemeinden legen ihren Steuerfuss jährlich mit dem Budget fest und erheben ihn auf derselben einfachen Steuer wie der Kanton. Derselbe Steuerfuss wirkt auf Einkommen und Vermögen; ein Wohnortsvergleich sollte deshalb beide Steuern gemeinsam betrachten.
In Delsberg beträgt der Gemeindesteuerfuss 2026 laut ESTV 1,90, zusammen mit dem Kanton also 4,75. Die Kirchensteuer wird in Prozent der Kantonssteuer erhoben und von den Kirchgemeinden jährlich festgelegt; in Delsberg beträgt sie 2026 6,4 % für Mitglieder der römisch-katholischen und 8,1 % für Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche.
Bewertung
Bewertung: Verkehrswert, amtlicher Wert und nicht kotierte Titel
Die Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Für Liegenschaften gilt der amtliche Wert («valeur officielle»), der in einem amtlichen Verfahren nach Verkehrs- und Ertragswert vorsichtig und massvoll festgesetzt wird; vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Grundstücke werden zum Ertragswert erfasst.
Kotierte Wertschriften werden zum Schlusskurs des letzten Börsentags im Dezember erfasst. Nicht kotierte Titel des Privatvermögens werden nach innerem Wert und Ertragswert bewertet; für Beteiligungen an schweizerischen Gesellschaften ohne Börsenkurs gilt zusätzlich die Reduktion um 30 % der Differenz zum Nennwert. Forderungen werden zum Nennwert unter Berücksichtigung der Einbringlichkeit erfasst, Lebensversicherungen mit ihrem Steuerwert.
Bei Unternehmern ist die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen oft der wichtigste Faktor: Ein hoher Steuerwert kann zu erheblichem steuerbarem Vermögen führen, ohne dass entsprechende Liquidität vorhanden ist.
International
Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten
Bei Wohnsitz im Jura ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren; Grundstücke, Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten ausserhalb des Kantons werden dem Ort zugewiesen, an dem sie liegen, können aber für die Satzbestimmung relevant bleiben. Umgekehrt begründet eine jurassische Liegenschaft auch für Personen mit Wohnsitz in Frankreich, Deutschland oder einem anderen Kanton eine beschränkte Steuerpflicht im Jura.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer im Kanton Jura berechnen
Für eine Schätzung von Einkommens- und Vermögenssteuer stehen der Online-Rechner des Kantons für natürliche Personen und der Steuerrechner der ESTV zur Verfügung. Tarif, Abzüge und Freigrenze 2026 sind im ESTV-Kantonsblatt dokumentiert.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die jurassische Vermögenssteuer komplex?
Grosse Vermögen
Der progressive Tarif belastet Vermögensteile über CHF 1’685’000 mit einer einfachen Steuer von 1,20 ‰. Struktur, Finanzierung und Wohnort sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Unternehmer
Nicht kotierte Beteiligungen können einen hohen Steuerwert haben, ohne Ausschüttungen zu erzeugen. Bewertung, Reduktion um 30 % der Differenz zum Nennwert und Dividendenpolitik bestimmen die Belastung mit.
Immobilien
Amtliche Werte, Hypotheken und Liegenschaften in mehreren Kantonen oder in Frankreich erfordern eine Steuerausscheidung und die Abstimmung mit der kommunalen Liegenschaftssteuer.
Zuzug und Wohnortwahl
Gemeinde- und Kirchensteuer wirken auf Einkommen und Vermögen zugleich. Ein Vergleich sollte beide Steuern und die persönliche Situation einbeziehen.
Elektronische Deklaration
Vermögen mit JuraTax deklarieren
Die jurassische Steuererklärung kann mit JuraTax ausgefüllt werden, als Software oder als JuraTax Online. Laut Steuerverwaltung ist sie bis Ende Februar einzureichen; massgebend ist der Vermögensstand am Ende der Steuerperiode.
Weitere jurassische Steuern
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Ergänzend zu dieser Seite finden Sie Fachseiten zu den weiteren wichtigen Steuern im Kanton Jura sowie den kantonalen Überblick.
Erbschafts- & Schenkungssteuer
Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen sind befreit; übrige Erwerber zahlen 7 %, 14 %, 21 % oder 35 %, Lebenspartner nach mehr als zehn Jahren Hausgemeinschaft 14 %.
Fachseite öffnenEinkommenssteuer
Doppeltarif mit Sätzen der einfachen Steuer bis 5,789 %, multipliziert mit dem kantonalen Steuerfuss 2026 von 2,85 und dem Steuerfuss der Gemeinde, etwa 1,90 in Delsberg.
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Einfache Gewinnsteuer 2026 von 2,062 %, die bis 2029 weiter sinkt, Kapitalsteuer von 0,375 ‰ ohne Anrechnung, Patentbox mit 90 % Ermässigung und Steuerfuss 2,85.
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Monistisches System mit einfacher Grundstückgewinnsteuer von 3,5 % bis 6 % je Gewinnstufe, Handänderungssteuer von 2,5 % und kommunaler Liegenschaftssteuer von 0,5 ‰ bis 1,8 ‰.
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Kantonaler Überblick mit allen Steuerarten, offiziellen Rechnern und typischen Situationen.
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